arbeitgeber-anwälte.de
+++ arbeitgeber-anwälte.de +++
Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht
Mathias Busch und Henning C. Köhler
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829
WARNUNG : AU-Bescheinigungen durch "Online-Ärzte"
FAKE-ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN
Gegenwärtig tauchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf, die von Online-Anbietern erworben werden und die möglicherweise keine AU-Bescheinigungen nach deutschem Recht sind. Lesen Sie dazu weiter unsere Mandanten-Information 3/2024 vom 02.08.2024 (Download: hier).
Bei AU-Bescheinigungen folgender "Ärzte", wenn sie denn überhaupt Ärzte sind oder als Person existieren, lohnt sich ein kritischer Blick und eine Rücksprache mit uns:
- (Dr. med.) Haresh Kumar
- Hassan Zuberi
- Ahmad Abdullah
- Masroor Umar (auch M. Umar)
- Samueel Zubair
- Dr. Muneer
- T. Muller
Sollten Ihnen von diesen Personen ausgestellte AU-Bescheinigungen vorgelegt werden, sprechen Sie uns bitte an. Lesen Sie zu Fragen um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch unser aktualisiertes Merkblatt (Download für registrierte Nutzer unserer Website gleich hier).
+++ unser aktuelles Rundschreiben +++
Nr. 1/2025 vom 03.01.2025 befasst sich mit folgenden Themen:
Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs
- Broschüre zum Urlaubsrecht
- Recht auf Nichterreichbarkeit?
- Künstlersozialabgabe 2025: höhere Bagatellgrenze
⇒ direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website)
Haben Sie das Rundschreiben nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte.
+++ Frist beachten: Urlaubsansprüche +++
Hinweis zur Inanspruchnahme des Jahresurlaubs in der ersten Woche des neuen Jahres
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (siehe u.a. Mandanten-Information Nr. 1/2025) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deutlich auf seinen individuellen Urlaubsanspruch und die Verfallfrist hinweisen. Andernfalls verfällt und verjährt der Urlaub nicht.
Unser Tipp: wir empfehlen Ihnen, Ihre Mitarbeiter in der ersten Woche eines jeden Jahres auf die Pflicht zur Inanspruchnahme des individuellen Urlaubsanspruchs einschließlich etwaiger Resturlaubsansprüche unter Hinweis auf die Verfallfrist (im Regelfall der 31.03. des Folgejahres) nachweisbar hinzuweisen. Passende Mustertexte finden Sie hier.
Ziehen Sie zu der Thematik ergänzend unsere Broschüre zum Urlaubsrecht (Download für registrierte Nutzer unserer Website hier) heran.
+++ Mindestlohn ab 2025 +++
Höhe des Mindestlohns ab 01.01.2025
Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Mindestlohn, der in 2024 noch 12,41 Euro/Std. betrug, ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro/Std. steigt. Das sind
- bei Vollzeit in der 40 Std./Woche 2.230,68 Euro und
- bei Vollzeit in der 37,5 Std./Woche 2.091,26 Euro.
Die Minijobber-Grenze steigt dadurch automatisch von bisher 538 Euro auf 556 Euro, so dass damit weiterhin eine Arbeitszeit von 10 Std/Woche möglich ist. Der sog. Übergangsbereich (Midi-Job) beginnt demzufolge bei 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.
Weitere Daten und Infos zum Mindestlohn und zur Mindestausbildungsvergütung finden Sie in unserem Merkblatt, welches registrierte Mandanten direkt hier downloaden können.
+++ aktualisierte Arbeitsverträge für unsere Mandanten +++
Vor dem Hintergrund der Anhebung der Grenze für Minijobs auf 556 Euro ab 2025 haben wir unsere Ergänzungsvereinbarungen für geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse angepasst.
Download (nur für registrierte Nutzer) → hier.
+++ unser aktuelles Rundschreiben für Einzelhandelsbetriebe +++
Nr. 1/2025 vom 22.01.205 befasst sich mit folgenden Themen:
„Automatenshop“ darf in Niedersachsen an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
⇒ direkter Download (nur für registrierte Nutzer unserer Website)
Haben Sie das Rundschreiben nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte.
+++ Jahresdaten für die Personalwirtschaft +++
Wir haben unser aktuelles
Merkblatt mit den Jahresdaten für die Personalwirtschaft 2025
für Sie erstellt. Den neuen Text können registrierte Nutzer gleich ⇒ hier downloaden.
+++ Aushangpflichtige Gesetze 2025 +++
Gegenüber der letzten Auflage unserer Broschüre sind zum 1. Januar 2025 wieder einige Änderungen aushangpflichtiger Gesetze in Kraft getreten. Wir haben daher unsere zum Aushang geeignete Broschüre
Aushangpflichtige Gesetze
10. Auflage 2025
erstellt, die wir unseren Mandanten im Rahmen bestehender Informationsvereinbarungen auf Anforderung gern kostenlos zusenden.
Die Broschüre können registrierte Nutzer auch gleich ⇒ hier als PDF-Datei zur Veröffentlichung im Intranet oder zum eigenen Ausdruck downloaden.