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Begleitung von arbeitsrechtlichen Massenverfahren
Betriebsänderungen und Betriebsstilllungen betreffen eine große Anzahl von Arbeitsverhältnissen. Ob in Betrieben ohne Betriebsrat oder in betriebsratsgebundenen Unternehmen, die zusätzlich die Regelungen der §§ 111 ff BetrVG einhalten müssen, besteht gerade in diesen Fällen das hohe Risiko von Fehlern in der Vorbereitungsphase, die Kosten in einer Höhe verursachen können, die das wirtschaftliche Ziel der Maßnahme unerreichbar werden lassen. Wir begleiten Sie von Anfang an und helfen dabei, die Realisierung dieser Risiken von vornherein zu vermeiden.
- Ermittlung der maßgeblichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Grenzwerte
- Feststellung der individuellen Situation der Arbeitnehmer/innen im Hinblick auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsagentur und von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Vorbereitung der Information des Betriebsrats nach § 111 BetrVG und der nachfolgenden Verhandlungen nach §§ 112 ff BetrVG
- Begleitung des Konsultionsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG
- Vermeidung von Rechtsanteilen durch den Nachteilsausgleichsanpruch gem. § 113 BetrVG
- Interessenausgleichsverhandlungen mit dem Betriebsrat
- Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat
- Sozialpläne mit verschiedensten Berechnungsmodellen für Abfindungen und sonstige Ausgleichsleistungen
- EDV-gestützte Sozialauswahlverfahren nach variablen Punktetabellen und nach Altersgruppen
- Vorbereitung und Durchführung des Einigungsstellenverfahrens, wenn innerbetrieblich keine Einigung mit dem Betriebsrat herbeigeführt werden kann
- Erfüllung der Anzeigepflicht bei Massenentlassungen nach § 17 KSchG
- Transferleistungen nach dem SGB III