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unsere Merkblätter zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- Jahresdaten für die Personalwirtschaft
- Künstlersozialabgabe
- Wiedereingliederungsmaßnahmen
KÜNSTLERSOZIALABGABE - Grundzüge der Künstlersozialversicherung | |
Dateiname: | Künstlersozialabgabe_V3.pdf |
Typ: | |
Größe: | 85 KByte |
Beschreibung: | Seit dem Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) vom 27.07.1981 ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen eine Sozialabgabe zu zahlen. Die Meldungen sind bis zum 31.03. für das Vorjahr abzugeben. Der Abgabesatz beträgt in den Jahren 2023 und 2024 5 %. aktualisierte Fassung 11/2023 |
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