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Mitbestimmung im Betrieb
Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist eine der Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts und in einer Form ausgeprägt, die in zahlreichen anderen Ländern unbekannt ist. Sie greift zwar in die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers ein, so dass die Unternehmensführung und die Organisation des Betriebes in nicht unerheblichen Teilen der alleinigen Entscheidung des Arbeitgebers entzogen ist. Kommt es aber zu der vom Betriebsverfassungsgesetz vorausgesetzten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, bietet sie die Chance zur Förderung des Betriebszwecks und eröffnet die Möglichkeit zur Schaffung von Regelungen, die nach den betrieblichen Anforderungen ausgerichtet sind und in Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmern nicht oder nur schwer umgesetzt werden könnten.
Wir unterstützen Sie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat und bei allen Fragen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, u.a.:
- Erstmalige Wahl eines Betriebsrats
- Regelmäßige Betriebsratswahl
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Bildung von Gesamtbetriebsräten / Konzernbetriebsräten
- Schwerbehindertenvertretung
- Unterweisung/Ausbildung von Betriebsräten
- Optimierung von Beteiligungsverfahren
- Betriebsvereinbarungen /Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Einigungsstellenverhandlungen
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung
- Beteiligung bei Kündigungen
- Lage der Arbeitszeit, Pausenzeit / Urlaubsgrundsätze
- technische Überwachungseinrichtungen
- betrieblicher Datenschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz u.v.a.m.
In einfach gelagerten Fällen können Sie sich einfach unserer Merkblätter, Checklisten, Handlungsanleitungen und Mustertexte/Formulare bedienen.