Die Inhalte unserer Website für Mandanten im Einzelnen


Im Nutzerbereich unserer Website finden unsere Mandanten umfangreiche Informationen zu allem, was in der täglichen Personalarbeit benötigt wird, u.a. zahlreiche Tarifverträge, Arbeits­verträge und Formulare für die Personalwirtschaft aus den Bereichen Individual­arbeitsrecht, Be­triebs­verfassungsrecht sowie Merkblätter, Checklisten und Handlungsanleitungen.

Stöbern Sie also mit der Suchfunktion, welche Themen wir dort im Einzelnen abhandeln:

1. allgemeine Änderung eines Arbeitsvertragesmit der Möglichkeit, die aktuellen Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen und andere materielle Änderungen (z.B. Dauer der Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub) zu vereinbaren, aber ohne spezielle Regelungen zur Arbeitszeit oder Mehrarbeitsabgeltung.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
1. allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristetmit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 1.
1. allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristetohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung"
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 1.
1. allgemeiner befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellungsachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG bei Neueinstellungen ohne besondere Zusatzvereinbarungen
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 -08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1. allgemeiner zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertragnach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 07/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 1.
10. Teilzeitvereinbarung nach § 8 TzBfGnach entsprechender Geltendmachung des Teilzeitanspruchs durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden. Zu den Anspruchsvoraussetzungen lesen Sie unsere ⇒ Checkliste "Teilzeitwunsch nach § 8 TzBfG".
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
10. Vertrag über ein SchülerpraktikumDieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er kann mit Schülern abgeschlossen werden, die entweder
- im Rahmen einer Schulveranstaltung
- eines Fachpraktikums im Rahmen eines Bildungsgangs
  der Berufsschule oder
- eines Ausbildungsplans der Schule
in den Betrieb eintreten. Zwischen den o.a. drei Varianten können Sie in der zweiten Titelzeile des Formulars wechseln; der Text wird dann jeweils angepasst.
11. "offene" Änderungsvereinbarungin dieses Formular können Sie in § 1 freien Text darüber einsetzten, was geändert werden soll.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor einer frei formulierten Änderung des Vertrages mit uns Rücksprache zu nehmen.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
1a. - oP - zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeit - ohne Probezeit/ProbearbeitsverhältnisNEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022
1a. Arbeitsvertrag für leitende Angestelltei.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG und § 5 Abs. 4 BetrVG mit Vollmacht zur Einstellung und Ent­lassung von Arbeitnehmern.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1a. Arbeitsvertrag für leitende Angestelltei.S.d. § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit Vollmacht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Unbefristet mit vorgeschaltetem Probearbeitsverhältnis.
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 1.
1a. sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die bestandene Prüfung eines Auszubildendennach § 14 Abs. 2 TzBfG, daher mit Verlängerungsmöglichkeit auf maximal 2 Jahre, unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Vertrags, der erst nach Bestehen der Prüfung in Kraft treten, aber schon vorher unterschrieben werden soll.
Ohne Probezeit/Probearbeitsverhältnis, da nach der Rechtsprechung des BAG die Aus­bildungs­zeit für die Berechnung der Kündigungsfristen wie die Wartezeit nach dem Kündigungs­schutzgesetz berücksichtigt wird.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
1a. zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag und variabler Arbeitszeitwie Nr. 1, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall)
NEUFASSUNG ARBEITSZEITGESETZ 2022 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 1 und II 2.
1b. allgemeiner Arbeitsvertrag in Anschluss an die Berufsausbildungohne besondere Vereinbarungen, also die "Basisfassung" für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene Prüfung
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 07/2022
2. Änderung zum Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeitnach § 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf / Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
2. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeitmit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 09/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeitmit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeitsachgrundlose Befristung mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 2.
2. befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung mit Sachgrund zur Befristungnach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ohne Verlängerungsmöglichkeit, daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe Merkblatt "Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung").
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 2.
Im Normalfall empfehlen wir den Vertragstyp 1a unter den sachgrundlos befristeten Verträgen.
2a. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit in Anschluss an die Berufsausbildungmit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) für den Fall der unbefristeten Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die bestandene Prüfung.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
3. Änderung zum Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
3. Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. Arbeitsvertrag mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 TzBfG abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher In­an­spruch­nahme zu vergüten sind
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach bis zu 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 TzBfG abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 3.
3. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiternach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei Abbruch der Elternzeit
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 7/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 3.
3a. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter und variabler Arbeitszeitwie Nr. 3, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 3 und II 2.
4. Änderung zum Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
4. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
4. Arbeitsvertrag mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
4. Aushilfsarbeitsvertragfür die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 4.
4. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 4.
5. Änderung zum Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungbis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
5. Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 5.
5. Arbeitsvertrag mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zu­sätz­liche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehr­arbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 05/2023
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II. 5.
5. Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfefür die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zu 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 9/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 5.
5. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können. Der Anteil der abgegoltenen Mehrarbeit kann in den Schritten 5 - 10 - 15 und 20 % ausgewählt werden.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2002
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 5.
538-Euro-Mini-Job - Ergänzungsvereinbarung für dauerhaft geringfügig Beschäftigte (Kopie 1)

ohne Vereinbarung für den Fall der Erhöhung der Entgeltansprüche, da die Geringfügigkeitsgrenze automatisch mit dem Mindestlohn ansteigt. Sie liegt im Jahr 2024 bei 538 Euro.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 / V 2024

556-Euro-Mini-Job - Ergänzungsvereinbarung für dauerhaft geringfügig Beschäftigte

ohne Vereinbarung für den Fall der Erhöhung der Entgeltansprüche, da die Geringfügigkeitsgrenze automatisch mit dem Mindestlohn ansteigt. Diese liegt ab 2025 bei 556 Euro.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 / V 2025

6. Änderung zum Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, mindestens aber die Stunden nach der vereinbarten Regelarbeitszeit, bezahlt werden. Mehrarbeit kann im Folgemonat gezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
6. Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Mindestarbeitszeit
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 6.
6. Arbeitsvertrag in Teilzeit mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, variabler Einsatz mit Zusage einer Min­dest­arbeitszeit
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II 6.
6. befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung in Teilzeit variabel mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Zusage einer Mindestarbeitszeit und Verpflichtung zur Mehrarbeit.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 08/2022
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt II.6.
6. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristungund dadurch bestehender Möglichkeit der automatischen vorzeitigen Beendigung bei Erreichen des Zwecks unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist (mit vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis)
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 6.
6a. zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristung und variabler Arbeitszeitwie Nr. 6, aber mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall)
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 6 und II 2.
7. befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung in Pflegezeit befindlicher Arbeitnehmernach § 6 PflegeZG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei vorzeitiger Beendigung der Pflegezeit nach § 4 Abs. 2 S. 1 PflegeZG
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt III 7.
7. Vertrag für Werkstudenten/innenmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Min­dest­arbeitszeit und Berücksichtigung der Besonderheiten, die bei der Beschäftigung von Werkstudenten zu beachten sind.
7. Werkstudent befristeter Arbeitsvertrag mit Stundenlohnunter Berücksichtigung der sozial­ver­siche­rungs­recht­lichen Besonderheiten der Beschäftigung von Werk­stu­denten, für vom Ar­beit­geber nur Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Beitragsfreiheit.
Einen Vertrag für Werkstudenten als Aushilfe finden Sie unter den mit Sachgrund befristeten Verträgen oder direkt ⇒ hier.
7a. Kurzfassung zur Änderung der Arbeitszeit und Vergütung bei Monatsvergütungzur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Höhe der monatlichen Vergütung.
Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
7b. Kurzfassung zur Änderung der Arbeitszeit und ggf. der Vergütung bei Stundenvergütungzur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit bei Verträgen, die eine Vergütung nach geleisteten Stunden vorsehen (Vertragstyp 6). Bei Gelegenheit des Abschlusses dieses Änderungsvertrages kann auch eine Veränderung der Höhe der Stundenvergütung vorgenommen werden.
Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
8. Entfristungsvereinbarungzur alleinigen Aufhebung der Befristung eines Arbeitsvertrages.
Dieser Vertrag lässt im Übrigen und damit anders als die Formularverträge 1 bis 6 den bisher geltenden Arbeitsvertrag inhaltlich unverändert, aber unbefristet, fortgelten.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
8. Vertrag über ein Orientierungspraktikumi.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 MiLoG i.V.m. § 26 BBiG. Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag. Er darf nur bis zur Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums abgeschlossen werden.
Ziehen Sie zur weiteren Erläuterung unser ⇒ Merkblatt zum Mindestlohngesetz heran.
9. Entfristungsvereinbarung mit neuen Allgemeinen ArbeitsvertragsbedingungenDieser Vertrag lässt im Übrigen ebenso wie der Vertrag Nr. 8 die bisher geltenden Kern-Arbeitsbedingungen zwar inhaltlich unverändert, führt aber gleichzeitig neue, aktuellere Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen ein, die dem Vertrag beigefügt werden müssen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie in § 2 des Textes die aktuelle Nummer der AAB eintragen müssen, die Sie auf Seite 1 unten links der AAB finden. Die Ziffer beginnt mit "V" und lautet bspw. "V 11.8".
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - 8/2022
9. Vertrag für Werkstudenten zur Aushilfefür maximal 6 Monate unter Berücksichtigung der sozial­ver­siche­rungs­recht­lichen Besonderheiten der Beschäftigung von Werk­stu­denten, für vom Ar­beit­geber nur Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Beitragsfreiheit.
Einen allgemeinen befristeteten Vertrag für Werkstudenten mit Vergütung auf Stundenbasis finden Sie unter den sachgrundlos befristeten Verträgen oder direkt ⇒ hier.
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Abmahnung - Formularsatz

Mustertexte zur Abmahnung im Arbeitsrecht mit umfangreichen Er­läu­te­rungen, wie sie auch in unserem Merkblatt zur Abmahnung, welches Sie unter ⇒ Merkblätter – Arbeitsrecht finden, enthalten sind.

Abmahnung im ArbeitsrechtFunktion und wesentliche Inhalte der Abmahnung im Arbeitsrecht mit Beispiels- und Mustertexten.
Abwicklungsvertrag mit Textbausteinen und Erläuterungen

zum Zusammensetzen nach Ausspruch einer Kündigung und Einigung mit dem Ar­beitnehmer einschl. Abfindung, vor­heriger Freistellung, Turbo­klausel und zahl­reichen weiteren For­mu­lie­rungs­vorschlägen
aktualisierte Fassung 02/2024

