Aktueller Hinweis zu den Arbeitsvertragsformularen:

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind sog. "Catch-All-Klauseln" zum Geheimnisschutz unwirksam. Das betrifft auch die Klausel zum Geheimnisschutz in unseren AAB. Faktisch können auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung keine allgemein wirksamen Klauseln zum Geheimnisschutz mehr vereinbart werden. Es bedarf vielmehr individueller und auf die jeweils genau zu bezeichnenden aktuellen Geschäftsgeheimnisse angepasster Zusatzvereinbarungen. Aber auch das reicht nicht aus. Daneben müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen wie technische Zugangshürden, allgemeine interne Richtlinien und Anweisungen neben den arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsmaßnahmen geschaffen werden.

Wenn Sie also wirklich schützenswerte Geschäftsgeheimnisse haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir klären dann für Ihren Einzelfall, was zu tun ist und welche individuellen Vereinbarungen dazu getroffen werden können.

Arbeitsverträge

"Vertrag" kommt von "vertragen", also sollte man Verträge immer am Anfang jeder Vertragsbeziehung ab­schließen, solange man sich noch verträgt. Das gilt insbesondere im Arbeitsrecht. Wurde das Ar­beits­ver­hält­nis erst einmal aufgenommen, ist es zu spät. Ein umfassender und fachgerechter Vertrag zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erspart Ihnen zudem die andernfalls erforderlichen weiteren schriftlichen Informationen, die Sie nach nach dem Nachweisgesetz zu erteilen hätten.

Sie finden bei uns zahlreiche Arbeitsvertragstexte, die wir stets der aktuellen Rechtslage angepasst halten. So sind Sie mit Ihren Verträgen immer auf dem aktuellen Stand. Spezielle Regelungen für die Bran­chen, in denen wir überwiegend tätig sind, stellen auf deren Besonderheiten ab, so dass Sie diese meist kurzerhand übernehmen können. Natürlich liefern wir Ihnen aber auch maßgeschneiderte Texte.

Unsere Arbeitsverträge bestehen stets aus mindestens zwei Dokumenten. Das von uns so bezeichnete "Deckblatt" ist der eigentliche Formularvertrag mit den individuellen Daten der Vertragsparteien, ein ausfüllbares Word-Formular, welches die wesentlichen Angaben nach dem Nachweisgesetz enthält. Welche Varianten es dazu gibt, können Sie dem folgenden Untermenu entnehmen.

Das zweite Dokument sind die Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, kurz "AAB", eine PDF-Datei, in der Sie keine Änderungen, Eintragungen oder Ergänzungen vornehmen können. Die AAB, die wir für verschiedenen Branchen angepasst standardisiert vorhalten, finden Sie hier. Natürlich erstellen wir Ihnen aber auch gern an Ihre speziellen betrieblichen Belange angepasste AAB.

Wenn Änderungen der Vertragstexte durch neue Gesetze oder aktuelle Rechtsprechung erforderlich werden, bedarf es nur einer Änderung der AAB, welche wir für unsere Mandanten stets auf dem aktuellen Stand halten.

Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

 
Direktlink