Das neue Nachweisgesetz erfordert eine grundlegende Überarbeitung unserer Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AAB) und der Vertragstexte (Deckblätter). Alle AAB und die am häufigsten abgerufenen Vertragsvarianten haben wir bereits aktualisiert.
Aktualisierte Texte erkennen Sie an dem Zusatz:
"NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022"
Wenn Sie eine noch nicht aktualisierte Vertragsvariante benötigen, rufen Sie uns an. Wir werden die Überarbeitung des von Ihnen benötigten Textes dann vorziehen.
Aktueller Hinweis zu den Arbeitsvertragsformularen:
Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge
sind nur bei Neueinstellungen unter kalendermäßiger Befristung und im Regelfall nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer ist auch eine höchstens dreimalige Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.
Bei Unternehmensneugründungen ist eine Befristung bis zu 4 Jahren mit mehrfacher Verlängerung möglich. Bei älteren Arbeitnehmern kann unter weiteren Voraussetzungen auch eine Befristung bis zur Dauer von 5 Jahren vereinbart werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Merkblatt "Befristete Arbeitsverträge".
Achtung: Bei der Verlängerung des befristeten Vertrages darf der Verlängerungsvertrag auch nur die Verlängerung regeln und nichts anderes, noch nicht einmal eine Vergütungshöhung! Für die Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge nutzen Sie bitte ausschließlich ⇒ dieses Formular.
Weitere Hinweise zu sachgrundlos befristeten Verträgen und den Klauselvarianten finden Sie unter den Tipps bei ⇒ sachgrundlos befristeten Verträgen und ⇒ Vertragsvarianten.
Formularverträge mit zeitlicher Befristung ohne Sachgrund
2. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit | |
Dateiname: | AVv_IIa.2_oZ_befr_variabel_V6_3.doc |
Typ: | DOC |
Größe: | 347 KByte |
Beschreibung: | sachgrundlose Befristung mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) |
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