Allgemeine ArbeitsvertragsbedingungenBitte beachten, dass die AAB nun auch beiderseits zu unterzeichnen sind. Daher nun auch als ausfüllbares Word-Dokument, in welchem noch das Datum des Vertragsschlusses einzutragen ist. Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerkohne Berücksichtigung des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für das Gebäude­rei­niger-Handwerk (RTV - siehe Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk), aber Vereinbarung der Kündigungsregeln des § 20 RTV
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 03/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Angestellte in Arztpraxenunter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben als MTA, auch verwendbar in Gemeinschaftspraxen
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für Arbeitnehmer:innen in der Gastronomieunter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, dass die Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes in einigen Bundesländern, so z.B. in Niedersachsen, all­ge­mein­ver­bindlich sind.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 20222 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für den Einzelhandelunter Berücksichtigung der besonderen Belange und betrieblichen Abläufe in Einzelhandelsunternehmen ohne Tarifbindung.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im Gebäudereiniger-Handwerkunter besonderer Berücksichtigung des Rahmentarifvertrags für das Gebäude­rei­niger-Handwerk (siehe Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk)
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen ohne Branchenbezugund ohne Inbezugnahme irgendwelcher Tarifverträge. Unternehmen, die einer Tarif­bindung unter­liegen, können diesen Text nicht verwenden.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022 - Stand 11/2023
allgemeiner Arbeitsvertrag unbefristetmit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
Allgemeiner unbefristeter Vertragmit vereinbarter Geltung der Kündigungsregeln des § 20 RTV.
Dazu gehören die AAB für Angestellte, Download ⇒ hier
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
Allgemeiner unbefristeter Vertragmit vereinbarter Geltung der Kündigungsregeln des § 20 RTV
Dazu gehören die AAB für Angestellte, Download ⇒ hier.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Broschüre zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes
Allgemeinverfügung der Region Hannoverzur Beschränkung von sozialen Kontakten in der Öffentlichkeit vom 20.03.2020
Allgemeinverfügung Höchstarbeitszeit in der Pflege Nds.Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zur Höchstarbeitszeit in der Pflege vom 20.03.2020
Inhalt: Ausnahme in Krankenhäuser und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen über gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus.
(direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Allgemeinverfügung Sonn- und Feiertagsarbeit / tägliche Höchstarbeitszeit Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit vom 24.03.2020
Inhalt: Ausnahmebewilligungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit
(Direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Allgemeinverfügung Sonntagsverkauf Hannoverzu Ausnahmen von der Sonn- und Freitagsregelung der Landeshauptstadt Hannover vom 19.03.2029
Allgemeinverfügung zur Kontaktbeschränkung Niedersachsender Nds. Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.03.2029
Stand 23.03.2020
Altersteilzeit Einzelhandel Baden-Würtemberg 2000Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 18.09.2000
Altersteilzeit Einzelhandel Bayern 2001Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 24.07.2001
Altersteilzeit Einzelhandel Berlin 2000Altersteilzeit - Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.07.2000)
Altersteilzeit Einzelhandel Brandenburg 1999Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.07.1999)
Altersteilzeit Einzelhandel Bremen 2001Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 09.03.2001
Altersteilzeit Einzelhandel Hamburg 1999Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 29.03.1999
Altersteilzeit Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2000gültig ab 01.01.2000
Altersteilzeit Einzelhandel Niedersachsen 2001-2004Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 21.05.2001 (gekündigt zum 30.06.2004)
Altersteilzeit Einzelhandel Rheinland-Pfalz 1999Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.04.1999)
Altersteilzeit Einzelhandel SaarlandTarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.04.1999).
Allgemeinverbindlich seit dem 01.12.1999.
Altersteilzeit Einzelhandel Sachsengültig ab 01/2000
Altersteilzeit Einzelhandel Sachsen-AnhaltTarifvertrag gültig ab 01/2000
Altersteilzeit Einzelhandel Schleswig-Holsteingültig ab 01.01.2000
Altersteilzeit Einzelhandel ThüringenTarifvertrag gültig ab 01/2000
Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte Einzelhandel SaarlandTarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer/innen (gültig ab 01.01.2000)
Altersteilzeit für Teilzeitkräfte Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2000Tarifvertrag zur Förderung von Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte (gültig ab 01.06.2000)
Altersvorsorge Änderungsvereinbarung Einzelhandel Schleswig-Holstein vom 17.12.2004
Altersvorsorge Einzelhandel Baden-Württemberg 2001Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 28.06.2001
beachten Sie bitte auch die nachfolgende Protokollnotiz
Altersvorsorge Einzelhandel Bayern 2001Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.06.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Berlin 2001Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.03.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Brandenburg 2001Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.04.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Bremen 2001Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 28.06.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Hessen 2000Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.12.2000)
Altersvorsorge Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2001gültig ab 01.01.2001
Altersvorsorge Einzelhandel Niedersachsen 2005Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in der Fassung vom 14.02.2005 
Altersvorsorge Einzelhandel NRW 2008Altersvorsorge-Tarifvertrag gültig ab 25.07.2008
Altersvorsorge Einzelhandel SaarlandTarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 28.06.2001)
Altersvorsorge Einzelhandel Sachsen 2005Tarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 29.10.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 12.12.2001 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 10.1.2005
Altersvorsorge Einzelhandel Sachsen-AnhaltTarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 22.8.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 15.2.2002 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 17.12.2004
Altersvorsorge Einzelhandel Schleswig-Holsteingültig ab 01.01.2001
Altersvorsorge Einzelhandel ThüringenTarifvertrag über betriebliche Altersvorsorge vom 5.9.2001 unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 7.2.2002 und der Tarifvereinbarung zur Änderung des Tarifvertrages vom 1.1.2005
Altersvorsorge Protokollnotiz Einzelhandel Schleswig-HolsteinProtokollnotiz zum Altersvorsorgetarifvertrag gültig ab 01.01.2001
Änderung einer bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung und Mitteilungen zur ÄnderungMustertext mit Erläuterungen zur Änderung bestehender Kurzarbeitsvereinbarungen und Textverschlägen zu Mitteilungen über die Beendigung, Verlängerung oder Änderung der Kurzarbeit
ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!
Stand 05.01.2021 V 3.1
Änderungstarifvertrag zur Urlaubsregelunggültig vom 01.01.2013 bis zum 31.03.2016
Änderungsvereinbarung - Arbeitszeitzur dauerhaften Abänderung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit entsprechender Änderung der Vergütungshöhe.
Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.
Änderungsvereinbarung Altersvorsorge Einzelhandel SaarlandÄnderungsvereinbarung zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge
Änderungsvereinbarung Altersvorsorgetarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2004zum Altersvorsorgetarifvertrag vom 17.12.2004
Änderungsvereinbarung Einzelhandel Berlin zum Tarifvertrag über tarifliche AltersvorsorgeÄnderungsvereinbarung zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 20.06.2005
Änderungsvereinbarung nur Vergütung
Änderungsvereinbarung umfassend
Angaben auf GeschäftsbriefenCheckliste zu den vorgeschriebenen Angaben auf Geschäftsbriefen und sonstiger schriftlicher Kommunikation, auch E-Mails. aktualisiert 04/2014
Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungenals ausfüllbares Word-Dokument.

Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungennach § 102 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument.
Erläuterungen finden Sie in der Checkliste zur Anhörung des Betriebsrates unter "Merkblätter Betriebsverfassungsrecht"
Anhörung des Betriebsrates zu nachgeschobenen Kündigungsgründennach § 102 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument.
Im Kündigungsschutzverfahren können nach Ausspruch der Kündigung bekannt ge­wor­dene, aber zeitlich vor der Kündigung liegende Gründe erst dann nach­ge­schoben werden, wenn der Be­triebs­rat dazu wiederum ordnungsgemäß beteiligt wurde. Dazu dient dieses Formular.
Anlage zum Altersvorsorge-Tarifvertrag Einzelhandel NRW 2008
Anlage zur Mandanten-Information 4/2014 vom 26.03.2014Referentenentwurf zum Tarifautonomiestärkungsgesetz
Anlage zur Mandanten-Information 5/2014 vom 09.04.2014Fragebogen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA)
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsratgem. § 103 BetrVG [⇒ Gesetzestext] nur bei besonders geschützen Arbeitnehmern
Erläuterungen finden Sie in der Checkliste zur Anhörung des Betriebsrats unter "Merkblätter Betriebsverfassungsrecht"
Arbeit im Homeoffice nach § 2 Abs. 4 Corona-ArbSchVMusterdokumentation und Checkliste
Ist zugleich im Rahmen der Gefährungsbeurteilung zu erstellen.
Stand 27.01.2021
Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorgegem. § 2 des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersvorsorge
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
  • mehr als 30 Stunden - 27,50 € monatlich
  • mehr als 20 Stunden - 22,50 € monatlich
  • mehr als 10 Stunden - 15,00 € monatlich 
  • nicht mehr als 10 Stunden - 10,00 € monatlich
Auszubildende zur / zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten - 10,00 € monatlich
Arbeitsplatzanalyse

Excel-Tabelle zur Ermittlung des Arbeitsaufwands, der mit den einzelnen Tätigkeiten eines Arbeitnehmers arbeitstäglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich verbunden ist. Die Tabelle ist im Normalfall vom Arbeitnehmer auszufüllen, wobei zuvor die nur für die Auswertung relevanten Zeilen und Spalten ver­borgen sind. Das geschieht durch Auswahl der Gliederungsebenen 1, die auch in der Voreinstellung der Datei beim Download gewählt und ge­schützt sind. Die in den Zeilen 12 bis 19 vorgegebenen Daten sind nur Bei­spiele, die überschrieben werden können.

Zur Aufhebung des Schutzes benötigen Sie das Kennwort "123". Sie sollten das Tabellenblatt aber mit einem frei wählbaren Kennwort schützen (Menü -> Überprüfen -> Blatt schützen - Kennwort eingeben - Return - Kennwort wiederholen - Return) und das vorher auch einmal ausprobieren.

Nach dem Ausfüllen des Formulars können nach Eingabe des Kennwortes die horizontalen und vertikalen Gliederungsebenen 2 geöffnet werden, um die errechneten Summen zu ermitteln. In weiteren Feldern können Sie eingeben, ob die Aufgsben beibehalten werden oder entfallen und so ermitteln, welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach einer Umorganisation der Stelle verbleibt.
aktualisierte Fassung 11/2019

Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeberdes Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Quelle: Website des BMAS Stand Januar 2016
Arbeitsrechtsfragen des Einzelhandels in Niedersachsen zu Weihnachten und zur Jahreswende 2023/2024unter Berücksichtigung der Tarifverträge im Einzelhandel Niedersachsen mit Informationen zu
  • Sonntagsöffnungen vor Weihnachten und zur Jahreswende
  • Arbeitszeit am Heiligabend und Silvester, die 2023 auf Sonntage fallen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Tarifvertragliche Mehrarbeits- und Samstagszuschläge
  • Weihnachtsgeld
    • tarifliche Sonderzuwendung
    • übertarifliche freiwillige Weihnachtsgratifikationen
    • Berechnung der Kürzung nach § 4a EFZG
Arbeitsschutz - SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandardvom 16.04.2020
(direkter Link zur Quelle ⇒ hier und direkter Download des Texte ⇒ hier)
Arbeitsschutz bei hohen TemperaturenZwar gibt es kein "Hitzefrei" im Arbeitsrecht, aber eine Reihe von Vorgaben, die der Arbeitgeber zum Schutz vor hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten hat.
Arbeitsunfähigkeit im Urlaubeinschließlich der Besonderheiten für die Erkrankung im Ausland.
aktualisierte Fassung Mai 2019
Arbeitsunfähigkeit und EntgeltfortzahlungInhaltsübersicht
  1. Begriff der Arbeitsunfähigkeit
  2. Arbeitsleistung trotz Arbeitsunfähigkeit
  3. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
  4. Anzeige- und Nachweispflichten
  5. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
  6. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
  7. Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs
  8. Entgeltfortzahlung bei Kuren
  9. Arbeitsunfähigkeit durch Drittverschulden
  10. Stufenweise Wiedereingliederung
Stand 12/2022
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie 2022des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung, in Kraft seit 04.08.2022
Prüfen Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses ⇒ hier, ob es eine aktuellere Fassung gibt.
Arbeitsvertrag für leitende Angestelltei.S.d. § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit Vollmacht zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Unbefristet mit vorgeschaltetem Probearbeitsverhältnis.
Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen sind vielfältige Fragen zu be­ant­worten. Die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir in die­sem Merkblatt. Zudem gibt das Merkblatt eine Übersicht über die von uns vor­­ge­haltenen Arbeitsvertragsformulare nebst Erläuterung ver­schie­dener Vertragsklauseln.
(Stand September 2021)

Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden können.
(aktualisierte Fassung Juni 2015)

Arbeitsverträge - FAQ und Tipps für die Personalpraxis

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen sind vielfältige Fragen zu beantworten. Die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir in diesem Merkblatt, welches zugleich eine Zusammenfassung des Abschnittes "Tipps" ist und eine Übersicht über die von uns vorgehaltenen Arbeitsvertragsformulare gibt.
→ Wenn der Link rechts auf das Dateisymbol nicht funktionieren sollte, können Sie das Merkblatt auch hier downloaden.

Arbeitszeiterfassung

Excel-Tabelle zur Erfassung der Arbeitszeit (insbes. Beginn, Ende und Dauer bei geringfügig Beschäftigten zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz)
Die Tabelle kann für jeden Monat neu angelegt und entweder ausgedruckt und den Arbeitnehmern zum handschriftlichen Ausfüllen übergeben oder auch am Rech­ner ausgefüllt werden. Bei der Eingabe einer Monats-Soll­ar­beitszeit er­rech­net die Tabelle automatisch die daraus folgende Wo­chen­ar­beits­zeit.
aktualisierte Version 2

Arbeitszeitkonto

Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos unter Beachtung der für den Mindestlohn geltenden Grenzen der Übertragung von Mehrarbeit in den Folgemonat, aber natürlich auch bei Beziehern höherer Einkommen anwendbar.
Dieser Änderungsvertrag lässt im Übrigen den bisher geltenden Arbeitsvertrag unverändert fortgelten.

Arbeitszeugnisse

einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse, Inhalte (auch die sog. "Zeug­nis-Geheimsprache"), Form etc. mit Formulierungsbeispielen, Vor­aus­setzun­gen für ein Zwischenzeugnis
Fassung November 2023

Aufhebungsvertrag Kurzfassungohne Vereinbarung einer Abfindung oder sonstige Zusätze
aktualisierte Fassung 11/2019
Aufhebungsvertrag mit Textbausteinen und Erläuterungen

zum Zusammensetzen nach der Einigung mit dem Arbeitnehmer einschl. Ab­findung, vorheriger Freistellung, Turboklausel und zahlreichen weiteren For­mu­lie­rungs­vorschlägen
aktualisierte Fassung 02/2024

Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holsteingültig ab 01.08.2002
Ausbildungsvertrag für PTA-Praktikanten/innenals ungeschützes Word-Dokument
Ausbildungsvertrag über praktische Ausbildung zum Apothekerberufals ungeschütztes Word-Dokument
ausgelaufene Tarifverträge

Aushilfsarbeitsvertragfür die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat
Aushilfsarbeitsvertragfür die Dauer von maximal 6 Monaten und Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate sowie ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.e
Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfefür die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zum 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit.
Aushilfsarbeitsvertrag mit flexibler Stundenaushilfefür die Dauer von maximal 6 Monaten mit Tages-Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Monate, ohne Urlaubsanspruch bei Laufzeit unter einem Monat und mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall) sowie flexibler Mehrarbeit bis zum 25 % der vereinbarten Mindestarbeitszeit
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.f
Baden-Württemberg
befristet zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiter (§ 21 BEEG)
befristete Änderung der Arbeitsbedingungenzur befristeten Änderung der Arbeitsbedingungen wie zur vertretungsweisen Übertragung weiterer Aufgaben mit Änderung der vertraglichen Arbeitszeit und entsprechender Änderung der Vergütungshöhe.
DIE BEFRISTUNG BEDARF,
wenn das befristet übertragene Arbeitszeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, DES SACHLICHEN GRUNDES EINES NUR VORÜBERGEHENDEN VERTREUNGSBEDARFS!
Der Text muss daher entsprechend ergänzt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen.

