1. allgemeine Änderung eines Arbeitsvertrages mit der Möglichkeit, die aktuellen Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen und andere materielle Änderungen (z.B. Dauer der Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub) zu vereinbaren, aber ohne spezielle Regelungen zur Arbeitszeit oder Mehrarbeitsabgeltung.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
1. allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristet mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 1.
1. allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristet ohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung"NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 1.
1. allgemeiner befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG bei Neueinstellungen ohne besondere ZusatzvereinbarungenNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 -08/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1. allgemeiner zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 07/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 1.
10. Teilzeitvereinbarung nach § 8 TzBfG nach entsprechender Geltendmachung des Teilzeitanspruchs durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden. Zu den Anspruchsvoraussetzungen lesen Sie unsere ⇒ Checkliste "Teilzeitwunsch nach § 8 TzBfG".NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
10. Vertrag über ein Schülerpraktikum Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann mit Schülern abgeschlossen werden, die entweder - im Rahmen einer Schulveranstaltung - eines Fachpraktikums im Rahmen eines Bildungsgangs der Berufsschule oder - eines Ausbildungsplans der Schule in den Betrieb eintreten. Zwischen den o.a. drei Varianten können Sie in der zweiten Titelzeile des Formulars wechseln; der Text wird dann jeweils angepasst.
11. "offene" Änderungsvereinbarung in dieses Formular können Sie in § 1 freien Text darüber einsetzten, was geändert werden soll. Wir empfehlen Ihnen aber, vor einer frei formulierten Änderung des Vertrages mit uns Rücksprache zu nehmen.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
1a. - oP - zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeit - ohne Probezeit/Probearbeitsverhältnis NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022
1a. Arbeitsvertrag für leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG und § 5 Abs. 4 BetrVG mit Vollmacht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1a. Arbeitsvertrag für leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit Vollmacht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Unbefristet mit vorgeschaltetem Probearbeitsverhältnis. → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1a. sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die bestandene Prüfung eines Auszubildenden nach § 14 Abs. 2 TzBfG, daher mit Verlängerungsmöglichkeit auf maximal 2 Jahre, unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Vertrags, der erst nach Bestehen der Prüfung in Kraft treten, aber schon vorher unterschrieben werden soll. Ohne Probezeit/Probearbeitsverhältnis, da nach der Rechtsprechung des BAG die Ausbildungszeit für die Berechnung der Kündigungsfristen wie die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz berücksichtigt wird.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
1a. zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeit wie Nr. 1, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall)NEUFASSUNG ARBEITSZEITGESETZ 2022 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 1 und II 2.
1b. allgemeiner Arbeitsvertrag in Anschluss an die Berufsausbildung ohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung" für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene PrüfungNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 07/2022
2. Änderung zum Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf / Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
2. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 09/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit sachgrundlose Befristung mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung mit Sachgrund zur Befristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ohne Verlängerungsmöglichkeit, daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe Merkblatt "Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung "). → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 2. Im Normalfall empfehlen wir den Vertragstyp 1a unter den sachgrundlos befristeten Verträgen.
2a. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit in Anschluss an die Berufsausbildung mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene Prüfung.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
3. Änderung zum Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
3. Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 TzBfG abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 TzBfG abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sindNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei Abbruch der ElternzeitNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 7/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 3.
3a. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter und variabler Arbeitszeit wie Nr. 3, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 3 und II 2.
4. Änderung zum Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
4. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
4. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung) → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
4. Aushilfsarbeitsvertrag für die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 4.
4. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
5. Änderung zum Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
5. Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden. → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 5.
5. Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 5.
5. Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfe für die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zu 25 % der vereinbarten MindestarbeitszeitNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 5.
5. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2002 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 5.
556-Euro-Mini-Job - Ergänzungsvereinbarung für dauerhaft geringfügig Beschäftigte ohne Vereinbarung für den Fall der Erhöhung der Entgeltansprüche, da die Geringfügigkeitsgrenze automatisch mit dem Mindestlohn ansteigt. Sie liegt im Jahr 2025 bei 556 Euro.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 / Stand 2025
6. Änderung zum Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, mindestens aber die Stunden nach der vereinbarten Regelarbeitszeit, bezahlt werden. Mehrarbeit kann im Folgemonat gezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
6. Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Mindestarbeitszeit → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 6.
6. Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, variabler Einsatz mit Zusage einer MindestarbeitszeitNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 6.
6. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung in Teilzeit variabel mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Zusage einer Mindestarbeitszeit und Verpflichtung zur Mehrarbeit.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022 → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II.6.
6. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und dadurch bestehender Möglichkeit der automatischen vorzeitigen Beendigung bei Erreichen des Zwecks unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist (mit vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis) → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 6.
6a. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und variabler Arbeitszeit wie Nr. 6, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall) → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 6 und II 2.
7. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung in Pflegezeit befindlicher Arbeitnehmer nach § 6 PflegeZG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei vorzeitiger Beendigung der Pflegezeit nach § 4 Abs. 2 S. 1 PflegeZG → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 7.
7. Vertrag für Werkstudenten/innen mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Mindestarbeitszeit und Berücksichtigung der Besonderheiten, die bei der Beschäftigung von Werkstudenten zu beachten sind.
7. Werkstudent befristeter Arbeitsvertrag mit Stundenlohn unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der Beschäftigung von Werkstudenten, für vom Arbeitgeber nur Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Beitragsfreiheit. Einen Vertrag für Werkstudenten als Aushilfe finden Sie unter den mit Sachgrund befristeten Verträgen oder direkt ⇒ hier.
7a. Kurzfassung zur Änderung der Arbeitszeit und Vergütung bei Monatsvergütung zur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Höhe der monatlichen Vergütung.Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten. NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
7b. Kurzfassung zur Änderung der Arbeitszeit und ggf. der Vergütung bei Stundenvergütung zur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit bei Verträgen, die eine Vergütung nach geleisteten Stunden vorsehen (Vertragstyp 6). Bei Gelegenheit des Abschlusses dieses Änderungsvertrages kann auch eine Veränderung der Höhe der Stundenvergütung vorgenommen werden. Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten. NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
8. Entfristungsvereinbarung zur alleinigen Aufhebung der Befristung eines Arbeitsvertrages.Dieser Vertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag inhaltlich unverändert, aber unbefristet, fortgelten. NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
8. Vertrag über ein Orientierungspraktikum i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 MiLoG i.V.m. § 26 BBiG. Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er darf nur bis zur Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums abgeschlossen werden. Ziehen Sie zur weiteren Erläuterung unser ⇒ Merkblatt zum Mindestlohngesetz heran.
9. Entfristungsvereinbarung mit neuen Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen Dieser Vertrag lässt im Übrigen ebenso wie der Vertrag Nr. 8 die bisher geltenden Kern-Arbeitsbedingungen zwar inhaltlich unverändert, führt aber gleichzeitig neue, aktuellere Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen ein, die dem Vertrag beigefügt werden müssen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in § 2 des Textes die aktuelle Nummer der AAB eintragen müssen, die Sie auf Seite 1 unten links der AAB finden. Die Ziffer beginnt mit "V" und lautet bspw. "V 11.8".NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
9. Vertrag für Werkstudenten zur Aushilfe für maximal 6 Monate unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten der Beschäftigung von Werkstudenten, für vom Arbeitgeber nur Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Beitragsfreiheit. Einen allgemeinen befristeteten Vertrag für Werkstudenten mit Vergütung auf Stundenbasis finden Sie unter den sachgrundlos befristeten Verträgen oder direkt ⇒ hier.
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Abmahnung - Formularsatz Mustertexte zur Abmahnung im Arbeitsrecht mit umfangreichen Erläuterungen, wie sie auch in unserem Merkblatt zur Abmahnung, welches Sie unter ⇒ Merkblätter – Arbeitsrecht finden, enthalten sind.
Abmahnung im Arbeitsrecht Funktion und wesentliche Inhalte der Abmahnung im Arbeitsrecht mit Beispiels- und Mustertexten.
Abwicklungsvertrag mit Textbausteinen und Erläuterungen zum Zusammensetzen nach Ausspruch einer Kündigung und Einigung mit dem Arbeitnehmer einschl. Abfindung, vorheriger Freistellung, Turboklausel und zahlreichen weiteren Formulierungsvorschlägenaktualisierte Fassung 02/2024
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen Bitte beachten, dass die AAB nun auch beiderseits zu unterzeichnen sind. Daher nun auch als ausfüllbares Word-Dokument, in welchem noch das Datum des Vertragsschlusses einzutragen ist.
Stand 10/2024
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ohne Berücksichtigung des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk (RTV - siehe Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk), aber Vereinbarung der Kündigungsregeln des § 20 RTVNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 03/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Angestellte in Arztpraxen unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben als MTA, auch verwendbar in GemeinschaftspraxenNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, dass die Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes in einigen Bundesländern, so z.B. in Niedersachsen, allgemeinverbindlich sind.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 20222 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für den Einzelhandel unter Berücksichtigung der besonderen Belange und betrieblichen Abläufe in Einzelhandelsunternehmen ohne Tarifbindung. NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im Gebäudereiniger-Handwerk unter besonderer Berücksichtigung des Rahmentarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk (siehe Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk)NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen ohne Branchenbezug und ohne Inbezugnahme irgendwelcher Tarifverträge. Unternehmen, die einer Tarifbindung unterliegen, können diesen Text nicht verwenden.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristet mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
Allgemeiner unbefristeter Vertrag mit vereinbarter Geltung der Kündigungsregeln des § 20 RTV. Dazu gehören die AAB für Angestellte, Download ⇒ hierNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
Allgemeiner unbefristeter Vertrag mit vereinbarter Geltung der Kündigungsregeln des § 20 RTV Dazu gehören die AAB für Angestellte, Download ⇒ hier.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Broschüre zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes
Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Beschränkung von sozialen Kontakten in der Öffentlichkeit vom 20.03.2020
Allgemeinverfügung Höchstarbeitszeit in der Pflege Nds. Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zur Höchstarbeitszeit in der Pflege vom 20.03.2020 Inhalt: Ausnahme in Krankenhäuser und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen über gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. (direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Allgemeinverfügung Sonn- und Feiertagsarbeit / tägliche Höchstarbeitszeit Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit vom 24.03.2020 Inhalt: Ausnahmebewilligungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit (Direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Allgemeinverfügung Sonntagsverkauf Hannover zu Ausnahmen von der Sonn- und Freitagsregelung der Landeshauptstadt Hannover vom 19.03.2029
Allgemeinverfügung zur Kontaktbeschränkung Niedersachsen der Nds. Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.03.2029Stand 23.03.2020
Altersteilzeit Einzelhandel Baden-Würtemberg 2000 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 18.09.2000
Altersteilzeit Einzelhandel Bayern 2001 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 24.07.2001
Altersteilzeit Einzelhandel Berlin 2000 Altersteilzeit - Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.07.2000)
Altersteilzeit Einzelhandel Brandenburg 1999 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.07.1999)
Altersteilzeit Einzelhandel Bremen 2001 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 09.03.2001
Altersteilzeit Einzelhandel Hamburg 1999 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 29.03.1999
Altersteilzeit Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2000 gültig ab 01.01.2000
Altersteilzeit Einzelhandel Niedersachsen 2001-2004 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 21.05.2001 (gekündigt zum 30.06.2004)
Altersteilzeit Einzelhandel Rheinland-Pfalz 1999 Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.04.1999)
Altersteilzeit Einzelhandel Saarland Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.04.1999).Allgemeinverbindlich seit dem 01.12.1999.
Altersteilzeit Einzelhandel Sachsen gültig ab 01/2000
Altersteilzeit Einzelhandel Sachsen-Anhalt Tarifvertrag gültig ab 01/2000
Altersteilzeit Einzelhandel Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2000
Altersteilzeit Einzelhandel Thüringen Tarifvertrag gültig ab 01/2000
Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte Einzelhandel Saarland Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer/innen (gültig ab 01.01.2000)
Altersteilzeit für Teilzeitkräfte Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2000 Tarifvertrag zur Förderung von Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte (gültig ab 01.06.2000)
Altersvorsorge Änderungsvereinbarung Einzelhandel Schleswig-Holstein vom 17.12.2004
Altersvorsorge Einzelhandel Baden-Württemberg 2001 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 28.06.2001 beachten Sie bitte auch die nachfolgende Protokollnotiz
Altersvorsorge Einzelhandel Bayern 2001 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.06.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Berlin 2001 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.03.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Brandenburg 2001 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.04.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Bremen 2001 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 28.06.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Hessen 2000 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.12.2000)
Altersvorsorge Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2001 gültig ab 01.01.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Niedersachsen 2005 Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in der Fassung vom 14.02.2005
HINWEIS: die geänderten Werte nach dem Abschluss vom 21.05.2024 entnehmen Sie bitte der Mandanten-Information Einzelhandel vom 06.06.2024 → Download
Altersvorsorge Einzelhandel NRW 2008 Altersvorsorge -Tarifvertrag gültig ab 25.07.2008
Altersvorsorge Einzelhandel Saarland Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 28.06.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Sachsen 2005 Tarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 29.10.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 12.12.2001 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 10.1.2005
Altersvorsorge Einzelhandel Sachsen-Anhalt Tarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 22.8.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 15.2.2002 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 17.12.2004
Altersvorsorge Einzelhandel Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Thüringen Tarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 5.9.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 7.2.2002 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 1.1.2005
Altersvorsorge Protokollnotiz Einzelhandel Schleswig-Holstein Protokollno tiz zum Altersvorsorgetarifvertrag gültig ab 01.01.2001
Änderung einer bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung und Mitteilungen zur Änderung Mustertext mit Erläuterungen zur Änderung bestehender Kurzarbeitsvereinbarungen und Textverschlägen zu Mitteilungen über die Beendigung, Verlängerung oder Änderung der Kurzarbeit ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!Stand 05.01.2021 V 3.1
Änderungstarifvertrag zur Urlaubsregelung gültig vom 01.01.2013 bis zum 31.03.2016
Änderungsvereinbarung - Arbeitszeit zur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.
Änderungsvereinbarung Altersvorsorge Einzelhandel Saarland Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge
Änderungsvereinbarung Altersvorsorgetarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2004 zum Altersvorsorgetarifvertrag vom 17.12.2004
Änderungsvereinbarung Einzelhandel Berlin zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 20.06.2005
Änderungsvereinbarung nur Vergütung
Änderungsvereinbarung umfassend
Angaben auf Geschäftsbriefen Checkliste zu den vorgeschriebenen Angaben auf Geschäftsbriefen und sonstiger schriftlicher Kommunikation, auch E-Mails.
Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungen als ausfüllbares Word-Dokument.
Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungen nach § 102 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument. Erläuterungen finden Sie in der Checkliste zur Anhörung des Betriebsrates unter "Merkblätter Betriebsverfassungsrecht"
Anhörung des Betriebsrates zu nachgeschobenen Kündigungsgründen nach § 102 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument. Im Kündigungsschutzverfahren können nach Ausspruch der Kündigung bekannt gewordene, aber zeitlich vor der Kündigung liegende Gründe erst dann nachgeschoben werden, wenn der Betriebsrat dazu wiederum ordnungsgemäß beteiligt wurde. Dazu dient dieses Formular.
Anlage zum Altersvorsorge-Tarifvertrag Einzelhandel NRW 2008
Anlage zur Mandanten-Information 4/2014 vom 26.03.2014 Referentenentwurf zum Tarifautonomiestärkungsgesetz
Anlage zur Mandanten-Information 5/2014 vom 09.04.2014 Fragebogen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA)
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat gem. § 103 BetrVG [⇒ Gesetzestext] nur bei besonders geschützen Arbeitnehmern Erläuterungen finden Sie in der Checkliste zur Anhörung des Betriebsrats unter "Merkblätter Betriebsverfassungsrecht"
Arbeit im Homeoffice nach § 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV Musterdokumentation und Checkliste Ist zugleich im Rahmen der Gefährungsbeurteilung zu erstellen.Stand 27.01.2021
Arbeitsplatzanalyse Excel-Tabelle zur Ermittlung des Arbeitsaufwands, der mit den einzelnen Tätigkeiten eines Arbeitnehmers arbeitstäglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich verbunden ist. Die Tabelle ist im Normalfall vom Arbeitnehmer auszufüllen, wobei zuvor die nur für die Auswertung relevanten Zeilen und Spalten verborgen sind. Das geschieht durch Auswahl der Gliederungsebenen 1, die auch in der Voreinstellung der Datei beim Download gewählt und geschützt sind. Die in den Zeilen 12 bis 19 vorgegebenen Daten sind nur Beispiele, die überschrieben werden können.
Zur Aufhebung des Schutzes benötigen Sie das Kennwort "123". Sie sollten das Tabellenblatt aber mit einem frei wählbaren Kennwort schützen (Menü -> Überprüfen -> Blatt schützen - Kennwort eingeben - Return - Kennwort wiederholen - Return) und das vorher auch einmal ausprobieren.
Nach dem Ausfüllen des Formulars können nach Eingabe des Kennwortes die horizontalen und vertikalen Gliederungsebenen 2 geöffnet werden, um die errechneten Summen zu ermitteln. In weiteren Feldern können Sie eingeben, ob die Aufgsben beibehalten werden oder entfallen und so ermitteln, welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach einer Umorganisation der Stelle verbleibt.aktualisierte Fassung 11/2019
Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Quelle: Website des BMAS
Stand Januar 2016
Arbeitsrechtsfragen des Einzelhandels in Niedersachsen zu Weihnachten und zur Jahreswende 2024/2025 unter Berücksichtigung der Tarifverträge im Einzelhandel Niedersachsen mit Informationen zu
Sonntagsöffnungen vor Weihnachten und zur Jahreswende Arbeitszeit am Heiligabend und Silvester Arbeitszeitregelungen Tarifvertragliche Mehrarbeits- und Samstagszuschläge Weihnachtsgeldtarifliche Sonderzuwendung übertarifliche freiwillige Weihnachtsgratifikationen Berechnung der Kürzung nach § 4a EFZG
Arbeitsschutz - SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard vom 16.04.2020 (direkter Link zur Quelle ⇒ hier und direkter Download des Texte ⇒ hier)
Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen Zwar gibt es kein "Hitzefrei" im Arbeitsrecht, aber eine Reihe von Vorgaben, die der Arbeitgeber zum Schutz vor hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten hat.
Arbeitsunfähigkeit im Urlaub einschließlich der Besonderheiten für die Erkrankung im Ausland.aktualisierte Fassung Mai 2019
Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung Inhaltsübersicht
Begriff der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsleistung trotz Arbeitsunfähigkeit Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Anzeige- und Nachweispflichten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs Entgeltfortzahlung bei Kuren Arbeitsunfähigkeit durch Drittverschulden Stufenweise Wiedereingliederung Kürzung von Sonderzahlungen
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie 2022 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung, in Kraft seit 04.08.2022 Prüfen Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses ⇒ hier, ob es eine aktuellere Fassung gibt.
Arbeitsvertrag für leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit Vollmacht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Unbefristet mit vorgeschaltetem Probearbeitsverhältnis.
Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis Beim Abschluss von Arbeitsverträgen sind vielfältige Fragen zu beantworten. Die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir in diesem Merkblatt. Zudem gibt das Merkblatt eine Übersicht über die von uns vorgehaltenen Arbeitsvertragsformulare nebst Erläuterung verschiedener Vertragsklauseln.(Stand September 2021)
Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden können.(aktualisierte Fassung Juni 2015)
Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis Beim Abschluss von Arbeitsverträgen sind vielfältige Fragen zu beantworten. Die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir in diesem Merkblatt, welches zugleich eine Zusammenfassung des Abschnittes "Tipps" ist und eine Übersicht über die von uns vorgehaltenen Arbeitsvertragsformulare gibt. → Wenn der Link rechts auf das Dateisymbol nicht funktionieren sollte, können Sie das Merkblatt auch hier downloaden.
Arbeitszeiterfassung Excel-Tabelle zur Erfassung der Arbeitszeit (insbes. Beginn, Ende und Dauer bei geringfügig Beschäftigten zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz) Die Tabelle kann für jeden Monat neu angelegt und entweder ausgedruckt und den Arbeitnehmern zum handschriftlichen Ausfüllen übergeben oder auch am Rechner ausgefüllt werden. Bei der Eingabe einer Monats-Sollarbeitszeit errechnet die Tabelle automatisch die daraus folgende Wochenarbeitszeit.aktualisierte Version 2
Arbeitszeitkonto Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos unter Beachtung der für den Mindestlohn geltenden Grenzen der Übertragung von Mehrarbeit in den Folgemonat, aber natürlich auch bei Beziehern höherer Einkommen anwendbar. Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.
Arbeitszeugnisse einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse, Inhalte (auch die sog. "Zeugnis-Geheimsprache"), Form etc. mit Formulierungsbeispielen, Voraussetzungen für ein ZwischenzeugnisFassung November 2023
Die Änderungen der Formvorschriften ab 01.01.2025 durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV werden in der nächsten Fassung eingearbeitet.
Aufhebungsvertrag Kurzfassung ohne Vereinbarung einer Abfindung oder sonstige Zusätze
Aufhebungsvertrag mit Textbausteinen und Erläuterungen zum Zusammensetzen nach der Einigung mit dem Arbeitnehmer einschl. Abfindung, vorheriger Freistellung, Turboklausel und zahlreichen weiteren Formulierungsvorschlägenaktualisierte Fassung 02/2024
Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein gültig ab 01.08.2002
Ausbildungsvertrag für PTA-Praktikanten/innen als ungeschützes Word-Dokument
Ausbildungsvertrag über praktische Ausbildung zum Apothekerberuf als ungeschütztes Word-Dokument
ausgelaufene Tarifverträge
Aushilfsarbeitsvertrag für die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat
Aushilfsarbeitsvertrag für die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.e
Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfe für die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zum 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit.
Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfe für die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zum 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.f
Baden-Württemberg
befristet zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter (§ 21 BEEG)
befristete Änderung der Arbeitsbedingungen zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen wie zur vertretungsweisen Übertragung weiterer Aufgaben mit Änderung der vertraglichen Arbeitszeit und entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. DIE BEFRISTUNG BEDARF, wenn das befristet übertragene Arbeitszeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, DES SACHLICHEN GRUNDES EINES NUR VORÜBERGEHENDEN VERTREUNGSBEDARFS! Der Text muss daher entsprechend ergänzt werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen. Ein möglicher Fall ist die zur Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung befristet übertragene Zusatztätigkeit. Dazu wählen Sie bitte den nachfolgenden Vertrag.
befristete Arbeitsverträge Arten und Voraussetzungen befristeter Arbeitsverträge einschließlich Zweckbefristung und Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen. (Stand 01/2025)
befristete Erhöhung der Arbeitszeit zur befristeten Erhöhung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. DIE BEFRISTUNG BEDARF, wenn das befristet übertragene Zeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, EINES SACHLICHEN GRUNDES! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt "Befristete Arbeitsverträge". Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen. Der im Formulartext vorgegebene Grund ist nur ein Beispiel, der an den tatsächlichen Grund angepasst werden muss.
befristete Neueinstellung
befristete Neueinstellung mit Stundenabrechnung
befristete Pflegeteilzeit nach § 3 Pflegezeitgesetz, im Normalfall befristet bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 6 Monaten. Lesen Sie zu dem Anspruch und dessen Voraussetzungen auch unser ⇒ Merkblatt "Pflegezeit und Familienpflegezeit".
befristete Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. In Betracht kommen z.B. Fälle, in denen die Arbeitszeit der Arbeitnehmers nur vorübergehend zur Betreuung von Familienangehörigen herabgesetzt werden soll.
befristete Vertretung Schwangerer und Elternzeiter nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit der befristet vereinbarten geänderten Arbeitsbedingungen bei Abbruch der Elternzeit
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung Einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.ohne Sachgrund der Befristung für maximal 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung zur Befristung ohne Sachgrund der Befristung für maximal 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) - mit Vereinbarung einer Probezeit → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung IN TEILZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung in Teilzeit mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Mindestarbeitszeit → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a.ee
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung IN VOLLZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 48 Std/Woche (= gesetzliche Höchstarbeitszeit) ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a.bb
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz -TzBfG) mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).
befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe unter Merkblätter > Arbeitsrecht > Befristung im Anschluss an die Berufsausbildung).
befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei Abbruch der Elternzeit
befristeter Objektleitervertrag - Neueinstellung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und verstetigten Monatseinkommen
Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen gemeinsames Schreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen vom 27. Juli 2004
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Berlin 2006 Beschäftigungssicherung - Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für den Berliner Einzelhandel (gültig ab 01.01.2006)
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Brandenburg 2006 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg (gültig ab 01.01.2006)
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2006 gültig ab 01.01.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Niedersachsen 2006 Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 25.07.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel NRW 2006 vom 10.02.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2006 vom 29.03.2006, gültig ab 01.01.2006.
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Sachsen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Sachsen-Anhalt Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Thüringen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschluss aus der Telefonkonferenz vom 15.04.2020 der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident/innen (direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22.03.2020
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Formularsatz mit Mustertext einer Einladung zu einem Gespräch i.S.d. § 167 SGB IX zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Rückantwortbogen, Datenschutzerklärung, Schweigepflichtsentbindungserklärung und Erklärung zur Schweigepflicht für die Gesprächsteilnehmer einschließlich Erläuterungen zur Anwendung.
Betriebsänderung Merkblatt zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gem. §§ 111 ff BetrVG bei Betriebsänderungen
Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren umfangreiche Broschüre zum Ablauf der Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren (Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern) mit Handlungsanleitungen für den Wahlvorstand und zahlreichen Mustern sowie dem Text der Wahlordnung.Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden von März bis Mai 2026 statt. (eine Druckfassung senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu.)Stand März 2022
Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Mustertext einer möglichen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit mit Erläuterungen in den Kommentaren als Gesprächsgrundlage für eine individuelle Beratung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung.ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!Stand 25.03.2020 13:20 Uhr
Bewerbungsverfahren - Formularsatz mit Mustern für die Korrespondenz mit der Arbeitsagentur, der Schwerbehindertenvertretung / des Betriebs-/Personalrats und Bewerbern.
Information der Arbeitsagentur über für Schwerbehinderte geeignete freie Stellen Eingangsbestätigung auf eine Bewerbung Erstinformation der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch Erklärung zur Einstellungsuntersuchung Information der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats bei der Absage der Bewerbung schwerbehinderter Menschen Absage auf eine Bewerbung
Neufassung 11/2024
Bildrechte des Arbeitnehmers Erklärung des Einständnisses damit, dass der Arbeitgeber Fotos oder Videoaufnahmen des Arbeitnehmers zu Werbezwecken nutzt (wegen des Rechts am eigenen Bild erforderlich nach § 22 KunstUrhG)
Bildungsurlaub Niedersachsen Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben pro Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Über die Einzelheiten informiert der über das pfd-Symbol rechts downloadbare Flyer des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, auf dessen Website Sie auch noch ⇒ weitere Informationen finden. Bitte informieren Sie uns, wenn der Link nicht mehr funktioniert.
Branchenzuschläge Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2014-2016 Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen 2014-2016
Bremen
Broschüre der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze 10. Auflage 2025 Zum Ausdruck als Broschüre im Din A 5-Format geeignet und zum Aushang/zur Auslage im Betrieb oder Veröffentlichung im Intranet vorgesehen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) § 61b Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) einschl. § 24i SGB V Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntagsVerkVO)
Stand 01/2025
Bundes-Rahmentarifvertrag GaLaBau für gewerbliche Arbeitnehmer vom 20.12.1995 in der Fassung vom 20.12.2006 und 05.03.2007
mit Wirkung vom 1. April 2007 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Nicht erfasst von der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertragswerkes werden Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die vom Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe oder von dessen Allgemeinverbindlicherklärung erfasst werden. Soweit Bestimmungen des Tarifvertragswerkes auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind. § 20 Nr. 1 und 2 des Tarifvertragswerkes werden von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2011 / Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012 Bundesrahmentarifvertrag gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gültig ab 01.01.2012 bundesweit mit Ausnahme des Landes Sachsen und des Kammerbezirks Nordrhein
(herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft)
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2015 / Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012 Bundesrahmentarifvertrag gültig ab 01.01.2015 (bundesweit gültig)
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gültig ab 01.01.2012 (bundesweit mit Ausnahme des Landes Sachsen und des Kammerbezirks Nordrhein gültig)
(herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft)
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2024 / Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012 Bundesrahmentarifvertrag gültig ab 01.08.2024 (bundesweit gültig) Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gültig ab 01.01.2012 (bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen)
(herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft)
BV Arbeitszeit / elektronische Zeiterfassung 2013 Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit und über den Einsatz und Anwendung der elektronischen Arbeitszeiterfassung vom 17.12.2012
Checkliste zur Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen (§§ 102, 103 BetrVG) mit Formulierungsbeispielen und Fristentabelle für die Rückäußerung des Betriebsrats
Covid-19-Arbeitszeitverordnung vom 07.04.2020 (direkter Link zur Quelle hier)
Datenschutz: Muster einer Datenschutzerklärung im Bewerbungsverfahren Der Mustertext zeigt auf, wie eine Datenschutzerklärung für das Bewerbungsverfahren aussehen kann. Es passt aber natürlich nicht unbedingt auf jeden Einzelfall und muss ggf. angepasst werden. Das gilt insbesondere dann, wenn am Bewerbungsverfahren externe Dienstleister wie Jobportale beteiligt sind.
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung im Einzelhandel nach der DSGVO Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit einer Passage zur Datenverarbeitung zum Personalkauf - gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.[dieses Formular ist auch unter Arbeitsverträge - Zusatzverträge downloadbar]
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVO Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten - gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.[dieses Formular ist auch unter Arbeitsverträge - Zusatzverträge downloadbar]
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVO Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit einer Passage zur Datenverarbeitung zum Personalkauf - gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVO Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten - gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach § 4 BDSG Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit Passage zur Datenverarbeitung zum Personalkauf - gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde. (Die Beispielsfälle der Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber können im Text hinter den Textteil "zur Arbeitskontrolle" noch ergänzt werden.)
Depot-Mustervertrag Rahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien im Konsignationslager (Depotvertrag).
erarbeitet vom BTE gemeinsam mit dem Gesamtverband der Maschenindustrie sowie GermanFashion und auf der Grundlage der Prinzipien der textilen Einheitsbedingungen entstanden. Der Mustervertrag soll der Realität des Marktes sowie dem Interessenausgleich zwischen Handel und Industrie gleichermaßen Rechnung tragen.
Der deutsche Einzelhandel Die Präsentation informiert über wichtige Zahlen und Fakten über den Wirtschaftszweig Einzelhandel. Beinhaltet statistische Zahlen bis zum Jahr 2009.
Der deutsche Einzelhandel Die Präsentation informiert über wichtige Zahlen und Fakten über den Wirtschaftszweig Einzelhandel. Beinhaltet statistische Zahlen bis zum Jahr 2009.
Details und Anmeldeunterlagen können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen.
Details und Anmeldeunterlagen können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen. Bitte beachten Sie, dass für Sie als unser Vertragsmandant der reduzierte Tagungsbeitrag von 250 Euro netto je Teilnehmer gilt.
Details und Anmeldeunterlagen zur Arbeitsrechtstagung 2019 können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen. Für Sie gilt der Sonderpreis von 250 Euro zzgl. MWSt pro Person.
Details und Anmeldeunterlagen zur Arbeitsrechtstagung 2019 können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen. Für Sie gilt der Sonderpreis von 250 Euro zzgl. MWSt pro Person.
Dienstwagen-Überlassungsvertrag mit Privatnutzungsvereinbarung umfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung (mit variablen Regeln zur Nutzung im Urlaub) mit Vorbehaltserklärungen zum Entzug der Privatnutzung
Dienstwagen-Überlassungsvertrag mit Privatnutzungsvereinbarung (Leasingfahrzeug) umfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung (mit variablen Regeln zur Nutzung im Urlaub) mit Vorbehaltserklärungen zum Entzug der Privatnutzung, der auf die Besonderheiten wie eine Laufleistungsbegrenzung bei Leasingfahrzeugen Bezug nimmt.
Dienstwagen-Überlassungsvertrag ohne Privatnutzung umfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens unter Ausschluss der Privatnutzung
Dienstwagenvertrag mit Privatnutzung für Fahrzeuge, die von Döpke geleast wurden.
Dienstwagenvertrag mit Privatnutzung für Fahrzeuge, die im Eigentum von Döpke stehen.
Dokumentation Bewerbungsverfahren Formular zur Erfassung und Dokumentation des Bewerbungsverfahrens zur Meidung einer Inanspruchnahme wegen Diskriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten gegenüber schwerbehinderten Bewerbern
Dokumentation Bewerbungsverfahren im Einzelhandel Formular zur Erfassung und Dokumentation des Bewerbungsverfahrens zur Meidung einer Inanspruchnahme wegen Diskiriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten gegenüber schwerbehinderten Bewerbern in Einzelhandelsbetrieben
E-Mail- und Internetnutzung mit Ausschluss jeder privaten Nutzung der personalisierten E-Mail-Adresse und der Privatnutzung des Internets auf den Arbeitsplatzrechnern Wurde keine personalisierte betriebliche E-Mail-Adresse vergeben, nutzen Sie bitte das Formular "Internetnutzung".
Eckpunktepapier zum Ende der Epidemischen Lage der Bundestagsfraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 27.10.2021
Einfühlungsverhältnis In der Anbahnungsphase haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eventuell ein Interesse daran, sich vor Abschluss eines Vertrages gegenseitig „zu erproben“. Das birgt aber stets das Risiko, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt. Zur Verringerung - nicht zum Ausschluss (!) - dieses Risikos kommt die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses in Betracht. Diese Vereinbarung verpflichtet weder den Bewerber zur Arbeitsleistung, noch ist der Arbeitgeber weisungsbefugt und verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Entscheidend bleibt aber trotz Abschluss dieser Vereinbarung die tatsächliche Handhabung! Jede arbeitgebertypische Anweisung an den Bewerber muss daher unterbleiben.
Einführung erfolgsabhängiger Zahlungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2006-2008 vom 29.03.2006, gültig vom 01.01.2006 bis 31.12.2008.
Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft werden als Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Herstellern von Bekleidung einerseits und dem Handel andererseits vereinbart. Die Einheitsbedingungen sind beim Bundeskartellamt angemeldet und finden mehrheitlich zwischen den Vertragspartnern von Industrie und Handel Anwendung. Sie müssen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, damit sie Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden. (Fassung gültig ab 01.01.2020 → Download beim BTE)
Einladung 2019
Einzelhandel in kleinen Städten Arbeitspapier des Netzwerkes Innenstadt NRW mit Handlungsempfehlungen und Beispielen Stand Januar 2014
Elternurlaub Einzelhandel Niedersachen Tarifvereinbarung zum Elternurlaub vom 15.08.2003
Ende der Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für den Einzelhandel Die Tarifverträge für den Einzelhandel in Deutschland waren in der Vergangenheit allgemeinverbindlich. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Allgemeinverbindlichkeit begann, können die Tarifverträge also immer noch gelten, wenn sie nicht inzwischen durch eine andere Vereinbarung ersetzt worden sind.
Das Merkblatt gibt eine Übersicht über die jeweiligen Enddaten der Allgemeinverbindlichkeit.
Die Tarifverträge sahen zudem überwiegend Ansprüche auf ein zusätzliches Urlaubgeld und eine Sonderzuwendung (tarifliches Weihnachtsgeld) vor, deren Höhe indes von Land zu Land unterschiedlich war. Die Tabelle gibt daher auch die Höhe der jeweiligen Prozentsätze wieder. Diese beziehen sich beim Urlaubsgeld unabhängig von der Eingruppierung des Arbeitnehmers auf das Verkäufergehalt in der Endstufe und bei der Sonderzuwendung auf den individuellen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers.
Ende der Allgemeinverbindlichkeit im Einzelhandel Die Einzelhandelstarifverträge waren in der Vergangenheit allgemeinverbindlich. Für Arbeitnehmer, die während der Allgemeinverbindlichkeit (= AVE) ihr Arbeitsverhältnis begannen, können die Tarifverträge also immer noch gelten, wenn sie nicht inzwischen durch eine andere Vereinbarung ersetzt worden sind.
Die Tabelle gibt eine Übersicht über die jeweiligen Enddaten der Allgemeinverbindlichkeit.
Die Tarifverträge sahen zudem überwiegend Ansprüche auf ein zusätzliches Urlaubgeld und eine Sonderzuwendung (tarifliches Weihnachtsgeld) vor, deren Höhe indes von Land zu Land unterschiedlich war. Die Tabelle gibt daher auch die Höhe der jeweiligen Prozentsätze wieder. Diese beziehen sich beim Urlaubsgeld unabhängig von der Eingruppierung des Arbeitnehmers auf das Verkäufergehalt in der Endstufe und bei der Sonderzuwendung auf den individuellen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers.
Entgelte 04/2016 bis 05/2017 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 04/2018 bis 03/2019 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 06/2017 bis 03/2018 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 07/2015 bis 03/2016 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2005 gültig ab 01.07.2005
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011 / 2013 gültig ab 01.07.2011 fortgeschrieben mit neuen Werten nach dem Abschluss 2013
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2017 mit Tarifvertrag zur Warenverräumung vom 08.08.2017, gültig ab 01.07.2017 und mit den neuen Werten der Tarrifrunde 2019 erstmals kündbar zum 30.06.2021
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2005 vom 27.01.2006 gültig ab 01.05.2005
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2017 vom 12.09.2017 gültig ab 01.05.2017 und mit neuen Werten der Tarifrunde 2019 erstmals kündbar zum 30.04.2021
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Baden-Württemberg 2011-2013 gültig ab 01.04.2011, erstmals kündbar zum 30.06.2013.
Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Bremen 2011-2013 gültig ab 07.05.2012, in Kraft ab 01.04.2012, erstmals kündbar zum 31.03.2013.
Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 05/2022 - 04/2024 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 24.03.2022 / Laufzeit 01.05.2022 - 30.04.2024Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2010-2013 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 17.05.2010Nicht allgemeinverbindlich (AVE bestand mit Einschränkungen vom 01.12.2011 bis 28.02.2013, die AVE wurde dann aber vom LAG Niedersachsen für ungültig erklärt - Az 17 Oa 1/14)
Hinweis zu den nachfolgenden Tariferhöhungen:
Ab dem 1.5.2013 wurden die Entgelte um 3,25 % angehoben. Eine weitere Erhöhung um 2,5 % erfolgt ab den 1.3.2014 . Die Ausbildungsvergütung steigt ab dem 1.5.2013 für das 1. Ausbildungsjahr auf 500 €, im 2. Ausbildungsjahr auf 600 € und im 3. Ausbildungsjahr auf 700 €. Ab dem 1.3.2014 steigen die Ausbildungsvergütungen auf 550 €, 650 € und 750 €.
Erhöhung ab 01.05.2015 in den Entgeltgruppen 1 und 2 um 2 %, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,5 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 570 €, 680 € und 790 €.
Erhöhung ab 01.05.2016 in den Entgeltgruppen 1 und 2 um weitere 2 %, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,75 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 590 €, 700 € und 810 €.
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2012-2014 vom 04.05.2012, gültig vom 01.05.2012 bis 30.04.2014.
Teilweise allgemeinverbindlich vom 04.09.2012 bis 31.12.2014. Die in den §§ 4, 5 und 10 aufgeführten Tarifgruppen 3 bis 9 und "Freie Vereinbarung" sowie die §§ 6 und 7 waren von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung wurde durch das BAG (Urteil vom 20.09.2017, 10 ABR 42/16) bestätigt.
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2016-2018 vom 20.04.2016, gültig vom 01.05.2016 und erstmals kündbar zum 31.07.2018mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.08.2016 (Bundesanzeiger 13.10.2016 - B8)
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Weser-Ems 2011-2012 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen für das Gebiet des ehemaligen Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg (Kreisfreie Städte: Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven sowie die Landkreise: Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge) vom 26.11.2010Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2007-2011 vom 27.10.2007, gültig vom 01.12.2007 bis 30.11.2011
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2011-2014 gültig vom 01.12.2011 bis 30.11.2014
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2015-2016 vom 17.12.2014, gültig ab 01.01.2015, gekündigt zum 31.12.2016
Entgelttarifverträge GaLaBau 2011/2012 für die alten und die neuen Bundesländer
Stand 01.09.2011
Entgelttarifverträge GaLaBau 2014/2015 für die alten und die neuen Bundesländer vom 26.11.2013 - seitens der IG Bau fristgerecht gekündigt
Entwurf des BMAS einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 20.01.2021
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Berlin 2006 Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen für den Berliner Einzelhandel (gültig ab 01.01.2006)
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Brandenburg 2006 Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg (gültig ab 01.01.2006)
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2006 gültig ab 01.01.2006
erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Niedersachsen 2006-2008 Tarifvertrag zur Einführung erfo lgsabhängiger tariflicher Zahlungen 2006 - 2008 vom 25.07.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Sachsen Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Sachsn-Anhalt Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Schleswig-Holstein gültig ab 01.01.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Thüringen Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
erfolgsabhängige Zahlungen NRW 2006 Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger Zahlungen vom 10.02.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen und Beschäftigungssicherung Einzelhandel Hamburg 2006 Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen und zur Beschäftigungssicherung - gültig ab 01.01.2006
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW 2008 vom 29.06.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2011 vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2011 vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2011 vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungsvereinbarung für dauerhaft geringfügig Beschäftigte sog. 450 Euro-Kräfte, Pauschalversteuerte
Ergänzungsvereinbarung kurzfristig (max. 50 Arbeitstage) Beschäftigte im Kalenderjahr nach § 8 I Ziff. 2 2. Alt. SGB IV
Erläuterungen zur Änderungsvereinbarung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2004 Erläuterungen zur Änderungsvereinbarung vom 17.12.2004
Erprobungsvertrag vor Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Änderung eines unbefristeten Arbeitsvertrags zum Zwecke der Feststellung der Eigung für eine höherwertige Tätigkeit ähnlich einer Probezeit, in der die geänderten Bedingungen wieder gekündigt werden können (mit Rückfallklausel in das bisherige Arbeitsverhältnis). Alternativ kommt auch der ⇒ zum Zwecke der Erprobung befristete Änderungsvertrag in Betracht, bei dem es keiner Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf.
Ferienjobs / Beschäftigung von Schülern und Studenten arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Beschäftigung von Jugendlichen und Schülern in den Schulferien
Fortbildungsvertrag [Muster mit Erläuterungen] Formularvertrag mit Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Abschluss von Fortbildungsverträgen, die mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall verbunden sind, dass das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Fortbildung nicht zumindest für eine zu vereinbarende Zeit fortgesetzt wird.
Fragen der Tarifbindung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden können.(aktualisierte Fassung August 2020) Das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge wird vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht unter ⇒
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html
Freistellung und Urlaubsanordnung im auslaufenden Arbeitsverhältnis Mustertexte für einseitige Freistellungerklärungen und die Anordnung der Inanspruchnahme des restlichen Urlaubs im auslaufenden Arbeitsverhältnis mit Erläuterungen
fristlose Kündigung Tipps zum Ausspruch fristloser Kündigungen i.S.d. § 626 BGB einschließlich Hinweisen zur Beteiligung des Betriebsrats. Aufbau als Handlungsanleitung in der Reihenfolge der Vorgehensweise im Betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Voraussetzungen einer wirksamen Verdachtskündigungaktualisierte Fassung 05/2016 Ergänzend empfehlen wir Ihnen unsere umfangreiche Broschüre zum Kündigungsrecht.
Funktionszulage - Ergänzungsvereinbarung aufgrund der Übertragung von zusätzlichen Funktionen im Rahmen des Direktionsrechts mit Regelungen zum Entzug der Zusatzaufgabe und zur Anrechnung der Zulage auf sonstige Vergütungserhöhungen. Voraussetzung für den einseitigen Entzug der Zusatzaufgabe ist, dass die dafür gezahlte Zulage nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht. Achten Sie bitte darauf, dass die Zulage in den Vergütungsabrechnungen auch gesondert ausgewiesen wird.
Gebäudereiniger - befristeter Arbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Arbeitsvertrag - verstetigt ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und verstetigten Monatseinkommen
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung für Befristungsfälle mit Sachgrund (z.B. Krankeitsvertretung) und mit Probezeit. Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigt ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und Vereinbarung eines verstetigten Monatseinkommens
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigt ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund) und verstetigten Monatseinkommen
Gebäudereiniger - sachgrund-befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung für Befristungsfälle mit Sachgrund (z.B. Krankeitsvertretung) und mit Probezeit. Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Arbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung mit Probezeit (Probearbeitsverhältnis) und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung mit Probezeit (Probearbeitsverhältnis) und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigt mit Probezeit (Probearbeitsverhältnis) und Vereinbarung eines verstetigten Monatseinkommens
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigt mit Probezeit (Probearbeitsverhältnis) und verstetigter Vergütung
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - Stundenabrechnung wie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zuätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - Stundenabrechnung wie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zuätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - verstetigt zur Übertragung eines neuen Objekts / Befristung mit Sachgrund (z.B. zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter) mit verstetigten zusätzlichen Monatseinkommen HINWEIS: Ohne Sachgrund ist ein solcher Zusatzvertrag nun unbefristet möglich!
