Vertretung in Verwaltungsverfahren


Personalverantwortliche wie arbeitsrechtlich tätige Anwälte können sich nicht mit dem reinen Arbeitsrecht begnügen. Verschiedene Rechtsfragen werden nicht von den Arbeitsgerichten, sondern im Verwaltungs­ver­fahren oder von den Sozial­ge­richten entschieden.

Wir vertreten Sie daher nicht nur in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeits-/ Landes­ar­beits­gerichte und Bundesarbeitsgericht) sondern auch bundesweit vor

  • den Integrationsämtern (z.B. Entlassung von Schwerbehinderten),
  • den Gewerbeaufsichtsämtern (insbesondere Mutterschutz / Elternzeit),
  • den Arbeitsagenturen (insbesondere Massenentlassungsanzeigen und Kurzarbeit) und
  • den berufsständischen Kammern, insbesondere den Industrie- und Handelskammern (z.B. Schlichtungsverfahren in Fragen der Berufsausbildung) und vor
  • den Verwaltungs- und Sozialgerichten bis zur letzten Instanz. 
 
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