Ein möglicher Fall ist die zur Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung befristet übertragene Zusatztätigkeit. Dazu wählen Sie bitte den nachfolgenden Vertrag.
befristete ArbeitsverträgeArten und Voraussetzungen befristeter Arbeitsverträge einschließlich Zweckbefristung und Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen.
(Stand 07/2022)
befristete Erhöhung der Arbeitszeitzur befristeten Erhöhung der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit mit ent­sprechen­der Änderung der Vergütungshöhe.
DIE BEFRISTUNG BEDARF, wenn das befristet übertragene Zeitvolumen 25 % einer Vollzeitstelle überschreitet, EINES SACHLICHEN GRUNDES! Lesen Sie dazu auch unser ⇒ Merkblatt "Befristete Arbeitsverträge".
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Verwendung dieses Textes mit uns Rücksprache zu nehmen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Befristung vorliegen.
Der im Formulartext vorgegebene Grund ist nur ein Beispiel, der an den tatsächlichen Grund angepasst werden muss.
befristete Neueinstellung
befristete Neueinstellung mit Stundenabrechnung
befristete Pflegeteilzeitnach § 3 Pflegezeitgesetz, im Normalfall befristet bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 6 Monaten. Lesen Sie zu dem Anspruch und dessen Voraussetzungen auch unser ⇒ Merkblatt "Pflegezeit und Familienpflegezeit".
befristete Verkürzung der Arbeitszeit

mit ent­sprechen­der Änderung der Vergütungshöhe.
In Betracht kommen z.B. Fälle, in denen die Arbeitszeit der Arbeitnehmers nur vorübergehend zur Betreu­ung von Familien­angehörigen herabgesetzt werden soll.

befristete Vertretung Schwangerer und Elternzeiternach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit der befristet vereinbarten geänderten Arbeitsbedingungen bei Abbruch der Elternzeit
befristeter Arbeitsvertrag - NeueinstellungEinschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.ohne Sachgrund der Befristung für maximal 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellungzur Befristung ohne Sachgrund der Befristung für maximal 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) -  mit Vereinbarung einer Probezeit
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung IN TEILZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung in Teilzeit mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto, aber Zusage einer Mindestarbeitszeit
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a.ee
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung IN VOLLZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 48 Std/Woche (= gesetzliche Höchstarbeitszeit) ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.a.bb
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeitsachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz -TzBfG) mit variabler Arbeitszeit nach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).
befristeter Arbeitsvertrag - Neueinstellung mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).
befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildungnach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (siehe unter Merkblätter > Arbeitsrecht > Befristung im Anschluss an die Berufsausbildung).
befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung Schwangerer und Elternzeiternach § 21 BEEG mit Sonderkündigungsmöglichkeit bei Abbruch der Elternzeit
befristeter Objektleitervertrag - Neueinstellung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und verstetigten Monatseinkommen
Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personengemeinsames Schreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur versicherungs- und bei­trags­rechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen vom 27. Juli 2004
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Berlin 2006Beschäftigungssicherung - Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für den Berliner Einzelhandel (gültig ab 01.01.2006)
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Brandenburg 2006Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg (gültig ab 01.01.2006)
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2006gültig ab 01.01.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Niedersachsen 2006Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 25.07.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel NRW 2006vom 10.02.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2006vom 29.03.2006, gültig ab 01.01.2006.
Beschäftigungssicherung Einzelhandel SachsenTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Sachsen-AnhaltTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel Schleswig-Holsteingültig ab 01.01.2006
Beschäftigungssicherung Einzelhandel ThüringenTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01/2006
Beschluss aus der Telefonkonferenz vom 15.04.2020der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident/innen
(direkter Link zur Quelle ⇒ hier)
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22.03.2020
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Formularsatz

mit Mustertext einer Einladung zu einem Gespräch i.S.d. § 167 SGB IX zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Rück­ant­wort­­bogen, Datenschutzerklärung, Schweige­pflichts­ent­bin­dungser­klä­rung und Erklärung zur Schweigepflicht für die Gesprächsteilnehmer ein­schließ­lich Er­läu­te­rungen zur Anwendung.
aktualisierte Fassung Juli 2021

BetriebsänderungMerkblatt zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gem. §§ 111 ff BetrVG bei Betriebsänderungen
Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahrenumfangreiche Broschüre zum Ablauf der Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren (Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern) mit Handlungsanleitungen für den Wahlvorstand und zahlreichen Mustern sowie dem Text der Wahlordnung.
Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden von März bis Mai 2026 statt.
(eine Druckfassung senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu.)
Stand März 2022
Betriebsvereinbarung zur Einführung von KurzarbeitMustertext einer möglichen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit mit Erläuterungen in den Kommentaren als Gesprächsgrundlage für eine individuelle Beratung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!
Stand 25.03.2020 13:20 Uhr
Bewerbungsverfahren - Formularsatzmit Mustern für die Korrespondenz mit der Arbeitsagentur und Bewerbern.
  1. Information der Arbeitsagentur über für Schwerbehinderte geeignete freie Stellen
  2. Eingangsbestätigung auf eine Bewerbung
  3. Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
  4. Erklärung zur Einstellungsuntersuchung
  5. Absage auf eine Bewerbung
Stand 01/2019
Bildrechte des Arbeitnehmers

Erklärung des Einständnisses damit, dass der Arbeitgeber Fotos oder Video­auf­nahmen des Arbeitnehmers zu Werbezwecken nutzt (wegen des Rechts am eigenen Bild erforderlich nach § 22 KunstUrhG)

Bildungsurlaub Niedersachsen

Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben pro Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Über die Einzelheiten informiert der über das pfd-Symbol rechts downloadbare Flyer des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, auf dessen Website Sie auch noch ⇒ weitere Informationen finden.
Bitte informieren Sie uns, wenn der Link nicht mehr funktioniert.

Branchenzuschläge Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2014-2016Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen 2014-2016
Bremen
Broschüre der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze 8. Auflage 2023Zum Ausdruck als Broschüre im Din A 5-Format geeignet und zum Aushang/zur Auslage im Betrieb oder Veröffentlichung im Intranet vorgesehen.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) § 61b
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) einschl. § 24i SGB V
  • Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) 
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV)
  • Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntagsVerkVO)
Stand 02/2024
Bundes-Rahmentarifvertrag GaLaBau für gewerbliche Arbeitnehmervom 20.12.1995 in der Fassung vom 20.12.2006 und 05.03.2007 mit Wirkung vom 1. April 2007 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
  1. Nicht erfasst von der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertragswerkes werden Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die vom Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe oder von dessen Allgemeinverbindlicherklärung erfasst werden.
  2. Soweit Bestimmungen des Tarifvertragswerkes auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind.
  3. § 20 Nr. 1 und 2 des Tarifvertragswerkes werden von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2011 / Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012Bundesrahmentarifvertrag gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2014
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gültig ab 01.01.2012
bundesweit mit Ausnahme des Landes Sachsen und des Kammerbezirks Nordrhein (herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft)
Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2015 / Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2012Bundesrahmentarifvertrag gültig ab 01.01.2015
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gültig ab 01.01.2012
bundesweit mit Ausnahme des Landes Sachsen und des Kammerbezirks Nordrhein (herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft)
BV Arbeitszeit / elektronische Zeiterfassung 2013Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit und über den Einsatz und Anwendung der elektronischen Arbeitszeiterfassung
vom 17.12.2012
Checkliste zur Anhörung des Betriebsratsvor Kündigungen (§§ 102, 103 BetrVG)
mit Formulierungsbeispielen und Fristentabelle für die Rückäußerung des Betriebsrats
Covid-19-Arbeitszeitverordnungvom 07.04.2020
(direkter Link zur Quelle hier)
Datenschutz: betriebliche DatenschutzbeauftragteMerkblatt über die Voraussetzungen der Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, mit Darstellung der Aufgaben und Befugnisse. Einschließlich Mustertext einer Bestellungsurkunde und Auszügen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 4f, 4g BDSG aF)
- Dieses Merkblatt entspricht noch den Stand vor Inkrafttreten der DSGVO -
Datenschutz: Muster einer Datenschutzerklärung im Bewerbungsverfahren

Der Mustertext zeigt auf, wie eine Datenschutzerklärung für das Be­wer­bungs­ver­fahren aussehen kann. Es passt aber natürlich nicht unbedingt auf jeden Einzel­fall und muss ggf. angepasst werden. Das gilt insbesondere dann, wenn am Bewerbungsverfahren externe Dienstleister wie Jobportale beteiligt sind.

Datenverarbeitung - Einverständniserklärung im Einzelhandel nach der DSGVO

Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit einer Passage zur Datenverarbeitung zum Per­sonal­kauf
- gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Ein­ver­ständ­nis­er­klärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeits­ver­trags­be­dingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
[dieses Formular ist auch unter Arbeitsverträge - Zusatzverträge downloadbar]

Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVO

Einverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten
- gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Ein­ver­ständnis­erklärung nicht schon als Be­standteil der Allgemeinen Ar­beits­ver­trags­be­dingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
[dieses Formular ist auch unter Arbeitsverträge - Zusatzverträge downloadbar]

Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVOEinverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit einer Passage zur Datenverarbeitung zum Personalkauf
- gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Ein­ver­ständnis­erklärung nicht schon als Bestandteil der All­ge­mei­nen Arbeits­­ver­trags­be­dingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach der DSGVOEinverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten
- gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
Datenverarbeitung - Einverständniserklärung nach § 4 BDSGEinverständniserklärung mit der Datenverarbeitung der Arbeitnehmerdaten im Einzelhandel mit Passage zur Datenverarbeitung zum Personalkauf
- gesondert zu nutzende Erklärung für Fälle, in denen diese Einverständniserklärung nicht schon als Bestandteil der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (siehe dort § 17) abgegeben wurde.
(Die Beispielsfälle der Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber können im Text hinter den Textteil "zur Arbeitskontrolle" noch ergänzt werden.)
Depot-MustervertragRahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien im Konsignationslager (Depotvertrag). erarbeitet vom BTE gemeinsam mit dem Gesamtverband der Maschenindustrie sowie GermanFashion und auf der Grundlage der Prinzipien der textilen Einheitsbedingungen entstanden. Der Mustervertrag soll der Realität des Marktes sowie dem Interessenausgleich zwischen Handel und Industrie gleichermaßen Rechnung tragen.
Der deutsche EinzelhandelDie Präsentation informiert über wichtige Zahlen und Fakten über den Wirtschaftszweig Einzelhandel. Beinhaltet statistische Zahlen bis zum Jahr 2009.
Der deutsche EinzelhandelDie Präsentation informiert über wichtige Zahlen und Fakten über den Wirtschaftszweig Einzelhandel. Beinhaltet statistische Zahlen bis zum Jahr 2009.
Der deutsche Einzelhandel 2009Wie zuvor mit den statistischen Zahlen bis 2009.
Der deutsche Einzelhandel 2013Wie zuvor mit den statistischen Zahlen bis 2012.
Ausgabe Juni 2013
Der deutsche Einzelhandel 2016Die HDE-Präsentation informiert über wichtige Zahlen und Fakten über den Wirtschaftszweig Einzelhandel. Beinhaltet statistische Zahlen bis 2016.
Ausgabe Novembert 2017
Aktuelle Daten zur Texitlwirtschaft finden Sie beim BTE.
Details und Anmeldeunterlagenkönnen Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen.
Details und Anmeldeunterlagen

können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass für Sie als unser Vertragsmandant der reduzierte Tagungsbeitrag von 250 Euro netto je Teilnehmer gilt.

Details und Anmeldeunterlagen zur Arbeitsrechtstagung 2019können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen.
Für Sie gilt der Sonderpreis von 250 Euro zzgl. MWSt pro Person.
Details und Anmeldeunterlagen zur Arbeitsrechtstagung 2019können Sie der rechts downloadbaren pdf-Datei entnehmen. Für Sie gilt der Sonderpreis von 250 Euro zzgl. MWSt pro Person.
Dienstwagen-Überlassungsvertrag mit Privatnutzungsvereinbarungumfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung (mit variablen Regeln zur Nutzung im Urlaub) mit Vorbehaltserklärungen zum Entzug der Privatnutzung
aktualisierte Fassung 10/2018
Dienstwagen-Überlassungsvertrag mit Privatnutzungsvereinbarung (Leasingfahrzeug)umfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung (mit variablen Regeln zur Nutzung im Urlaub) mit Vorbehaltserklärungen zum Entzug der Privatnutzung, der auf die Besonderheiten wie eine Laufleistungsbegrenzung bei Leasingfahrzeugen Bezug nimmt.
Dienstwagen-Überlassungsvertrag ohne Privatnutzungumfangreicher Vertrag zur Überlassung eines Dienstwagens unter Ausschluss der Privatnutzung
Dienstwagenvertrag mit Privatnutzungfür Fahrzeuge, die von Döpke geleast wurden.
Dienstwagenvertrag mit Privatnutzung für Fahrzeuge, die im Eigentum von Döpke stehen.
Dokumentation Bewerbungsverfahren

Formular zur Erfassung und Dokumentation des Bewerbungsverfahrens zur Meidung einer In­an­spruch­nahme wegen Diskriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter be­sonderer Berücksichtigung der Pflichten gegenüber schwerbehinderten Bewerbern

Dokumentation Bewerbungsverfahren im Einzelhandel

Formular zur Erfassung und Dokumentation des Bewerbungsverfahrens zur Mei­dung einer In­an­spruchnahme wegen Diskiriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleich­­be­­handlungsgesetz (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Pflich­ten gegenüber schwerbehinderten Bewerbern in Einzel­han­dels­be­trieben

E-Mail- und Internetnutzungmit Ausschluss jeder privaten Nutzung der personalisierten E-Mail-Adresse und der Privatnutzung des Internets auf den Arbeitsplatzrechnern
Wurde keine personalisierte betriebliche E-Mail-Adresse vergeben, nutzen Sie bitte das Formular "Internetnutzung".
Eckpunktepapier zum Ende der Epidemischen Lageder Bundestagsfraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 27.10.2021
Einfühlungsverhältnis

In der Anbahnungsphase haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eventuell ein In­te­resse daran, sich vor Ab­schluss eines Vertrages gegenseitig „zu erproben“. Das birgt aber stets das Risiko, dass ein un­be­fris­tetes Arbeitsverhältnis zu­stan­de kommt. Zur Verringerung - nicht zum Ausschluss (!) - dieses Risi­kos kommt die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses in Betracht. Diese Ver­ein­barung verpflichtet weder den Be­werber zur Arbeitsleistung, noch ist der Ar­beit­geber weisungsbefugt und verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Ent­schei­dend bleibt aber trotz Abschluss dieser Vereinbarung die tat­sächliche Handhabung! Jede arbeit­gebertypische Anweisung an den Be­wer­ber muss daher unterbleiben.

