Beispiel für ein Seminarangebot
Arbeitsrecht kompakt 2018
Tagung am TT.MM.JJJJ
Tagesordnung nach Wunsch des Veranstalters, wobei auch tarifvertragliche Besonderheiten berücksichtigt werden können. Z.B.:
I. Die schlimmsten Fehler macht am an Anfang - Was ist bei der Einstellung zu beachten?
Fehler in der Anfangsphase und beim Abschluss von Arbeitsverträgen können zur „tickenden Zeitbombe“ werden. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen?
- diskriminierungsfreie Stellenanzeigen (AGG)
- unbefristete Einstellung
- befristete Verträge / Vertragstypen
- Optionen bei Vereinbarung von Teilzeitarbeit, z.B. auf Abruf
- geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
- ggf. Beteiligung des Betriebsrats
II. „Störfälle“ im laufenden Arbeitsverhältnis
Nicht immer läuft alles rund... Was ist bei „Störfällen“ zu beachten?
- Fehlzeiten aufgrund Arbeitsunfähigkeit (Grundzüge der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
- erlaubte / nicht erlaubte Nebentätigkeiten
- Schadensverursachung durch Arbeitnehmer (Haftungsverteilung)
III. Wenn Schluss ist, dann ist Schluss! Oder etwa doch nicht?
Was sind die häufigsten Fehler bei der Kündigung?
· Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
betriebsbedingte Kündigung (inkl. Sozialauswahl)
(Fallbeispiele Auftragsrückgang, Betriebs(-teil)schließung)verhaltensbedingte Kündigung (inkl. Abmahnung)
(Schlechtleistung / Verstoß gegen Anweisungen etc.)personenbedingte Kündigung (incl. Grundzüge des betrieblichen Eingliederungsmanagements - BEM)
(z.B. wegen Krankheit, Verlust der Fahrerlaubnis)
· fristlose / außerordentliche Kündigung
· Fälle besonderen Kündigungsschutzes
Schwangere / Elternzeitler
Schwerbehinderte
Betriebsratsmitglieder
Auszubildende
· Form und Zustellung der Kündigung
· Begründung im Kündigungsschreiben?
· Aufhebungsvertrag statt Kündigung / Wirksamkeitsvoraussetzungen
· Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens in Kündigungsfällen
· Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Abfindungsanspruch?
Arbeitslosengeld (Sperrzeit / Anrechnung der Abfindung)
IV. 3 Jahre Arbeitsunfähigkeit kosten 50 % Jahreslohn bei 0,0 % Arbeitsleistung!?
Welche Urlaubsansprüche verfallen trotz jahrelanger Arbeitsunfähigkeit nicht und sind finanziell abzugelten?
· Einfluss von Verfallklauseln und Verjährung
· Zusätzliches Urlaubsgeld neben der Urlaubsabgeltung?
· Reaktionsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags
· Vorgehensweisen in aktuellen Fällen zur Minderung des Kostenrisikos
V. Feuer frei
Sie fragen – andere (oder wir) antworten:
- Verschiedenes aus dem Teilnehmerkreis
- Diskussion aktueller Problemfälle und Erfahrungsaustausch
Referenten
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Busch, Hannover
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Henning C. Köhler, Hannover
Termin / zeitlicher Ablauf
Termin nach Absprache
08:45 Uhr Empfang der Teilnehmer / Einschreibung in die Teilnehmerliste und Annahme der Tagungsunterlagen
09:00 bis 10:30 Uhr Tagungsteil 1
10:30 bis 11:00 Uhr Frühstückspause (mit kleinen Snacks)
11:00 bis 12:30 Uhr Tagungsteil 2
12:30 bis 13:30 Uhr Mittagsbuffet
13:30 bis 15:00 Uhr Tagungsteil 3
15:00 bis 15:30 Uhr Kaffeepause (mit Gebäck)
15:30 bis 17:00 Uhr Tagungsteil 4
Veranstaltungsort
Handelshaus Hannover
Hinüberstraße 18 / 30175 Hannover
Sitzungssaal I im EG
Eine Anfahrtsbeschreibung übersenden wir auf Anforderung
Fußweg von Hauptbahnhof Hannover maximal 10 Minuten
Parkmöglichkeiten in benachbarten Parkhäusern und auf öffentlichem Parkplatz
Übernachtungsmöglichkeit im Handelshaus nach Absprache
Tagungsunterlagen
- Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten
- Checklisten
- Handlungsanleitungen und Mustertexte zu einzelnen Themen der Tagesordnung
- Präsentation