Arbeitsrecht in der Pandemie

Einstellung des öffentlichen Personennahverkehrs

Kann der Beschäftigte aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen wie der Einstellung des ÖPNV seinen vom Corona-Virus nicht betroffenen Arbeitsplatz nicht erreichen und somit seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass er zum Betrieb als seinem Arbeitsort gelangt (sog. Wegerisiko).

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