Einführung erfolgsabhängiger Zahlungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2006-2008vom 29.03.2006, gültig vom 01.01.2006 bis 31.12.2008.
Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaftwerden als Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Herstellern von Bekleidung einerseits und dem Handel andererseits vereinbart. Die Einheitsbedingungen sind beim Bundeskartellamt angemeldet und finden mehrheitlich zwischen den Vertragspartnern von Industrie und Handel Anwendung. Sie müssen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, damit sie Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden.
(Fassung gültig ab 01.01.2015 → Download beim BTE)
Einladung 2019
Einzelhandel in kleinen StädtenArbeitspapier des Netzwerkes Innenstadt NRW mit Handlungsempfehlungen und Beispielen
Stand Januar 2014
Elternurlaub Einzelhandel Niedersachen Tarifvereinbarung zum Elternurlaub vom 15.08.2003
Ende der Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für den Einzelhandel

Die Tarifverträge für den Einzelhandel in Deutschland waren in der Ver­gangenheit allgemeinverbindlich. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der All­ge­mein­verbindlichkeit begann, können die Tarifverträge also immer noch gelten, wenn sie nicht inzwischen durch eine andere Ver­einbarung ersetzt worden sind.

Das Merkblatt gibt eine Übersicht über die jeweiligen Enddaten der All­ge­mein­ver­bindlichkeit.

Die Tarifverträge sahen zudem überwiegend Ansprüche auf ein zusätzliches Urlaubgeld und eine Sonderzuwendung (tarifliches Weihnachtsgeld) vor, deren Höhe indes von Land zu Land unterschiedlich war. Die Tabelle gibt daher auch die Höhe der jeweiligen Prozentsätze wieder. Diese beziehen sich beim Urlaubsgeld unabhängig von der Eingruppierung des Arbeitnehmers auf das Verkäufergehalt in der Endstufe und bei der Sonderzuwendung auf den individuellen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers.

Ende der Allgemeinverbindlichkeit im Einzelhandel

Die Einzelhandelstarifverträge waren in der Vergangenheit all­ge­mein­ver­bindlich. Für Arbeitnehmer, die während der All­gemein­verbind­lichkeit (= AVE) ihr Arbeitsverhältnis begannen, können die Tarifverträge also immer noch gel­ten, wenn sie nicht inzwischen durch eine andere Vereinbarung ersetzt worden sind.

Die Tabelle gibt eine Übersicht über die jeweiligen Enddaten der All­ge­mein­ver­bindlichkeit.

Die Tarifverträge sahen zudem überwiegend Ansprüche auf ein zusätzliches Urlaubgeld und eine Sonderzuwendung (tarifliches Weihnachtsgeld) vor, deren Höhe indes von Land zu Land unterschiedlich war. Die Tabelle gibt daher auch die Höhe der jeweiligen Prozentsätze wieder. Diese beziehen sich beim Urlaubsgeld unabhängig von der Eingruppierung des Arbeitnehmers auf das Ver­­käu­fer­gehalt in der Endstufe und bei der Sonderzuwendung auf den in­di­vi­du­ellen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers.

Entgelte 04/2016 bis 05/2017Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 04/2018 bis 03/2019 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 06/2017 bis 03/2018 Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelte 07/2015 bis 03/2016Entgelttabelle des VMG Süd
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2005gültig ab 01.07.2005
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011 / 2013gültig ab 01.07.2011
fortgeschrieben mit neuen Werten nach dem Abschluss 2013
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2017mit Tarifvertrag zur Warenverräumung
vom 08.08.2017, gültig ab 01.07.2017 und mit den neuen Werten der Tarrifrunde 2019 erstmals kündbar zum 30.06.2021
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2005vom 27.01.2006 gültig ab 01.05.2005
Entgelttarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2017vom 12.09.2017 gültig ab 01.05.2017 und mit neuen Werten der Tarifrunde 2019 erstmals kündbar zum 30.04.2021
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Baden-Württemberg 2011-2013 gültig ab 01.04.2011, erstmals kündbar zum 30.06.2013. Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Bremen 2011-2013 gültig ab 07.05.2012, in Kraft ab 01.04.2012, erstmals kündbar zum 31.03.2013. Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2010-2013Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg  vom 17.05.2010
Nicht allgemeinverbindlich (AVE bestand mit Einschränkungen vom 01.12.2011 bis 28.02.2013, die AVE wurde dann aber vom LAG Niedersachsen für ungültig erklärt - Az 17 Oa 1/14)
Hinweis zu den nachfolgenden Tariferhöhungen: Ab dem 1.5.2013 wurden die Entgelte um 3,25 % angehoben. Eine weitere Erhöhung um 2,5 % erfolgt ab den 1.3.2014. Die Ausbildungsvergütung steigt ab dem 1.5.2013 für das 1. Ausbildungsjahr auf 500 €, im 2. Ausbildungsjahr auf 600 € und im 3. Ausbildungsjahr auf 700 €. Ab dem 1.3.2014 steigen die Ausbildungsvergütungen auf 550 €, 650 € und 750 €. Erhöhung ab 01.05.2015 in den Entgeltgruppen 1 und 2 um 2 %, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,5 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 570 €, 680 € und 790 €. Erhöhung ab 01.05.2016 in den Entgeltgruppen 1 und 2 um weitere 2 %, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,75 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen auf 590 €, 700 € und 810 €.
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2012-2014vom 04.05.2012, gültig vom 01.05.2012 bis 30.04.2014. Teilweise allgemeinverbindlich vom 04.09.2012 bis 31.12.2014. Die in den §§ 4, 5 und 10 aufgeführten Tarifgruppen 3 bis 9 und "Freie Vereinbarung" sowie die §§ 6 und 7 waren von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen. Die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung wurde durch das BAG (Urteil vom 20.09.2017, 10 ABR 42/16) bestätigt.
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2016-2018vom 20.04.2016, gültig vom 01.05.2016 und erstmals kündbar zum 31.07.2018
mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.08.2016
(Bundesanzeiger 13.10.2016 - B8)
Entgelttarifvertrag Hotel und Gaststätten Weser-Ems 2011-2012Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen für das Gebiet des ehemaligen Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg (Kreisfreie Städte: Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven sowie die Landkreise: Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge) vom 26.11.2010
Nicht allgemeinverbindlich
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2007-2011vom 27.10.2007, gültig vom 01.12.2007 bis 30.11.2011
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2011-2014gültig vom 01.12.2011 bis 30.11.2014
Entgelttarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2015-2016 vom 17.12.2014, gültig ab 01.01.2015, gekündigt zum 31.12.2016
Entgelttarifverträge GaLaBau 2011/2012für die alten und die neuen Bundesländer Stand 01.09.2011
Entgelttarifverträge GaLaBau 2014/2015für die alten und die neuen Bundesländer
vom 26.11.2013 - seitens der IG Bau fristgerecht gekündigt
Entwurf des BMAS einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungvom 20.01.2021
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Berlin 2006Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen für den Berliner Einzelhandel (gültig ab 01.01.2006)
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Brandenburg 2006Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg (gültig ab 01.01.2006)
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2006gültig ab 01.01.2006
erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Niedersachsen 2006-2008Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen
2006 - 2008 vom 25.07.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel SachsenTarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Sachsn-Anhalt Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel Schleswig-Holsteingültig ab 01.01.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen Einzelhandel ThüringenTarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen, gültig ab 01/2006
erfolgsabhängige Zahlungen NRW 2006Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger Zahlungen vom 10.02.2006
Erfolgsabhängige Zahlungen und Beschäftigungssicherung Einzelhandel Hamburg 2006Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen und zur Beschäftigungssicherung - gültig ab 01.01.2006
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW 2008vom 29.06.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2011vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2011vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2011vom 20.06.2011, gültig ab 01.07.2011
Ergänzungsvereinbarung für dauerhaft geringfügig Beschäftigte sog. 450 Euro-Kräfte, Pauschalversteuerte
Ergänzungsvereinbarung kurzfristig (max. 50 Arbeitstage) Beschäftigteim Kalenderjahr nach § 8 I Ziff. 2 2. Alt. SGB IV
Erläuterungen zur Änderungsvereinbarung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2004Erläuterungen zur Änderungsvereinbarung vom 17.12.2004
Erprobungsvertrag vor Übertragung einer höherwertigen TätigkeitÄnderung eines unbefristeten Arbeitsvertrags zum Zwecke der Feststellung der Eigung für eine höherwertige Tätigkeit ähnlich einer Probezeit, in der die ge­än­der­ten Bedingungen wieder gekündigt werden können (mit Rückfallklausel in das bisherige Arbeitsverhältnis). Alternativ kommt auch der ⇒ zum Zwecke der Er­pro­bung befristete Änderungsvertrag in Betracht, bei dem es keiner Kün­di­gung innerhalb der Probezeit bedarf.
Ferienjobs / Beschäftigung von Schülern und Studenten

arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und sozialversicherungsrechtliche Be­son­derheiten der Be­schäfti­gung von Jugendlichen und Schülern in den Schul­ferien

Fortbildungsvertrag [Muster mit Erläuterungen]

Formularvertrag mit Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Abschluss von Fortbildungs­ver­trägen, die mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall ver­bun­den sind, dass das Arbeitsverhältnis im An­schluss an die Fortbildung nicht zumindest für eine zu vereinbarende Zeit fortgesetzt wird.

Fragen der Tarifbindungzur Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden können.
(aktualisierte Fassung August 2020)
Das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge wird vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht unter ⇒ http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html
Freistellung und Urlaubsanordnung im auslaufenden Arbeitsverhältnis

Mustertexte für einseitige Freistellungerklärungen und die Anordnung der In­anspruchnahme des restlichen Urlaubs im auslaufenden Arbeitsverhältnis mit Er­läu­terungen
Neunfassung 11/2022

fristlose Kündigung

Tipps zum Ausspruch fristloser Kündigungen i.S.d. § 626 BGB ein­schließlich Hin­weisen zur Beteiligung des Betriebsrats. Aufbau als Hand­lungs­­an­leitung in der Reihenfolge der Vorgehensweise im Betrieb unter be­son­derer Be­rück­sich­ti­gung der Voraussetzungen einer wirk­samen Ver­dachts­kündigung
aktualisierte Fassung 05/2016
Ergänzend empfehlen wir Ihnen unsere umfangreiche Broschüre zum Kündigungsrecht.

Funktionszulage - Ergänzungsvereinbarungaufgrund der Übertragung von zusätzlichen Funktionen im Rahmen des Direktionsrechts mit Regelungen zum Entzug der Zusatzaufgabe und zur Anrechnung der Zulage auf sonstige Vergütungserhöhungen.
Voraussetzung für den einseitigen Entzug der Zusatzaufgabe ist, dass die dafür gezahlte Zulage nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht.
Achten Sie bitte darauf, dass die Zulage in den Vergütungsabrechnungen auch gesondert ausgewiesen wird.
Gebäudereiniger - befristeter Arbeitsvertrag - Stundenvergütungohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Arbeitsvertrag - verstetigtohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und verstetigten Monatseinkommen
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütungfür Befristungsfälle mit Sachgrund (z.B. Krankeitsvertretung) und mit Probezeit.
Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütung ohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigtohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und Vereinbarung eines verstetigten Monatseinkommens
Gebäudereiniger - befristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigtohne Probezeit / nur für Neueinstellungen (Befristung ohne Sachgrund)
und verstetigten Monatseinkommen
Gebäudereiniger - sachgrund-befristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütungfür Befristungsfälle mit Sachgrund (z.B. Krankeitsvertretung) und mit Probezeit.
Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Arbeitsvertrag - Stundenvergütungohne Probezeit 
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütungmit Probezeit (Probearbeitsverhältnis)
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - Stundenvergütungmit Probezeit (Probearbeitsverhältnis)
und Vergütung nach geleisteten Stunden
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigtmit Probezeit (Probearbeitsverhältnis)
und Vereinbarung eines verstetigten Monatseinkommens
Gebäudereiniger - unbefristeter Objektarbeitsvertrag - verstetigtmit Probezeit (Probearbeitsverhältnis)
und verstetigter Vergütung
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - Stundenabrechnungwie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zuätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - Stundenabrechnungwie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zuätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - verstetigtzur Übertragung eines neuen Objekts / Befristung mit Sachgrund (z.B. zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter)
mit verstetigten zusätzlichen Monatseinkommen
HINWEIS: Ohne Sachgrund ist ein solcher Zusatzvertrag nun unbefristet möglich!
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung befristet neues Objekt - verstetigtzur Übertragung eines neuen Objekts / Befristung mit Sachgrund (z.B. zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter)
mit verstetigten zusätzlichen Monatseinkommen
HINWEIS: Ohne Sachgrund ist ein solcher Zusatzvertrag nun unbefristet möglich!
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt Stundenabrechnungwie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zusätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt Stundenabrechnungwie vorstehender Vertrag, aber mit Vergütung der tatsächlich zusätzlich geleisteten Stunden.
Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt verstetigt

zur unbefristeten Übertragung eines neuen Objekts im Rahmen eines unbefristeten oder befristeten Vertrages. In Text ist im Drop-Down-Feld auszuwählen, ob der Ursprungsvertrag befristet oder unbefristet besteht. Es sind die aktuellen AAB - ggf. auch erneut - diesem Vertrag wieder beizufügen.
mit verstetigten zusätzlichen Monatsentgelt