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - verstetigt zur Übertragung eines neuen Objekts / Befristung mit Sachgrund (z.B. zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter) mit verstetigten zusätzlichen Monatseinkommen HINWEIS: Ohne Sachgrund ist ein solcher Zusatzvertrag nun unbefristet möglich!
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt Stundenabrechnung wie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zusätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt Stundenabrechnung wie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zusätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt verstetigt zur unbefristeten Übertragung eines neuen Objekts im Rahmen eines unbefristeten oder befristeten Vertrages. In Text ist im Drop-Down-Feld auszuwählen, ob der Ursprungsvertrag befristet oder unbefristet besteht. Es sind die aktuellen AAB - ggf. auch erneut - diesem Vertrag wieder beizufügen. mit verstetigten zusätzlichen Monatsentgelt
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt verstetigt zur unbefristeten Übertragung eines neuen Objekts im Rahmen eines unbefristeten oder befristeten Vertrages. In Text ist im Drop-Down-Feld auszuwählen, ob der Ursprungsvertrag befristet oder unbefristet besteht. Es sind die aktuellen AAB - ggf. auch erneut - diesem Vertrag wieder beizufügen. mit verstetigten zusätzlichen Monatsentgelt
Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Abs. 1 Corona-ArbSchV Unter besonderer Berücksichtigung der durch die Verordnung geschaffenen Prüfungsgegenstände. Zu der Pflicht, Arbeitnehmern die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, ergänzen Sie die Gefährdungsbeurteilung um ein Protokoll, welches wir Ihnen hier anbieten.
Stand 27.01.2021
Gehalt- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt gültig ab 05/2009
Gehalt- und Lohntarifvertrag Sachsen-Anhalt 2005 gültig ab 05/2005
Gehälter für zum Notdienst berechtigte Mitarbeiter 2015 gültig ab 01.01.2015. Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehälter für zum Notdienst berechtigte Mitarbeiter Nordrhein 2015 gültig ab 01.01.2015. gültig im Kammerbezirk Nordrhein
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Berlin - Tabelle 2013 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Berlin - Tabelle 2017-2019 Gehälter und Löhne bis 08/17 und ab 09/17 sowie 07/18, Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 09/18
herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2014 nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013, gültig ab 01.04.2014
(Quelle: ver.di Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2017-2019 gültig bis 31.05.2017 und ab 01.06.2017 sowie 01.04.2018, Ausbildungsvergütungen bis 31.03.2017 und ab 01.04.2017 sowie 01.04.2018(Quelle: ver.di Landesbezirk Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2019-2020 gültig bis 31.05.2019 und ab 01.06.2019 sowie 01.04.2020, Ausbildungsvergütungen bis 31.05.2019 und ab 01.06.2019 sowie 01.04.2020(Quelle: ver.di Landesbezrik Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz Tabelle 2017-2019 gültig ab 01.07.2017 und 01.05.2018, Ausbildungsvergütungen an 01.08.2017 und 01.08.2018 Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz Tabelle 2019-2020 gültig ab 01.07.2019 und 01.05.2020, Ausbildungsvergütungen an 01.08.2019 und 01.08.2020Quelle: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Sachsen Tariftabelle 2017 gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017 Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Sachsen-Anhalt Tariftabelle 2017 gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017 Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Thüringen Tariftabelle 2017 gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017 Quelle: ver.di
Gehalts- und Lohntariftabelle Einzelhandel Niedersachsen 2006-2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag / Tarifvertrag Warenverräumung Einzelhandel Hamburg 2017-2019 vom 11.09.2017 und gültig ab 01.05.2017 für Löhne und Gehälter und ab 01.09.2017 für Ausbildungsvergütungen, mit neuen Werten nach dem Abschluss 2019 erstmals kündbar zum 30.04.2021.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2008-2009 mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen gültig vom 01.04.2007 bis 31.03.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2009-2011 mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen gültig vom 01.04.2009 bis 31.03.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2011-2013 mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen vom 10.06.2011, gültig vom 01.04.2011 bis 31.03.2013
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2013-2017 mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen vom 05.12.2013, gültig vom 01.04.2013 bis 31.03.2015 - verlägert bis 31.03.2017 (Tarifsätze 2015/2016 und 2016/2017 siehe die jeweiligen Tariftabellen)
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2017-2021 mit Ausbildungsvergütungen, tariflicher Einmalzahlung und Sozialzulagen vom 27.07.2017, gültig vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 und mit den neuen Werten der Tabelle 2019/2020 erstmals kündbar zum 31.03.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bayern Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 09.12.2013. Aktuelle Werte nach 2013 siehe Tariftabellen. Nach dem letzen Abschluss in der Tarifrunde 2019 wieder kündbar zum 30.04.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bayern 2003 Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 25. Juli 2003
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bayern 2011 Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 6. Juli 2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin vom 20.11.2011, gültig ab 01.07.2011 (textlich weiterhin unverändert in Kraft, wobei die neuen Werte aus den Tariftabellen nach den späteren Abschlüssen folgen), kündbar zum 30.06.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin 2005 vom 04.01.2006, gültig ab 01.07.2005
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin 2009 vom 06.07.2009, gültig ab 01.07.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg vom 20.07.2011 und mit den Werten nach dem Abschluss 2019 weiter in Kraft kündbar zum 30.06.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2005 vom 12.01.2006, gültig ab 01.07.2005.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2007 vom 04.09.2008, gültig ab 01.07.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2009 vom 06.07.2009, gültig ab 01.07.2009.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2007/2009 vom 15.04.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2009/2010 vom 07.08.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2011/2013 vom 12.08.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2013/2015 vom 24.02.2014
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2015/2017 vom 23.07.2015
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2017/2019 vom 03.08.2017, mit neuen Werten ab 2019 fortgeltend, kündbar zum 30.04.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2005-2007 vom 25.07.2006, gültig vom 01.05.2005 bis 30.04.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2007-2009 vom 07.08.2009, gültig vom 01.05.2007 bis 30.04.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2009-2011 vom 07.08.2009, gültig vom 01.05.2009 bis 30.04.2011.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013 vom 12.08.2011, gültig vom 01.05.2011 bis 30.04.2013
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2013-2015 vom 24.02.2014, gültig vom 01.05.2013 bis 30.04.2017 einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 24.02.2014
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2015-2017 vom 23.07.2015, gültig vom 01.05.2015 bis 30.04.2017 einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 23.07.2015
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2017-2026 vom 02.08.2017 und fortgeltend mit den neuen Werten des Abschlusses 2024 erstmals kündbar zum 30.04.2026. einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 02.08.2017
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2003 (gültig ab 01.04.2003)
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2005-2007 gültig ab 01.04.2005 bis 31.03.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2009-2011 gültig vom 01.04.2009 - 31.03.2011 mit Tarifvertrag Vorsorgeleistung gültig vom 01.01.bis 31.12.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2017-2020 vom 05.09.2017, gültig vom 01.04.2017 - 31.03.2019 und mit neuen Werten 2019-2020 gem. nachfolgender Tabelle erstmals kündbar zum 31.03.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsen gültig ab 05/2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2005 gültig ab 05/2005
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Thüringen gültig ab 05/2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2005 gültig ab 05/2005
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund 2011 gültig ab 01.01.2011, erstmals kündbar zum 31.12.2012. Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund ab 01.01.2016 gültig ab 01.01.2016, erstmals kündbar zum 31.12.2016. Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund ab 01.07.2013 gültig ab 01.07.2013, erstmals kündbar zum 30.06.2015. Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2012 gültig vom 01.09.2012 bis 28.02.2014 Gültig im Kammerbezirk Nordrhein
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2014 gültig ab 01.03.2014, erstmals kündbar zum 31.12.2015. Gültig im Kammerbezirk Nordrhein
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2016 gültig ab 01.01.2016, erstmals kündbar zum 31.12.2017. Gültig im Kammerbezirk Nordrhein
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstarifvertrag / Lohntarifvertrag / Tarifvertrag Warenverräumung Einzelhandel NRW 2015-2021 mit Ergänzung für das Tankstellen- und Garagengewerbe vom 18.08.2015, gültig ab 01.05.2015, mit den neuen Werten der → Tabelle 2021/2023 erstmals kündbar zum 30.04.2023
Gehaltstarifvertrag Apotheken Bund ab 01.07.2024 vom 12.07.2024 - gültig ab 01.07.2024 bis 31.12.2055. Bundesweit gültig mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
(Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2008 Gehalt starifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 12. September 2008 gültig ab 01.05.2007 für Gehälter und Ausbildungsvergütungen
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2011 -2013 Gehalt starifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 22.06.2011 gültig ab 01.05.2011 für Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 2013 gelten neue Werte nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW 2008-2009 vom 25.07.2008
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz vom 30.06.2011 nach den aktuellen Abschlüssen mit den Werten der nachfolgenden Tariftabellen weiter in Kraft und kündbar zum 30.04.2021
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2005 (gültig ab 01.05.2005)
Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002 allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 2009-2011 nicht allgemeinverbindlich. Gültig vom 01.05.2009-30.04.2011.
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2009 vom 06.05.2009 gültig vom 01.01.2009 - 31.12.2010
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011 vom 20.01.2011 gültig ab 01.01.2011 - kündbar zum 31.12.2011
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2012 vom 01.03.2012 gültig ab 01.01.2012 - kündbar zum 31.03.2013
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2013 vom 09.07.2013 gültig vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2016
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016 vom 13.04.2016 gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.03.2017
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2017 vom 01.08.2017 gültig ab 01.04.2017 - kündbar zum 31.03.2019
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2019 gültig ab 01.04.2019 - kündbar zum 31.12.2020
Gehaltstarifvertrag Gebäudereinigung Berlin 2002 Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten Gebäudereiniger-Handwerk Berlin vom 12.12.2003, gültig ab 01.05.2002 im Land Berlin, erstmals kündbar zum 31.12.2004 Nicht allgemeinverbindlich
Gehaltstarifvertrag Zeitungsverlage in Niedersachsen und Bremen 2016-2019 vom 01.11.2016
Geringfügigkeitsrichtlinien 2022 vom 16.08.2022
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Artikelgesetz vom 27.03.2020 (Direkter Link zur Quelle beim Bundesanzeigerverlag ⇒ hier)
Glasreiniger - befristeter Akkordarbeitsvertrag ohne Sachgrund der Befristung, also nur für Neueinstellungen
Glasreiniger - unbefristeter Akkordarbeitsvertrag mit Probezeitvereinbarung (befristetes Probearbeitsverhältnis)
Glasreiniger - unbefristeter Akkordarbeitsvertrag ohne Probezeitvereinbarung
Gleitzeitvereinbarung [Muster mit Erläuterungen] Flexible Arbeitszeit ist in vielen Betrieben weit verbreitet. Falls es für Ihr Unternehmen keine Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt, sollte die Gleitzeit schriftlich vereinbart werden. Mit dem Musterformular regeln Sie die Höchstarbeitszeit, Kernarbeitszeit und wie mit Pausen sowie mit Zeitschulden bzw. Zeitguthaben zu verfahren ist.
Gutscheine im Einzelhandel Geschenk- und Umtauschgutscheine - rechtliche Rahmenbedingungenaktualisierte Fassung Juli 2014
Handlungsvollmacht gem. § 54 Abs. 1 HGB
HDE-Zahlenspiegel Der HDE-Zahlenspiegel gibt einen Überblick über den gesamtwirtschaftlichen Rahmen, über die Entwicklung des Einzelhandels sowie über zentrale Ergebnisse von HDE-Umfragen. Der Zahlenspiegel zeigt die Entwicklung bei Umsatz, Beschäftigung, Preisen, Verkaufsfläche, Betriebsformen, Anzahl der Geschäfte und weiteren relevanten Größen und wird jährlich veröffentlicht.
aktueller Link
Heimarbeit / Homeoffice [Muster mit Erläuterungen] Vereinbarungen zur Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) mit Erläuterungen.
Hinausschieben der Altersbefristung - erstmalig Zusatzvereinbarung über das erstmalige Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze gem. ⇒ § 41 Satz 3 SGB VI
Hinausschieben der Altersbefristung - weiteres Zusatzvereinbarung über das weitere Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verlängerung der Befristung) mit Erreichen der Regelaltersgrenze gem. ⇒ § 41 Satz 3 SGB VI
Historie der Anpassung der AAB Die Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen werden fortlaufend durch notwendige Anpassungen an geänderte Gesetzeslagen oder Rechtsprechung aktualisiert. Die Anpassungshistorie protokolliert den inhaltlichen Verlauf der Änderungen und gibt damit einen Überblick, welche Texte innerhalb welcher Zeiträume Verwendung fanden. Dort finden sich teilweise auch Hinweise auf mögliche Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Klauseln.Aktueller Stand: V 15.3 - November 2023
I. a. Objektverträge für Gebäudereiniger - erstmaliger Vertragsabschluss
I. a. Objektverträge für Gebäudereiniger - erstmaliger Vertragsabschluss
I. b. Verträge für Gebäudereiniger - Übertragung weiterer Objekte
I. b. Verträge für Gebäudereiniger - Übertragung weiterer Objekte
I. c. Verträge für Gebäudereiniger - ohne Objektbeschränkung
II. Verträge für Angestellte außerhalb des RTV
II. Verträge für Glasreiniger
III. Anstellungsverträge außerhalb des RTV
Informationspflichten für Unternehmen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Betrifft stationäre Geschäfte wie den Onlinehandel.
Informationspflichten im Internet Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Informationspflichten in allen elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Impressumspflicht) . Das betrifft insbesondere, aber nicht nur Websites. Ebenso sind gewerbliche Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook betroffen. Das Merkblatt nennt die Einzelheiten.
Informationssschreiben zur Quarantäne bei Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten mit Hinweis darauf, dass im Quarantänefall keine Vergütung gezahlt wird. Auch als Aushang bzw. zur Veröffentlichung im Intranet geeignet.aktualisierte Fassung Stand 04.09.2020
Internetnutzung mit Ausschluss jeder privaten Nutzung des Internets auf den Arbeitsplatzrechnern, aber ohne spezielle Regelungen über personalisierte E-Mail-Adressen. Bestehen personalisierte E-Mail-Adressen, nutzen Sie dazu den Zusatzvertrag zur E-Mail- und Internetnutzung.
IV. sonstige Verträge
Jahresdaten 2024 für die Personalwirtschaft Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.
Jahresdaten 2025 für die Personalwirtschaft Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.
Jahressonderzahlungen Merkblatt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Sonderzuwendungen, Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstigen Sonderzahlungen, die der Arbeitgeber neben der laufenden monatlichen Vergütung erbringt. Mit Hinweisen zum Freiwilligkeitsvorbehalt und Textvorschlägen für Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer. Das Merkblatt erläutert auch die in § 5 unserer Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen verwendete Klausel.
Kommissions-Mustervertrag Rahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien als Kommissionsvertrag
erarbeitet vom BTE gemeinsam mit dem Gesamtverband der Maschenindustrie sowie GermanFashion und auf der Grundlage der Prinzipien der textilen Einheitsbedingungen entstanden. Der Mustervertrag soll der Realität des Marktes sowie dem Interessenausgleich zwischen Handel und Industrie gleichermaßen Rechnung tragen.
Kündigung - fristgerecht Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Ergänzungen wie der Anweisung zur Inanspruchnahme des Resturlaubs oder Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Kündigung - fristlos Textvorschlag einer außerordentlichen Kündigung mit Erläuterungen. Beachten Sie dazu zuvor unser Merkblatt zur fristlosen Künndigung im Abschnitt ⇒ Merkblätter - Arbeitsrecht.
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit Textvorschlag zur Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses in der Probezeit mit Erläuterungen.
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit Textvorschlag zur außerordentlichen Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit mit Erläuterungen.
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor dessen Beginn Textvorschlag zur Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses vor Beginn mit Erläuterungen.
Kündigung in der Probezeit Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Ergänzungen wie der Anweisung zur Inanspruchnahme des Resturlaubs oder Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung des Umstands, dass in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt.
Kündigung mit Änderungsangebot (Änderungskündigung) Textvorschlag einer Änderungskündigung mit Erläuterungen und Ergänzungsmöglichkeiten.
Kündigung nach § 1a KSchG mit Abfindungsangebot Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Ergänzungen. ⇒ Gesetzestext
Kündigung vor Dienstantritt Textvorschlag zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Beginn mit Erläuterungen.
Kündigungsfristen Einzelhandel Niedersachsen Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer mit den konservierten Kündigungsfristen nach § 2 Abs. 4.2 Nr. 2 MTV Einzelhandel Niedersachsen
Kündigungsrecht umfangreiche Broschüre (42 Seiten) zum Recht der fristgerechten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und zum Aufhebungsvertrag2. Auflage 2022
Kündigungsvollmacht im Einzelfall Mustertext für die Bevollmächtigung zum Ausspruch einer einzelnen Kündigung mit Erläuterungen und Hinweisen zur Verwendung.
KÜNSTLERSOZIALABGABE - Grundzüge der Künstlersozialversicherung Seit dem Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) vom 27.07.1981 ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen eine Sozialabgabe zu zahlen. Die Meldungen sind bis zum 31.03. für das Vorjahr abzugeben. Der Abgabesatz beträgt in den Jahren 2023 bis 2025 5 %.
aktualisierte Fassung 01/2025
Kurzarbeit und Qualifizierung - Fragen und Antworten Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 - (⇒ Quelle)
Kurzarbeitergeld Berechnungshilfe der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des KurzarbeitergeldsStand 26.03.2020
Kurzarbeitergeld Kurzübersicht der Bundesagentur für Arbeit.Stand Referentenentwurd 19.03.2020
Kurzarbeitergeld - fachliche Weisungen "Verbesserungen für das KUG" vom 30.03.2020, gültig bis 31.12.2020 ( ⇒ Quelle)Stand 04.05.2020
Kurzarbeitergeld - fachliche Weisungen der BA also die Arbeitsgrundlage der Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen, allerdings in der letzten Fassung vom 20.12.2018, die die Erleichterungen anl. der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt. Beachten Sie daher auch die nachfolgende ergänzende Weisung vom 30.03.2020.Stand 04.05.2020
Kurzarbeitergeld - Links auf einen Blick Übersicht der der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Links zum Thema.Stand 25.03.2020
Kurzarbeitergeld - Verordnung zur Erleichterung Referentenentwurf der Verordnung zur Erleichterung der KurzarbeitStand 18.03.2020
Kurzarbeitvereinbarung unsere aktuellen Mustertexte der Kurzarbeitvereinbarung mit Erläuterungen ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!Stand 05.01.2021 V 10.1
kurzfristig Beschäftigte - Ergänzungsvereinbarung (maximal 3 Monate bei einer Beschäftigung an mindestens 5 Arbeitstagen in der Woche) nach § 8 I Ziff. 2 1. Alt. SGB IV Seit 2015 können kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigungsverhältnisse bis zur Dauer von 3 Monaten (zuvor 2 Monate) abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte die ⇒ Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit.NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 / Stand 2025
kurzfristig Beschäftigte - Ergänzungsvereinbarung (maximal 70 Arbeitstage bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche) nach § 8 I Ziff. 2 2. Alt. SGB IV Seit 2015 können kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigungsverhältnisse für maximal 70 Arbeitstage (zuvor 50 Arbeitstage) abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte die ⇒ Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit. NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 / Stand 2025
Kurzinformation zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in Niedersachsen Merkblatt des AVMG Niedersachsen
Langzeiterkrankung - Hinweis zur Anzeige und Nachweispflicht für Fälle, in denen eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert. Arbeitnehmer sind auch nach Ablauf dieser Frist aus § 5 I Entgeltfortzahlungsgesetz zur Anzeige und zum Nachweis der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet. Der Text informiert die Arbeitnehmer über diese Rechtslage.
Lenkzeiten im Straßenverkehr Merkblatt des ZDH über die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten im Straßenverkehr, zu beachten beim Einsatz von Fahrern/innen auf Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigen Gesamtgewicht Quelle: ZDHFassung Stand 2008
Lohntarifvertrag Einzelhandel Hamburg Lohnta rifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 22.06.2011 gültig ab 01.05.2011 für Löhne und Ausbildungsvergütungen ab 2013 gelten neue Werte nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013 kündbar zum 30.04.2015
Lohntarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2008 Lohnta rifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 12. September 2008 gültig ab 01.05.2007 für Löhne und Ausbildungsvergütungen
Lohntarifvertrag Einzelhandel NRW 2008-2009 vom 25.07.2008
Lohntarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2005 (gültig ab 01.05.2005)
Lohntarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2011-2013 vom 30.06.2011
Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002 allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 2009-2011 nicht allgemeinverbindlich. Gültig vom 01.05.2009-30.04.2011.
