Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Verträge zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen
Verträge zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen kommen z.B. in Betracht, wenn es um die vertretungsweise Übernahme weiterer Aufgabe oder die nur vorübergehende Erhöhung oder Verringerung der Arbeitszeit geht.
WICHTIGER HINWEIS: Wenn mit dem Arbeitnehmer vor dem 31.12.2001 ein Vertrag abgeschlossen wurde, der noch eine Klausel zur Anwendung von Tarifverträgen enthält, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt zur Tarifbindung.
Verträge zur unbefristeten Änderung von Arbeitsverträgen finden Sie unter ⇒ Änderungsverträge.
TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE
Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.
Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben.
befristete Änderungsverträge
nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Grundsätzlich kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, Wirksamkeitsvoraussetzung aber ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes, an den die selben Anforderungen wie bei einer ursprünglichen Befristung mit sachlichen Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG zu stellen sind. Lesen Sie dazu das Merkblatt "befristete Arbeitsverträge". |
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befristete Erhöhung der Arbeitszeit zur befristeten Erhöhung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. |
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befristete Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. |
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zur Erprobung befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit befristete Änderung der Arbeitsbedingungen zum Zwecke der Erprobung der Eignung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben unter Änderung oder Fortschreibung der vertraglichen Arbeitszeit und ggf. entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. |
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befristete Änderung der Arbeitsbedingungen zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen wie zur vertretungsweisen Übertragung weiterer Aufgaben mit Änderung der vertraglichen Arbeitszeit und entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. |
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befristete Vertretung Schwangerer und Elternzeiter nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit der befristet vereinbarten geänderten Arbeitsbedingungen bei Abbruch der Elternzeit |
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befristete Pflegeteilzeit nach § 3 Pflegezeitgesetz, im Normalfall befristet bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 6 Monaten. Lesen Sie zu dem Anspruch und dessen Voraussetzungen auch unser ⇒ Merkblatt "Pflegezeit und Familienpflegezeit". |
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Teilzeitvereinbarung in der Elternzeit nach entsprechender Beantragung der Teilzeittätigkeit in der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden. |
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