Gebäudereiniger - Zusatzvereinbarung neues Objekt verstetigt

zur unbefristeten Übertragung eines neuen Objekts im Rahmen eines unbefristeten oder befristeten Vertrages. In Text ist im Drop-Down-Feld auszuwählen, ob der Ursprungsvertrag befristet oder unbefristet besteht. Es sind die aktuellen AAB - ggf. auch erneut - diesem Vertrag wieder beizufügen.
mit verstetigten zusätzlichen Monatsentgelt

Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Abs. 1 Corona-ArbSchVUnter besonderer Berücksichtigung der durch die Verordnung geschaffenen Prüfungsgegenstände. Zu der Pflicht, Arbeitnehmern die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, ergänzen Sie die Gefährdungsbeurteilung um ein Protokoll, welches wir Ihnen hier anbieten. Stand 27.01.2021
Gehalt- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhaltgültig ab 05/2009
Gehalt- und Lohntarifvertrag Sachsen-Anhalt 2005gültig ab 05/2005
Gehälter für zum Notdienst berechtigte Mitarbeiter 2015gültig ab 01.01.2015.
Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehälter für zum Notdienst berechtigte Mitarbeiter Nordrhein 2015gültig ab 01.01.2015.
gültig im Kammerbezirk Nordrhein (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Berlin - Tabelle 2013herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Berlin - Tabelle 2017-2019Gehälter und Löhne bis 08/17 und ab 09/17 sowie 07/18,
Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 09/18 herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2014nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013, gültig ab 01.04.2014 (Quelle: ver.di Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2017-2019gültig bis 31.05.2017 und ab 01.06.2017 sowie 01.04.2018,
Ausbildungsvergütungen bis 31.03.2017 und ab 01.04.2017 sowie 01.04.2018
(Quelle: ver.di Landesbezirk Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Hessen - Tariftabelle 2019-2020gültig bis 31.05.2019 und ab 01.06.2019 sowie 01.04.2020,
Ausbildungsvergütungen bis 31.05.2019 und ab 01.06.2019 sowie 01.04.2020
(Quelle: ver.di Landesbezrik Hessen)
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz Tabelle 2017-2019gültig ab 01.07.2017 und 01.05.2018, Ausbildungsvergütungen an 01.08.2017 und 01.08.2018
Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz Tabelle 2019-2020gültig ab 01.07.2019 und 01.05.2020, Ausbildungsvergütungen an 01.08.2019 und 01.08.2020
Quelle: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Sachsen Tariftabelle 2017gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017
Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Sachsen-Anhalt Tariftabelle 2017gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017
Quelle: ver.di
Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen Einzelhandel Thüringen Tariftabelle 2017gültig für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ab 08/2017, Ausbildungsvergütungen ab 09/2017
Quelle: ver.di
Gehalts- und Lohntariftabelle Einzelhandel Niedersachsen 2006-2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag / Tarifvertrag Warenverräumung Einzelhandel Hamburg 2017-2019vom 11.09.2017 und gültig ab 01.05.2017 für Löhne und Gehälter und ab 01.09.2017 für Ausbildungsvergütungen, mit neuen Werten nach dem Abschluss 2019 erstmals kündbar zum 30.04.2021.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2008-2009mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen
gültig vom 01.04.2007 bis 31.03.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2009-2011mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen
gültig vom 01.04.2009 bis 31.03.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2011-2013mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen
vom 10.06.2011, gültig vom 01.04.2011 bis 31.03.2013
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2013-2017mit Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen
vom 05.12.2013, gültig vom 01.04.2013 bis 31.03.2015
- verlägert bis 31.03.2017 (Tarifsätze 2015/2016 und 2016/2017 siehe die jeweiligen Tariftabellen)
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2017-2021mit Ausbildungsvergütungen, tariflicher Einmalzahlung und Sozialzulagen
vom 27.07.2017, gültig vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 und mit den neuen Werten der Tabelle 2019/2020 erstmals kündbar zum 31.03.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel BayernGehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 09.12.2013.
Aktuelle Werte nach 2013 siehe Tariftabellen.
Nach dem letzen Abschluss in der Tarifrunde 2019 wieder kündbar zum 30.04.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bayern 2003 Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 25. Juli 2003
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bayern 2011Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag vom 6. Juli 2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin vom 20.11.2011, gültig ab 01.07.2011 (textlich weiterhin unverändert in Kraft, wobei die neuen Werte aus den Tariftabellen nach den späteren Abschlüssen folgen), kündbar zum 30.06.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin 2005vom 04.01.2006, gültig ab 01.07.2005
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Berlin 2009vom 06.07.2009, gültig ab 01.07.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburgvom 20.07.2011 und mit den Werten nach dem Abschluss 2019 weiter in Kraft kündbar zum 30.06.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2005vom 12.01.2006, gültig ab 01.07.2005.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2007vom 04.09.2008, gültig ab 01.07.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2009vom 06.07.2009, gültig ab 01.07.2009.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2007/2009vom 15.04.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2009/2010vom 07.08.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2011/2013vom 12.08.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2013/2015vom 24.02.2014
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2015/2017vom 23.07.2015
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Bremen 2017/2019vom 03.08.2017, mit neuen Werten ab 2019 fortgeltend, kündbar zum 30.04.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2005-2007vom 25.07.2006, gültig vom 01.05.2005 bis 30.04.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2007-2009vom 07.08.2009, gültig vom 01.05.2007 bis 30.04.2009
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2009-2011vom 07.08.2009, gültig vom 01.05.2009 bis 30.04.2011.
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013vom 12.08.2011, gültig vom 01.05.2011 bis 30.04.2013
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2013-2015vom 24.02.2014, gültig vom 01.05.2013 bis 30.04.2017
einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 24.02.2014
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2015-2017vom 23.07.2015, gültig vom 01.05.2015 bis 30.04.2017
einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 23.07.2015
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2017-2021vom 02.08.2017, gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019 und fortgeltend mit den neuen Werten des Abschlusses 2021 erstmals kündbar zum 30.04.2023.
einschließlich Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf vom 02.08.2017
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2003(gültig ab 01.04.2003)
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2005-2007gültig ab 01.04.2005 bis 31.03.2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2009-2011gültig vom 01.04.2009 - 31.03.2011 mit
Tarifvertrag Vorsorgeleistung gültig vom 01.01.bis 31.12.2011
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Saarland 2017-2020vom 05.09.2017, gültig vom 01.04.2017 - 31.03.2019 und mit neuen Werten 2019-2020 gem. nach­­folgender Tabelle erstmals kündbar zum 31.03.2021
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsengültig ab 05/2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2005gültig ab 05/2005
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Thüringengültig ab 05/2007
Gehalts- und Lohntarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2005gültig ab 05/2005
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund 2011gültig ab 01.01.2011, erstmals kündbar zum 31.12.2012.
Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund ab 01.01.2016gültig ab 01.01.2016, erstmals kündbar zum 31.12.2016.
Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Bund ab 01.07.2013gültig ab 01.07.2013, erstmals kündbar zum 30.06.2015.
Bundesweit gültig mit Ausnahme des Kammerbezirks Nordrhein und des Landes Sachsen (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2012gültig vom 01.09.2012 bis 28.02.2014
Gültig im Kammerbezirk Nordrhein (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2014gültig ab 01.03.2014, erstmals kündbar zum 31.12.2015.
Gültig im Kammerbezirk Nordrhein (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstariftabelle Apotheken Nordrhein 2016gültig ab 01.01.2016, erstmals kündbar zum 31.12.2017.
Gültig im Kammerbezirk Nordrhein (Herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, abgeschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Gehaltstarifvertrag / Lohntarifvertrag / Tarifvertrag Warenverräumung Einzelhandel NRW 2015-2021mit Ergänzung für das Tankstellen- und Garagengewerbe
vom 18.08.2015, gültig ab 01.05.2015, mit den neuen Werten der → Tabelle 2021/2023 erstmals kündbar zum 30.04.2023
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2008Gehaltstarifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 12. September 2008
gültig ab 01.05.2007 für Gehälter und Ausbildungsvergütungen
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2011 -2013Gehaltstarifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 22.06.2011
gültig ab 01.05.2011 für Gehälter und Ausbildungsvergütungen
ab 2013 gelten neue Werte nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW 2008-2009vom 25.07.2008
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz vom 30.06.2011
nach den aktuellen Abschlüssen mit den Werten der nachfolgenden Tariftabellen weiter in Kraft und kündbar zum 30.04.2021
Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2005(gültig ab 01.05.2005)
Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002 allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 2009-2011nicht allgemeinverbindlich. Gültig vom 01.05.2009-30.04.2011.
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2009vom 06.05.2009
gültig vom 01.01.2009 - 31.12.2010
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011vom 20.01.2011
gültig ab 01.01.2011 - kündbar zum 31.12.2011
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2012vom 01.03.2012
gültig ab 01.01.2012 - kündbar zum 31.03.2013
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2013vom 09.07.2013
gültig vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2016
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016vom 13.04.2016
gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.03.2017
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2017vom 01.08.2017
gültig ab 01.04.2017 - kündbar zum 31.03.2019
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2019gültig ab 01.04.2019 - kündbar zum 31.12.2020
Gehaltstarifvertrag Gebäudereinigung Berlin 2002Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten Gebäudereiniger-Handwerk Berlin 
vom 12.12.2003, gültig ab 01.05.2002 im Land Berlin, erstmals kündbar zum 31.12.2004 
Nicht allgemeinverbindlich
Gehaltstarifvertrag Zeitungsverlage in Niedersachsen und Bremen 2016-2019vom 01.11.2016
Geringfügigkeitsrichtlinien 2022vom 16.08.2022
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteArtikelgesetz vom 27.03.2020
(Direkter Link zur Quelle beim Bundesanzeigerverlag ⇒ hier)
Glasreiniger - befristeter Akkordarbeitsvertragohne Sachgrund der Befristung, also nur für Neueinstellungen
Glasreiniger - unbefristeter Akkordarbeitsvertragmit Probezeitvereinbarung (befristetes Probearbeitsverhältnis)
Glasreiniger - unbefristeter Akkordarbeitsvertragohne Probezeitvereinbarung
Gleitzeitvereinbarung [Muster mit Erläuterungen]Flexible Arbeitszeit ist in vielen Betrieben weit verbreitet. Falls es für Ihr Unternehmen keine Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt, sollte die Gleitzeit schriftlich vereinbart werden. Mit dem Musterformular regeln Sie die Höchstarbeitszeit, Kernarbeitszeit und wie mit Pausen sowie mit Zeit­schulden bzw. Zeitguthaben zu verfahren ist.
Gutscheine im EinzelhandelGeschenk- und Umtauschgutscheine - rechtliche Rahmenbedingungen
aktualisierte Fassung Juli 2014
Handlungsvollmachtgem. § 54 Abs. 1 HGB
Heimarbeit / Homeoffice [Muster mit Erläuterungen]Vereinbarungen zur Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) mit Erläuterungen.
Heimarbeit / Homeoffice aus Anlass der Corona-Krise [Muster mit Erläuterungen]Vereinbarungen zur Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) aus Anlass der Corona-Krise mit Erläuterungen.
Stand 15.03.2020
Hinausschieben der Altersbefristung - erstmaligZusatzvereinbarung über das erstmalige Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regel­alters­grenze gem. ⇒ § 41 Satz 3 SGB VI
Hinausschieben der Altersbefristung - weiteresZusatzvereinbarung über das weitere Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verlängerung der Befristung) mit Erreichen der Regel­altersgrenze gem. ⇒ § 41 Satz 3 SGB VI
Historie der Anpassung der AABDie Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen werden fortlaufend durch notwendige Anpassungen an geänderte Gesetzeslagen oder Rechtsprechung aktualisiert. Die Anpassungshistorie protokolliert den inhaltlichen Verlauf der Änderungen und gibt damit einen Überblick, welche Texte innerhalb welcher Zeiträume Verwendung fanden. Dort finden sich teilweise auch Hinweise auf mögliche Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Klauseln.
Aktueller Stand: V 15.3 - November 2023
I. a. Objektverträge für Gebäudereiniger - erstmaliger Vertragsabschluss


I. a. Objektverträge für Gebäudereiniger - erstmaliger Vertragsabschluss


I. b. Verträge für Gebäudereiniger - Übertragung weiterer Objekte


I. b. Verträge für Gebäudereiniger - Übertragung weiterer Objekte


I. c. Verträge für Gebäudereiniger - ohne Objektbeschränkung


II. Verträge für Angestellte außerhalb des RTV


II. Verträge für Glasreiniger
III. Anstellungsverträge außerhalb des RTV
Informationspflichten für Unternehmennach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Betrifft stationäre Geschäfte wie den Onlinehandel.
Informationspflichten im InternetDas Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Informationspflichten in allen elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Impressumspflicht). Das betrifft insbesondere, aber nicht nur Websites. Ebenso sind gewerbliche Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook betroffen. Das Merkblatt nennt die Einzelheiten.
Informationssschreiben zur Quarantäne bei Urlaubsrückkehr aus Risikogebietenmit Hinweis darauf, dass im Quarantänefall keine Vergütung gezahlt wird. Auch als Aushang bzw. zur Veröffentlichung im Intranet geeignet.
aktualisierte Fassung Stand 04.09.2020
Internetnutzungmit Ausschluss jeder privaten Nutzung des Internets auf den Arbeitsplatzrechnern, aber ohne spezielle Regelungen über personalisierte E-Mail-Adressen. Bestehen personalisierte E-Mail-Adressen, nutzen Sie dazu den Zusatzvertrag zur E-Mail- und Internetnutzung.
IV. sonstige Verträge
Jahresdaten 2017 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Hinzuverdienstgrenzen für Rentenbezieher, Sachbezugswerte etc.
Jahresdaten 2018 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchst­be­trag des Arbeit­geber­zuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleit­zonen­faktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte etc.
Jahresdaten 2019 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte etc.
Neufassung April 2019
Jahresdaten 2020 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.

