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STARKE PARTNER FÜR IHR RECHT
Unsere MANDANTEN sind mittelständische und große Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand in ganz Deutschland. Auf der Arbeitnehmerseite vertreten wir Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Unsere FACHKANZLEI ist daher konsequent auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung ausgerichtet. Dabei befassen wir uns mit allen Fragen des Arbeitsrechts vom Individualarbeitsrecht über das Betriebsverfassungsrecht bis zum Tarifrecht und den begleitenden sozial-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Gebieten. Unternehmensspezifische Bereiche wie das Wettbewerbsrecht, Ladenöffnungsrecht, Datenschutz sowie Marken- und Urheberrecht ergänzen unser Leistungsspektrum.
Als IHR INTERNER PARTNER begleiten wir Sie bei der täglichen Personalarbeit von der Einstellung über die Bearbeitung von Problemfällen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung und zeigen Ihnen die sich bietenden Optionen auf. Wir hinterfragen analytisch Ihre internen Abläufe und optimieren Ihre Verträge und Ihr Formularwesen. Ihre Mitarbeiter machen wir fit für die Anwendung des aktuellen Arbeitsrechts und stehen als Berater an Ihrer Seite. Unser fundiertes Know-how und unsere langjährige Erfahrung bieten Ihnen auch in besonderen Fällen wie im Arbeitskampf und bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen oder gar Geschäftsaufgaben eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage.
Als IHR INTERESSENVERTRETER streben wir möglichst effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen von Konflikten mit Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften an. Dies gilt für die außergerichtliche Vertretung, gerichtliche wie behördliche Verfahren, Schlichtungs- und betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstellen sowie in Haustarifverhandlungen mit Gewerkschaften. Nicht der kostenintensive Prozess, sondern dessen Vermeidung ist das Ziel unserer Tätigkeit. Sind gerichtliche Auseinandersetzungen aber auch durch eine zielgerichtete Beratung oder Vermittlung im Vorfeld unumgänglich, treten wir konsequent und mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.
IHREN RECHTSFALL bearbeitet der von Ihnen ausgewählte Fachanwalt aus unserer Kanzlei von der Informationsaufnahme bis zum Verfahrensabschluss persönlich. Eine wechselseitige fachliche Konsultation der Anwälte untereinander zur Sicherung Ihrer bestmöglichen Vertretung ist uns selbstverständlich. Wir halten aber nichts davon, z.B. Terminsvertreter zu auswärtigen Gerichtsorten zu entsenden und nehmen Ihre Termine daher bundesweit im Regelfall auch persönlich wahr.