+++ arbeitgeber-anwälte.de +++

Die seit über 40 Jahren auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften spezialisierte Kanzlei von Fachanwälten für Arbeitsrecht

Mathias Busch und Henning C. Köhler

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht


Hinüberstraße 18 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 343230 • Fax: 0511 / 89767829

+++ Betriebsratswahlen 2026 +++

Von März bis Mai 2026 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Wir empfehlen Ihnen, sich über die wesentlichen Wahlvorschriften durch unsere aktuelle Broschüre zur Betriebsratswahl zu informieren, welche Sie unter ⇒ Merkblätter - Betriebsverfassungsrecht finden oder direkt hier downloaden können.
Sie finden dort oder direkt hier auch eine Broschüre zur erstmaligen Wahl eines Betriebsrats im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Arbeitnehmern.

(Download nur für registrierte Nutzer unserer Website)

+++ Schnupperarbeit - aktualisiertes Formular für unsere Mandanten +++

In der Anbahnungsphase haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein In­te­resse daran, sich vor Ab­schluss eines Vertrages gegenseitig „zu erproben“. Das birgt aber stets das Risiko, dass ein un­be­fris­tetes Arbeitsverhältnis zu­stan­de kommt. Zur Verringerung - nicht zum Ausschluss (!) - dieses Risi­kos kommt die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses in Betracht. Diese Ver­ein­barung verpflichtet weder den Be­werber zur Arbeitsleistung, noch ist der Ar­beit­geber weisungsbefugt und verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Ent­schei­dend bleibt aber trotz Abschluss dieser Vereinbarung die tat­sächliche Handhabung! Jede für Arbeit­geber typische Anweisung an den Be­wer­ber muss daher unterbleiben. 
Download (nur für registrierte Nutzer) → hier

 
Direktlink