Begleitung von arbeitsrechtlichen Massenverfahren


Betriebsänderungen und Betriebsstilllungen betreffen eine große Anzahl von Arbeitsverhältnissen. Ob in Betrieben ohne Betriebsrat oder in betriebsratsgebundenen Unternehmen, die zusätzlich die Re­ge­lungen der §§ 111 ff BetrVG einhalten müssen, besteht gerade in diesen Fällen das hohe Risiko von Feh­lern in der Vorbereitungsphase, die Kosten in einer Höhe verursachen können, die das wirt­schaft­liche Ziel der Maßnahme unerreichbar werden lassen. Wir begleiten Sie von Anfang an und helfen dabei, die Realisierung dieser Risiken von vornherein zu vermeiden.

  • Ermittlung der maßgeblichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Grenzwerte
  • Feststellung der individuellen Situation der Arbeitnehmer/innen im Hinblick auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsagentur und von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Vorbereitung der Information des Betriebsrats nach § 111 BetrVG und der nachfolgenden Verhandlungen nach §§ 112 ff BetrVG
  • Begleitung des Konsultionsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG
  • Vermeidung von Rechtsanteilen durch den Nachteilsausgleichsanpruch gem. § 113 BetrVG
  • Interessenausgleichsverhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Sozialpläne mit verschiedensten Berechnungsmodellen für Abfindungen und sonstige Ausgleichsleistungen
  • EDV-gestützte Sozialauswahlverfahren nach variablen Punktetabellen und nach Altersgruppen
  • Vorbereitung und Durchführung des Einigungsstellenverfahrens, wenn innerbetrieblich keine Einigung mit dem Betriebsrat herbeigeführt werden kann
  • Erfüllung der Anzeigepflicht bei Massenentlassungen nach § 17 KSchG
  • Transferleistungen nach dem SGB III
 
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