Jahresdaten 2021 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.

Jahresdaten 2022 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.
zum Oktober 2022 aktualisierte Fassung

Jahresdaten 2023 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.
Jahresdaten 2024 für die PersonalwirtschaftBeitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Sozialversicherung, Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung, Gleitzonenfaktor F, Bezugsgröße, Sachbezugswerte, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung etc.
Jahressonderzahlungen

Merkblatt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Sonder­zu­wen­dungen, Gra­ti­fi­ka­tionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sons­tigen Sonder­zahlungen, die der Arbeitgeber neben der laufenden mo­nat­lichen Ver­gütung erbringt. Mit Hinweisen zum Freiwilligkeitsvorbehalt und Textvorschlägen für Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer. Das Merkblatt erläutert auch die in § 5 unserer Allgemeinen Arbeits­ver­trags­be­din­gungen verwendete Klausel.

Kommissions-MustervertragRahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien als Kommissionsvertrag erarbeitet vom BTE gemeinsam mit dem Gesamtverband der Maschenindustrie sowie GermanFashion und auf der Grundlage der Prinzipien der textilen Einheitsbedingungen entstanden. Der Mustervertrag soll der Realität des Marktes sowie dem Interessenausgleich zwischen Handel und Industrie gleichermaßen Rechnung tragen.
Kündigung - fristgerecht

Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Er­gänzungen wie der Anweisung zur Inanspruchnahme des Resturlaubs oder Frei­stellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Kündigung - fristlosTextvorschlag einer außerordentlichen Kündigung mit Erläuterungen. Beachten Sie dazu zuvor unser Merkblatt zur fristlosen Künndigung im Abschnitt ⇒ Merkblätter - Arbeitsrecht.
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit

Textvorschlag zur Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses in der Probe­zeit mit Erläuterungen.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit

Textvorschlag zur außerordentlichen Kündigung eines Berufs­aus­bil­dungs­ver­hältnisses nach Ablauf der Probezeit mit Erläuterungen.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor dessen Beginn

Textvorschlag zur Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses vor Beginn mit Er­läu­te­rungen.

Kündigung in der Probezeit

Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Er­gänzungen wie der Anweisung zur Inanspruchnahme des Resturlaubs oder Frei­stellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung des Um­stands, dass in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt. 

Kündigung mit Änderungsangebot (Änderungskündigung)

Textvorschlag einer Änderungskündigung mit Erläuterungen und Er­gän­zungs­möglichkeiten.

Kündigung nach § 1a KSchG mit Abfindungsangebot

Textvorschlag mit Erläuterungen und Vorschlägen zu weiteren möglichen Ergänzungen. ⇒ Gesetzestext

Kündigung vor Dienstantritt

Textvorschlag zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Beginn mit Er­läuterungen.

Kündigungsfristen Einzelhandel NiedersachsenKündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer mit den konservierten Kündigungsfristen nach § 2 Abs. 4.2 Nr. 2 MTV Einzelhandel Niedersachsen
Kündigungsrecht

umfangreiche Broschüre (42 Seiten) zum Recht der fristgerechten Kündigung nach dem Kündigungs­schutz­gesetz, zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und zum Aufhebungsvertrag
2. Auflage 2022

Kündigungsvollmacht im EinzelfallMustertext für die Bevollmächtigung zum Ausspruch einer einzelnen Kündigung mit Erläuterungen und Hinweisen zur Verwendung.
KÜNSTLERSOZIALABGABE - Grundzüge der KünstlersozialversicherungSeit dem Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) vom 27.07.1981 ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen eine Sozialabgabe zu zahlen. Die Meldungen sind bis zum 31.03. für das Vorjahr abzugeben. Der Abgabesatz beträgt in den Jahren 2023 und 2024 5 %. aktualisierte Fassung 11/2023
Kurzarbeit aus Anlass der Corona-Krise [Muster mit Erläuterungen]

Mustertexte zur Vereinbarung von Kurzarbeit aus Anlass der Corona-Krise mit Erläuterungen (Herabsetzung der Arbeitszeit und "Kurzarbeit Null").
DEN TEXT KÖNNEN SIE HIER NICHT DOWNLOADEN!
Nutzen Sie den Download unter den Merkblättern und Mustertexen zum Arbeitsrecht in der Corona-Krise. Lesen Sie zudem unsere Informationen im öffentlichen Teil unserer Website. Direkt zum Download des Mustertextes geht es hier.

Kurzarbeit und Qualifizierung - Fragen und AntwortenMerkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.03.2020
- (⇒ Quelle)
KurzarbeitergeldBerechnungshilfe der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Kurzarbeitergelds
Stand 26.03.2020
KurzarbeitergeldKurzübersicht der Bundesagentur für Arbeit.
Stand Referentenentwurd 19.03.2020
Kurzarbeitergeld - fachliche Weisungen "Verbesserungen für das KUG"vom 30.03.2020, gültig bis 31.12.2020 (⇒ Quelle)
Stand 04.05.2020
Kurzarbeitergeld - fachliche Weisungen der BAalso die Arbeitsgrundlage der Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen, allerdings in der letzten Fassung vom 20.12.2018, die die Erleichterungen anl. der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt. Beachten Sie daher auch die nachfolgende ergänzende Weisung vom 30.03.2020.
Stand 04.05.2020
Kurzarbeitergeld - Links auf einen BlickÜbersicht der der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Links zum Thema.
Stand 25.03.2020
Kurzarbeitergeld - Verordnung zur Erleichterung Referentenentwurf der Verordnung zur Erleichterung der Kurzarbeit
Stand 18.03.2020
Kurzarbeitvereinbarungunsere aktuellen Mustertexte der Kurzarbeitvereinbarung mit Erläuterungen
ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!
Stand 05.01.2021 V 10.1
kurzfristig Beschäftigte - Ergänzungsvereinbarung (maximal 3 Monate bei einer Beschäftigung an mindestens 5 Arbeitstagen in der Woche)nach § 8 I Ziff. 2 1. Alt. SGB IV
Seit 2015 können kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigungsverhältnisse bis zur Dauer von 3 Monaten (zuvor 2 Monate) abgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte die ⇒  Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022
kurzfristig Beschäftigte - Ergänzungsvereinbarung (maximal 70 Arbeitstage bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche)nach § 8 I Ziff. 2 2. Alt. SGB IV
Seit 2015 können kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigungsverhältnisse für maximal 70 Arbeitstage (zuvor 50 Arbeitstage) abgeschlossen werden. 
Beachten Sie bitte die ⇒ Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit.
NEUFASSUNG NACHWEISGESETZ 2022

Kurzinformation zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in Niedersachsen Merkblatt des AVMG Niedersachsen
Langzeiterkrankung - Hinweis zur Anzeige und Nachweispflicht

für Fälle, in denen eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert. Ar­beit­nehmer sind auch nach Ablauf dieser Frist aus § 5 I Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setz zur Anzeige und zum Nachweis der Fortdauer der Ar­beits­unfähigkeit verpflichtet. Der Text informiert die Arbeitnehmer über diese Rechts­lage.

Lenkzeiten im Straßenverkehr

Merkblatt des ZDH über die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten im Straßenverkehr, zu beachten beim Einsatz von Fahrern/innen auf Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigen Gesamtgewicht
Quelle: ZDH
Fassung Stand 2008

Lohntarifvertrag Einzelhandel HamburgLohntarifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 22.06.2011
gültig ab 01.05.2011 für Löhne und Ausbildungsvergütungen
ab 2013 gelten neue Werte nach dem Abschluss der Tarifrunde 2013
kündbar zum 30.04.2015
Lohntarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2008Lohntarifvertrag mit Ausbildungsvergütungen vom 12. September 2008
gültig ab 01.05.2007 für Löhne und Ausbildungsvergütungen
Lohntarifvertrag Einzelhandel NRW 2008-2009vom 25.07.2008
Lohntarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2005(gültig ab 01.05.2005)
Lohntarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2011-2013vom 30.06.2011
Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 2009-2011nicht allgemeinverbindlich. Gültig vom 01.05.2009-30.04.2011.
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 10/2022 - 2024Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 02.06.2022, gültig ab 01.10.2022 / erstmals kündbar zum 31.12.2024
Nicht allgemeinverbindlich
Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2004-2005Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 04.10.2003, gültig vom 01.04.2004 bis 31.12.2005 in der Bundesrepublik Deutschland
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2009-2011Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 29.10.2009, gültig vom 01.10.2009 bis 31.12.2011 in der Bundesrepublik Deutschland
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2012-2013Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 23.08.2011, gültig ab 01.01.2012 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2013 
(mit Hinweisen zu den Lohngruppen 6/6a im Lohntarifvertrag und Lohngruppe 6 im Mindestlohntarifvertrag)
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2013-2015Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 20.06.2013, gültig ab 01.11.2013 in der Bundesrepublik Deutschland
(mit Hinweisen zu den Lohngruppen 6/6a im Lohntarifvertrag und Lohngruppe 6 im Mindestlohntarifvertrag)
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2015
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2016-2017Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 30.10.2015, gültig ab 01.11.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2017
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2018-2020Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland
vom 10.11.2017, gültig ab 01.11.2018 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2020
Nicht allgemeinverbindlich
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2021-09/2022Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 04.11.2019, gültig ab 01.11.2021 bis 30.09.2022
Nicht allgemeinverbindlich
Mandanten-Information 10/2017 vom 24.11.2017
  • neue Fachliche Weisung zur Sperrzeit: Vermeidung einer Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag
  • LAG Niedersachsen zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
  • Betriebsratswahlen 2018
  • save the date: Arbeitsrechtstagung am 11. und 19.04.2018
Mandanten-Information 4/2017 vom 12.04.2017
  • Arbeitszeugnis: Zuviel des Guten?
  • Unwirksame Kettenbefristung
  • Neue Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur zu Sperrzeiten
  • Neue Broschüre zum Schwerbehindertenrecht
Mandanten-Information 7/2017 vom 13.07.2017
  • Konsequentes personalwirtschaftliches Handeln!
  • Fortsetzungserkrankungen und 6-Wochen-Zeitraum
  • 40 € Verzugspauschale auch bei geringfügigen Forderungen
Mandanten-Information 9/2017 vom 20.10.2017
  • Urlaubsanspruch trotz ruhenden Arbeitsverhältnis
  • „unbezahlter“ Urlaub
  • Urlaubskürzung bei Elternzeit europarechtswidrig?
  • Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit im Blockmodell
  • Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- in Teilzeit
  • Rechtsprechungsänderung: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht vorläufig befolgen
Mandanten-Information 1/2011 vom 03.01.2011
  • pauschale Abgeltung von Überstunden kann unwirksam sein
  • Künstlersozialabgabepflicht beachten / Merkblatt
  • Emmely und die Folgen – oder die Frage, ob jeder Arbeitnehmer einen Diebstahl frei hat
Mandanten-Information 1/2012 vom 03.01.2012
  • Urlaubsansprüche verfallen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs
  • BFH: Ein-Prozent-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht anwendbar
  • Schwerbehindertenausgleichsabgabe erhöht
Mandanten-Information 1/2013 vom 03.01.2013
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz vor der Verabschiedung
  • Arbeitsrechtstagung 2013 am 05.03.2013
  • Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Weitere Rechnungsstellung und Mahntätigkeit untersagt
  • Minijobs: Übergangsfälle aus 2003
Mandanten-Information 1/2014 vom 30.01.2014
  • Anspruch auf Entgeltumwandlung – keine Hinweispflicht des Arbeitgebers
  • Arbeitsbescheinigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Besteuerung von Abfindungen
  • Betriebsratswahl 2014
  • Freikarten zur CeBIT 2014
Mandanten-Information 1/2015 vom 07.01.2015
  • Arbeitsrechtstagung 2015 - Termine
  • Jahresdaten 2015
  • Mindestlohngesetz: Notwendige Änderungen in Arbeitsverträgen
  • Künstlersozialabgabe
  • Sachgrundlos auf 5 Jahre befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern zulässig
  • Rest-Urlaub bei unterjährigen Arbeitgeber-Wechsel
Mandanten-Information 1/2016 vom 27.01.2016
  • Pausenzeiten müssen ausdrücklich angeordnet werden
  • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen
Mandanten-Information 1/2017 vom 04.01.2017
  • Neue Arbeitsstättenverordnung: Änderungen beim Arbeitsschutz
  • Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern trotz AU-Attest
  • Merkblatt: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Mandanten-Information 1/2018 vom 05.02.2018
  • Mindestlohn ab 2019
  • Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit und Ruhen des ALG-Anspruchs
  • Kündigung wegen Alkoholsucht
  • Workshop: Leistungsstörungen als Kündigungsgrund oder Chance zur Motivation?
Mandanten-Information 1/2018 vom 05.02.2018
  • Mindestlohn ab 2019
  • Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit und Ruhen des ALG-Anspruchs
  • Kündigung wegen Alkoholsucht
  • Workshop: Leistungsstörungen als Kündigungsgrund oder Chance zur Motivation?
Mandanten-Information 1/2019 vom 11.01.2019
  • Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
  • Kurzfristiger Minijob: Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
  • unvorhergesehenes Überschreiten der 450-Euro-Grenze
  • 450,00 Euro als Monatswert
  • neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen
Mandanten-Information 1/2020 vom 28.01.2020
  • Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs
  • Transparenzregister - Eintragungspflicht
  • Abzocke mit Transparenzregister
Mandanten-Information 1/2021 vom 05.01.2021
  • Einbringung von Erholungsurlaub zur Meidung von Kurzarbeit
  • Urlaubsentgelt und Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld an Sonn- und Feiertagen
  • Korrektur von Kurzarbeitergeldanträgen
  • Jahressonderzahlungen
  • Überarbeitete SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
  • Corona-Sonderzahlungen
  • Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes
Mandanten-Information 1/2022 vom 19.01.2021
  • Niedersächsische Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz
  • Ärztlich attestierte Unfähigkeit, eine Maske zu tragen
  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht
  • Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Altverträgen
  • Arbeitslosmeldung ab 01.01.2022 online möglich
  • neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen (AAB)
Mandanten-Information 1/2023 vom 02.01.2023
  • keine Verjährung des Urlaubsanspruchs ohne Hinweis des Arbeitgebers
  • Midijob-Grenze steigt auf 2.000 Euro
  • Keine Pflicht zur Erkundigung nach Dienstplanänderungen in der Freizeit
  • Arbeitszeitreduzierung im Rahmen der Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung
Mandanten-Information 1/2024
  • Aufforderung zur Inanspruchnahme des Urlaubs
  • Transparenzregister - Eintragungspflicht
  • Abzocke mit Transparenzregister
Mandanten-Information 1/2024 vom 02.02.2024
  • Probezeit? Maximal 3 Monate!
  • Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn
  • Auszahlung der Energiepreispauschale
  • Mehrheit der Unternehmen zahlt Inflationsausgleich

