+++ arbeitgeber-anwälte.de +++

Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht

Mathias Busch und Henning C. Köhler

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht


Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829

+++ Aktueller Hinweis zur Gesetzeslage +++

Höhe der Mindestausbildungsvergütung

Bitte beachten Sie bei dem Neuabschluss von Ausbildungsverträgen im Jahr 2025, dass die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wird, im ersten Jahr einer Berufsausbildung 682 Euro beträgt.
Weitere Daten und Infos zum Mindestlohn und zur Mindestausbildungsvergütung finden Sie in unserem Merkblatt, welches registrierte Mandanten direkt hier downloaden können.

+++ Frist beachten: Meldung zur Ausgleichsabgabe +++

Meldung der Beschäftigungsdaten bis 31. März

Alle Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen bis Ende März eines jeden Jahres ihre Daten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden. Wie die Betriebsgröße ermittelt wird, können Sie unserer Broschüre zum Schwerbehindertenrecht (direkter Download für registrierte Nutzer unserer Website → hier) entnehmen.

Zur Erstellung der Anzeige und Berechnung der Ausgleichsabgabe kann die vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellte Website https://www.iw-elan.de/ genutzt werden, in der die Anzeige über dem Internetbrowser abgegeben werden kann.

+++ Frist beachten: Künstlersozialabgabe +++

Meldefrist endet am 31. März

Alle Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihre gewerblichen Zwecke betreiben, können von der Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe betroffen sein. Die Meldung zur Künstlersozialkasse ist jeweils bis zum 31.03. für das Vorjahr abzugeben.

Ziehen Sie als registrierter Nutzer unserer Website dazu unser Merkblatt zu Rate, → Download hier.

+++ Neuauflage der Broschüre für unsere Mandanten +++

Urlaubsrecht

Wir haben unsere Broschüre zum Urlaubsrecht jetzt in der 7. Auflage mit umfangreicher Aktualisierung herausgegeben. Sie finden dort Antworten zu allen Rechtsfragen um das Urlaubsrecht und sonstigen Ansprüchen auf Freistellung von der Arbeit wie nach § 616 BGB (Vorüber­gehende Verhinderung) mit Hinweisen zur Ge­staltung von Vertragsklauseln, den Gesetzestext des Bundesurlaubsgesetzes und ein Stichwortverzeichnis. Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

 

  • I. Urlaub und sonstige Freistellungansprüche
  • II. Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs
  • III. Entstehung und Umfang des Urlaubsanspruchs
  • IV. Erfüllung des Urlaubsanspruchs
  • V. Verfall und Übertragung des Urlaubsanspruchs
  • VI. Ersatzurlaubsanspruch
  • VII. Vergütung im Urlaub
  • VIII. Abgeltung des Urlaubsanspruchs
  • IX. Vererblichkeit des Urlaubsanspruchs

Eine Druckfassung können Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail anfordern, eine pdf-Version können registrierte Nutzer gleich ⇒ hier downloaden.

 
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