Mitbestimmung im Betrieb


Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist eine der Grundlagen des deutschen Arbeits­rechts und in einer Form ausgeprägt, die in zahlreichen anderen Ländern unbekannt ist. Sie greift zwar in die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers ein, so dass die Unternehmensführung und die Or­ga­ni­sation des Betriebes in nicht unerheblichen Teilen der alleinigen Entscheidung des Arbeit­ge­bers ent­zogen ist. Kommt es aber zu der vom Betriebsverfassungsgesetz vorausgesetzten ver­trau­­ens­­vollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, bietet sie die Chance zur För­derung des Betriebszwecks und eröffnet die Möglichkeit zur Schaffung von Regelungen, die nach den be­trieb­lichen Anforderungen ausgerichtet sind und in Einzelvereinbarungen mit den Ar­beit­neh­mern nicht oder nur schwer umgesetzt werden könnten.

Wir unterstützen Sie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat und bei allen Fragen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, u.a.:

  • Erstmalige Wahl eines Betriebsrats
  • Regelmäßige Betriebsratswahl
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Bildung von Gesamtbetriebsräten / Konzernbetriebsräten
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Unterweisung/Ausbildung von Betriebsräten
  • Optimierung von Beteiligungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen /Gesamtbetriebsvereinbarungen
  • Regelungsabreden
  • Einigungsstellenverhandlungen
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung
  • Beteiligung bei Kündigungen
  • Lage der Arbeitszeit, Pausenzeit / Urlaubsgrundsätze
  • technische Überwachungseinrichtungen
  • betrieblicher Datenschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz u.v.a.m.

In einfach gelagerten Fällen können Sie sich einfach unserer Merkblätter, Checklisten, Handlungs­an­leitungen und Mustertexte/Formulare bedienen.

 
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