arbeitgeber-anwälte.de
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Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht
Mathias Busch und Henning C. Köhler
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829
+++ aktuelle Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit +++
Kommentierter Auszug der aktuellen Fassung ab Juli 2026 zu den Passagen, die sich mit der nicht zu verhängenden Sperrfrist bei Abschluss eines fristgerechten betriebs- oder personenbedingten Aufhebungsvertrages unter Zahlung einer Abfindung von maximal 0,5 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit befassen.
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+++ Mustertexte zur Freistellung im auslaufenden Arbeitsverhältnis +++
mit Erläuterungen. Nutzen Sie unsere aktualisierte Fassung mit Ergänzungen zum Wettbewerbsverbot im auslaufenden Arbeitsverhältnis und zur Anrechnung von Zwischenverdienst.
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+++ aktualisiertes Formularmuster für unsere Mandanten +++
Sofern Sie Fotos und/oder Videoaufnahmen Ihrer Arbeitnehmer zu Werbezwecken, auch in Social Media, nutzen wollen, benötigen Sie dazu eine gesonderte Einwilligung. Wählen Sie dafür die Einwilligungserklärung des Arbeitnehmers zur Nutzung der Rechte am eigenen Bild. Download (nur für registrierte Nutzer) → hier.
