+++ aktuell neu eingestellte Informationen zum Arbeitsrecht in der Pandemie +++
Über den Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung, die auch die Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice enthält, berichten wir hier.
Informationen zu Schutzimpfungen und einer möglichen Impfpflicht haben wir hier neu zusammengestellt.
Die aktuellen Tabellen 2021 für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie hier.
Der Vertrag über die Einführung von Kurzarbeit und die Textmuster für Veränderungen der Kurzarbeit liegen in einer erneut aktualisierten Fassung vom 05.01.2021 vor. Download ⇒ hier.
Arbeitsrecht in der Pandemie
Hinweise und Tipps für die Personalverwaltungen
Mit unseren nachfolgenden Seiten geben Ihnen einen ersten und von uns ständig aktualiiserten Überblick zu den Fragen, die in der Personalarbeit infolge der Coronapandemie anstehen.
Wir informieren Sie auf den nachfolgenden Seiten über
- alle wesentlichen Fragen um die Kurzarbeit
- aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld
- Arbeitszeitrechtliche Grenzen
- Fragen der Mitbestimmung und Beschlussfassung der Betriebsräte
- Lohn- und Kirchensteuerrechtliche Sonderregelungen
- Sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen
- Besonderheiten und Fragen zum Thema Urlaub und Freizeitausgleich
- Ausgangssperren und Berufspendler
- datenschutzrechtlliche Akspekte und das Fragerecht zum Urlaubsort
- Was geschieht bei einem Infektionsverdacht?
- Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
- Anordnung von Resturlaub und Inanspruchnahme von Zeitguthaben
- Anordnung / Vereinbarung der Arbeit im Homeoffice
- Folgen von Betriebsschließungen
- Kündigungen aus Anlass der Corona-Krise
- Folgen der Schließung von Kindergärten und Schulen
- Folgen der Einstellung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Änderungen bei der Pflegezeit und Familienpflegezeit
- die Vergütung der von Quarantänemaßnahmen in Deutschland betroffenen Arbeitnehmer
- Entschädigungsansprüche der Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu Schutzimpfungen und einer möglichen Impfpflicht
Nutzen Sie auch unsere Sammlung von öffentlichen Links und Hotlines aus öffentlichen Quellen und unseren News-Ticker. Unsere Mandaten mit Informationsvereinbarung können zudem noch auf unsere Mustertexte und Tarifverträge sowie auf die Dateien aus öffentlichen Quellen in unserer Dokumentenmappe zugreifen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die aktuelle Situation auch für die Rechtsprechung völlig neu ist. Wir können daher keine Garantie für die absolute Richtigkeit der rechtlichen Hinweise übernehmen. Manche erforderliche Maßnahme des Arbeitgebers wird in "normalen Situationen" auch anders zu beurteilen sein. Akutell aber jedenfalls sind auch Handlungen der Arbeitgeber erforderlich, die sich nach unserer Einschätzung nicht bis zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage zurückstellen lassen. Jetzt ist nicht die Zeit, Fragen der Zulässigkeit einzelner Maßnahmen in juristischen Gutachten zu klären; jetzt müssen Unternehmer Entscheidungen fällen, auch wenn diese mit Risiken verbunden sind.
Das Arbeitsverhältnis ist durch wechselseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten geprägt, die gegenwärtig besonders gefordert sind. Das bedingt einerseits eine erhöhte Bereitschaft der Arbeitgeber, auf die besondere Situation der einzelnen Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Andererseits wird sich ein Arbeitgeber heute schon zum Schutz anderer Arbeitnehmer und Kunden, im Interesse der Erhaltung des Betriebs und nicht zuletzt wegen des Gebots, an der Eindämmung der Pandemie für Maßnahmen entscheiden müssen, deren arbeitsrechtliche Zulässigkeit möglicherweise erst in einigen Jahren endgültig geklärt wird.
Maßstab wird aber auch dabei sein, dass die Arbeitnehmer eine erhöhte Rücksichtnahmepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, die die Zustimmung zu Maßnahmen erfordert, die unter anderen Umständen vielleicht nicht hinzunehmen wären.
Bearbeitungsstand: 21.01.2020
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