+++ einzelhandels-anwälte.de +++
Wir sind seit über 35 Jahren die Spezialisten für die umfassende Beratung und Vertretung von Einzelhandelsunternehmen, im Schwerpunkt des inhabergeführten Facheinzelhandels in den Innenstädten mit bedienungs- und beratungsintensiven Sortimenten. Unsere Mandanten betreiben Einzelhandelsgeschäfte in ganz Deutschland.
Sie haben da mal 'ne Frage an Ihren Anwalt:
Unsere DOB II-Substitutin verfälscht das WWS, indem sie am POS über
Pseudo-Bepo bucht. Und dann drückt sie auch noch die LUG
durch falsche Bestellpunkte der NOS-Basics.
Was mache ich mit ihr?
... und Ihr Anwalt versteht nur "Bahnhof"?
Dann fragen Sie besser uns. Wir sprechen Ihre Sprache...
... und alle anderen finden unten die Übersetzung.
Sie müssen uns Ihre Fragen nicht erst übersetzen.
Natürlich wissen wir auch ohne Erläuterung, womit sich Ihr AL/EK beschäftigt, wenn er Ware aufbügelt, sich mit dem Verdrusskasten des unter Schaufensterfieber leidenden PDS-Fritzen befasst oder jede Stunde für 10 Minuten auf "17" ist, statt sich mit der PEP zu befassen oder einen C-Gang zu machen.
Sie haben auch nur "Bahnhof" verstanden?
Dann kennen Sie den Handel nur als Kunde. Nachfolgend nun das,
was der Händler mit seinen Worten ausgedrückt hat.
Der/die Substitut/in ist der/die Stellvertreter/in des Abteilungsleiters bzw. der Abteilungsleiterin der Abteilung eines Einzelhandelsunternehmens. In Verkaufsabteilungen ist er/sie im Regelfall mitverantwortlich dafür, dass die Abteilung betriebswirtschaftlich geführt wird.
Die DOB II ist die Verkaufsabteilung, in der Oberbekleidung für Damen aus dem Untersegment Kleinkonfektion wie Blusen und Strickwaren angeboten wird.
Das WWS (=Warenwirtschaftssystem) erfasst den Warenzu- und -abfluss. Es dient gleichzeitig dazu, sicherzustellen, dass abverkaufte Ware rechtzeitig nachbestellt wird. Dazu wird der Abverkauf artikel- und größengenau über die Kasse erfasst.
Die Kasse befindet sich am Point of Sale (= POS).
Normalerweise wird der verkaufte Artikel über einen Strichcode mittels Scanner in der Kasse beim Kassiervorgang verbucht. Mit einer Pseudo-Bepo (= Pseudo (Schein/Ersatz) - Bestellposition) wird ein nicht erkannter Artikel unter Angabe von Preis und Menge auf einer Sammel-Artikelnummer, z.B. für eine Warengruppe, in der Kasse erfasst. Dadurch kann im WWS nicht nachvollzogen werden, welcher genaue Artikel verkauft wurde und wie sich der Bestand dieses Artikels verändert hat.
Eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl im Einzelhandel ist die Häufigkeit, in der ein bestimmter Artikel innerhalb eines Jahres verkauft wird. Diese wird als "Lagerumschlagsgeschwindigkeit", kurz LUG, bezeichnet.
Moderne Warenwirtschaftssysteme lösen bei Artikeln, die der Hersteller zur jederzeitigen Nachlieferung in seinem Lager bereit hält (never out of stock = NOS), automatisch die Nachbestellung einer bestimmen Menge des Artikels (= Bestellmenge) aus, sobald der Bestand unter eine zuvor im System zu definierende Menge, den sog. Bestellpunkt, sinkt.
Ein zu niedriger Bestellpunkt kann dazu führen, dass kein Stück des Artikels mehr im Laden vorhanden ist, obwohl es Kunden gibt, die den Artikel hätten kaufen wollen. Dieser Umsatz ist verloren und die Lagerumschlagsgeschwindigkeit sinkt.
Besonders wichtig ist die richtige Wahl des Bestellpunktes bei dem ständig vorzuhaltenden Grundsortiment an nur geringen modischen Veränderungen unterliegenden Artikeln einer Abteilung, den sog. "bascis". Mit diesen muss im Regelfall eine hohe Lagerumschlagsgeschwindigkeit erzielt werden, da der Kalkulationsaufschlag häufig geringer ist als bei hochmodischen Artikeln.