Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Verträge zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen


Verträge zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen kommen z.B. in Betracht, wenn es um die ver­tre­tungsweise Übernahme weiterer Aufgabe oder die nur vorübergehende Erhöhung oder Ver­rin­ge­rung der Arbeitszeit geht.

WICHTIGER HINWEIS: Wenn mit dem Arbeitnehmer vor dem 31.12.2001 ein Vertrag abgeschlossen wurde, der noch eine Klausel zur Anwendung von Tarifverträgen enthält, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt zur Tarifbindung.
 
Verträge zur unbefristeten Änderung von Arbeitsverträgen finden Sie unter ⇒ Änderungsverträge.

TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE

Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.

Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben. 

befristete Änderungsverträge

nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, Wirksamkeitsvoraussetzung aber ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes, an den die selben Anforderungen wie bei einer ursprünglichen Befristung mit sachlichen Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG zu stellen sind. Lesen Sie dazu das Merkblatt "befristete Arbeitsverträge".
VOR DER ANWENDUNG DIESES VERTRAGES EMPFEHLEN WIR IHNEN, MIT UNS RÜCKSPRACHE ZU NEHMEN.

befristete Erhöhung der Arbeitszeit

zur befristeten Erhöhung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit ent­sprechen­der Änderung der Vergütungshöhe.
DIE BEFRISTUNG BEDARF, wenn das befristet übertragene Zeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, EINES SACHLICHEN GRUNDES! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt "Befristete Arbeitsverträge".
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen.
Der im Formulartext vorgegebene Grund ist nur ein Beispiel, der an den tatsächlichen Grund angepasst werden muss.

befristete Verkürzung der Arbeitszeit

mit ent­sprechen­der Änderung der Vergütungshöhe.
In Betracht kommen z.B. Fälle, in denen die Arbeitszeit der Arbeitnehmers nur vorübergehend zur Betreu­ung von Familien­angehörigen herabgesetzt werden soll.

zur Erprobung befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

befristete Änderung der Arbeitsbedingungen zum Zwecke der Erprobung der Eignung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben unter Änderung oder Fortschreibung der vertraglichen Arbeitszeit und ggf. entsprechender Änderung der Vergütungshöhe.
Die Befristung sollte im Normalfall drei Monate nicht überschreiten.
Unter den ⇒ Zusatzverträgen halten wir einen ⇒ alternativen Vertragstext bereit, der anstelle der Befristung eine zu kündigende Probezeit vorsieht.

befristete Änderung der Arbeitsbedingungen

zur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen wie zur vertretungsweisen Übertragung weiterer Aufgaben mit Änderung der vertraglichen Arbeitszeit und entsprechender Änderung der Vergütungshöhe.
DIE BEFRISTUNG BEDARF,
wenn das befristet übertragene Arbeitszeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, DES SACHLICHEN GRUNDES EINES NUR VORÜBERGEHENDEN VERTREUNGSBEDARFS!
Der Text muss daher entsprechend ergänzt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen.

Ein möglicher Fall ist die zur Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung befristet übertragene Zusatztätigkeit. Dazu wählen Sie bitte den nachfolgenden Vertrag.

befristete Vertretung Schwangerer und Elternzeiter

nach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit der befristet vereinbarten geänderten Arbeitsbedingungen bei Abbruch der Elternzeit

befristete Pflegeteilzeit

nach § 3 Pflegezeitgesetz, im Normalfall befristet bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 6 Monaten. Lesen Sie zu dem Anspruch und dessen Voraussetzungen auch unser ⇒ Merkblatt "Pflegezeit und Familienpflegezeit".

Teilzeitvereinbarung in der Elternzeit

nach entsprechender Beantragung der Teilzeittätigkeit in der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden.

 
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