Das neue Nachweisgesetz erfordert eine grundlegende Überarbeitung unserer Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AAB) und der Vertragstexte (Deckblätter). Alle AAB und die am häufigsten abgerufenen Vertragsvarianten haben wir bereits aktualisiert.
Aktualisierte Texte erkennen Sie an dem Zusatz:
"NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022"
Wenn Sie eine noch nicht aktualisierte Vertragsvariante benötigen, rufen Sie uns an. Wir werden die Überarbeitung des von Ihnen benötigten Textes dann vorziehen.
arbeitgeber-anwälte.de
+++ arbeitgeber-anwälte.de +++
Die seit über 35 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht
Mathias Busch und Henning C. Köhler
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829
Aktueller Hinweis zu den Arbeitsvertragsformularen:
+++ aktualisiertes Merkblatt zum Befristungsrecht +++
Wir haben vor dem Hintergrund der durch das Nachweisgesetz 2022 ab 01.08.2022 eingetretenen Änderungen im Recht der befristeten Arbeitsverträge uns Merkblatt überarbeitet.
⇒ Direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website)
+++ Sommer - Sonne - Urlaubszeit +++
... führen in der Personalpraxis häufig zu Fragen wie:
+++ Neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen +++
Im Rahmen der ständigen Aktualisierung haben wir unsere Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AAB) an das Nachweisgesetz angepasst. Die AAB müssen jetzt auch unterschrieben werden. Bitte denken Sie daran, bei jedem Vertragsschluss ausschließlich die aktuellen AAB von der Website zu verwenden. Aktuell ist die Fassung Juli 2022 (Version 15.1).
Wenn Sie als registrierter Nutzer wissen wollen, was wann in den AAB geändert wurde und warum wir die Änderung vorgenommen haben, schauen Sie sich die ⇒ Änderungshistorie an.