Mandanten-Information 10/2011 vom 12.04.2011
  • Mehr als drei Jahre zurückliegende „Zuvor-Beschäftigung“ kein Hindernis für erneuten sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag
  • Tagung „Update Arbeitsrecht 2011“
  • Besonderheiten bei der Stellenbewerbung durch Behinderte
Mandanten-Information 10/2012 vom 08.08.2012
  • BAG klärt Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung

  • „Kettenarbeitsverträge“ bedürfen unter Umständen zusätzlicher Begründung

  • Künstlersozialversicherung: Beitrag steigt 2013 auf 4,1 %

  • Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft getreten

Mandanten-Information 10/2013 vom 22.08.2013
  • Formale Voraussetzungen bei Massenentlassungen verschärft
  • Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers
  • Vergünstigte Jahres-Jobtickets sind steuerpflichtig
Mandanten-Information 10/2014 vom 17.10.2014
  • Ergänzungen der Arbeitsvertragsformulare
  • Bevorstehende Änderung der Pflegezeit
    • Achtung: Ausschluss des § 616 BGB vereinbaren
Mandanten-Information 10/2015 vom 10.12.2015
  • Neuer Gesetzentwurf: Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht?
  • Statusprüfungen der Deutschen Rentenversicherung
  • Clearingverfahren / Statusfeststellungsverfahren
  • Jahresdaten 2016 für die Personalwirtschaft
  • Seminar "Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit": noch fünf Restplätze
Mandanten-Information 10/2016 vom 16.09.2016
  • Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen – Darlegungslast des Arbeitnehmers
  • Textform statt Schriftform: Arbeitsverträge müssen angepasst werden
  • BAG: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel
  • Urlaubsbemessung in Werk- oder in Arbeitstagen?
Mandanten-Information 10/2018 vom 18.12.2018
  • Änderungen im Teilzeitrecht
  • Brückenteilzeit
  • Erörterung von Teilzeitwünschen
  • Verlängerung der Arbeitszeit
  • Längere Mindestarbeitszeit bei variablen Arbeitsverträgen
  • Höchstgrenze variabler Mehrarbeit
Mandanten-Information 10/2018 vom 18.12.2018
  • Änderungen im Teilzeitrecht
  • Brückenteilzeit
  • Erörterung von Teilzeitwünschen
  • Verlängerung der Arbeitszeit
  • Längere Mindestarbeitszeit bei variablen Arbeitsverträgen
  • Höchstgrenze variabler Mehrarbeit
Mandanten-Information 10/2019 vom 05.12.2019
  • Mindestausbildungsvergütung ab 2020
  • Ausbildung in Teilzeit
  • Freistellung von Auszubildenden
  • Neue Abschlussbezeichnungen für Ausbildungen
  • Risiken unwirksamer Versetzungen
  • Jahresdaten 2020
Mandanten-Information 10/2021 vom 18.11.2021
  • 3G am Arbeitsplatz
  • Förderung der Impfungen durch Arbeitgeber
  • Erneut Homeoffice-Pflicht
  • Testpflicht in Pflegeeinrichtungen
  • Kinderkrankengeld und Betreuungsgeld
Mandanten-Information 11/2011 vom 29.04.2011
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern aus EU-Mitgliedsstaaten
  • Nutzung von Kundendaten:
    Form der Einwilligung / Übergangsfrist für Datenspeicherung / Datenweitergabe an Dritte / Miet- oder Kaufadressen / Daten von Arbeitnehmern
Mandanten-Information 11/2012 vom 14.08.2012
  • Alt-Adressdaten dürfen u.U. ab 01.09.2012 nicht mehr genutzt werden
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Einverständniserklärung der Arbeitnehmer/innen
  • Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz:
  • - Verpflichtungserklärung
  • - betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Mandanten-Information 11/2013 vom 29.08.2013
  • Gewerbeauskunft-Zentrale:
    LG Düsseldorf stellt „wirksame Vertragsbeziehung“ fest

  • DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH:
    Sinnlose Kosten bei Markenverlängerung

  • Berechnung des pfändbaren Einkommens bei unpfändbaren Bezügen

Mandanten-Information 11/2014 vom 25.11.2014
  • Mindestlohn: Haftung für Subunternehmer
  • Mindestlohn: Arbeitszeitaufzeichnung der Geringverdiener
  • Mindestlohn: Verordnung zu Aufzeichnungs- und Meldepflichten
  • Mindestlohn: auch für Schüler und Studenten
  • Mindestlohn: Online-Seminar?
  • Beweislast im Zeugnisprozess
Mandanten-Information 11/2016 vom 23.11.2016
  • Mutterschutzrecht: Änderungen ab 01.01.2017
  • Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung 
Mandanten-Information 11/2017 vom 22.12.2017
  • Neufassung des Schwerbehindertenrechts ab 2018
  • Formularsatz zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Sozialversicherungsbeiträge nach einer Kündigungsschutzklage
  • Jahresdaten 2018
Mandanten-Information 11/2019 vom 20.12.2019
  • Whistleblowing-Richtlinie in Kraft
  • Sachbezugsgrenze
  • Google Analytics nur mit Einwilligung nutzbar
Mandanten-Information 11/2021 vom 30.11.2021
  • Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
  • Höhe des Kurzarbeitergelds und Hinzuverdienst ab 2022
  • Arbeitsrechtliche Vorhaben der Ampel-Koalition
Mandanten-Information 12/2011 vom 13.05.2011
  • Nutzungswertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen soll gesetzlich geregelt werden
  • erste Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz
  • Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    - wegen Videoüberwachung der Verkaufsräume?
    - wegen Zahlung per EC- oder Kreditkarten?
Mandanten-Information 12/2012 vom 07.09.2012
  • Entschädigungsanspruch nach diskriminierender Stellenanzeige

  • Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie verzögert sich

  • vorläufige Sozialversicherungswerte 2013

Mandanten-Information 12/2013 vom 19.08.2013
  • Smiley in der Zeugnisunterschrift
  • Rechtsmissbräuchlicher Einsatz des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit
  • Neues Reisekostenrecht ab 2014
Mandanten-Information 12/2014 vom 03.12.2014
  • Mindestlohn: Merkblatt statt Online-Seminar
  • Aushangpflichtige Gesetze
  • Aushang von Tarifverträgen
  • Literaturhinweis: Gesetzesformulare Kündigungsschutzrecht
Mandanten-Information 12/2016 vom 02.12.2016
  • 40-Euro-Pauschale bei Verzug
  • Werbewidersprüche über werbestopper.de
  • übernommene Fortbildungskosten sind kein Arbeitslohn
  • Outsourcing von Reinigungsarbeiten – Sozialversicherungsbeitragspflicht kann bestehen bleiben
Mandanten-Information 12/2021 vom 20.12.2021
  • Arbeitsunfähigkeit nach Eigenkündigung
  • Sonderregelungen aus Anlass der Corona-Pandemie
  • Berechnung der 24-Monatsfrist für den Bezug von Kurzarbeitergeld
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab Mitte 2022
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeberanteil für Rentner
Mandanten-Information 13/2011 vom 07.06.2011
  • Verrechnung des Urlaubsanspruchs in der Kündigungsfrist eindeutig festlegen
  • Teilzeitwunsch nach § 8 TzBfG
    - pauschaler Hinweis auf entgegenstehende betriebsübliche Abläufe reicht nicht
    - zu kurzfristiges Verlangen führt nicht zur Unwirksamkeit
Mandanten-Information 13/2012 vom 05.10.2012
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?

  • bei freiwilligen Sonderzahlungen jährliche Vorbehaltserklärung?!

  • Umfang und Lage der geschuldeten Arbeitszeiten nach jeweiligem Arbeitsanfall?

Mandanten-Information 13/2013 vom 27.09.2013
  • Arbeitszeitdauer außertariflicher Angestellter

  • Fristlose Kündigung wegen schwerer körperlicher Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit

  • Rechengrößen zur Sozialversicherung 2014

Mandanten-Information 13/2014 vom 19.12.2014
  • neue Gringfügigkeitsrichtlinien
  • GFB: Vereinfachte Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Entgelts
  • Aufzeichnung der Arbeitszeit der Geringverdiener
Mandanten-Information 13/2016 vom 21.12.2016
  • Mitbestimmung des Betriebsrates beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen
  • Urlaubsabgeltung beim Tod eines Arbeitnehmers
  • Jahresdaten 2017
Mandanten-Information 14/2011 vom 15.06.2011
  • risikoreiche Links zu sozialen Netzwerken
  • Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des "gefällt mir"-Buttons von Facebook?
  • Kartenverwendung im Internet
  • Betreiber eines WLAN haftet für Rechtsverstöße seiner Kunden
Mandanten-Information 14/2012 vom 12.10.2012
  • Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • 10 % Rabatt für unsere Mandanten bei der GfP

  • Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Organspende: neue Entgeltfortzahlungspflicht

Mandanten-Information 14/2013 vom 15.10.2013
  • Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge: Neue Risiken

  • Mustertexte für Kündigungen

  • BFH: Teilnahme an Betriebsveranstaltung führt nur bei objektiver Bereicherung der Teilnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

  • Bestimmte Impressums-Verstöße sind nicht wettbewerbswidrig

Mandanten-Information 15/2011 vom 22.06.2011
  • risikoreiche Vereinbarung von Monatsarbeitszeiten
  • Vereinbarung einer "durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit" unwirksam
  • risikoreiche nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Mandanten-Information 15/2012 vom 16.11.2012
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag?

  • Merkblatt Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

  • U1-Verfahren bei Drittschädigung

  • Befristete Verträge müssen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden

Mandanten-Information 15/2013 vom 31.10.2013
  • der Mindestlohn kommt

  • „Ablösesumme“ bei vorzeitigem Ausstieg von Spitzenkräften?

  • VG Schleswig: Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben

  • Weihnachtsgeschenke nur für anwesende Mitarbeiter

  • Künstlersozialabgabe steigt erneut

Mandanten-Information 16/2011 vom 01.07.2011
  • neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011
  • neuer gesetzlicher Verzugszins ab 01.07.2011
  • Werbung mit Einführungspreisen unter Gegenüberstellung durchgestrichener Regulärpreise muss Geltungsdauer der Einführungspreise angeben
  • Ende eines Räumungsverkaufs muss erst bei dessen Feststehen angegeben werden
  • Normalerweise kein Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen
Mandanten-Information 16/2012 vom 04.12.2012
  • Änderungen bei der Elternzeit

  • Minijobs - Übergangsregeln

  • Erhöhung der Gleitzonengrenze

  • Minijobs: Vorsicht bei schwankendem Arbeitseinsatz

Mandanten-Information 16/2013 vom 07.11.2013
  • Weihnachtsgeldzahlung 2013 – Hinweis auf die Freiwilligkeit

  • Jahressonderzahlungen – neue allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen

  • Warengutschein als Weihnachtszuwendung

  • Angemessene Vergütung für Auszubildende 

Mandanten-Information 17/2011 vom 09.07.2011
  • EuGH-Generalanwältin: Jahresurlaubsanspruch eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers darf zeitlich beschränkt werden
Mandanten-Information 17/2012 vom 20.12.2012
  • Geringfügige Beschäftigung:
    Meldeverfahren und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Geringverdiener: arbeitsrechtlicher Status
  • Merkblatt: Daten und Termine 2013
Mandanten-Information 17/2013 vom 22.11.2013
  • Sonderzahlung mit Mischcharakter: Stichtagsregelung unwirksam

  • unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer:
    lohnsteuerliche Behandlung ab 2014

  • Entwicklungen im Arbeitsrecht durch eine Große Koalition

  • PSV-Beitrag sinkt auf 1,7 o/oo

Mandanten-Information 18/2011 vom 29.07.2011
  • Gesonderte Einwilligungserklärung für Telefonanrufe zu Werbezwecken
  • Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
Mandanten-Information 18/2013 vom 04.12.2013Koalitionsvertrag: arbeitsrechtliche Inhalte
  • gesetzlicher Mindestlohn
  • Mindestlohn für Praktikanten
  • Tarifgeltung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Allgemeinverbindlichkeiten nach dem Tarifvertragsgesetz
  • missbräuchliche Werkvertragsgestaltungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Rückkehrrecht aus der Teilzeit
  • Whistleblower
  • Tarifeinheit im Betrieb
Mandanten-Information 19/2011 vom 15.08.2011
  • geht bei der Sozialauswahl Alter vor Unterhalt?
  • neues Arbeitsvertragsformular: Abrechnung auf Stundenbasis
  • Umlagekassen erstatten Zuschüsse zur Altersversorgung
Mandanten-Information 2/2011 vom 13.01.2011
  • 0,03 %-Zuschlag für Privatnutzung des Dienstwagens für Fahrten
    zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Nutzung
  • Spezialfall: Fahrten zwischen Betriebsstätte und Dienstwohnung
  • Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit
  • Entzug eines Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen
  • neue Arbeitsvertragsformulare - Merkblatt
Mandanten-Information 2/2012 vom 10.02.2011
  • Finanzverwaltung warnt vor Spam-Mails
  • Freistellung in flexiblen Arbeitszeitmodellen vereinfacht
  • Auskunftsverweigerung gegenüber einem erfolglosen Bewerber kann für eine Diskriminierung sprechen
Mandanten-Information 2/2013 vom 25.01.2013
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens

  • „Verfalldatum“ für Abmahnungen?

