+++ arbeitgeber-anwälte.de +++

Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht

Mathias Busch und Henning C. Köhler

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht


Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829

+++ unser aktuelles Rundschreiben +++


Nr. 4/2025 vom 07.04.2025 befasst sich mit folgenden Themen:

  • auch für private Arbeitgeber - Pflicht zum qualifizierten Vermittlungsauftrag Schwerbehinderter

  • Erhöhte Anforderungen an den Geheimnisschutz im Arbeitsvertrag
  • Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase der Altersteilzeit 

⇒ direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website) 


Haben Sie das Rundschreiben nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte.

Aktueller Hinweis zu den Arbeitsvertragsformularen:

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind sog. "Catch-All-Klauseln" zum Geheimnisschutz unwirksam. Das betrifft auch die Klausel zum Geheimnisschutz in unseren AAB. Faktisch können auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung keine allgemein wirksamen Klauseln zum Geheimnisschutz mehr vereinbart werden. Es bedarf vielmehr individueller und auf die jeweils genau zu bezeichnenden aktuellen Geschäftsgeheimnisse angepasster Zusatzvereinbarungen. Aber auch das reicht nicht aus. Daneben müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen wie technische Zugangshürden, allgemeine interne Richtlinien und Anweisungen neben den arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsmaßnahmen geschaffen werden.

Wenn Sie also wirklich schützenswerte Geschäftsgeheimnisse haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir klären dann für Ihren Einzelfall, was zu tun ist und welche individuellen Vereinbarungen dazu getroffen werden können.

+++ Mindestlohn ab 2026 +++

 

Höhe des Mindestlohns ab 01.01.2026

Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Mindestlohn, der in 2025 noch 12,82 Euro/Std. beträgt, ab 01.01.2026 auf 13,90 Euro/Std. steigt. Das sind
- bei Vollzeit in der 40 Std./Woche 2.418,60 Euro und
- bei Vollzeit in der 37,5 Std./Woche 2.267,44 Euro.

Die Minijobber-Grenze steigt in 2026 automatisch von bisher 556 Euro auf 603 Euro, so dass damit weiterhin eine Arbeitszeit von 10 Std/Woche möglich ist. Der sog. Übergangsbereich (Midi-Job) beginnt demzufolge bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.

Weitere Daten und Infos zum Mindestlohn und zur Mindestausbildungsvergütung finden Sie in unserer nun in der 7. Auflage aktualisierten Broschüre, welche registrierte Mandanten direkt hier downloaden können.

+++ Ferienjobs - Beschäftigung von von Schülern und Studenten +++

In den Ferien nehmen Schüler und Studenten traditionell gern Ferienjobs an. Für Arbeitgeber gilt es dabei aber, eine Reihe von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten. Ziehen Sie als registrierter Nutzer unserer Website dazu unser Merkblatt zu Rate, → Download hier.

+++ Sommer - Sonne - Urlaubszeit +++

... führen in der Personalpraxis häufig zu Fragen wie:

  • gibt es "Hitzefrei" am Arbeitsplatz? Das passende Merkblatt finden zum → Download hier.
  • was ist zu beachten, wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt? Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt "Arbeitsunfähigkeit im Urlaub → Download hier.

Download nur für registrierte Nutzer unserer Website.

+++ aktualisierte Broschüre für unsere Mandanten +++

 

Recht der Schwerbehinderten

Wir haben unsere umfangreiche Broschüre zum Schwerbehindertenrecht vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BAG zur Pflicht der Erteilung eines qualifizierten Vermittlungsauftrags aktualisiert und um Ausführungen und Tipps zum Bewerbungsverfahren ergänzt, um Sie gegen AGG-Hopper zu wappnen. Sie finden darin nun Informationen zu folgenden Aspekten im Recht der Schwerbehinderten:

  • Begriffe und Feststellung
  • Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
  • staatliche Zuschüsse für den Arbeitgeber
  • Zusammenwirken mit Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechte schwerbehinderter Menschen
  • Inklusionsverfahren und Prävention
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Risiken bei der Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren
  • Kündigung schwerbehinderter Menschen
  • besondere Pflichten der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Zusatzurlaub
  • Straf- und Bußgeldvorschriften

Eine Druckfassung können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail anfordern, eine pdf-Version können registrierte Nutzer gleich ⇒ hier downloaden.

 
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