arbeitgeber-anwälte.de
Vertretung in Verwaltungsverfahren
Personalverantwortliche wie arbeitsrechtlich tätige Anwälte können sich nicht mit dem reinen Arbeitsrecht begnügen. Verschiedene Rechtsfragen werden nicht von den Arbeitsgerichten, sondern im Verwaltungsverfahren oder von den Sozialgerichten entschieden.
Wir vertreten Sie daher nicht nur in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeits-/ Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht) sondern auch bundesweit vor
- den Integrationsämtern (z.B. Entlassung von Schwerbehinderten),
- den Gewerbeaufsichtsämtern (insbesondere Mutterschutz / Elternzeit),
- den Arbeitsagenturen (insbesondere Massenentlassungsanzeigen und Kurzarbeit) und
- den berufsständischen Kammern, insbesondere den Industrie- und Handelskammern (z.B. Schlichtungsverfahren in Fragen der Berufsausbildung) und vor
- den Verwaltungs- und Sozialgerichten bis zur letzten Instanz.