Arbeitsrecht in der Pandemie

Ausgangssperren und Berufspendler

Wenn auch die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin am 22.03.2020 noch nicht so weit gegangen ist, ist das Thema Ausgangssperre nicht vom Tisch. Bereiten Sie sich darauf vor, dass auch Ihre Arbeitnehmer davon betroffen sein können, u.U. schon sehr kurzfristig und über das Wochenende. Dann müssen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit Passierscheine ihres Arbeitgebers vorlegen.

Bereiten Sie sich schon jetzt darauf vor und geben Sie Ihren Arbeitnehmern vorsorglich schon jetzt Passierscheine mit, damit ihr Erscheinen am Arbeitsplatz sichergestellt ist.

Ein Muster können Sie bei uns per E-Mail anfordern.


Beschäftigen Sie Berufspendler?

Zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus hat Deutschland vorübergehend auf der Grundlage von Art. 28 Schengener Kodex Grenzkontrollen wiedereingeführt. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark gelten bis auf Weiteres. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Pendlern bleiben gewährleistet.

Die Bundespolizei hat eine bundeseinheitliche Berufspendlerbescheinigung zur Verfügung gestellt. Diese kann ⇒ hier heruntergeladen werden. Weitere allgemeine Informationen zu Grenzkontrollen können ⇒ hier abgerufen werden.

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