Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Aus Sachgründen befristete Arbeitsverträge
können abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer schon zuvor im Unternehmen tätig war; auch im direkten Anschluss an ein zuvor bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis. Wirksamkeitsvoraussetzung der Befristung ist das Vorliegen eines Sachgrundes. Ein typischer Fall ist dabei auch der befristete Vertrag zur Aushilfe bis maximal 6 Monate Dauer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ⇒ Tipps - mit Sachgrund befristete Verträge und in unserem Merkblatt "befristete Arbeitsverträge".
Hinweise zu den verschiedenen mit Sachgrund befristeten Verträgen und den Klauselvarianten finden Sie unter den Tipps bei ⇒ Varianten mit Sachgrund und ⇒ Vertragsvarianten.
TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE
Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.
Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben.
Formularverträge mit Befristung aus Sachgründen
1. allgemeiner zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) |
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1a. zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeit wie Nr. 1, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall) |
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1a. - oP - zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeit - ohne Probezeit/Probearbeitsverhältnis NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022 |
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2. befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung mit Sachgrund zur Befristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ohne Verlängerungsmöglichkeit, daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe Merkblatt "Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung"). |
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3. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei Abbruch der Elternzeit |
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3a. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter und variabler Arbeitszeit wie Nr. 3, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall) |
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4. Aushilfsarbeitsvertrag für die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat |
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5. Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfe für die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zu 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit |
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6. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und dadurch bestehender Möglichkeit der automatischen vorzeitigen Beendigung bei Erreichen des Zwecks unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist (mit vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis) |
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6a. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und variabler Arbeitszeit wie Nr. 6, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall) |
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7. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung in Pflegezeit befindlicher Arbeitnehmer nach § 6 PflegeZG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei vorzeitiger Beendigung der Pflegezeit nach § 4 Abs. 2 S. 1 PflegeZG |
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8. Vertrag über ein Orientierungspraktikum i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 MiLoG i.V.m. § 26 BBiG. Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er darf nur bis zur Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums abgeschlossen werden. |
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9. Vertrag für Werkstudenten zur Aushilfe für maximal 6 Monate unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der Beschäftigung von Werkstudenten, für vom Arbeitgeber nur Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Beitragsfreiheit. |
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10. Vertrag über ein Schülerpraktikum Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann mit Schülern abgeschlossen werden, die entweder |
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