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 10/2022 - 2024 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 02.06.2022, gültig ab 01.10.2022 / erstmals kündbar zum 31.12.2024Nicht allgemeinverbindlich Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2004-2005 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 04.10.2003, gültig vom 01.04.2004 bis 31.12.2005 in der Bundesrepublik DeutschlandNicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2009-2011 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 29.10.2009, gültig vom 01.10.2009 bis 31.12.2011 in der Bundesrepublik DeutschlandNicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2012-2013 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 23.08.2011, gültig ab 01.01.2012 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2013 (mit Hinweisen zu den Lohngruppen 6/6a im Lohntarifvertrag und Lohngruppe 6 im Mindestlohntarifvertrag) Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2013-2015 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 20.06.2013, gültig ab 01.11.2013 in der Bundesrepublik Deutschland(mit Hinweisen zu den Lohngruppen 6/6a im Lohntarifvertrag und Lohngruppe 6 im Mindestlohntarifvertrag) Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2015 Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2016-2017 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 30.10.2015, gültig ab 01.11.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2017 Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2018-2020 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland vom 10.11.2017, gültig ab 01.11.2018 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2020 Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2021-09/2022 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 04.11.2019, gültig ab 01.11.2021 bis 30.09.2022Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2025 - 2026 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2024, gültig ab 01.10.2025 / erstmals kündbar zum 31.12.2026Nicht allgemeinverbindlich Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Mandanten-Information 10/2017 vom 24.11.2017 neue Fachliche Weisung zur Sperrzeit: Vermeidung einer Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag LAG Niedersachsen zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung Betriebsratswahlen 2018 save the date: Arbeitsrechtstagung am 11. und 19.04.2018
Mandanten-Information 4/2017 vom 12.04.2017 Arbeitszeugnis: Zuviel des Guten? Unwirksame Kettenbefristung Neue Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur zu Sperrzeiten Neue Broschüre zum Schwerbehindertenrecht
Mandanten-Information 7/2017 vom 13.07.2017 Konsequentes personalwirtschaftliches Handeln! Fortsetzungserkrankungen und 6-Wochen-Zeitraum 40 € Verzugspauschale auch bei geringfügigen Forderungen
Mandanten-Information 9/2017 vom 20.10.2017 Urlaubsanspruch trotz ruhenden Arbeitsverhältnis „unbezahlter“ Urlaub Urlaubskürzung bei Elternzeit europarechtswidrig? Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit im Blockmodell Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- in Teilzeit Rechtsprechungsänderung: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht vorläufig befolgen
Mandanten-Information 1/2011 vom 03.01.2011 pauschale Abgeltung von Überstunden kann unwirksam sein Künstlersozialabgabepflicht beachten / Merkblatt Emmely und die Folgen – oder die Frage, ob jeder Arbeitnehmer einen Diebstahl frei hat
Mandanten-Information 1/2012 vom 03.01.2012 Urlaubsansprüche verfallen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs BFH: Ein-Prozent-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht anwendbar Schwerbehindertenausgleichsabgabe erhöht
Mandanten-Information 1/2013 vom 03.01.2013 Beschäftigtendatenschutzgesetz vor der Verabschiedung Arbeitsrechtstagung 2013 am 05.03.2013 Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Weitere Rechnungsstellung und Mahntätigkeit untersagt Minijobs: Übergangsfälle aus 2003
Mandanten-Information 1/2014 vom 30.01.2014 Anspruch auf Entgeltumwandlung – keine Hinweispflicht des Arbeitgebers Arbeitsbescheinigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Besteuerung von Abfindungen Betriebsratswahl 2014 Freikarten zur CeBIT 2014
Mandanten-Information 1/2015 vom 07.01.2015 Arbeitsrechtstagung 2015 - Termine Jahresdaten 2015 Mindestlohngesetz: Notwendige Änderungen in Arbeitsverträgen Künstlersozialabgabe Sachgrundlos auf 5 Jahre befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern zulässig Rest-Urlaub bei unterjährigen Arbeitgeber-Wechsel
Mandanten-Information 1/2016 vom 27.01.2016 Pausenzeiten müssen ausdrücklich angeordnet werden Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen
Mandanten-Information 1/2017 vom 04.01.2017 Neue Arbeitsstättenverordnung: Änderungen beim Arbeitsschutz Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz Beschäftigung von Arbeitnehmern trotz AU-Attest Merkblatt: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Mandanten-Information 1/2018 vom 05.02.2018 Mindestlohn ab 2019 Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit und Ruhen des ALG-Anspruchs Kündigung wegen Alkoholsucht Workshop: Leistungsstörungen als Kündigungsgrund oder Chance zur Motivation?
Mandanten-Information 1/2018 vom 05.02.2018 Mindestlohn ab 2019 Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit und Ruhen des ALG-Anspruchs Kündigung wegen Alkoholsucht Workshop: Leistungsstörungen als Kündigungsgrund oder Chance zur Motivation?
Mandanten-Information 1/2019 vom 11.01.2019 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Kurzfristiger Minijob: Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen unvorhergesehenes Überschreiten der 450-Euro-Grenze 450,00 Euro als Monatswert neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen
Mandanten-Information 1/2020 vom 28.01.2020 Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs Transparenzregister - Eintragungspflicht Abzocke mit Transparenzregister
Mandanten-Information 1/2021 vom 05.01.2021 Einbringung von Erholungsurlaub zur Meidung von Kurzarbeit Urlaubsentgelt und Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld an Sonn- und Feiertagen Korrektur von Kurzarbeitergeldanträgen Jahressonderzahlungen Überarbeitete SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Corona-Sonderzahlungen Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes
Mandanten-Information 1/2022 vom 19.01.2021 Niedersächsische Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz Ärztlich attestierte Unfähigkeit, eine Maske zu tragen Einrichtungsbezogene Impfpflicht Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Altverträgen Arbeitslosmeldung ab 01.01.2022 online möglich neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen (AAB)
Mandanten-Information 1/2023 vom 02.01.2023 keine Verjährung des Urlaubsanspruchs ohne Hinweis des Arbeitgebers Midijob-Grenze steigt auf 2.000 Euro Keine Pflicht zur Erkundigung nach Dienstplanänderungen in der Freizeit Arbeitszeitreduzierung im Rahmen der Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung
Mandanten-Information 1/2024 Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs Transparenzregister - Eintragungspflicht Abzocke mit Transparenzregister
Mandanten-Information 1/2024 vom 02.02.2024 Probezeit? Maximal 3 Monate! Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn Auszahlung der Energiepreispauschale Mehrheit der Unternehmen zahlt Inflationsausgleich
Mandanten-Information 1/2025 vom 03.01.2025 Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs Broschüre zum Urlaubsrecht Recht auf Nichterreichbarkeit? Künstlersozialabgabe 2025: höhere Bagatellgrenze
Mandanten-Information 10/2011 vom 12.04.2011 Mehr als drei Jahre zurückliegende „Zuvor-Beschäftigung“ kein Hindernis für erneuten sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag Tagung „Update Arbeitsrecht 2011“ Besonderheiten bei der Stellenbewerbung durch Behinderte
Mandanten-Information 10/2012 vom 08.08.2012 BAG klärt Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung
„Kettenarbeitsverträge“ bedürfen unter Umständen zusätzlicher Begründung
Künstlersozialversicherung: Beitrag steigt 2013 auf 4,1 %
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft getreten
Mandanten-Information 10/2013 vom 22.08.2013 Formale Voraussetzungen bei Massenentlassungen verschärft Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers Vergünstigte Jahres-Jobtickets sind steuerpflichtig
Mandanten-Information 10/2014 vom 17.10.2014 Ergänzungen der Arbeitsvertragsformulare Bevorstehende Änderung der PflegezeitAchtung: Ausschluss des § 616 BGB vereinbaren
Mandanten-Information 10/2015 vom 10.12.2015 Neuer Gesetzentwurf: Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht? Statusprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Clearingverfahren / Statusfeststellungsverfahren Jahresdaten 2016 für die Personalwirtschaft Seminar "Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit": noch fünf Restplätze
Mandanten-Information 10/2016 vom 16.09.2016 Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen – Darlegungslast des Arbeitnehmers Textform statt Schriftform: Arbeitsverträge müssen angepasst werden BAG: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel Urlaubsbemessung in Werk- oder in Arbeitstagen?
Mandanten-Information 10/2018 vom 18.12.2018 Änderungen im Teilzeitrecht Brückenteilzeit Erörterung von Teilzeitwünschen Verlängerung der Arbeitszeit Längere Mindestarbeitszeit bei variablen Arbeitsverträgen Höchstgrenze variabler Mehrarbeit
Mandanten-Information 10/2018 vom 18.12.2018 Änderungen im Teilzeitrecht Brückenteilzeit Erörterung von Teilzeitwünschen Verlängerung der Arbeitszeit Längere Mindestarbeitszeit bei variablen Arbeitsverträgen Höchstgrenze variabler Mehrarbeit
Mandanten-Information 10/2019 vom 05.12.2019 Mindestausbildungsvergütung ab 2020 Ausbildung in Teilzeit Freistellung von Auszubildenden Neue Abschlussbezeichnungen für Ausbildungen Risiken unwirksamer Versetzungen Jahresdaten 2020
Mandanten-Information 10/2021 vom 18.11.2021 3G am Arbeitsplatz Förderung der Impfungen durch Arbeitgeber Erneut Homeoffice-Pflicht Testpflicht in Pflegeeinrichtungen Kinderkrankengeld und Betreuungsgeld
Mandanten-Information 11/2011 vom 29.04.2011 Beschäftigung von Arbeitnehmern aus EU-Mitgliedsstaaten Nutzung von Kundendaten: Form der Einwilligung / Übergangsfrist für Datenspeicherung / Datenweitergabe an Dritte / Miet- oder Kaufadressen / Daten von Arbeitnehmern
Mandanten-Information 11/2012 vom 14.08.2012 Alt-Adressdaten dürfen u.U. ab 01.09.2012 nicht mehr genutzt werden Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Einverständniserklärung der Arbeitnehmer/innen Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz: - Verpflichtungserklärung - betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Mandanten-Information 11/2013 vom 29.08.2013 Gewerbeauskunft-Zentrale: LG Düsseldorf stellt „wirksame Vertragsbeziehung“ fest
DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH: Sinnlose Kosten bei Markenverlängerung
Berechnung des pfändbaren Einkommens bei unpfändbaren Bezügen
Mandanten-Information 11/2014 vom 25.11.2014 Mindestlohn: Haftung für Subunternehmer Mindestlohn: Arbeitszeitaufzeichnung der Geringverdiener Mindestlohn: Verordnung zu Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mindestlohn: auch für Schüler und Studenten Mindestlohn: Online-Seminar? Beweislast im Zeugnisprozess
Mandanten-Information 11/2016 vom 23.11.2016 Mutterschutzrecht: Änderungen ab 01.01.2017 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Mandanten-Information 11/2017 vom 22.12.2017 Neufassung des Schwerbehindertenrechts ab 2018 Formularsatz zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialversicherungsbeiträge nach einer Kündigungsschutzklage Jahresdaten 2018
Mandanten-Information 11/2019 vom 20.12.2019 Whistleblowing-Richtlinie in Kraft Sachbezugsgrenze Google Analytics nur mit Einwilligung nutzbar
Mandanten-Information 11/2021 vom 30.11.2021 Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld Höhe des Kurzarbeitergelds und Hinzuverdienst ab 2022 Arbeitsrechtliche Vorhaben der Ampel-Koalition
Mandanten-Information 12/2011 vom 13.05.2011 Nutzungswertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen soll gesetzlich geregelt werden erste Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten - wegen Videoüberwachung der Verkaufsräume? - wegen Zahlung per EC- oder Kreditkarten?
Mandanten-Information 12/2012 vom 07.09.2012 Entschädigungsanspruch nach diskriminierender Stellenanzeige
Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie verzögert sich
vorläufige Sozialversicherungswerte 2013
Mandanten-Information 12/2013 vom 19.08.2013 Smiley in der Zeugnisunterschrift Rechtsmissbräuchlicher Einsatz des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit Neues Reisekostenrecht ab 2014
Mandanten-Information 12/2014 vom 03.12.2014 Mindestlohn: Merkblatt statt Online-Seminar Aushangpflichtige Gesetze Aushang von Tarifverträgen Literaturhinweis: Gesetzesformulare Kündigungsschutzrecht
Mandanten-Information 12/2016 vom 02.12.2016 40-Euro-Pauschale bei Verzug Werbewidersprüche über werbestopper.de übernommene Fortbildungskosten sind kein Arbeitslohn Outsourcing von Reinigungsarbeiten – Sozialversicherungsbeitragspflicht kann bestehen bleiben
Mandanten-Information 12/2021 vom 20.12.2021 Arbeitsunfähigkeit nach Eigenkündigung Sonderregelungen aus Anlass der Corona-Pandemie Berechnung der 24-Monatsfrist für den Bezug von Kurzarbeitergeld elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab Mitte 2022 Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeberanteil für Rentner
Mandanten-Information 13/2011 vom 07.06.2011 Verrechnung des Urlaubsanspruchs in der Kündigungsfrist eindeutig festlegen Teilzeitwunsch nach § 8 TzBfG - pauschaler Hinweis auf entgegenstehende betriebsübliche Abläufe reicht nicht - zu kurzfristiges Verlangen führt nicht zur Unwirksamkeit
Mandanten-Information 13/2012 vom 05.10.2012 Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
bei freiwilligen Sonderzahlungen jährliche Vorbehaltserklärung?!
Umfang und Lage der geschuldeten Arbeitszeiten nach jeweiligem Arbeitsanfall?
Mandanten-Information 13/2013 vom 27.09.2013 Arbeitszeitdauer außertariflicher Angestellter
Fristlose Kündigung wegen schwerer körperlicher Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit
Rechengrößen zur Sozialversicherung 2014
Mandanten-Information 13/2014 vom 19.12.2014 neue Gringfügigkeitsrichtlinien GFB: Vereinfachte Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Entgelts Aufzeichnung der Arbeitszeit der Geringverdiener
Mandanten-Information 13/2016 vom 21.12.2016 Mitbestimmung des Betriebsrates beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen Urlaubsabgeltung beim Tod eines Arbeitnehmers Jahresdaten 2017
Mandanten-Information 14/2011 vom 15.06.2011 risikoreiche Links zu sozialen Netzwerken Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des "gefällt mir"-Buttons von Facebook? Kartenverwendung im Internet Betreiber eines WLAN haftet für Rechtsverstöße seiner Kunden
Mandanten-Information 14/2012 vom 12.10.2012 Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
10 % Rabatt für unsere Mandanten bei der GfP
Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
Organspende: neue Entgeltfortzahlungspflicht
Mandanten-Information 14/2013 vom 15.10.2013 Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge: Neue Risiken
Mustertexte für Kündigungen
BFH: Teilnahme an Betriebsveranstaltung führt nur bei objektiver Bereicherung der Teilnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Bestimmte Impressums-Verstöße sind nicht wettbewerbswidrig
Mandanten-Information 15/2011 vom 22.06.2011 risikoreiche Vereinbarung von Monatsarbeitszeiten Vereinbarung einer "durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit" unwirksam risikoreiche nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Mandanten-Information 15/2012 vom 16.11.2012 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag?
Merkblatt Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung
U1-Verfahren bei Drittschädigung
Befristete Verträge müssen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden
Mandanten-Information 15/2013 vom 31.10.2013 der Mindestlohn kommt
„Ablösesumme“ bei vorzeitigem Ausstieg von Spitzenkräften?
VG Schleswig: Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben
Weihnachtsgeschenke nur für anwesende Mitarbeiter
Künstlersozialabgabe steigt erneut
Mandanten-Information 16/2011 vom 01.07.2011 neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011 neuer gesetzlicher Verzugszins ab 01.07.2011 Werbung mit Einführungspreisen unter Gegenüberstellung durchgestrichener Regulärpreise muss Geltungsdauer der Einführungspreise angeben Ende eines Räumungsverkaufs muss erst bei dessen Feststehen angegeben werden Normalerweise kein Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen
Mandanten-Information 16/2012 vom 04.12.2012 Änderungen bei der Elternzeit
Minijobs - Übergangsregeln
Erhöhung der Gleitzonengrenze
Minijobs: Vorsicht bei schwankendem Arbeitseinsatz
Mandanten-Information 16/2013 vom 07.11.2013 Weihnachtsgeldzahlung 2013 – Hinweis auf die Freiwilligkeit
Jahressonderzahlungen – neue allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen
Warengutschein als Weihnachtszuwendung
Angemessene Vergütung für Auszubildende
Mandanten-Information 17/2011 vom 09.07.2011 EuGH-Generalanwältin: Jahresurlaubsanspruch eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers darf zeitlich beschränkt werden
Mandanten-Information 17/2012 vom 20.12.2012 Geringfügige Beschäftigung: Meldeverfahren und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Geringverdiener: arbeitsrechtlicher Status Merkblatt: Daten und Termine 2013
Mandanten-Information 17/2013 vom 22.11.2013 Sonderzahlung mit Mischcharakter: Stichtagsregelung unwirksam
unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer: lohnsteuerliche Behandlung ab 2014
Entwicklungen im Arbeitsrecht durch eine Große Koalition
PSV-Beitrag sinkt auf 1,7 o/oo
Mandanten-Information 18/2011 vom 29.07.2011 Gesonderte Einwilligungserklärung für Telefonanrufe zu Werbezwecken Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
Mandanten-Information 18/2013 vom 04.12.2013 Koalitionsvertrag: arbeitsrechtliche Inhalte
gesetzlicher Mindestlohn Mindestlohn für Praktikanten Tarifgeltung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Allgemeinverbindlichkeiten nach dem Tarifvertragsgesetz missbräuchliche Werkvertragsgestaltungen Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigtendatenschutz Rückkehrrecht aus der Teilzeit Whistleblower Tarifeinheit im Betrieb
Mandanten-Information 19/2011 vom 15.08.2011 geht bei der Sozialauswahl Alter vor Unterhalt? neues Arbeitsvertragsformular: Abrechnung auf Stundenbasis Umlagekassen erstatten Zuschüsse zur Altersversorgung
Mandanten-Information 2/2011 vom 13.01.2011 0,03 %-Zuschlag für Privatnutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Nutzung Spezialfall: Fahrten zwischen Betriebsstätte und Dienstwohnung Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit Entzug eines Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen neue Arbeitsvertragsformulare - Merkblatt
Mandanten-Information 2/2012 vom 10.02.2011 Finanzverwaltung warnt vor Spam-Mails Freistellung in flexiblen Arbeitszeitmodellen vereinfacht Auskunftsverweigerung gegenüber einem erfolglosen Bewerber kann für eine Diskriminierung sprechen
Mandanten-Information 2/2013 vom 25.01.2013 Beschäftigtendatenschutzgesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens
„Verfalldatum“ für Abmahnungen?
Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Weitere Mahnungen
Rundfunkgebühren – Musterklage?
Mandanten-Information 2/2014 vom 20.02.2014 Fristlose Kündigung: Verdacht oder erwiesene Tat? Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Schrankdurchsuchung 7 € Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte nicht sittenwidrig Freikarten zur HANNOVER MESSE
Mandanten-Information 2/2015 vom 12.02.2015 Wechsel von Vollzeit in Teilzeit – keine Kürzung des Urlaubs Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer: Austritt zum 31. März Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" ist unwirksam
Mandanten-Information 2/2016 vom 03.03.2016 Bevorstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes Mindestlohn: Monatliche Auszahlung einer Jahressonderzahlung Mindestlohn: Nachtarbeitszuschläge Höhe des gesetzlichen Nachtarbeitszuschlags Alternative Arbeitszeitvereinbarungen
Mandanten-Information 2/2017 vom 19.01.2017 Aktuelles Arbeitsrecht 2017: Termin der Arbeitsrechtstagung Änderungen des Mutterschutzrechtes verschoben Kündigungsschutz Schwerbehinderter Rechtsmissbrauch bei befristeten Arbeitsverträgen Keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
Mandanten-Information 2/2018 vom 08.03.2018 befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Mandanten-Information 2/2018 vom 08.03.2018 befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Mandanten-Information 2/2019 vom 24.01.2019 Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Anerkennung des dritten Geschlechts Mehrbeitszuschläge für Teilzeitmitarbeiter
Mandanten-Information 2/2020 vom 24.02.2020 mehr als 6 Wochen Krankenlohn? Aussteuerung beim Krankengeld nach 78 Wochen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungen
Mandanten-Information 2/2021 vom 20.01.2021 Entwurf des BMAS einer Corona-Arbeitsschutzverordnung Atemschutzmasken Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice
Mandanten-Information 2/2022 vom 21.01.2022 Abschlussprüfungen der Bundesagentur zum Kurzarbeitergeld "Maskenbefreiungsattest" und Annahmeverzug Pfändbarkeit von Corona-Prämien Änderungen im Statusfeststellungsverfahren
Anlage: Informationsblatt der Arbeitsagentur zu Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld
Mandanten-Information 2/2023 vom 06.02.2023
Mandanten-Information 2/2024 vom 27.03.2024 Vergütung von Betriebsratsmitgliedern Kündigung von Schwerbehinderten innerhalb der Wartezeit Kununu muss Identität des Bewertenden preisgeben
Mandanten-Information 2/2025 vom 12.02.205 Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist Krank vor Antritt neuer Stelle: Kein Beschäftigungsverhältnis und kein Krankengeld Nachweis des wirksamen Abschlusses einer Betriebsvereinbarung Gehaltsabrechnungen ausschließlich online
Mandanten-Information 20/2011 vom 27.09.2011 Bekannte Marken dürfen unter Umständen von Konkurrenten als „Adwords“ verwendet werden Vorsicht bei Formularen für Schutzrechtsverlängerungen von Marken Lohnsteuerabzug für Auszubildende ohne Lohnsteuerkarte
Mandanten-Information 21/2011 vom 07.10.2011 Kurzzeitpflege: kurzfristiger Anspruch auf Freistellung zur Pflege für bis zu 10 Arbeitstage Pflegezeit: Anspruch auf Freistellung bis zu 6 Monate Familienpflegezeit: Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Mandanten-Information 22/2011 vom 26.10.2011 Familienpflegezeitgesetz - Inkrafttreten zum 01.01.2012 Beschäftigtendatenschutzgesetz - Stand des Gesetzgebungsverfahrens Möglichkeit der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten vor jeder Stellenbesetzung prüfen! Insolvenzgeldumlage 2012 auf 0,04 % festgelegt
Mandanten-Information 23/2011 vom 04.11.2011 Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt erklären Schadenersatz, wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten? Arbeitsunfähigkeit durch Organspende?
Mandanten-Information 24/2011 vom 24.11.2011 EuGH: Urlaubsanspruch darf bei langfristiger Erkrankung zeitlich begrenzt werden Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen den einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen Urlaubnahme nach Arbeitsunfähigkeit lässt Urlaubsansprüche aus früheren Zeiträumen erlöschen
Mandanten-Information 25/2011 vom 14.12.2011 Zeugnissprache: Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist eine unzulässige verschlüsselte Kritik geschäftlich genutzte Facebookprofile sind impressumspflichtig Daten und Termine 2012 Eintrittskarten zur CeBIT und zur HANNOVER MESSE 2012
Mandanten-Information 3/2011 vom 19.01.2011 LAG-Urteil: geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Arbeitnehmer im Einzelhandel verstößt gegen AGG Vereinfachung der Erstattung von Verpflegungskosten auf Dienstreisen durch den Arbeitgeber steuerfreie und pauschal versteuerbare Arbeitgeberleistungen ( Merkblatt)
Mandanten-Information 3/2012 vom 01.03.2012 Beschäftigtendatenschutzgesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens Frage nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis Entschädigung für nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Bewerber? Nutzung von Stadtplänen auf der eigenen Website Erfahrungsaustausch gewünscht: Rainer Rack: Schadensersatzanspruch bei Netznutzungsentgelten
Mandanten-Information 3/2013 vom 04.03.2013 Beschäftigtendatenschutzgesetz: wieder vertagt
Arbeitsrechtstagung 2013: erweiterte Tagesordnung
Altersdiskriminierung: gefährliche Stellenausschreibung für „Berufsanfänger“
Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis
Mandanten-Information 3/2014 vom 14.01.2014 Impressum: „Geschäftsführer“ für Einzelunternehmen irreführend Neue Informationspflichten und neues Widerrufsrecht Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Datenlöschung Formgerechte Abmahnungen Mittelbare Vertretung bei mit Sachgrund befristeten Arbeitsverträgen
Mandanten-Information 3/2015 vom 13.03.2015 Mindestlohn: Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung Vormittagstagung zum Mindestlohn in der betrieblichen Praxis Änderungen der Elternzeit ab 01.07.2015
Mandanten-Information 3/2016 vom 26.04.2016 Turboklausel in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Private Internetnutzung am Arbeitsplatz Kontrolle des Browserverlaufs Privat surfen am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht
Mandanten-Information 3/2017 vom 31.01.2017 Neue Informationspflichten für Websites und AGB Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Mandanten-Information 3/2018 vom 28.03.2018 EU-Datenschutz-Grundverordnung Einwilligung in die Datenverarbeitung Betriebsvereinbarungen Verpflichtung der Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis
Mandanten-Information 3/2018 vom 28.03.2018 EU-Datenschutz-Grundverordnung Einwilligung in die Datenverarbeitung Betriebsvereinbarungen Verpflichtung der Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis
Mandanten-Information 3/2019 vom 20.02.2018 Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären Arbeitsrechtstagung zum Thema Teilzeit und Urlaub Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen wegen "unfairen Verhaltens" Brexit: Beschäftigung von britischen Staatsangehörigen
Mandanten-Information 3/2020 vom 11.03.2020 Corona - Handlungsempfehlungen des Haufe-Verlags Merkblatt zu den arbeitsrechlichen Fragen um den Corona-Virus
Mandanten-Information 3/2021 vom 27.01.2021 Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft Muster und Checkliste zur Arbeit im Homeoffice Gefährungsbeurteilung nach der Coroa-Arbeitsschutzverordnung Impfungen und Impfpflicht
Mandanten-Information 3/2022 vom 15.03.2022 Referentenentwurf zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber darf Homeoffice beenden Preisauszeichnung bei Preisreduzierungen
Mandanten-Information 3/2023 vom 22.09.2023 Gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns Minijobber: erhebliches Risiko bei schlechterer Vergütung Neue Arbeitnehmer erscheinen nicht zur Arbeitsaufnahme
Mandanten-Information 3/2024 vom 02.08.2024
Mandanten-Information 4/2011 vom 03.02.1011 Arbeitnehmer haben auch bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit Anspruch auf Urlaub 7.000 Euro Entschädigung für Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Mandanten-Information 4/2012 vom 13.03.2012 Fristlose Kündigung: Arbeitgeber muss Betriebsrat auch zur Interessenabwägung anhören BAG: Mehrarbeit ist bei objektiver Vergütungserwartung zu vergüten Neue GEZ-Gebühren ab 2013
Mandanten-Information 4/2013 vom 22.02.2013 Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell?
