Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Änderungs- und Entfristungsvereinbarungen


Die Verträge zur dauerhaften Änderung oder Entfristung (unbefristete Fortsetzung) finden An­wen­dung, wenn

  • geänderte Arbeitsbedingungen in unbefristeten Verträgen bzw.
  • in befristeten Verträgen vereinbart werden sollen oder
  • bisher befristete Arbeitsverträge entfristet werden sollen, wobei es sich empfiehlt, an dieser "Schnittstelle" des Vertrages ggf. nochmals andere Bedingungen zu vereinbaren, da spätere Änderungen nur noch einvernehmlich oder unter erschwerten Bedingungen mittels eines Änderungskündigung vorgenommen werden können oder auch
  • wenn bisher nur mündlich abgeschlossene Verträge auf eine schriftliche Grundlage gestellt werden sollen.

In den Vertragsmustern 1 bis 6 wählen Sie unter Ziffer 2 des Vorblatts mit den von Ihnen zunächst zu beantwortenden Fragen zum Vertragsinhalt aus, für welche der obigen vier Alternativen der Vertrag gelten soll.

Soll nur ohne weitere Änderungen eine Entfristung vereinbart werden, empfehlen wir Ihnen den Ver­trags­typ 8. Wenn zumindest aber aktuellere Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen eingeführt wer­den sollen, wählen Sie den Vertragstyp 9.

WICHTIGER HINWEIS:
Wenn Sie Verträge ändern wollen, die vor dem 01.02.2002 abgeschlossenen wurden und noch Klauseln über die Anwendung von Tarifverträgen enthalten, müssen Sie Ver­trags­typen wählen, mit denen auch die neuen AAB vereinbart werden. Wählen Sie nicht - jedenfalls nicht ohne vorherige Rücksprache mit uns - die Ver­tragstypen 7-8 sowie 10 und 11! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt zur Tarifbindung

Befristete Änderungsvereinbarungen finden Sie unter ⇒ befristete Änderungsverträge.

8. Entfristungsvereinbarung
Dateiname: AV_III_8_Entfristungsvereinbarung_V2_1.doc
Typ: DOC
Größe: 76 KByte
Beschreibung:

zur alleinigen Aufhebung der Befristung eines Arbeitsvertrages.
Dieser Vertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag inhaltlich unverändert, aber unbefristet, fortgelten.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022

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TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE

Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.

Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben. 

 
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