arbeitgeber-anwälte.de
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Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht
Mathias Busch und Henning C. Köhler
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829
+++ Betriebsratswahlen 2026 +++
Von März bis Mai 2026 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Wir empfehlen Ihnen, sich über die wesentlichen Wahlvorschriften durch unsere aktuelle Broschüre zur Betriebsratswahl zu informieren, welche Sie unter ⇒ Merkblätter - Betriebsverfassungsrecht finden oder direkt hier downloaden können.
Sie finden dort oder direkt hier auch eine Broschüre zur erstmaligen Wahl eines Betriebsrats im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Arbeitnehmern.
(Download nur für registrierte Nutzer unserer Website)
+++ Schnupperarbeit - aktualisiertes Formular für unsere Mandanten +++
In der Anbahnungsphase haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Interesse daran, sich vor Abschluss eines Vertrages gegenseitig „zu erproben“. Das birgt aber stets das Risiko, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt. Zur Verringerung - nicht zum Ausschluss (!) - dieses Risikos kommt die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses in Betracht. Diese Vereinbarung verpflichtet weder den Bewerber zur Arbeitsleistung, noch ist der Arbeitgeber weisungsbefugt und verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Entscheidend bleibt aber trotz Abschluss dieser Vereinbarung die tatsächliche Handhabung! Jede für Arbeitgeber typische Anweisung an den Bewerber muss daher unterbleiben.
Download (nur für registrierte Nutzer) → hier