„Blitzwechsel“ in die OT-Mitgliedschaft und Unterstützungsstreik
tarifvertraglicher Warengutschein als steuerbegünstigter Sachbezug ohne Anspruch auf weiteren Personalrabatt
Arbeitsrechtstagung am 05.03.2013
Freikarten zur CeBit und HANNOVER MESSE 2013
Mandanten-Information 4/2014 vom 26.03.2014 Tarifautonomiestärkungsgesetz - Referentenentwurf Mindestlohn Mindestarbeitsbedingungsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Tarifvertragsgesetz – Vereinfachung allgemeinverbindlicher Tarifverträge Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Mandanten-Information 4/2015 vom 05.05.2015 Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter – diskriminierend? Energieaudit Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015
Mandanten-Information 4/2016 vom 04.05.2016 neue Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie seit 17.03.2016 in Kraft
angemessene Ausbildungsvergütung
Aushangpflichtige Gesetze
Ferienjobs
Mandanten-Information 4/2018 vom 24.05.2018 Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz und Arbeitsrecht - sonstige Eckpunkte - Auftragsdatenverarbeitung (ACHTUNG: Text aktualisiert) Schadenersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
aktualisierte Fassung 07.06.2018
Mandanten-Information 4/2018 vom 24.05.2018 Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz und Arbeitsrecht - sonstige Eckpunkte - Auftragsdatenverarbeitung (ACHTUNG: Text aktualisiert) Schadenersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
aktualisierte Fassung 07.06.2018
Mandanten-Information 4/2019 vom 11.04.2019 Kein Urlaub für den Sonderurlaub Urlaubskürzung für die Elternzeit Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Unterbrechung des Praktikums Förderung von Weitertbildung
Mandanten-Information 4/2020 vom 02.07.2020 Corona-Warn-App auf dienstlichen Mobiltelefonen Erhöhung des Mindestlohns Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Arbeitgeberpflichten / außerordentliche Kündigung
Mandanten-Information 4/2021 vom 12.02.2021 Initiativlast des Arbeitgebers bei Resturlaubsansprüchen Urlaubsanrechnung durch Freistellung in der Kündigungsfrist Meldung zur Künstlersozialkasse
Mandanten-Information 4/2022 vom 20.05.2011 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge im Einzelhandel Niedersachsen Zustellung von Kündigungen Kündigungsversand vor Äußerung des Betriebsrats
Mandanten-Information 4/2023 vom 20.11.2023 Mindestausbildungsvergütung 2024 Hinweisgeberschutzgesetz: Einrichtung und Organisationsformen interner Meldestellen Zeitraum zum Hinweis auf den Urlaubsanspruch Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 4/2024 vom 30.10.2024 Gesetz über Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags – künftig vier Geschlechter? Bürokratieentlastungsgesetz IV Arbeitsverträge in Textform? Altersbefristung auch in Textform elektronisches Arbeitszeugnis Nachweis der Arbeitsbedingungen in qualifizierter Textform Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Änderungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz AÜG-Verträge in Textform Weiteres Gesetzesvorhaben: Sachgrundlose Befristung für Rentner Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitszeitgesetz – aushangpflichtige Gesetze
Mandanten-Information 5/2011 vom 10.02.1011 Tank- und Geschenkgutscheine als steuerfreier Sachbezug Lohnsteuerbegünstigter Zuschuss ist auf freiwillige Sonderzahlungen anrechenbar Preisnachlass-Coupon verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung Eintrittskarten zur CeBIT und zur HANNOVER MESSE 2011
Mandanten-Information 5/2012 vom 04.04.2012 Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen bei erfolgsabhängigem variablen Entgelt?
verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vertraglich schon ab dem ersten Tag fordern?
Mandanten-Information 5/2013 vom 25.3.2013 Künstlersozialabgabe: Prüfungen stehen bevor
Angemessene Höhe der Ausbildungsvergütung
Indizien für die Benachteiligung von Schwerbehinderten im Bewerbungsverfahren: Ablehnung muss u.U. begründet werden
Arbeitsrechtstagung: Wiederholungstermin am 07.05.2013
Mandanten-Information 5/2014 vom 09.04.2014 Berufsausbildungsverhältnis: Kündigung vor Beginn Kündigungsschreiben: Zugang durch Einwurf in den Briefkasten? Arbeitslosengeld: Sperrzeit bei betriebsbedingtem Aufhebungsvertrag? Datenschutz: Anlasslose Unternehmensprüfungen
Mandanten-Information 5/2015 vom 01.06.2015 Rechtsprechungsänderung: Kürzung der Urlaubsabgeltung wegen Elternzeit Krankheitsbedingte Kündigungen nur nach Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) Entgeltfortzahlung bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit nach einem Rückfall
Mandanten-Information 5/2016 vom 31.05.2016 Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld Keine Entgeltfortzahlung bei Kur mit Urlaubscharakter Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung Entgeltatlas der Arbeitsagentur Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen
Mandanten-Information 5/2017 vom 28.04.2017 Anfangsverdacht kann Videoüberwachung rechtfertigen Stellenausschreibung und Entschädigungsanspruch nach dem AGG Betriebsratssitzung unterbricht Ruhezeit des Arbeitszeitgesetzes Aushangpflichtige Gesetze
Mandanten-Information 5/2018 vom 19.06.2018 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung Gesetzentwurf zum TeilzeitrechtAnspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit Brückenteilzeit variable Arbeitszeit
Mandanten-Information 5/2018 vom 19.06.2018 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung Gesetzentwurf zum TeilzeitrechtAnspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit Brückenteilzeit variable Arbeitszeit
Mandanten-Information 5/2019 vom 13.06.2019 Hinweispflicht des Arbeitgebers über Resturlaubsansprüche Reisezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit Reisezeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes Wegezeit als Arbeitszeit? Fälligkeit des Urlaubsentgelts Neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen Gleitzone / Übergangsbereich in der Sozialversicherung
Mandanten-Information 5/2020 vom 28.07.2020 Gefährdungsbeurteilung nach den SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard "Corona-ASR" - verpflichtende Regeln zum Arbeitsschutz zu erwarten CORONA-Ausbildungsprämie Aushangpflichtige Gesetze - Neufassung
Mandanten-Information 5/2021 vom 18.04.2021 Testangebotspflicht für Arbeitgeber Testpflicht für Arbeitnehmer
Mandanten-Information 5/2022 vom 15.07.2022 Neufassung des Nachweisgesetzes erfordert neue Arbeitsverträge Änderungen bei der Arbeit auf Abruf Weitere Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises
Mandanten-Information 5/2023 vom 01.12.2023 Privatnutzung betrieblicher E-Mail-Adressen Aktualisierte Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen (AAB) Rentennähe darf bei Sozialauswahl zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden Krankfeiern auf Party kann fristlose Kündigung begründen
Mandanten-Information 5/2024 vom 11.11.2024 immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO Anscheinsbeweis bei der Zustellung von Einwurf-Einschreiben Pflicht zum qualifizierten Vermittlungsauftrag Schwerbehinderter auch für private Arbeitgeber?
Mandanten-Information 6/2011 vom 25.02.2011 BAG erleichtert im Falle einer bekannten Schwangerschaft Klagen wegen Frauendiskriminierung Lohnsteuerbescheinigung 2010: Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern
Mandanten-Information 6/2012 vom 20.04.2012 kein Auskunftsanspruch für erfolglose Stellenbewerber, aber... E-Mail-Werbung: nachweisliches Einverständnis und Nutzung der E-Mail-Adresse erforderlich Sind Datenschutzrechtsverletzungen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße?
Mandanten-Information 6/2013 vom 03.04.2013 Fragen im Bewerbungsverfahren
Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren
unzulässige Frage führt zur unwirksamen Kündigung
Arbeitsrechtstagung am 07.05.2013
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Mandanten-Information 6/2014 vom 19.06.2014 EuGH: Auch Tote können Urlaub machen EuGH: Provision muss beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden Neue Informationspflichten im Online- und stationären Handel
Mandanten-Information 6/2015 vom 23.06.2015 Mindestlohn: Leistungsbonus ist zu berücksichtigen Änderung der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen Tipps zum Abschluss von Arbeitsverträgen Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2016
Mandanten-Information 6/2016 vom 24.06.2016 Altersdiskriminierung bei Entlassungsabfindung Änderung von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung" Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers Klageverzicht im vorformulierten Abwicklungsvertrag (Ausgleichsquittung)
Mandanten-Information 6/2016 vom 24.06.2016 Altersdiskriminierung bei Entlassungsabfindung Änderung von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung" Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers Klageverzicht im vorformulierten Abwicklungsvertrag (Ausgleichsquittung)
Mandanten-Information 6/2017 vom 22.06.2017 Berichtshefte in elektronischer Form / zwingende Regelung im Ausbildungsvertrag Entgelttransparenzgesetz Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Mandanten-Information 6/2018 vom 11.07.2018 Neuer Feiertag in Niedersachsen: 31. Oktober Arbeitszeugnisse: ungeknickt und ungetackert? Mindestlohn 2019 und 2020 Datenschutzbeauftragte Niedersachsen: DSGVO-Querschnittsprüfung von 50 Unternehmen
Mandanten-Information 6/2018 vom 11.07.2018 Neuer Feiertag in Niedersachsen: 31. Oktober Arbeitszeugnisse: ungeknickt und ungetackert? Mindestlohn 2019 und 2020 Datenschutzbeauftragte Niedersachsen: DSGVO-Querschnittsprüfung von 50 Unternehmen
Mandanten-Information 6/2019 vom 04.07.2019 Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes - Handlungsbedarf Whisteblowing Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2019 Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts bei Überschreitung der Altersgrenze Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Mandanten-Information 6/2020 vom 14.08.2020 SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel CORONA-Ausbildungsprämie
Mandanten-Information 6/2021 vom 22.04.2021 Homeofficepflicht auch für Arbeitnehmer? Ausweitung des Kinderkrankengelds Testangebotspflicht für Arbeitgeber ausgeweitet BMAS plant Verschärfung des Befristungsrechts
Mandanten-Information 6/2022 vom 18.10.2022 Inflationsausgleichsprämie BAG: Einführung elektronischer Zeiterfassung? – kein Grund für Aktionismus Nachgewährung von Urlaub bei Quarantäneanordnung Merkblatt zum Mindestlohn / Mitteilung der Erhöhung?
Mandanten-Information 6/2023 vom 22.12.2023 Kündigung und Krankheit Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen Kündigung in der Arbeitsunfähigkeit Daten für die Personalwirtschaft 2024
Mandanten-Information 6/2024 vom 10.12.2024 Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze Schwangerer Aushangpflichtige Gesetze
Mandanten-Information 7/2011 vom 03.03.2011 Adressbuchschwindel aktuell: "Gewerbeauskunft-Zentrale" "Kölner Masche": Anzeigenschwindel durch "Kaltansprache" Demografische Entwicklung in Niedersachsen
Mandanten-Information 7/2012 vom 15.06.2012 befristete Beschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung neuer Arbeitsvertragstyp auf der Website
Mandanten-Information 7/2013 vom 17.04.2013 Neue Abzock-Masche: außergerichtliche Einigung zur Datenlöschung in Branchenverzeichnis höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2013 Diskriminierungsverbot Behinderter - neue Risiken im Bewerbungsverfahren - Anspruch auf bezahlte Wiedereingliederung?
Mandanten-Information 7/2014 vom 15.07.2014 Müssen auch Personalleiter bei Kündigungen ihre Bevollmächtigung nachweisen? Verkaufsstellenleiterin in (Eltern-)Teilzeit? "Low Performer" können nicht ohne weiteres personenbedingt gekündigt werden Letzter Aufruf: Arbeitsrechtstagung am 23.07.2014
Mandanten-Information 7/2015 vom 11.09.2015 Freiwillige Jahressonderzahlungen Mindestlohn: monatlich ausgezahltes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Mindestlohn: Keine Anrechnung zusätzlichen Urlaubsgelds Mindestlohndokumentation erleichtert App zur Arbeitszeitübermittlung Stundenhonorar 290 Euro für Betriebsratsanwalt zulässig
Mandanten-Information 7/2016 vom 29.06.2016 8,84 Euro Mindestlohn ab 2017 – und jetzt? geringfügige Beschäftigung bei erhöhtem Mindestlohn Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten auf die Probezeit im Ausbildungsverhältnis Betriebsratsanhörung zur Kündigung in der Probezeit
Mandanten-Information 7/2018 vom 05.09.2018 Zufallsfund bei der Videoüberwachung neues Merkblatt zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer Vererbung von Urlaubsansprüchen Urlaubsgewährung auch ohne Antrag?
Mandanten-Information 7/2018 vom 05.09.2018 Zufallsfund bei der Videoüberwachung neues Merkblatt zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer Vererbung von Urlaubsansprüchen Urlaubsgewährung auch ohne Antrag?
Mandanten-Information 7/2019 vom 05.09.2019 ausdrückliche Erklärung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs in der Elternzeit Unfallversicherungsschutz an einem Probearbeitstag sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung zulässig sachgrundlose Befristungen bei verbundenen Unternehmen
Mandanten-Information 7/2020 vom 28.08.2020 Änderungen beim Kurzarbeitergeld Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Mandanten-Information 7/2021 vom 25.06.2021 Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen Betriebsrätemodernisierungsgesetz Unfallversicherungsschutz im Homeoffice Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Entgeltzahlungspflicht trotz pandemiebedingter Geschäftsschließung
Mandanten-Information 7/2022 vom 14.11.2022
Mandanten-Information 8/2011 vom 14.03.2011 Tarifrunde Einzelhandel 2011 Kundenparkplätze: Falschparker trägt Abschlepp- und Nebenkosten Marken- und Musterschutz schon bei der Order beachten Verjährung ärztlicher Vergütungsansprüche beginnt erst nach Rechnungserteilung
Mandanten-Information 8/2012 vom 26.06.2012 aktueller Warnhinweis: OSS-office software solutions Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist risikoreich
Mandanten-Information 8/2013 vom 10.05.2013 SEPA-Lastschriftverfahren: Umstellung jetzt vorbereiten Vergütungsvereinbarung "in Anlehnung an den Tarifvertrag" betriebliches Eingliederungsmanagement: neue Mustertexte
Mandanten-Information 8/2014 vom 31.07.2014 Zuvorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung verfassungswidrig? Abmahnung vor krankheitsbedingter Kündigung Neuregelungen zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Mandanten-Information 8/2015 vom 08.10.2015 Kündigung wegen Langzeiterkrankung Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Diskriminierende Stellenanzeige – „Berufsanfänger“ Flüchtlinge als Bewerberpotential kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen Angaben auf Geschäftsbriefen
Mandanten-Information 8/2016 vom 26.07.2016
Mandanten-Information 8/2017 vom 08.09.2017 Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz Kennzeichnungspflicht für Videoüberwachung Konkurrenztätigkeit rechtfertigt Detektiv-Einsatz Geldentschädigung bei Detektivüberwachung eines Betriebsrats
Mandanten-Information 8/2018 vom 07.11.2018 Vererbung von Urlaubsansprüchen Kein Verfall des Urlaubsanspruchs mangels Urlaubsantrag Urlaubsanspruch bei Scheinselbstständigkeit Kürzung des Jahresurlaubs für Zeiten des Elternurlaubs
Mandanten-Information 8/2018 vom 07.11.2018 Vererbung von Urlaubsansprüchen Kein Verfall des Urlaubsanspruchs mangels Urlaubsantrag Urlaubsanspruch bei Scheinselbstständigkeit Kürzung des Jahresurlaubs für Zeiten des Elternurlaubs
Mandanten-Information 8/2019 vom 23.10.2019 gesetzlicher Datenschutz: Anpassungen an die DSGVO DSGVO - Höhe der Bußgelder BAG: ohne Arbeitspflicht kein Urlaubsanspruch Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte wirksam
Mandanten-Information 8/2020 vom 19.11.2020 Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null Hinweispflicht des Arbeitgebers zu Resturlaubsansprüchen Verjährung von Urlaubsansprüchen? Mitwirkungspflichten zum Urlaub bei arbeitsunfähigen Mitarbeitern? Kündigung während der Kurzarbeit Altersrentenantrag während der Kurzarbeit
Mandanten-Information 8/2021 vom 28.10.2021 Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Kein Vergütungsanspruch während des Lockdowns Folgen der Zeitumstellung für Arbeitszeit und Vergütung Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.10.2021
Mandanten-Information 8/2022 vom 19.12.2022 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) telefonische AU bei leichten Atemwegserkrankungen BAG-Beschluss zur Zeiterfassung Hinweisgeberschutzgesetz
Mandanten-Information 9/2011 vom 29.03.2011 wiederholte Befristung zur Vertretung weiterhin zulässig? Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund bleibt risikoreich
Mandanten-Information 9/2012 vom 13.07.2012 Verrechnung eines Überstundenguthabens mit Minusstunden Anpassung der Arbeitsverträge Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung "Whistleblowing" kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen
Mandanten-Information 9/2013 vom 01.08.2013 Wechsel von Vollzeit in Teilzeit – keine Kürzung des Urlaubs Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers am Dienstwagen Pauschalsteuer für Geschenke Excel-Tabelle zur Arbeitsplatzanalyse
Mandanten-Information 9/2014 vom 11.09.2014 Gewerbeauskunftszentrale zur Unterlassung verurteilt Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten - Informationsbroschüre des BMAS kalenderjahrüberschreitende kurzfristige Beschäftigung Schadensersatz für verfallenen Urlaub auch ohne Urlaubsantrag? Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub
Mandanten-Information 9/2015 vom 17.11.2015 wiederholte Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) TAGUNG: Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit am 18.02.2016 Pflegezeitvertretung kann kurzfristig gekündigt werden Mustertexte zum Bewerbungsverfahren Warnmeldung: Bewerber, die keine Bewerber sind
Mandanten-Information 9/2016 vom 09.09.2016 Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen - Arbeitszeitvolumen Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Erprobung Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Vertretung Rechtsmissbrauch durch mehrfach befristete Arbeitsverträge
Mandanten-Information 9/2018 vom 13.11.2018 Keine Verzugspauschale bei verspäteter Entgeltzahlung Mindestlohn einschließende Verfallklausel ist unwirksam Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro im Jahr 2020 Kurzfristige Beschäftigung: Befristung der Zeitgrenzen soll aufgehoben werden Befristete Teilzeit / Brückenzeit ab 2019 Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 9/2018 vom 13.11.2018 Keine Verzugspauschale bei verspäteter Entgeltzahlung Mindestlohn einschließende Verfallklausel ist unwirksam Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro im Jahr 2020 Kurzfristige Beschäftigung: Befristung der Zeitgrenzen soll aufgehoben werden Befristete Teilzeit / Brückenzeit ab 2019 Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 9/2019 vom 15.11.12019 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021 "Online-Doc Holiday" Ablehnung von Teilzeitwünschen künftig in Textform Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung Formulare und Muster zum Kündigungsausspruch
Mandanten-Information 9/2020 vom 16.12.2020 Sonderurlaub zur Kinderbetreuung im Shutdown? Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung Keine Entschädigung bei Reisen in Risikogebiete Fristlose Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit Virtuelle Betriebsratsarbeit verlängert Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Mandanten-Information 9/2021 vom 15.11.2021 Covid-19-Quarantäne und Urlaub Ärztlich attestierte Unfähigkeit zum Tragen einer Maske Neue Wahlordnung für Betriebsratswahlen Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg - Protokollnotiz vom 05.12.2013 zur Auslegung von Regelungen des Manteltarifvertrags zu Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2008 vom 10.07.2008 - gültig bis 31.12.2010
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2011 gültig ab 01.01.2007 mit den Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 10.06.2011
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2003 vom 25. Juli 2003, gültig ab 01.04.2003 mit
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) , gültig ab 01.01.2000Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen , gültig ab 01.01.2000Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen , gültig ab 01.01.2000
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2011 vom 05.08.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011 mit
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 23.04.2001Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 23.04.2001
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2013 vom 09.12.2013, gültig ab 01.05.2013, kündbar zum 30.04.2015
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 23.04.2001, in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 23.04.2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2006 vom 04.01.2006, gültig ab 01.01.2006 einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2008 vom 04.09.2008, gültig ab 01.01.2007, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2011 vom 20.07.2011, gültig ab 01.07.2011, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2013 vom 06.07.1994 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 07.01.2014, gültig ab 01.07.2013, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2006 vom 12.01.2006, gültig ab 01.01.2006 einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung) und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2008 vom 04.09.2008, gültig ab 01.01.2007, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung) und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2011 vom 20.07.2011, gültig ab 01.07.2011, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung) und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2013 vom 07.01.2014, gültig ab 01.07.20113, einschließlich Regelungen
zum Urlaubsgeld zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung) und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bremen vom 08.06.2012 mit Protokollnotizen zu § 2 und zu § 8 MTV
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bremen 2007/2011 vom 15.04.2009
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2007 vom 12.09.2008 - gültig ab 01.01.2006. Mit Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2011 Manteltarifvertrag vom 12.09.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 22.06.2011 - gültig ab 01.07.2011. Mit Regelungen zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2012 Manteltarifvertrag vom 12.09.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 01.07.2011 - gültig ab 01.01.2012. Mit Regelungen zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2003 gültig ab 01.10.2003
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2007 vom 02.09.2008 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld , zu Vermögenswirksamen Leistungen und zur Elternzeit
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2014 vom 10.01.2014, in Kraft seit 01.01.2014, kündbar zum 20.04.2015 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld , zu Vermögenswirksamen Leistungen und zur Elternzeit
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen in der Fassung vom 24.02.2014, in Kraft ab 01.05.2013 jederzeit mit 2-Monatsfrist kündbar
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2000 Manteltarifvertrag für den niedersächsischen Einzelhandel in der letzten allgemeinverbindlichen Fassung vom 20.04.2000. Beinhaltet auch die speziellen, nicht nachwirkenden Regelungen zur Expo 2000.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2003-2006 in der Fassung vom 15.08.2003, gültig ab 01.06./01.09.2003 bis 31.12.2006.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2007-2011 in der Fassung vom 07.08.2009, gekündigt zum 29.02.2012. Mit diesem Tarifvertrag wurden in Niedersachsen ab 01.08.2008 die Samstagszuschläge in der Zeit zwischen 15:00 und 18:30 Uhr abgeschafft.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2012 in der Fassung vom 08.06.2012, in Kraft ab 01.03.2012 (Regelungen zum Urlaub ab 01.01.2012), einschließlich Protokollnotiz zu § 8 MTV (Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer)gekündigt zum 30.04.2013
Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW 2008 vom 25.07.2008 inkl. Protokollnotiz
Manteltarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz gültig ab 01.01.2007 mitTarifvertrag über Sonderleistungen vom 29.03.2006, gültig ab 01.02.2006 mit den Änderungen durch die Ergänzungstarifverträge vom 30.06.2011
Manteltarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2003 (gültig ab 01.05.2003)
Manteltarifvertrag Einzelhandel Saarland (gültig ab 23.07.2003)
Manteltarifvertrag Einzelhandel Saarland 2013 in der Fassung vom 25.07.2008 mit den Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 18. Juni 2011 und der Protokollnotiz vom 10. Dezember 2013. Erstmals kündbar zum 30.04.2015
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2006 gültig ab 01/2006
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2008 gültig ab 01.01.2007 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld und Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2013 vom 11.12.2013 gültig ab 01.05.2013 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld und Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 1999 vom 05.02.1999, allgemeinverbindlich vom 01.01. bis 31.12.1999
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2006 gültig ab 01/2006
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2008 gültig ab 01/2007 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld und zu Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2013 vom 11.12.2013, gültig ab 01.05.2013, erstmals kündbar zum 30.04.2015 mit Regelungen zur Sonderzuwendung , zum Urlaubsgeld und zu Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2003 vom 25.07.2003 gültig ab 01.08.2003
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2006 gültig ab 01/2006 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2008 gültig ab 01/2007 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen .
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2013 vom 11.12.2013, gültig ab 01.05.2013 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld , zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen . Erstmals kündbar zum 30.04.2015
Manteltarifvertrag für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006 Manteltarifvertrag für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005, mit Protokollnotizen. Gekündigt zum 31.12.2009
Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002 allgemeinverbindlich bis zum 28.02.2002
Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel NRW 2007 vom 28.6.2007 (nicht allgemeinverbindlich) einschließlich Tarifvereinbarung vom 23.01.2012 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2007 vom 22.11.2007 gültig vom 01.01.2008 - 31.12.2010
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011 vom 20.01.2011 gültig vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2016
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016 vom 13.04.2016 gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.03.2017
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2017 vom 01.08.2017 gültig ab 01.04.2017 - kündbar zum 31.12.2020
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2000 Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 28.06.2000 Allgemeinverbindlich ab 28.10.2000 (Die späteren Abschlüsse wurden nicht mehr für allgemeinverbindlich erklärt. Die Fassung vom 28.06.2000 ist aber nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2008 Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 28.06.2000 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 01.05.2008. Die Passagen der Änderungsvereinbarung sind im Text dunkel unterlegtNicht allgemeinverbindlich (Die Fassung vom 28.06.2000 - siehe vorherige Datei - ist nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2004 Mantel-TV mit Anhängen 1 bis 3 vom 23.3.1995, i.d. F. des Änderungs-TV vom 15.7.2004Allgemeinverbindlich ab 15.7.2004
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2016 Mantel-TV mit Anhängen und Anlagen vom 20.04.2016, kündbar mit einer Frist von 6 Monaten mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.05.2016 (Bundesanzeiger 13.10.2016 - B7)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Rheinland-Pfalz 2011 Mantel-TV mit Protokollnotizen vom 15.07.2011, in Kraft an 01.08.2011, erstmals kündbar zum 30.06.2013Nicht allgemeinverbindlich
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Weser-Ems 2008 Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen für das Gebiet des ehemaligen Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg (Kreisfreie Städte: Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven sowie die Landkreise: Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge) vom 27.07.2000 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 11.12.2008, gültig ab 01.01.2009 Nicht allgemeinverbindlich (Die Fassung vom 27.07.2000 ist nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2007 vom 23.10.2007, gültig vom 01.12.2007 bis 31.12.2014
Manteltarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2015 vom 17.12.2014, gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2019
Markenrecht Ansprüche der Rechtsinhaber gegen Einzelhandelsunternehmen bei Verletzung von Markenrechten
Maßregelungsklausel Einzelhandel Niedersachsen 2005 zur Tarifrund e 2005 vom 25.07.2006
Mindestarbeitsbedingungen Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2010-2013 vom 09.03./30.04.2010, gültig vom 01.07.2010 bis 31.10.2013 (endet ohne Nachwirkung) - beinhaltet Mindestentgelt, Mindesturlaub und zusätzliches Urlaubsgeld - zweiter Tarifpartner auf Arbeitgeberseite ist der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA)
Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung 6. Auflage der Broschüre "Der Mindestlohn in der betrieblichen Praxis" mit Antworten auf die wichtigsten Fragen um den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) einschließlich der Texte des MiLoG, der MiLoDokV und der MiLoAufzV unter Berücksichtigung der Erhöhung des Anspruchs auf 12 Euro ab Oktober 2022 und des Anspruchs auf eine Mindestausbildungsvergütung ab 2020 einschließlich der Werte ab 2024 mit Gesetzesauszug § 17 BBiG.Stand 11/2023
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 10/2022 - 2024 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 02.06.2022, gültig ab 01.10.2022 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2024Allgemeinverbindlich Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2011 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn) vom 23.08.2011, gültig ab 01.01.2012 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2013 war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2013-2014 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn) vom 20.06.2013, gültig vom 01.11.2013 bis 31.12.2014 in der Bundesrepublik Deutschlandwar während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn) vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2015 war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2016-2017 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn) vom 30.10.2015, gültig ab 01.01.2016 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2017 Allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2018-2020 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn) vom 10.11.2017, gültig ab 01.01.2018 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2020 Allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2021-September 2022 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 04.11.2020, gültig ab 01.01.2021 bis 30.09.2022 in der Bundesrepublik DeutschlandAllgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2025 - 2026 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15.11.2024, gültig ab 01.01.205 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2026Allgemeinverbindlich Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Mitarbeiterinformation AGG Textvorschlag zur Mitarbeiterinformation bzgl. der zu beachtenden Rechte und Pflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ⇒ Gesetzestext AGG
Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung gem. §§ 99, 100 BetrVG
Monitoring zum DOW Ergebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Monitoring zum DOW Ergebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Monitoring zum DOW Ergebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Muster-Widerrufsformular zu Ihrer Verwendung. Die Nutzung dieses Formulares ist nicht vorgeschrieben.
Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen Neufassung ab Juni 2011 nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT Drs 17/5819)
nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Grundsätzlich kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, Wirksamkeitsvoraussetzung aber ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes, an den die selben Anforderungen wie bei einer ursprünglichen Befristung mit sachlichen Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG zu stellen sind. Lesen Sie dazu das Merkblatt " befristete Arbeitsverträge".VOR DER ANWENDUNG DIESES VERTRAGES EMPFEHLEN WIR IHNEN, MIT UNS RÜCKSPRACHE ZU NEHMEN.
nähere Informationen zu den Vertragstypen im Merkblatt Abschnitt 1 B. Grundsätzliches zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Merkblatt "befristete Arbeitsverträge".
Nebentätigkeitserlaubnis Mustertext der Erlaubnis einer Nebentätigkeit / Eingehen eines zweiten Arbeitsverhältnisses mit Belehrung über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Widerrufsvorbehalt
Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der Fassung gültig ab 13.10.2011 in der Fassung vom 15.05.2019 (Niedersächsiches Ladenschlussgesetz)
Nordrhein-Westfalen
Offenlegung der Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit für Fälle, in denen eine neue Erstbescheinigung erteilt wird und der Arbeitnehmer in den sechs Monaten zuvor schon 6 Wochen lang arbeitsunfähig war. Zwei Mustertexte von Schreiben an den Arbeitnehmer mit Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds.
Pandemie Merkblatt der BDA über die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie aktuelle Fassung 2020 zum Coranavirus
Passierschein / Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei Personenkontrollen im Rahmen von Ausgangssperren.
Personalfragebogen im Bewerbungsverfahren schränkt zur Meidung möglicher Verstöße durch Diskriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Fragen ein. Weitere Fragen sollten nicht gestellt werden! Übergeben Sie spätestens mit diesem Fragebogen die ⇒ Datenschutzerklärung im Bewerbungsverfahren.
Personalfragebogen zur Einstellung (Personaldatenerhebung) mit detaillierter Abfrage der Daten, die für eine Einstellung erforderlich sind, und grau hinterlegten Feldern zum Erfassen der Eckpunkte des vereinbarten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Da durch die getroffene Einstellungsentscheidung eine Diskiriminierung nicht mehr zu befürchten ist, werden mehr Fragen als im Formular " Personalfragebogen im Bewerbungsverfahren" gestellt.Stand 1/2019
Personalvollmacht Ergänzungsvereinbarung mit Einräumung der Rechte, die für die Qualifikation als leitende/r Angestelle/r erforderlich sind. Es empfiehlt sich ein paralleler Aushang am "Schwarzen Brett" zur Information der Mitarbeiter (siehe unter ⇒ allgemeine Formulare oder direkt ⇒ hier)
Personalvollmacht - Bekanntmachung Bekanntmachung der Kündigungsvollmacht am Schwarzen Brett. Die erforderliche vertragliche Einräumung der Vollmacht finden Sie unter ⇒ Arbeitsverträge → Zusatzverträge oder direkt ⇒ hier.
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Die Herausgabe eines eigenen Merkblatts zu diesem Thema haben wir eingestellt, da Sie die jeweils aktuellen Werte auf der Website des Bundesministeriums der Justiz → hier finden können.
Pflegezeit und Familienpflegezeit Freistellungs- und Teilzeitarbeitsansprüche zur Kurzzeitpflege und zur Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)Stand August 2016
Präsentation zum Ad hock Workshop "Mindestlohn" 2013 pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 29.11.2013
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2013" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 07.05.2013 (Wiederholungsveranstaltung der Tagung vom 05.03.2013)
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2014" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 23. und 29.07.2014
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2015" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 25.02., 10. und 11.03.2015
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2017" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 30.03.2017
Präsentation zur Tagung "BASICS + UPDATE ARBEITSRECHT 2012" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 24.04.2012
Präsentation zur Tagung "Direktionsrecht-Abmahnung-Kündigung" 2018 pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltungen am 11./19.04.2018
Präsentation zur Tagung "Elternzeit / Arbeitsunfähigkeit" 2016 pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 18.02.2016
Präsentation zur Tagung "Mindestlohn in der betrieblichen Praxis" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 24.04.2015
Präsentation zur Tagung "UPDATE ARBEITSRECHT 2011" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 10.05.2011
Preisauszeichnung im Einzelhandel Richtig ausgezeichnet! Preisauszeichnungen für den Einzelhandel
Broschüre des Verbraucherschutzministerium NRW mit zahlreichen Beispielen
Stand April 2008
HINWEIS: Nach einem Urteil des BGH vom 10.11.2016 (Az. I ZR 29/15 ⇒ Download beim BGH) besteht im Schaufenster keine Pflicht zur Preisauszeichnung . Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Mandanten-Sonder-Information Einzelhandel 2/2017 ⇒ Download).
Projektaufgabe - zweckbefristete Zusatzvereinbarung zur zweckbefristeten Übertragung einer zusätzlichen Projektaufgabe mit Vergütung der zusätzlichen Arbeitsstunden und der Möglichkeit der Teilkündigung. Voraussetzung für die Teilkündigung durch den Arbeitgeber ist, dass die dafür gezahlte Zusatzvergütung nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht. Achten Sie bitte darauf, dass die Zusatzvergütung in den Vergütungsabrechnungen auch gesondert ausgewiesen wird.
Protokollnotiz Altersvorsorge Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2001 Protokollnotiz zum Altersvorsorge-Tarifvertrag gültig ab 01.01.2001
Protokollnotiz für den Groß- und Außenhandel Nds. vom 09.06.2000 allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge Einzelhandel Baden-Württemberg 2002 Protokollnotiz vom 08.03.2002 zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge
Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge Einzelhandel Niedersachsen
Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung Arbeitshilfe der Minijob-Zentrale zur Prüfung der - ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden - Berufsmäßigkeit Stand Oktober 2022 prüfen Sie ggf. anhand der → Quelle bei der Minijob-Zentrale, ob es eine aktuellere Fassung gibt.
Rahmenbetriebsvereinbarung zur Informations- und Kommunikationstechnik Muster einer Rahmenbetriebsvereinbarung, um für bereits bestehende und ggf. küntig abzuschließenden Betriebsvereinbarungen der EU-Datenschutzgrundverordung und der Neufassung des BDSG ab Mai 2018 gerecht zu werden.
Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter im Kammerbezirk Nordrhein Rahmentarifvertrag gültig ab 01.01.2011, erstmal kündbar zum 31.12.2013 Gültig im Kammerbezirk Nordrhein (herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft, abschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter im Kammerbezirk Nordrhein 2020 Rahmentarifvertrag gültig ab 01.01.2020, kündbar mit einer Frist von 12 Monaten zu Jahresende Gültig im Kammerbezirk Nordrhein (herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft, abschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung mit Protokollnotiz zu § 3 Ziff. 2 RTV vom 31.10.2019, gültig ab 01.11.2010 in der Bundesrepublik Deutschland, Allgemeinverbindlich ab 01.01.2020 Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2004-2007 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003, gültig ab 01.04.2004 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2007 war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2012-2014 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011, gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 in der Bundesrepublik Deutschlandwar während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015-2016 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011 in der Fassung vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, Allgemeinverbindlich bis zum 31.07.2019
Rheinland-Pfalz
Sachbezug - widerrufliche Gewährung Ergänzungsvereinbarung zur Gewährung eines Sachbezugs mit Widerrufsvorbehalt.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 21.03.2022 Referentenentwurf vom 11.03.2022
Schwangerschaft - Mutterschutz - Elternzeit Während der Schwangerschaft und der Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit (ehemals Erziehungsurlaub) sind vielfältige Rechte und Pflichten zu beachten. Das Merkblatt beantwortet nicht alle denkbaren Fragen; es soll aber einen stichwortartigen Überblick über die häufigsten Fragen aus der Praxis bieten. Musterschreiben an schwangere Mitarbeiterinnen halten wir unter ⇒ Formulare-Individualarbeitsrecht bereit; ⇒ direkter Download.
Schwangerschaft und Elternzeit - Mustertexte Mustertexte zur Information der Arbeitnehmer/innen über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der möglichen Beantragung sowie Abwicklung einer Elternzeit. Die Texte enthalten insbesondere die notwendige Erklärung des Arbeitgebers zur Kürzung des Erholungsurlaubs für die Dauer der Elternzeit . Die Texte berücksichtigen die Rechtslage, die für ab 01.07.2015 geborene Kinder gilt. Ziehen Sie ergänzend dazu das Merkblatt „Schwangerschaft – Mutterschutz – Elternzeit“ heran, welches Sie unter ⇒ Merkblätter – Arbeitsrecht finden.aktualisierte Fassung 11/2022
Schwellenwerte im Arbeitsrecht Die Anzahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer und die dadurch bestimmte Betriebsgröße sind für zahlreiche Arbeitgeberpflichten von entscheidender Bedeutung. Das Merkblatt gibt einen ersten Überblick darüber, welche weitergehenden Arbeitgeberpflichten damit verbunden sind, dass bestimmte Betriebsgrößen überschritten werden. Es beschränkt sich zunächst auf die Grenzwerte bis 1.000 Beschäftigte. Stand April 2015
Schwerbehindertenrecht 4. Auflage unserer umfangreiche Broschüre mit 38 Seiten zu allen relevanten Themen um Behinderung und Schwerbehinderung. Eine Druckfassung können Sie kostenlos bei uns anfordern. Stand November 2024
Begriffe und Feststellung Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe staatliche Zuschüsse für den Arbeitgeber Zusammenwirken mit Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt Pflichten des Arbeitgebers Rechte schwerbehinderter Menschen Inklusionsverfahren und Prävention Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Risiken bei der Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren Kündigung schwerbehinderter Menschen besondere Pflichten der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Schwerbehindertenvertretung Zusatzurlaub Straf- und Bußgeldvorschriften
Schwerbehinderung - GdB-abhängige Nachteilsausgleiche tabellarische Übericht der in Abhängigkeit vom GdB bestehenden Nachteilsausgleichsansprüche Schwerbehinderter nach dem SGB, im Steuerrecht und Sonstiges. Quelle: beta Institut gemeinnützige GmbH / Herkunfts-Download
Skript zur Tagung "Direktionsrecht-Abmahnung-Kündigung" 2018 pdf-Ausdruck der Tagungsunterlage (Skript) der Tagungsveranstaltungen am 11./19.04.2018
Sonderinformation Einzelhandel 1/2011 vom 17.03.2011 Tarifforderungen Niedersachsen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 1/2012 vom 12.01.2012 Tarifverhandlungen Niedersachsen/Bremen erneut vertagt Verlängerung von Rabattaktionen wettbewerbswidrig Ladenöffnungsgesetz Thüringen ab 2012 geändert
Sonderinformation Einzelhandel 1/2013 vom 31.01.2013 Start der Tarifrunde 2013 neue GEMA-Tarife
Sonderinformation Einzelhandel 1/2014 vom 23.01.2014 Tarifrunde Einzelhandel 2013/14 - weiterhin kein Abschluss für Niedersachen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2015 vom 05.02.2015 Gehalts- und Lohntarifrunde 2015 Samstagarbeit nach 24 Uhr "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel
Sonderinformation Einzelhandel 1/2016 vom 01.04.2016 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft Neue Informationspflichten für Online-Shops Bund will gegen Steuerbetrug an Ladenkassen vorgehen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2016 vom 01.04.2016 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft Neue Informationspflichten für Online-Shops Bund will gegen Steuerbetrug an Ladenkassen vorgehen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2017 vom 25.01.2017 Tarifrunde 2017 Tarifgespräche zur Entgeltstruktur
Sonderinformation Einzelhandel 1/2018 vom 26.09.2018 Beitragsbescheide der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise rechtswidrig „Neueröffnung nach Umbau" nur nach vorheriger Schließung Wortmarke "Black Friday" noch nicht rechtskräftig gelöscht Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung sind rechtswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 1/2018 vom 26.09.2018 Beitragsbescheide der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise rechtswidrig „Neueröffnung nach Umbau" nur nach vorheriger Schließung Wortmarke "Black Friday" noch nicht rechtskräftig gelöscht Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung sind rechtswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 1/2019 vom 06.03.2019 Tarifrunde im Einzelhandel 2019 - erste ver.di-Forderungen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2020
Sonderinformation Einzelhandel 1/2021 vom 24.03.2021 erweiterte Ruhezeit zu Ostern 2021 Tarifrunde Einzelhandel: ver.di fordert 4,5 % plus 45 Euro
Sonderinformation Einzelhandel 1/2023 vom 05.04.2023 Forderungen in der Tarifrunde Einzelhandel 2023 BAG: Begriff der Tätigkeitsjahre im Sinne des GLTV-Einzelhandel Telefonische Krankschreibung beendet
Sonderinformation Einzelhandel 1/2024 vom 02.01.2024 Tarifrunde Einzelhandel 2023: weiterhin keine Bewegung Informationen des HDE Tarifempfehlung des HDE
Sonderinformation Einzelhandel 1/2025 vom 22.01.2025 „Automatenshop“ darf in Niedersachsen an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Sonderinformation Einzelhandel 10/2011 vom 20.06.2011 Tarifrunde Einzelhandel 2011 - Abschluss im Saarland - Niedersachsen/Bremen - weitere Termine
Sonderinformation Einzelhandel 10/2012 vom 03.09.2012 FOC Soltau: Eröffnung am 30.08.2012
FOC Ochtrup: Eröffnung am 30.08.2012
weitere Entwicklung von Factory Outlet Centern in Deutschland
ecostra-Grundlagenstudie
Sonderinformation Einzelhandel 10/2013 vom 12.11.2013 Niedersächsische Raumordnungspolitik: Entwicklung der Versorgungsstrukturen
Lexikon der Handelssprache
Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Arbeitskampf zum Weihnachtsgeschäft
Sonderzuwendung 2013
SEPA-Lastschriftmandate - Schriftform?
