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Arbeitsverträge
"Vertrag" kommt von "vertragen", also sollte man Verträge immer am Anfang jeder Vertragsbeziehung abschließen, solange man sich noch verträgt. Das gilt insbesondere im Arbeitsrecht. Wurde das Arbeitsverhältnis erst einmal aufgenommen, ist es zu spät.
Sie finden bei uns zahlreiche Arbeitsvertragstexte, die wir stets der aktuellen Rechtslage angepasst halten. So sind Sie mit Ihren Verträgen immer auf dem aktuellen Stand. Spezielle Regelungen für die Branchen, in denen wir überwiegend tätig sind, stellen auf deren Besonderheiten ab, so dass Sie diese meist kurzerhand übernehmen können. Natürlich liefern wir Ihnen aber auch maßgeschneiderte Texte.
Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.