Bitte beachten Sie, dass der Download der nachfolgend angebotenen Dateien unseren Mandanten mit Informationsvereinbarung vorbehalten ist. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Zusatz- und Ergänzungsverträge / Erklärungen / Vollmachten
Hier finden Sie folgende Vertragsformulare:
- Arbeitszeitkonto
- Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVO
- Dienstwagen-Überlassungsverträge mit Privatnutzung, auch für Leasing-Fahrzeuge, und ohne Privatnutzung
- E-Mail und Internetnutzung
- Erprobungsvertrag vor Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Fortbildungsvertrag
- Funktionszulage - Ergänzungsvereinbarung
- Gleitzeitvereinbarung
- Handlungsvollmacht
- Heimarbeit / Homeoffice
- Heimarbeit / Homeoffice aus Anlass der Corona-Krise
- Hinausschieben der Altersbefristung - erstmalig
- Hinausschieben der Altersbefristung - weitere
- Internetnutzung
- Kurzarbeit aus Anlass der Corona-Krise
- Personalvollmacht
- Projektaufgabe - zweckbefristete Übertragung
- Sachbezug - widerrufliche Gewährung
- Tantiemevereinbarung nach Zielvorgaben in zwei Varianten
- Verlängerungsvereinbarung zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
- Verlängerung der Probezeit
- Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- widerrufliche Zulage - Ergänzungsvereinbarung
Die Vertragstexte auf dieser Seite entsprechen alle den Anforderungen des Nachweisgesetzes 2022.
Verträge zur dauerhaften Abänderung des Vertrages, wie Änderung der Arbeitszeit und der grundlegenden Arbeitsbedingungen, finden Sie unter ⇒ Änderungsverträge und solche zur befristeten Änderung von Verträgen unter ⇒ befristete Änderungsverträge.
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge finden Sie unter ⇒ Formulare - Individualarbeitsrecht
Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung | |
Dateiname: | ZV_Verpflichtungserklaerung_DSGVO_V1_2.docx |
Typ: | DOCX |
Größe: | 34 KByte |
Beschreibung: | mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Unternehmen haben als verantwortliche Stelle nach Art. 24 DSGVO sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet, was auch den Schutz gegen unberechtigte oder ungesetzliche Verarbeitung von Daten umfasst. Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit. |
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