Sonderinformation Einzelhandel 11/2011 vom 05.07.2011 Tarifrunde Einzelhandel 2011 Niedersachsen/Bremen - Tarifempfehlung Situation in den anderen Bundesländern
Sonderinformation Einzelhandel 11/2012 vom 01.11.2012 Verkaufsoffene Sonntage vor Weihnachten und im Dezember Schautage und VIP-Shopping Änderungen im Ladenschlussrecht Nordrhein-Westfalen Bürgerklage auf Verringerung der Feinstaubbelastung abgewiesen ELV/OLV: Texte auf Kassenbon und Kundeninformation Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Sonderinformation Einzelhandel 11/2013 vom 05.12.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Abschluss in Baden-Württemberg
mögliche Übernahme für Niedersachsen und Bremen
Gesetzlicher Mindestlohn und Tarifentgelte im Einzelhandel Niedersachsen
Preisangabepflicht in Schaufenstern
Sonderinformation Einzelhandel 12/2011 vom 15.08.2011 Tarifrunde Einzelhandel Niedersachsen/Bremen 2011 - Löhne/Gehälter und Ausbildungsvergütungen - keine Einigung zum Urlaub, Urlaubsgeld und zur Sonderzuwendung Fernabsatz: neue Musterwiderrufsbelehrung Wertersatz bei Nutzung der Ware FOC Soltau: Betreiber steht fest
Sonderinformation Einzelhandel 12/2012 vom 11.12.2012 Adressangaben bei Printwerbung: kostspielige Abmahnungen drohen
Angabe von Lieferzeiten im Internet
Verbände regeln Sonntagsöffnung in Brandenburg
DOC Wolfsburg: Zweiter Bauabschnitt wird errichtet
Sonderinformation Einzelhandel 12/2013 vom 23.12.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013 - kein Abschluss für Niedersachen und Bremen - Abschlüsse in anderen Bundesländern
Sonderinformation Einzelhandel 13/2011 vom 18.08.2011 Daten-Skimming an EC-Kartenlesegeräten Adressangaben bei Printwerbung, insbesondere in Prospekten
Sonderinformation Einzelhandel 14/2011 vom 21.10.2011 nochmals: Daten-Skimming an EC-Kartenlesegeräten Neue Verordnung zur Textil-Kennzeichnung
Sonderinformation Einzelhandel 15/2011 vom 02.11.2011 Tarifverhandlungen für Niedersachsen und Bremen auf den 10.01.2012 vertagt tarifliche Sonderzuwendung 2011 Sonntagsöffnung in Niedersachsen - Geltungsbereich nach Anträgen von Werbegemeinschaften
Sonderinformation Einzelhandel 2/2011 vom 26.03.2011 EuGH-Entscheidung zu Verbrauchermärkten auf der "Grünen Wiese" und Niederlassungsfreiheit
Sonderinformation Einzelhandel 2/2012 vom 09.02.2012 Tarifsituation Niedersachsen: MTV zum 29.02.2012 gekündigt Falschparker auf Supermarktparkplatz dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden Umtausch bei Nichtgefallen nur mit vertraglicher Vereinbarung Lexikon der Handelssprache ⇐
Sonderinformation Einzelhandel 2/2013 vom 26.02.2013 Landesregierung Niedersachsen – handelsrelevante Inhalte der Koalitionsvereinbarung
Erweiterung des DOC Wolfsburg
Tarifrunde Einzelhandel 2013 – erste ver.di-Forderungen
Sonderinformation Einzelhandel 2/2014 vom 28.01.2014 Tarifrunde Einzelhandel 2013/2014 - Tarifempfehlung für Niedersachen und Bremen Wirkung der Tarifempfehlung für Ausbildungsvergütungen Stand der Tarifverhandlungen in Niedersachsen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 2/2015 vom 01.04.2015 Tarifrunde 2015 – Entgeltstrukturen und neue Allgemeinverbindlichkeit? Schwellenwerte im Arbeitsrecht Werbung mit Tiefpreisgarantie bei Wahlrecht des Verkäufers ist wettbewerbswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 2/2016 vom 23.06.2016 Kopftuchverbot zur Wahrung der Neutralität Einlösen von Rabatt-Coupons der Konkurrenz ist nicht unlauter Weitergabe von Tariferhöhungen nicht dauerhaft verpflichtend
Sonderinformation Einzelhandel 2/2016 vom 23.06.2016 Kopftuchverbot zur Wahrung der Neutralität Einlösen von Rabatt-Coupons der Konkurrenz ist nicht unlauter Weitergabe von Tariferhöhungen nicht dauerhaft verpflichtend
Sonderinformation Einzelhandel 2/2017 vom 28.02.2017 Tarifrunde 2017 – Forderungen Baden-Württemberg gesetzlicher Mindestlohn und Tarifentgelt Niedersachsen neues ELV-Logo Preisangabe im Schaufenster nicht mehr zwingend Arbeitsrechtstagung
Sonderinformation Einzelhandel 2/2019 vom 18.04.2019 Tarifrunde 2019 - weitere Forderungen und erste Verhandlungen
Sonderinformation Einzelhandel 2/2021 vom 08.07.2021 Tarifrunde Einzelhandel noch ohne Ergebnis Orientierungsrahmen des HDE für freiwillige Entgelterhöhungen Empörung bei der Gewerkschaft ver.di
Sonderinformation Einzelhandel 2/2023 vom 24.04.2023 Tarifrunde Einzelhandel 2023: erstes Arbeitgeberangebot Abschluss in der Textil- und Mode-Industrie
Sonderinformation Einzelhandel 2/2024 vom 13.05.2024
Sonderinformation Einzelhandel 3/2011 vom 31.03.2011 Tarifvertrag Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Niedersachsen Tarifverhandlungen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 3/2012 vom 05.03.2012 Tarifverhandlungen Niedersachsen und Bremen: weiterhin ergebnislos Mindestlohn im Einzelhandel Einzelhandelsumsätze und Ladenmieten: weitere Steigerungen in 2012 erwartet
Sonderinformation Einzelhandel 3/2013 vom 27.03.2013
Sonderinformation Einzelhandel 3/2014 vom 25.02.2014 Tarifrunde Einzelhandel 2013/2014 - Tarifabschluss für Niedersachen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 3/2015 vom 02.07.2015 Tarifrunde 2015 – bevorstehender Pilotabschluss? Tarifrunde 2015 – Verhandlungsstand Niedersachsen/Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 3/2016 vom 15.05.2019 Tarifrunde im Einzelhandel 2019 - erste Angebote der Arbeitgeber
Sonderinformation Einzelhandel 3/2016 vom 23.09.2016 Werbung mit einem „Bisher“-Preis kann durch Zeitablauf unzulässig werden Werbebroschüren und Textilkennzeichnung Einschränkungen für Werbeangebote gehören in die Anzeige Buchpreisbindung - auch für E-Books
Sonderinformation Einzelhandel 3/2017 vom 14.03.2017 Tarifrunde 2017 - Forderungen Niedersachsen/Bremen - Forderungen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen - erste Verhandlungstermine
Sonderinformation Einzelhandel 3/2021 vom 01.10.2021 Tarifrunde Einzelhandel: Einigung in Hessen Marke "Black Friday" gelöscht
Sonderinformation Einzelhandel 3/2023 vom 20.09.2023 Tarifrunde Einzelhandel 2023: weiterhin kein Abschluss in Sicht Tarifempfehlung des HDE Tarifbindung weiter rückläufig
Sonderinformation Einzelhandel 3/2024 vom 06.06.2024
Sonderinformation Einzelhandel 4/2011 vom 20.04.2011 Tarifverhandlungen Niedersachsen 2011 Gewährleistung im Kaufrecht: Ort der Rückgabe einer mangelhaften Kaufsache Kongress am 2. Mai 2011 „Belebung der Innenstädte: Quartierserneuerung durch private Initiativen“ Tagung am 10. Mai 2010: „Update Arbeitsrecht 2011“
Sonderinformation Einzelhandel 4/2012 vom 16.04.2012 Tarifverhandlungen Niedersachsen: Verbandsempfehlung Tarifsituation Bremen Reaktionen anderer Tarifbezirke Neue Strukturen für Tarifentgelte
Sonderinformation Einzelhandel 4/2013 vom 14.05.2013
Sonderinformation Einzelhandel 4/2014 vom 11.04.2014 BVerfG: Gewerkschaften dürfen Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel einsetzen Einzelhandel in kleinen Städten und Gemeinden 30 % Subvention für LED-Investitionen mangelhafte Ware: Bis zu fünf Jahre Rückgriffsanspruch gegenüber Lieferanten
Sonderinformation Einzelhandel 4/2015 vom 13.07.2015 Tarifrunde 2015: Abschlüsse in Baden-Württemberg und Hessen
Sonderinformation Einzelhandel 4/2016 vom 09.07.2019 Tarifrunde im Einzelhandel 2019 -Pilotabschluss in NRW und Folgeabschlüsse
Sonderinformation Einzelhandel 4/2017 vom 08.06.2017 Tarifrunde 2017: Niedersachen und Bremen / andere Bundesländer Geringe Tarifbindung im Einzelhandel BVerwG: Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund
Sonderinformation Einzelhandel 4/2021 vom 16.10.2021 Tarifrunde Einzelhandel: Einigung in Niedersachsen und Bremen Tarifrunde Groß- und Außenhandel: Einigung in Niedersachsen
Sonderinformation Einzelhandel 4/2023 vom 10.11.2023 Tarifrunde Einzelhandel 2023: verhärtete Fronten
Sonderinformation Einzelhandel 5/2011 vom 09.05.2011 Tarifverhandlungen Niedersachsen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 5/2012 vom 05.06.2012 Tarifbindung im Einzelhandel geht deutlich zurück Kein Tarif-Mindestlohn im Handel
Bebauungsplan für das FOC Soltau ist rechtskräftig
Button-Lösung im Online-Recht tritt am 01.08.2012 in Kraft
Sonderinformation Einzelhandel 5/2013 vo 24.05.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013: Aufruf zu Flashmobs in Hannover
Erleichterungen bei der Besteuerung von Personalrabatten
ELV-Verfahren und SEPA-Lastschrift: Übergangsfrist bis 31.01.2016
Zukünftige Herausforderungen an den stationären Einzelhandel
Sonderinformation Einzelhandel 5/2014 vom 23.05.2014 OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e.V. Druckfassung der Tarifverträge Niedersachsen Verkehrssicherungspflichten bei Warenständern Tagung „Aktuelles Arbeitsrecht“ am 23. und 29. Juli 2014
Sonderinformation Einzelhandel 5/2015 vom 06.08.2015 Tarifrunde 2015 – Abschluss in Niedersachen und Bremen Tarifrunde 2015 – offene Verhandlungstermine
Sonderinformation Einzelhandel 5/2017 vom 28.07.2017 Tarifrunde 2017: Abschluss in Baden-Württemberg
Sonderinformation Einzelhandel 5/2019 vom 23.07.2019 Tarifrunde im Einzelhandel 2019Abschluss in Niedersachsen und Bremen weitere Abschlüsse
Sonderinformation Einzelhandel 6/2011 vom 03.06.2011 Tarifverhandlungen Niedersachsen/Bremen 2011 - ohne Verhandlungstermin vertagt
mit Muster-Informationstext zur Kürzung der Sonderzuwendung bei Streikteilnahme im Tarifgebiet Niedersaschen
Sonderinformation Einzelhandel 6/2012 vom 11.06.2012 Tarifverhandlungen Niedersachsen: Tarifabschluss am 08.06.2012 Tarifverhandlungen Bremen: Tarifabschluss am 08.06.2012 Tarifvertragstexte auf der Website www.einzelhandels-anwälte.de
Sonderinformation Einzelhandel 6/2013 vom 14.6.2013
Sonderinformation Einzelhandel 6/2014 vom 14.11.2014 Das Äquinoktial-Jahr oder „Kurioses aus dem Arbeitsrecht“: Berechnung des Monatsentgelts von Teilzeitbeschäftigten Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie: Neufassung ab 2015 Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Sonderinformation Einzelhandel 6/2015 vom 28.08.2015 DOC Soltau: Erweiterung? Sonntagsöffnung in Niedersachsen – ver.di-Klage Selbstverpflichtung des Handels zur Vermeidung von Plastiktüten
Sonderinformation Einzelhandel 6/2017 vom 03.08.2017 Tarifrunde 2017: Abschluss für Niedersachsen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 6/2019 vom 07.11.2019 Ladenöffnung / Ladenschluss in NiedersachsenLadenöffnung zum Jahreswechsel 2019/2020 Neuregelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen weitere Neuregelungen
Sonderinformation Einzelhandel 7/2011 vom 09.06.2011 Neuregelungen zum Fernabsatz - Wertersatz bei Fernabsatzverträgen - Neuer Text der Musterwiderrufsbelehrung
Sonderinformation Einzelhandel 7/2012 vom 27.06.2012
Sonderinformation Einzelhandel 7/2013 vom 25.06.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013 Tarifrunde Groß- und Außenhandel
Sonderinformation Einzelhandel 7/2015 vom 15.10.2015 Sonntagsöffnung in Niedersachen ver.di gewinnt Rechtsstreit um verkaufsoffene Sonntage in Hannover
Sonderinformation Einzelhandel 7/2017 vom 10.10.2017 Risikoreiche Werbung mit „Black Friday“ Verlängerung einer befristeten Rabattaktion als Wettbewerbsverstoß
Sonderinformation Einzelhandel 8/2011 vom 10.09.2011 Tarifrunde Einzelhandel 2011 - Abschluss Baden-Württemberg - Pilotwirkung - Sonderfall Niedersachsen
Sonderinformation Einzelhandel 8/2012 vom 10.08.2012 aktueller Warnhinweis: Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft GmbH
Sonderinformation Einzelhandel 8/2013 vom 29.7.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Verbandsempfehlung
Sonderinformation Einzelhandel 8/2015 vom 29.12.2015 Sonntagsöffnung in Niedersachen – Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015
Gesetzliche Grundlage Antragsbegründung ver.di Position der Landeshauptstadt Begründung des Gerichts Folgen für die Praxis in den Städten und Gemeinden
Sonderinformation Einzelhandel 9/2011 vom 10.06.2011 Tarifrunde Einzelhandel 2001 - Details zum Pilotabschluss Baden-Württemberg
Sonderinformation Einzelhandel 9/2012 vom 24.08.2012
Sonderinformation Einzelhandel 9/2013 vom 11.10.2013 Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Arbeitskampf
Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Annäherung im Saarland
DOC Wolfsburg: Shop-Eröffnungen vor Weihnachten
Blick ins Jahr 2030: Das Ende des stationären Ladenhandels?
Verwendung des Strichcodes einer billigeren Ware an Selbstbedienungskasse ist Diebstahl
Sonderinformationen für den Einzelhandel gab es im Jahr 2022 mangels Tarifverhandlungen im Einzelhandel und spezifischer, ausschließlich für Einzelhandelsunternehmen relevanter Themen nicht.
Sonderleistungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2003 Tarifvertrag über Sonderleistungen (gültig ab 01.07.2003)
Sonderzahlung Einzelhandel Bremen über Sonderzuwendung und Urlaubsgeld vom 08.06.2012, in Kraft seit dem 01.07.2012.
Sonderzahlung Einzelhandel Saarland 2003 (gültig ab 23.07.2003)
Sonderzahlung und Vorsorgeleistung Einzelhandel Bremen 2009 Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung vom 15.04.2009 und Tarifvertrag über Vorsorgeleistungen vom 15.04.2009
Sonderzahlungen Einzelhandel Schleswig-Holstein (Urlaubsgeld/Sonderzuwendung) gültig ab 01.01.2000
Sonderzahlungs-Tarifvertrag Einzelhandel NRW 2008 (Urlaubsgeld/Sonderzuwendung) vom 25.07.2008
Sonderzuwendungen Einzelhandel Niedersachsen 1999 Tabellarischer Überblick über Tarife und Sonderzuwendungen im niedersächsischen Einzelhandel im Jahre 1999 mit den Werten für die im Rahmen der Nachwirkung des Tarifvertrages über Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung in niedersächsichen Einzelhandel vom 03.12.1997 für die Ortsklasse I fortgeltenden tariflichen Ansprüche auf Sonderzuwendung
Sozialschutzpaket I Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) vom 27.03.2020 (⇒ Quelle)
Sozialschutzpaket II veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 28.05.2020 (⇒ Quelle)
Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Datei gibt den Stand der Aktualisierung 01.01.2024 wieder, die gegenwärtig*) die neueste Fassung ist.
*) Stand Februar 2024
Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld beim Abschluss von Aufhebungsverträgen - Kurzfassung wie zuvor, aber in auszugsweiser Form mit Markierungen und Kommentierungen der wesentlichen Passagen zur Sperrfrist beim Abschluss von Aufhebungsverträgen. aktualisierte Fassung gültig ab 01/2024
Steuererleichterungen - Antragsformular Formular (editierbare pdf-Datei) der Niedersächsischen Finanzverwaltung zur Beantragung von Steuererleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-PandemieStand 25.03.2020
Tankstellen und Garagengewerbe Einzelhandel NRW 2008-2009 Tarifvertrag vom 25.07.2008
Tantiemevereinbarung nach Zielvorgaben - Variante 1 Rahmenvereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Tantieme, die an die Erfüllung einer jährlich neu abzuschließenden Zielvereinbarung geknüpft ist. Die Zielvereinbarung selbst muss jedes Jahr separat neu abgeschlossen werden. Zielfeststellungsgespräch und Folge-Zielvereinbarung finden zu zwei getrennten Terminen statt.Der Text beinhaltet Verweise zu unseren Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen , ist also ohne deren Geltung für das Arbeitsverhältnis nicht nutzbar.
Tantiemevereinbarung nach Zielvorgaben - Variante 2 Rahmenvereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Tantieme, die an die Erfüllung einer jährlich neu abzuschließenden Zielvereinbarung geknüpft ist. Die Zielvereinbarung selbst muss jedes Jahr separat neu abgeschlossen werden. Im Unterscheid zu der Variante 1 ist die Vereinbarung zunächst nur für ein Jahr vorgesehen, insoweit also ohne Verpflichtung des Arbeitgebers, in Zukunft weiter eine Tantieme zu zahlen; allerdings kann durch Abwahl des Wortes "widerrufliche" im Titel des Vertrages die Vereinbarung auch in einer dauerhaft verbindlichen Variante abgeschlossen werden. Zielfeststellungsgespräch und Folge-Zielvereinbarung finden in einem Termin statt. Der Text beinhaltet Verweise zu unseren Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen , ist also ohne deren Geltung für das Arbeitsverhältnis nicht nutzbar.
Tarifabschluss Bremen vom 24.02.2014 Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV Weiterentwicklung der Tarifverträge zur Entgeltstruktur/Entgeltfindung und Demographie Warenverräumung im Verkauf Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt Protokollnotiz zur Verhandlung über die Zusammenführung der Manteltarifverträge Niedersachsen und Bremen
Tarifabschluss Niedersachsen vom 13.10.2021 Vergütungsanpassung GLTV und Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf Schlussbestimmung / Maßregelungsklausel / Erklärungsfrist Anhang: Tariftabelle
Tarifabschluss Niedersachsen vom 23.07.2015 Vergütungsanpassung GLTV und Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf Weiterentwicklung der Tarifverträge Schlussbestimmung / Erklärungsfrist Anhang: Tariftabelle 01.05.2015 bis 30.04.2017
Tarifabschluss Niedersachsen vom 24.02.2014 Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV Weiterentwicklung der Tarifverträge zur Entgeltstruktur/Entgeltfindung und Demographie Warenverräumung im Verkauf Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt Anhang: Tariftabelle 01.05.2013 bis 30.04.2015/2016
Tarifabschluss NRW 2017 vom 29.08.2017 über Vergütungsanpassungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen sowie der Warenverräumung ab 01.07.2017 und 01.05.2018
Tarifabschluss NRW vom 10.12.2013 Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV Protokollnotiz zu § 2 Abs. 2 MTV (Abweichung von regelmäßiger Wochenarbeitszeit) Weiterentwicklung der Tarifverträge zur Entgeltstruktur/Entgeltfindung Fragen der Arbeitszeitgestaltung Demographie Warenverräumung im Verkauf Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt Schlussbestimmungen: Maßregelungsklausel / Erklärungsfrist
Anhang: Tariftabelle 01.08.2013 bis 30.04.2015
Tarifabschluss vom 5.12.2013 mit den Regelungen für Verräumtätigkeiten
Tarifbindung im Einzelhandel Niedersachsen Merkblatt über die Wege der Verbandstarifbindung in Niedersachsen und die Zeiträume, bis zu denen die Tarifverträge noch allgemeinverbindlich waren. Zugleich eine Information über die Folgen der OT-Erklärung des Arbeitgebers und des Wegfalls der Allgemeinverbindlichkeit.
Tarifbindung im Einzelhandel Niedersachsen Merkblatt über die Wege der Verbandstarifbindung in Niedersachsen und die Zeiträume, bis zu denen die Tarifverträge noch allgemeinverbindlich waren.Das Merkblatt finden Sie unter unseren Merkblättern zum Tarif- und Tarifvertragsrecht. Sie können es aber auch direkt ⇒ hier downloaden.
Tarifbroschüre des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
● Bundesrahmentarifvertrag (allgemeinverbindlich)
Tarifvertrag für Angestellte
● Bundesrahmentarifvertrag
Weitere Tarifverträge und Vereinbarungen
● Vereinbarung zur Einführung von Saison-Kurzarbeitergeld und Jahresarbeitszeit
● Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen West
● Zusatzabkommen über die Jahres-Sonderzahlung Ost
● Zusatzabkommen über die Jahres-Sonderzahlung West
Auszubildende
● Tarifvertrag über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Ost (allgemeinverbindlich) mit Vereinbarung über Freistellung zwischen Weihnachten und Neujahr
● Tarifvertrag über die Berufsbildung im Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau West (allgemeinverbindlich) mit Vereinbarung über Freistellung zwischen Weihnachten und Neujahr
● Kostenerstattungsrichtlinie des Ausbildungsförderwerkes
Tarifbroschüre Einzelhandel Schleswig-Holstein 2014 Manteltarifvertrag vom 10.01.2014, gültig ab 01.04.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2015 Vereinbarung über tarifliche Sonderzahlungen vom 10.01.2014, gültig ab 01.01.2014, erstmals kündbar zum 31.12.2014 Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 19.11.2008, gültig ab 01.01.2007, erstmals kündbar zum 31.12.2010 Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 19.11.2008, gültig ab 01.01.2007, erstmals kündbar zum 20.12.2010
tarifliche Kündigungsfristen Einzelhandel Niedersachsen Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer mit den konservierten Kündigungsfristen nach § 2 Abs. 4.2 Nr. 2 MTV Einzelhandel Niedersachsen
Tarifsätze Hotel und Gaststätten NRW 2014-2016 Gültigkeit des Entgelttarifvertrages ab 01.05.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2016 Gültigkeit des Tarfvertrages für Auszubildende ab 01.08.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2016
Nicht allgemeinverbindlich
Tariftabelle 2017/2018 Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg 2019-2020 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: ver.di Baden-Württemberg
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg ab 01.04.2022 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: VMG Süd
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg ab 01.08.2021 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: VMG Süd
Tariftabelle Einzelhandel Bayern 2019/2020 Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen nach dem Abschluss vom 17.07.2019 Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
Tariftabelle Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011-2013 Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bis 21.10.211, ab 01.11.2011 und ab 01.09.2012
Tariftabelle Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen nach dem Tarifabschluss vom 12.08.2011.
