STARKE PARTNER FÜR IHR RECHT


Unsere MANDANTEN sind mittelständische und große Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand in ganz Deutschland. Auf der Arbeitnehmerseite vertreten wir Geschäftsführer und leitende Angestellte.

Unsere FACHKANZLEI ist daher konsequent auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung aus­ge­richtet. Da­bei befassen wir uns mit allen Fragen des Arbeitsrechts vom Individualarbeitsrecht über das Betriebsverfassungsrecht bis zum Tarifrecht und den begleitenden sozial-, zivil- und ver­wal­tungs­recht­lichen Gebieten. Unternehmensspezifische Bereiche wie das Wettbewerbsrecht, Laden­öff­nungs­recht, Daten­schutz sowie Marken- und Urheberrecht ergänzen unser Leistungsspektrum. 

Als IHR INTERNER PARTNER begleiten wir Sie bei der täglichen Personalarbeit von der Einstellung über die Bearbeitung von Problemfällen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung und zeigen Ihnen die sich bietenden Optionen auf. Wir hinterfragen analytisch Ihre internen Abläufe und opti­mieren Ihre Verträge und Ihr Formularwesen. Ihre Mitarbeiter machen wir fit für die Anwendung des aktuellen Arbeitsrechts und ste­hen als Berater an Ihrer Seite. Unser fundiertes Know-how und unsere langjährige Erfah­rung bieten Ihnen auch in besonderen Fällen wie im Arbeitskampf und bei Um­struk­turierungen, Betriebsübergängen oder gar Geschäftsaufgaben eine rechtssichere Ent­scheidungsgrundlage.

Als IHR INTERESSENVERTRETER streben wir möglichst effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lö­sungen von Konflikten mit Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften an. Dies gilt für die au­ßer­­­ge­­richtliche Vertretung, gerichtliche wie behördliche Verfahren, Schlichtungs- und be­triebs­ver­fas­sungs­rechtliche Einigungsstellen sowie in Haustarifver­handlungen mit Gewerkschaften. Nicht der kos­ten­intensive Prozess, sondern dessen Vermeidung ist das Ziel unserer Tätigkeit. Sind gerichtliche Aus­einandersetzungen aber auch durch eine zielgerichtete Beratung oder Vermittlung im Vorfeld un­um­gänglich, tre­ten wir konsequent und mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

IHREN RECHTSFALL bearbeitet der von Ihnen ausgewählte Fachanwalt aus unserer Kanzlei von der In­­for­mationsaufnahme bis zum Verfahrensabschluss persönlich. Eine wechselseitige fachliche Konsultation der Anwälte untereinander zur Sicherung Ihrer bestmöglichen Vertretung ist uns selbst­ver­ständlich. Wir halten aber nichts davon, z.B. Terminsvertreter zu auswärtigen Gerichtsorten zu ent­senden und nehmen Ihre Termine daher bundesweit im Regelfall auch persönlich wahr.

 
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