arbeitgeber-anwälte.de
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Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht
Mathias Busch und Henning C. Köhler
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829
WARNUNG : AU-Bescheinigungen durch "Online-Ärzte"
FAKE-ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN
Gegenwärtig tauchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf, die von Online-Anbietern erworben werden und die möglicherweise keine AU-Bescheinigungen nach deutschem Recht sind. Lesen Sie dazu weiter unsere Mandanten-Information 3/2024 vom 02.08.2024 (Download: hier).
Bei AU-Bescheinigungen folgender "Ärzte", wenn sie denn überhaupt Ärzte sind oder als Person existieren, lohnt sich ein kritischer Blick und eine Rücksprache mit uns:
- (Dr. med.) Haresh Kumar
- Hassan Zuberi
- Ahmad Abdullah
- Masroor Umar (auch M. Umar)
- Samueel Zubair
- Dr. Muneer
- Dr. T. Muller
Sollten Ihnen von diesen Personen ausgestellte AU-Bescheinigungen vorgelegt werden, sprechen Sie uns bitte an. Lesen Sie zu Fragen um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch unser aktualisiertes Merkblatt (Download für registrierte Nutzer unserer Website gleich hier).
+++ unser aktuelles Rundschreiben +++
Nr. 2/2025 vom 12.02.2025 befasst sich mit folgenden Themen:
- Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist
- Krank vor Antritt neuer Stelle: Kein Beschäftigungsverhältnis und kein Krankengeld
- Nachweis des wirksamen Abschlusses einer Betriebsvereinbarung
- Gehaltsabrechnungen ausschließlich online?
⇒ direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website)
Haben Sie das Rundschreiben nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte.
+++ Frist beachten: Meldung zur Ausgleichsabgabe +++

Meldung der Beschäftigungsdaten bis 31. März
Alle Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen bis Ende März eines jeden Jahres ihre Daten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden. Wie die Betriebsgröße ermittelt wird, können Sie unserer Broschüre zum Schwerbehindertenrecht (direkter Download für registrierte Nutzer unserer Website → hier) entnehmen.
Zur Erstellung der Anzeige und Berechnung der Ausgleichsabgabe kann die vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellte Website https://www.iw-elan.de/ genutzt werden, in der die Anzeige über dem Internetbrowser abgegeben werden kann.
+++ unser aktuelles Rundschreiben für Einzelhandelsbetriebe +++
Nr. 1/2025 vom 22.01.205 befasst sich mit folgenden Themen:
- "Automatenshop" darf in Niedersachsen an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
⇒ direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website)
Haben Sie das Rundschreiben nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte.
+++ aktualisierte Broschüre für unsere Mandanten +++

Recht der Schwerbehinderten
Wir haben unsere umfangreiche Broschüre zum Schwerbehindertenrecht aktualisiert und um Ausführungen und Tipps zum Bewerbungsverfahren ergänzt, um Sie gegen AGG-Hopper zu wappnen. Sie finden darin nun Informationen zu folgenden Aspekten im Recht der Schwerbehinderten:
- Begriffe und Feststellung
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
- staatliche Zuschüsse für den Arbeitgeber
- Zusammenwirken mit Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt
- Pflichten des Arbeitgebers
- Rechte schwerbehinderter Menschen
- Inklusionsverfahren und Prävention
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Risiken bei der Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren ⇐ NEU!
- Kündigung schwerbehinderter Menschen
- besondere Pflichten der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- Schwerbehindertenvertretung
- Zusatzurlaub
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Eine Druckfassung können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail anfordern, eine pdf-Version können registrierte Nutzer gleich ⇒ hier downloaden.
+++ aktuelles Merkblatt +++
Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Wir haben unser Merkblatt um die Thematik der Kürzung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ergänzt. Im Übrigen finden Sie dort nach wie vor Antworten auf die wesentlichsten Fragen um die Vergütungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Kuren wie zu Fortsetzungserkrankungen und zur Einheit des Verhinderungsfalls.
Unsere als registrierte Nutzer erfassten Mandanten können das Merkblatt gleich ⇒ hier downloaden.