Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

unbefristete Arbeitsverträge


sind der Regelfall beim Abschluss von Arbeitsverträgen. Sie sollten ­stets mit einem befristeten Pro­be­arbeits­verhältnis beginnen. Das sehen unsere Vertragstexte daher auch vor. Sollten Sie aber eine Probezeit bevorzugen, lässt sich der Text durch Auswahl in dem Dropdown-Feld in der Über­schrift des § 1 auch insoweit ändern. In allen Verträgen können Sie auch auswählen, ob der Ur­laubs­an­spruch auf der Basis von Werk- oder Arbeitstagen vereinbart werden soll.

Daneben gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, die z.B. für die Art der Arbeitsleistung und die Arbeitszeit gewählt werden können.

TECHNISCHER HINWEIS ZUM AUSDRUCK DER VERTRÄGE

Die Musterverträge, die aus einem vorgeschalteten Blatt zur Dateneingabe und dem danach folgenden eigentlichen Vertragstext bestehen, können leider nur insgesamt, also einschließlich des Blatts zur Dateneingabe, ausgedruckt werden. Ausschließlich den Vertragstext auszudrucken, indem die Seiten des Vertrages selbst in der Druckermaske eingegeben werden, ist technisch nicht möglich.

Dabei handelt es sich um ein bekanntes Problem des Microsoft-Programmes Word, auf das wir leider keinen Einfluss haben. 

1. allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristet

ohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung"
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 1.

1a. Arbeitsvertrag für leitende Angestellte

i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG und § 5 Abs. 4 BetrVG mit Vollmacht zur Einstellung und Ent­lassung von Arbeitnehmern.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.

1b. allgemeiner Arbeitsvertrag in Anschluss an die Berufsausbildung

ohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung" für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene Prüfung
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 07/2022

2. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit

mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 09/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.

2a. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit in Anschluss an die Berufsausbildung

mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene Prüfung.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022

3. Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarung

wonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 TzBfG abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher In­an­spruch­nahme zu vergüten sind
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.

4. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler Mehrarbeitsvereinbarung

Kombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.

5. Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltung

wodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zu­sätz­liche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehr­arbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 5.

6. Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnung

mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, variabler Einsatz mit Zusage einer Min­dest­arbeitszeit
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 6.

7. Vertrag für Werkstudenten/innen

mit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Min­dest­arbeitszeit und Berücksichtigung der Besonderheiten, die bei der Beschäftigung von Werkstudenten zu beachten sind.

 
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