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2011-2013 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2019-2020 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: ver.di Landesbezirk NRW
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2021-2023 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: ver.di Landesbezirk NRW
Tariftabelle Einzelhandel Saarland 2011-2013 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel Saarland 2019-2020 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Quelle: ver.di Saarland
Tariftabelle mit Stundensätzen Einzelhandel NRW 2011-2013 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen unter Errechnung der Stundensätze nach dem tarifvertraglichen Stundenteiler von 1/163 gem. § 4 Ziff. 4 MTV NRW
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen nach dem Tarifabschluss vom 12.08.2011 auf der Basis der tariflichen Wochenarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen 2014-2015 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Wochenarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds. auf der Basis des Abschlusses vom 24.02.2014.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 02.08.2017 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 13.10.2021 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 18.07.2019 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 21.05.2024 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 23.07.2015 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel NRW 2013-2015 Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen unter Errechnung der Stundensätze nach dem tarifvertraglichen Stundenteiler von 1/163 gem. § 4 Ziff. 4 MTV NRW
Tariftabelle nach dem Abschluss 2011 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2011 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2013 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Bayern
Tariftabelle nach dem Abschluss 2013 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2017 und Änderungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld 2018-2044 mit den Tarifwerten der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 07/18, Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 09/18 sowie Tabelle über die Angleichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an das Westneveau von 2018 bis 2024 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2011-2013 tabellarische Übersicht über die Entgelte in den Jahren 2010-2013
Tariftabelle Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2014-2016 tabellarische Übersicht über die Entgelte in den Jahren 2014-2016
Tarifübersicht GaLaBau mit Löhnen und Gehältern 2014/2015 Quelle: Tarifregister NRW
Tarifvereinbarung Einzelhandel Bayern zur Tarifrunde 2009 Tarifvereinbarung zur Tarifrunde 2009 vom 19.06.2009 zur Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 2009 und 2010
Tarifvereinbarung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011 vom 28.10.2011.
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen 2011-2013 Tarifliche Einmalzahlung 01.01. bis 31.12.2011 Streichung des § 2 Ziff. 2 Satz 2 des Entgelttarifvertrags Änderung des § 3 - Gehaltsgruppe 1 des Entgelttarifvertrags Neuordnung der Lohngruppen in § 4 Entgelttarifvertrag Fortschreibung der Mittelstandsklausel (§ 7 Entgelttarifvertrag) Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel NRW vom 29.06.2011 zu Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen 2011-2013 tarifliche Einmalzahlung Mai 2012 Änderung § 3 A Abs. 1 GLTV Änderung Manteltarifvertrag Ergänzung § 1 Abs. 2 und 3 zum Tarifvertrag über Sonderzahlungen
Tarifvereinbarung Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2011 vom 30.06.2011 mit Änderungen zu Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen, Einmalzahlung Mai 2012, § 4 LTV, des Manteltarifvertrags vom 22.07.2008, des Tarifvertrags über Sonderzahlungen vom 29.03.2006 und der Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel Saarland 2011 vom 18.06.2011 mit Änderungen zu Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen, Einmalzahlung April 2012, § 3 LTV, des Manteltarifvertrags vom 25.07.2008, des Tarifvertrags über Sonderzahlungen vom 25.07.2008, Änderung § 2 des Tarifvertrags über vermögenswirksame Leistungen und der Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel Schleswig-Holstein 2011 mit Änderungen zu Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen 2011-2013, tarifliche Einmalzahlung Mai 2012, Neufassung der §§ 2 Ziff. 8 und 9 EntgeltTV und Maßregelungsklausel zu Arbeitskampfmaßnahmen bis 15.08.2011
Tarifvereinbarung Löhne und Gehälter Einzelhandel NRW 2009-2011 einschließlich Ausbildungsvergütungen und Vergütungen im Tankstellen- und Garagengewerbe sowie Tarifvertrag über Vorsorgeleistungen 2011 mit Tabelle der Tarifentgelte im Nordrhein-Westfalen vom 01.05.2009 bis 30.04.2011
Tarifvertrag Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012 vom 20.04.2011, gültig ab 01.01.2012 / kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2012
gem. § 2 des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersvorsorge
erhalten Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
mehr als 30 Stunden - 27,50 € monatlich mehr als 20 Stunden - 22,50 € monatlich mehr als 10 Stunden - 15,00 € monatlich nicht mehr als 10 Stunden - 10,00 € monatlich Auszubildende zur / zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten - 10,00 € monatlich
Tarifvertrag Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Nds. 2017-2019 zwischen AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V., Landesgruppe Niedersachsen sowie dem Großhandels- und Dienstleistungsverband Braunschweig e.V. mit der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen vom 20.06.2017. Gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.
Tarifvertrag Rationalisierungsschutz für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006 Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005. Gekündigt zum 31.12.2009
Tarifvertrag über Auszubildende Hotel und Gaststätten NRW 2016-2018 vom 20.04.2016, gültig vom 01.08.2016 und erstmals kündbar zum 31.07.2018. mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.08.2016 (Bundesanzeiger 13.10.2016 - B9)
Tarifvertrag über Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom 28.06.2000
Tarifvertrag über Vermögenswirkame Leistungen für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006 Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005. Gekündigt zum 31.12.2009
Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen für den Groß- und Außenhandel Nds. seit 1981 noch allgemeinverbindlich seit dem 01.01.1981
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Baden-Württemberg 2011 vom 03.07.2009, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Bayern 2009 vom 19.06.2009
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Bayern 2011 vom 19.06.2009
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Berlin 2011 vom 06.07.2009, gültig Januar bis Dezember 2011.
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Brandenburg 2011 vom 06.07.2009, gültig Januar bis Dezember 2011.
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Sachsen 2011 vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2011 vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Thüringen 2011 vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistungen Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011 vom 11.08.2009.
Tarifvertrag Vorsorgeleistungen Einzelhandel Thüringen 2009-2010 vom 22.08.2008
Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen, geändert am 29.07.2003 und gültig vom 01.08.2000 bis 31.07.2007, weiterhin in Kraft für die Angestellten, die bis zum 31.07.2007 in Altersteilzeit getreten sind.
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2007 vom 22.11.2007 vom 01.04.2008 - 30.06.2011
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011 vom 20.01.2011 gültig vom 01.07.2011 bis zum 31.03.2016
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016 vom 13.04.2016 gültig ab 01.04.2016, kündbar zum 31.12.2019
Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung Einzelhandel Rheinland-Pflaz vom 20.06.1997, in Kraft ab 01.07.1997allgemeinverbindlich seit dem 8.10.1997
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 09.12.2013 - erstmals kündbar zum 30.04.2020
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf des Einzelhandels in Baden-Württemberg 2013 vom 05.12.2013
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf des Einzelhandels in Baden-Württemberg 2017 vom 27.07.2017, gültig ab 01.04.2017 / Aktuelle Werte siehe Tariftabellen
Tarifverträge Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2002 Tarifbroschüre zum Stand 08.08.2002 mit
Tarifverträge Einzelhandel Saarland 2006 mit Manteltarifvertrag, Tarifvertrag über Sonderzahlungen, Tarifvertrag über Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz, Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2017-2019 vom 13.06.2017, gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2017-2019 vom 14.06.2017, gültig vom 01.08.2017 bis 30.04.2019.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2019-2012 vom 17.07.2019, gültig vom 01.05.2019 bis 30.04.2021.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Mecklenburg-Vorpommern 2019-2012 vom 11.07.2019, gültig vom 01.05.2019 bis 30.04.2021.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Nds. 2019-2021 zwischen AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V., Landesgruppe Niedersachsen sowie dem Großhandels- und Dienstleistungsverband Braunschweig e.V. mit der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen vom 05.07.2019. Gültig vom 01.07.2019 bis 30.04.2021.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Hamburg 2017-2019 vom 07.06.2017, gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Mecklenburg-Vorpommern 2019-2012 vom 04.07.2019, gültig vom 01.07.2019 bis 30.04.2021.
Tarifvertragsbroschüre Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2011 mit
Tarifvertragsbroschüre Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2015 mit
Soweit sich aus den späteren Abschlüssen (siehe unten) keine Änderungen ergeben haben, sind die Vertragstexte in der Broschüre nach wie vor verbindlich.
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2007 Teil I Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2007) Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007) Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (gültig ab 01.01.2006) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001) Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005) Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.01.2000)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2007 Teil II Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2007 bis 31.03.2009) Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2007 bis 31.03.2009) Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01.2009 bis 31.12.2010) Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen (gültig ab 01.01.2006 bis 31.12.2008)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2011 Teil III Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013) Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013) Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig vom 01.01. bis 31.12.2010)Tarifvertrag Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01. bis 31.12.2011)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2013 Teil I Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2013) Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001) Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005) Tarifvertrag zur Beschätigungssicherung (gültig ab 01.01.2006)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen Teil I Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2007 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011) Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011) Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005) Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.01.2000)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen Teil II Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013) Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013) Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (gültig ab 01.01.2006)Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01.2011 bis 31.12.2011)
(die aktuellen Werte der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen folgen aus den nachstehenden Tariftabellen der Gewerkschaft ver.di)
Tarifwerk für Zeitarbeitsunternehmen Bundesrepublik Deutschland 2010-2013 mit den Einzeltarifverträgen
Entgeltrahmentarifvertrag vom 30.04.2010Entgelttarifvertrag vom 30.04.2010Manteltarifvertrag vom 30.04.2010Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 29.05.2003Sondervereinbarungen vom 30.04.2010
Tarifwerk für Zeitarbeitsunternehmen Bundesrepublik Deutschland 2013-2016 mit den Einzeltarifverträgen
Entgeltrahmentarifvertrag vom 17.12.2013Entgelttarifvertrag vom 17.12.2013Manteltarifvertrag vom 17.12.2013Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 29.05.2003
Teilzeitarbeit nach dem TzBfG Broschüre zur Vorgehensweise des Arbeitgebers bei Wünschen von Arbeitnehmern, die Arbeitszeit gem. § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) dauerhaft oder nach § 9a TzBfG zeitlich befristet (Brückenteilzeit) zu reduzieren. Checkliste und Gesetzestext §§ 7 bis 9a TzBfG im Anhang.Stand 11/2024
Teilzeitvereinbarung in der Elternzeit nach entsprechender Beantragung der Teilzeittätigkeit in der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden.
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Testdatei Testdatei
TV COVID Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.03.2020
TV COVID Fassung 25.10.2020 Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.03.2020 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 25.10.2020
Überblick über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne Bundesrepublik Deutschland 2011 mit Angaben zur Branche, dem Geltungszeitraum (längstens bis 31.12.2014), den Mindestlöhnen, dem Anwendungsbereich (ggf. Unterscheidung Ost(West) und zur Fälligkeit
unbefristete Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Möglichkeit, die aktuellen Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen und andere materielle Änderungen (z.B. Deuer der Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubs) zu vereinbaren, aber ohne spezielle Regelungen zur Arbeitszeit oder Mehrarbeitsabgeltung.
unbefristete Fortsetzung IN TEILZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können
unbefristete Fortsetzung in Teilzeit mit Stundenabrechnung mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, mindestens aber nach der vereinbarten Regelarbeitszeit, gezahlt werden. Mehrarbeit kann im Folgemonat gezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto
unbefristete Fortsetzung IN VOLLZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung wodurch bis zu maximal 48 Std/Woche (= gesetzliche Höchstarbeitszeit) ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
unbefristete Fortsetzung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung wonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.
unbefristete Fortsetzung mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).
unbefristete Fortsetzung mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).
unbefristeter Arbeitsvertrag
unbefristeter Arbeitsvertrag mit Stundenabrechnung
Unternehmensleitbild zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit Textvorschlag unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Urlaub - Aufforderung zur Inanspruchnahme Mustertexte mit Erläuterungen zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs unter Belehrung über den Verfall der Ansprüche.
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel Niedersachsen Tarifvertrag vom 08.06.2012, in Kraft seit dem 01.07.2012
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel Niedersachsen 2003-2006 Tarifvertrag vom 15.08.2003 In Kraft ab 01.09.2003 mit Ausnahme der Regelungen der §§ 3-7 (Urlaubsgeld), die am 01.01.2004 in Kraft traten
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel Niedersachsen 2007-2010 Tarifvertrag vom 07.08.2009
Urlaubsgeld-Tarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2007 Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 07.09.2007, gültig ab 01.01.2007 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2009 Nicht allgemeinverbindlich
Urlaubsrecht umfassende Broschüre zu allen Rechtsfragen um das Urlaubsrecht und sonstigen Ansprüchen auf Freistellung von der Arbeit wie nach § 616 BGB (Vorübergehende Verhinderung) mit Hinweisen zur Vertragsgestaltung einschl. Gesetzestext des Bundesurlaubsgesetzes und ergänzt um ein Stichwortverzeichnis
I. Urlaub und sonstige Freistellungansprüche II. Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs III. Entstehung und Umfang des Urlaubsanspruchs IV. Erfüllung des Urlaubsanspruchs V. Verfall und Übertragung des Urlaubsanspruchs VI. Ersatzurlaubsanspruch VII. Vergütung im Urlaub VIII. Abgeltung des Urlaubsanspruchs IX. Vererblichkeit des Urlaubsanspruchs
7. Auflage November 2024
Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015 zu Az. 11 A 2676/15
Leitsätze:
1. Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV dient auch dem Schutzgewerkschaftlicher Interessen, weil er einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG dient.
2. § 5 Abs. 1 S. 1 NLöffVZG ermächtigt die zuständige Behörde schon seinem Wortlaut nach zur Freigabe von höchstens vier Sonn- und Feiertagsöffnungen für das gesamte Gemeindegebiet.
UWG-Novelle 2008 Merkblatt des Wettbewerbsvereins Niedersachsen zu den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb durch die UWG-Novelle 2008.
Vergütungerhöhung Mustertext mit Erläuterungen für eine Änderungsmitteilung nach § 3 NachwG über eine Erhöhung der Vergütung (Monatslohn oder Stundenlohn)
Verkaufsoffene Sonntage und Schautage im Einzelhandel Merkblatt zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen verkaufsoffener Sonntage, Schautage (Tag der offenen Tür), Einladungen an Stammkunden (VIP-Verkaufstage) und Modenschauen außerhalb gesetzlicher Ladenöffnungszeiten. Im Anhang Übersicht über die Öffnungsregeln und Auszüge aus den Landesgesetzen zum Ladenschluss in allen 16 Bundesländern.
Verlängerung der Befristung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages die Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ist bis zu 3 x und bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 2 Jahren zulässig.Weitere Vereinbarungen zur Änderung des Vertrages dürfen neben der Verlängerung nicht getroffen werden , sonst ist die Verlängerungsvereinbarung unwirkam und es besteht ein unbefristetes Vertragsverhältnis!
Verlängerung der Probezeit Die Verlängerung der Probezeit/des Probearbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn diese/s von von vornherein auf weniger als 6 Monate vereinbart wurde.
Bei der Nutzung dieses Formulars ist auszuwählen, ob zuvor ein befristetes Probearbeitsverhältnis oder eine Probezeit vereinbart wurde.
Vermögensbildung Einzelhandel Rheinland-Pfalz Tarifvertrag über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz (gültig ab 01.05.1993).allgemeinverbindlich seit dem 13.11.1993.
Vermögensbildung Einzelhandel Saarland Tarifvertrag über Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (gültig ab 23.07.2003)
Vermögenswirksame Leistung Einzelhandel Hessen 2001 Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001)
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Baden-Württemberg Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 26.10.1983.Noch allgemeinverbindlich seit dem 01.04.1984!
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Bremen 2003 Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 21.08.2003
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Niedersachsen Tarifvereinbarung vom 15.08.2003
Vermögenswirksame Leistungen Höhe Einzelhandel NRW Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 26.06.2001
Vermögenswirksame Leistungen Höhe Einzelhandel Schleswig-Holstein Tarifvertrag über die Höhe vermögensbildender Leistungen gültig ab 01.01.2000
Vermögenswirksame Leistungen Rahmen Einzelhandel NRW Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen gültig ab 01.01.2000
Vermögenswirksame Leistungen Rahmen Einzelhandel Schleswig-Holstein Rahmentarifvertrag über vermögensbildende Leistungen gültig ab 01.01.2000
Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Unternehmen haben als verantwortliche Stelle nach Art. 24 DSGVO sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet, was auch den Schutz gegen unberechtigte oder ungesetzliche Verarbeitung von Daten umfasst. Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit.
Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zum Bundesdatenschutzgesetz (Datenschutzerklärung). Im Hinblick auf die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) empfehlen wir Ihnen aber, bereits jetzt den nachfolgenden Text der Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung zu nutzen.
Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zum Bundesdatenschutzgesetz
Versandprotokoll einer Kündigung durch Einwurf-Einschreiben Auszufüllendes Protokoll des Vorgangs der Versendung einer Kündigung durch Einwurf-Einschreiben, auszufüllen durch den Zeugen, der das Schreiben bei der Deutschen Post aufgibt. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden.
Versandprotokoll eines Einwurf-Einschreibens Auszufüllendes Protokoll des Vorgangs der Versendung eines Einwurf-Einschreiben, auszufüllen durch den Zeugen, der das Schreiben bei der Deutschen Post aufgibt. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden. Für den Versand einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben empfehlen wir das vorstehende Formular.
Videoüberwachung der Arbeitnehmer Gesetzliche Grundlagen der Videoüberwachung im Allgemeinen nach der DSGVO und der Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Besonderen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Muster eines Informationsblattes nebst Hinweisschild auf die Videoüberwachung.
Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO Mustertext für die Bevollmächtigung eines Vertreters, der anstelle der persönlich geladenen Prozeßpartei (z.B. Geschäftsführer der GmbH) den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrnehmen soll.
Vorsorge-Tarifvertrag Mecklenburg-Vorpommern 2008 vom 02.09.2008, Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
Vorsorgeleistung Einzelhandel Hamburg 2011 Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 16.06.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011 (mit Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2009)
Vorsorgeleistung Einzelhandel NRW 2008-2009 Tarifvertrag vom 25.07.2008
Vorsorgeleistung Einzelhandel NRW 2011 Tarifvertrag vom 11.06.2009
Vorsorgeleistungen Einzelhandel Niedersachsen 2009/2010 Tarifvertrag Vorsorgeleistungen 2009 bis 2010 vom 07.08.2009
Vorsorgeleistungen Einzelhandel Niedersachsen 2011 Tarifvertrag Vorsorgeleistungen 2011 vom 07.08.2009
Weisung zur Schließung des Einzelhandels in Niedersachsen fachaufsichtliche Weisung der Nds. Gesundheitsministerin u.a. zur Schließung weiter Teile des Einzelhandels vom 16.03.2020 - (⇒ Quelle)
Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung zu den Handlungsalternativen, einen zeitbefristeten Arbeitsvertrag oder besondere Vertragsbedigungen im Anschluss an die Berufsausbildung zu vereinbaren.
widerrufliche Zulage - Ergänzungsvereinbarung ohne Bennung eines besonderen Grunds, also in der Form einer typischen freiwilligen Zulage mit Regelungen zum Widerruf und zur Anrechnung der Zulage auf sonstige Vergütungserhöhungen.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit den ab 13.06.2014 anwendbaren gesetzlichen Regeln zum Widerrufsrecht
Wiedereingliederungsmaßnahmen Merkblatt zu den sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bedingungen für eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit durch arbeitsunfähige Arbeitnehmer
zeitlich abgelaufene Tarifverträge (Vorfassungen)
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zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis → Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.b
zur Erprobung befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit befristete Änderung der Arbeitsbedingungen zum Zwecke der Erprobung der Eignung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben unter Änderung oder Fortschreibung der vertraglichen Arbeitszeit und ggf. entsprechender Änderung der Vergütungshöhe. Die Befristung sollte im Normalfall drei Monate nicht überschreiten. Unter den ⇒ Zusatzverträgen halten wir einen ⇒ alternativen Vertragstext bereit, der anstelle der Befristung eine zu kündigende Probezeit vorsieht.
ZUR UMSTELLUNG BESTEHENDER VERTRÄGE AUF DIE GEÄNDERTE BASIS UND ZUR UNBEFRISTETEN FORTSETZUNG BEFRISTETER VERTRÄGE Die Formulare zur unbefristeten Fortsetzung sind dafür geeignet, bestehende unbefristete Verträge auf die neue Vertragsgrundlage umzustellen. Sie sind zudem in Fällen zu empfehlen, in denen ein ursprünglich befristeter Vertrag unbefristet fortgesetzt werden soll und enthalten daher insbesondere keine Vereinbarungen zu einer Probezeit. Wenn nur eine Verlängerung während der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Vertrages vereinbart werden soll, wählen Sie bitte das Formular aus der Rubrik Zusatzverträge .
Weitere Informationen zu den Vertragstypen finden Sie im Abschnitt 1 C des mittels des pdf-Symbols downloadbaren Merkblattes.
Zusätzliche Informationen um die Tarifverträge des Einzelhandels in Niedersachsen
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Zusatzrenten-Tarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2009 Tarifvertrag zur Regelung der Tariflichen Zusatz-Rente (TZR) in der Gebäudereinigung vom 28.10.2009, gültig ab 01.11.2009 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2012 Nicht allgemeinverbindlich
Zusatzvereinbarung - befristete Gewährung einer Funktionszulage
Zusatzvereinbarung - unbefristete Gewährung einer Funktionszulage
Zusatzvereinbarung - Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag
Zusatzvereinbarung - widerrufliche Zulage
Zusatzvereinbarung zur Suspendierung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld Mustertexte mit Erläuterungen für die vollständige Suspendierung oder Reduzierung der Arbeitszeit von Personen ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld wie bspw. Minijobbern mit Vorschlag für ein Anschreiben.ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!Stand 07.04.2020 V 2.1
Zustellungsprotokoll einer Kündigung durch Boten vom Zusteller eines Kündigungsschreibens auszufüllendes Protokoll des Zustellvorgangs. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden.
Zustellungsprotokoll eines Schreibens durch Boten vom Zusteller eines allgemeinen Schreibens auszufüllendes Protokoll des Zustellvorgangs. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden. Für die Zustellung einer Kündigung empfehlen wir das vorstehende Formular.
Zustimmungsantrag zur Einstellung / Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument. Wenn mit der Einstellung keine Eingruppierung verbunden ist, z.B. weil der Arbeitgeber keinen Tarifvertrag oder sonstige Vergütungsgruppensysteme anwendet, kann der im Zusammengang mit der Eingruppierung stehende Textteil durch Auswahl im Titel des Textes gelöscht werden.
Zustimmungsantrag zur Versetzung / Umgruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument. Wenn mit der Versetzung kein Wechsel der Eingruppierung verbunden ist oder der Arbeitgeber keinen Tarifvertrag oder sonstige Vergütungsgruppensysteme anwendet, kann der im Zusammengang mit der Umgruppierung stehende Textteil durch Auswahl im Titel des Textes gelöscht werden.
zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und dadurch bestehender Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung bei Erreichen des Zwecks (mit vorgeschalteten Probarbeitsverhältnis)
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Artikelgesetz vom 19.05.2020 (Direkter Link zur Quelle beim Bundesanzeigerverlag ⇒ hier)