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unsere Merkblätter und Informationen zum Tarif- und Tarifvertragsrecht
Ende der Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für den Einzelhandel Die Tarifverträge für den Einzelhandel in Deutschland waren in der Vergangenheit allgemeinverbindlich. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Allgemeinverbindlichkeit begann, können die Tarifverträge also immer noch gelten, wenn sie nicht inzwischen durch eine andere Vereinbarung ersetzt worden sind. Das Merkblatt gibt eine Übersicht über die jeweiligen Enddaten der Allgemeinverbindlichkeit. Die Tarifverträge sahen zudem überwiegend Ansprüche auf ein zusätzliches Urlaubgeld und eine Sonderzuwendung (tarifliches Weihnachtsgeld) vor, deren Höhe indes von Land zu Land unterschiedlich war. Die Tabelle gibt daher auch die Höhe der jeweiligen Prozentsätze wieder. Diese beziehen sich beim Urlaubsgeld unabhängig von der Eingruppierung des Arbeitnehmers auf das Verkäufergehalt in der Endstufe und bei der Sonderzuwendung auf den individuellen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers. |
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tarifliche Kündigungsfristen Einzelhandel Niedersachsen Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer mit den konservierten Kündigungsfristen nach § 2 Abs. 4.2 Nr. 2 MTV Einzelhandel Niedersachsen |
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Fragen der Tarifbindung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden können. http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html |
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Tarifbindung im Einzelhandel Niedersachsen Merkblatt über die Wege der Verbandstarifbindung in Niedersachsen und die Zeiträume, bis zu denen die Tarifverträge noch allgemeinverbindlich waren. Zugleich eine Information über die Folgen der OT-Erklärung des Arbeitgebers und des Wegfalls der Allgemeinverbindlichkeit. |
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