Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Aus Sachgründen befristete Arbeitsverträge


können abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer schon zuvor im Unternehmen tätig war; auch im direkten Anschluss an ein zuvor bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis. Wirk­samkeits­vor­aus­setzung der Befristung ist das Vorliegen eines Sachgrundes. Ein typischer Fall ist dabei auch der befristete Vertrag zur Aushilfe bis maximal 6 Monate Dauer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ⇒ Tipps - mit Sachgrund befristete Verträge und in unserem Merkblatt "befristete Ar­beits­ver­träge".

Hinweise zu den verschiedenen mit Sachgrund befristeten Verträgen und den Klauselvarianten finden Sie unter den Tipps bei ⇒ Varianten mit Sachgrund und ⇒ Vertragsvarianten.

TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE

Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.

Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben. 

Formularverträge mit Befristung aus Sachgründen

2. befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung mit Sachgrund zur Befristung
Dateiname: AVv_IIb.2a_befr_nach_Berufsausbildung_14_I_TzBfG_V5_1.doc
Typ: DOC
Größe: 92 KByte
Beschreibung:

nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ohne Verlängerungsmöglichkeit, daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe Merkblatt "Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung").
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 2.
Im Normalfall empfehlen wir den Vertragstyp 1a unter den sachgrundlos befristeten Verträgen.

Download: Bitte anmelden
Zurück
 
Direktlink