  • Gewerbeauskunft-Zentrale.de: Weitere Mahnungen

  • Rundfunkgebühren – Musterklage?

Mandanten-Information 2/2014 vom 20.02.2014
  • Fristlose Kündigung: Verdacht oder erwiesene Tat?
  • Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Schrankdurchsuchung
  • 7 € Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte nicht sittenwidrig
  • Freikarten zur HANNOVER MESSE
Mandanten-Information 2/2015 vom 12.02.2015
  • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit – keine Kürzung des Urlaubs
  • Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer: Austritt zum 31. März
  • Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung
  • fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
  • Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" ist unwirksam
Mandanten-Information 2/2016 vom 03.03.2016
  • Bevorstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes
  • Mindestlohn: Monatliche Auszahlung einer Jahressonderzahlung
  • Mindestlohn: Nachtarbeitszuschläge
  • Höhe des gesetzlichen Nachtarbeitszuschlags
  • Alternative Arbeitszeitvereinbarungen
Mandanten-Information 2/2017 vom 19.01.2017
  • Aktuelles Arbeitsrecht 2017: Termin der Arbeitsrechtstagung
  • Änderungen des Mutterschutzrechtes verschoben
  • Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Rechtsmissbrauch bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
Mandanten-Information 2/2018 vom 08.03.2018
  • befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
  • Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Mandanten-Information 2/2018 vom 08.03.2018
  • befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
  • Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Mandanten-Information 2/2019 vom 24.01.2019
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Anerkennung des dritten Geschlechts
  • Mehrbeitszuschläge für Teilzeitmitarbeiter
Mandanten-Information 2/2020 vom 24.02.2020
  • mehr als 6 Wochen Krankenlohn?
  • Aussteuerung beim Krankengeld nach 78 Wochen
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Kündigungen
Mandanten-Information 2/2021 vom 20.01.2021
  • Entwurf des BMAS einer Corona-Arbeitsschutzverordnung
  • Atemschutzmasken
  • Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice
Mandanten-Information 2/2022 vom 21.01.2022
  • Abschlussprüfungen der Bundesagentur zum Kurzarbeitergeld
  • "Maskenbefreiungsattest" und Annahmeverzug
  • Pfändbarkeit von Corona-Prämien
  • Änderungen im Statusfeststellungsverfahren
Anlage: Informationsblatt der Arbeitsagentur zu Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld
Mandanten-Information 2/2023 vom 06.02.2023
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Ausschlussfrist
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Aushangpflichtige Gesetze
Mandanten-Information 2/2024 vom 27.03.2024
  • Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
  • Kündigung von Schwerbehinderten innerhalb der Wartezeit
  • Kununu muss Identität des Bewertenden preisgeben
Mandanten-Information 20/2011 vom 27.09.2011
  • Bekannte Marken dürfen unter Umständen von Konkurrenten als „Adwords“ verwendet werden
  • Vorsicht bei Formularen für Schutzrechtsverlängerungen von Marken
  • Lohnsteuerabzug für Auszubildende ohne Lohnsteuerkarte
Mandanten-Information 21/2011 vom 07.10.2011
  • Kurzzeitpflege: kurzfristiger Anspruch auf Freistellung zur Pflege für bis zu 10 Arbeitstage
  • Pflegezeit: Anspruch auf Freistellung bis zu 6 Monate
  • Familienpflegezeit: Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Mandanten-Information 22/2011 vom 26.10.2011
  • Familienpflegezeitgesetz - Inkrafttreten zum 01.01.2012
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz - Stand des Gesetzgebungsverfahrens
  • Möglichkeit der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten vor jeder Stellenbesetzung prüfen!
  • Insolvenzgeldumlage 2012 auf 0,04 % festgelegt
Mandanten-Information 23/2011 vom 04.11.2011
  • Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt erklären
  • Schadenersatz, wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten?
  • Arbeitsunfähigkeit durch Organspende?
Mandanten-Information 24/2011 vom 24.11.2011
  • EuGH: Urlaubsanspruch darf bei langfristiger Erkrankung zeitlich begrenzt werden
  • Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen den einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen
  • Urlaubnahme nach Arbeitsunfähigkeit lässt Urlaubsansprüche aus früheren Zeiträumen erlöschen
Mandanten-Information 25/2011 vom 14.12.2011
  • Zeugnissprache: Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist eine unzulässige verschlüsselte Kritik
  • geschäftlich genutzte Facebookprofile sind impressumspflichtig
  • Daten und Termine 2012
  • Eintrittskarten zur CeBIT und zur HANNOVER MESSE 2012
Mandanten-Information 3/2011 vom 19.01.2011
  • LAG-Urteil: geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Arbeitnehmer im Einzelhandel verstößt gegen AGG
  • Vereinfachung der Erstattung von Verpflegungskosten auf Dienstreisen durch den Arbeitgeber
  • steuerfreie und pauschal versteuerbare Arbeitgeberleistungen (Merkblatt)
Mandanten-Information 3/2012 vom 01.03.2012
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens
  • Frage nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Entschädigung für nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Bewerber?
  • Nutzung von Stadtplänen auf der eigenen Website
  • Erfahrungsaustausch gewünscht:
    Rainer Rack: Schadensersatzanspruch bei Netznutzungsentgelten
Mandanten-Information 3/2013 vom 04.03.2013
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz: wieder vertagt

  • Arbeitsrechtstagung 2013: erweiterte Tagesordnung

  • Altersdiskriminierung: gefährliche Stellenausschreibung für „Berufsanfänger“

  • Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis

Mandanten-Information 3/2014 vom 14.01.2014
  • Impressum: „Geschäftsführer“ für Einzelunternehmen irreführend
  • Neue Informationspflichten und neues Widerrufsrecht
  • Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Datenlöschung
  • Formgerechte Abmahnungen
  • Mittelbare Vertretung bei mit Sachgrund befristeten Arbeitsverträgen
Mandanten-Information 3/2015 vom 13.03.2015
  • Mindestlohn: Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung
  • Vormittagstagung zum Mindestlohn in der betrieblichen Praxis
  • Änderungen der Elternzeit ab 01.07.2015
Mandanten-Information 3/2016 vom 26.04.2016
  • Turboklausel in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Kontrolle des Browserverlaufs
  • Privat surfen am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht
Mandanten-Information 3/2017 vom 31.01.2017
  • Neue Informationspflichten für Websites und AGB
  • Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Mandanten-Information 3/2018 vom 28.03.2018
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Einwilligung in die Datenverarbeitung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Verpflichtung der Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis
Mandanten-Information 3/2018 vom 28.03.2018
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Einwilligung in die Datenverarbeitung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Verpflichtung der Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis
Mandanten-Information 3/2019 vom 20.02.2018
  • Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären
  • Arbeitsrechtstagung zum Thema Teilzeit und Urlaub
  • Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen wegen "unfairen Verhaltens"
  • Brexit: Beschäftigung von britischen Staatsangehörigen
Mandanten-Information 3/2020 vom 11.03.2020
  • Corona - Handlungsempfehlungen des Haufe-Verlags
  • Merkblatt zu den arbeitsrechlichen Fragen um den Corona-Virus
Mandanten-Information 3/2021 vom 27.01.2021
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft
  • Muster und Checkliste zur Arbeit im Homeoffice
  • Gefährungsbeurteilung nach der Coroa-Arbeitsschutzverordnung
  • Impfungen und Impfpflicht
Mandanten-Information 3/2022 vom 15.03.2022
  • Referentenentwurf zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
  • Arbeitgeber darf Homeoffice beenden
  • Preisauszeichnung bei Preisreduzierungen
Mandanten-Information 3/2023 vom 22.09.2023
  • Gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Minijobber: erhebliches Risiko bei schlechterer Vergütung
  • Neue Arbeitnehmer erscheinen nicht zur Arbeitsaufnahme
Mandanten-Information 4/2011 vom 03.02.1011
  • Arbeitnehmer haben auch bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit Anspruch auf Urlaub
  • 7.000 Euro Entschädigung für Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Mandanten-Information 4/2012 vom 13.03.2012
  • Fristlose Kündigung: Arbeitgeber muss Betriebsrat auch zur Interessenabwägung anhören
  • BAG: Mehrarbeit ist bei objektiver Vergütungserwartung zu vergüten
  • Neue GEZ-Gebühren ab 2013
Mandanten-Information 4/2013 vom 22.02.2013
  • Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell?

  • „Blitzwechsel“ in die OT-Mitgliedschaft und Unterstützungsstreik

  • tarifvertraglicher Warengutschein als steuerbegünstigter Sachbezug ohne Anspruch auf weiteren Personalrabatt

  • Arbeitsrechtstagung am 05.03.2013

  • Freikarten zur CeBit und HANNOVER MESSE 2013

Mandanten-Information 4/2014 vom 26.03.2014
  • Tarifautonomiestärkungsgesetz - Referentenentwurf
    • Mindestlohn
    • Mindestarbeitsbedingungsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    • Tarifvertragsgesetz – Vereinfachung allgemeinverbindlicher Tarifverträge
    • Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Mandanten-Information 4/2015 vom 05.05.2015
  • Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam
  • Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter – diskriminierend?
  • Energieaudit
  • Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015
Mandanten-Information 4/2016 vom 04.05.2016
  • neue Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie seit 17.03.2016 in Kraft

  • angemessene Ausbildungsvergütung

  • Aushangpflichtige Gesetze

  • Ferienjobs

Mandanten-Information 4/2018 vom 24.05.2018
  • Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung
  • - Datenschutz und Arbeitsrecht
  • - sonstige Eckpunkte
  • - Auftragsdatenverarbeitung (ACHTUNG: Text aktualisiert)
  • Schadenersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
aktualisierte Fassung 07.06.2018
Mandanten-Information 4/2018 vom 24.05.2018
  • Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung
  • - Datenschutz und Arbeitsrecht
  • - sonstige Eckpunkte
  • - Auftragsdatenverarbeitung (ACHTUNG: Text aktualisiert)
  • Schadenersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
aktualisierte Fassung 07.06.2018
Mandanten-Information 4/2019 vom 11.04.2019
  • Kein Urlaub für den Sonderurlaub
  • Urlaubskürzung für die Elternzeit
  • Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Unterbrechung des Praktikums
  • Förderung von Weitertbildung
Mandanten-Information 4/2020 vom 02.07.2020
  • Corona-Warn-App auf dienstlichen Mobiltelefonen
  • Erhöhung des Mindestlohns
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Arbeitgeberpflichten / außerordentliche Kündigung
Mandanten-Information 4/2021 vom 12.02.2021
  • Initiativlast des Arbeitgebers bei Resturlaubsansprüchen
  • Urlaubsanrechnung durch Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Meldung zur Künstlersozialkasse
Mandanten-Information 4/2022 vom 20.05.2011
  • Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte
  • Mehrarbeitszuschläge im Einzelhandel Niedersachsen
  • Zustellung von Kündigungen
  • Kündigungsversand vor Äußerung des Betriebsrats
Mandanten-Information 4/2023 vom 20.11.2023
  • Mindestausbildungsvergütung 2024
  • Hinweisgeberschutzgesetz: Einrichtung und Organisationsformen interner Meldestellen
  • Zeitraum zum Hinweis auf den Urlaubsanspruch
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 5/2011 vom 10.02.1011
  • Tank- und Geschenkgutscheine als steuerfreier Sachbezug
  • Lohnsteuerbegünstigter Zuschuss ist auf freiwillige Sonderzahlungen anrechenbar
  • Preisnachlass-Coupon verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung
  • Eintrittskarten zur CeBIT und zur HANNOVER MESSE 2011
Mandanten-Information 5/2012 vom 04.04.2012
  • Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen bei erfolgsabhängigem variablen Entgelt?

  • verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vertraglich schon ab dem ersten Tag fordern?

Mandanten-Information 5/2013 vom 25.3.2013
  • Künstlersozialabgabe: Prüfungen stehen bevor

  • Angemessene Höhe der Ausbildungsvergütung

  • Indizien für die Benachteiligung von Schwerbehinderten im
    Bewerbungsverfahren: Ablehnung muss u.U. begründet werden

  • Arbeitsrechtstagung: Wiederholungstermin am 07.05.2013

Mandanten-Information 5/2014 vom 09.04.2014
  • Berufsausbildungsverhältnis: Kündigung vor Beginn
  • Kündigungsschreiben: Zugang durch Einwurf in den Briefkasten?
  • Arbeitslosengeld: Sperrzeit bei betriebsbedingtem Aufhebungsvertrag?
  • Datenschutz: Anlasslose Unternehmensprüfungen
Mandanten-Information 5/2015 vom 01.06.2015
  • Rechtsprechungsänderung: Kürzung der Urlaubsabgeltung wegen Elternzeit
  • Krankheitsbedingte Kündigungen nur nach Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Entgeltfortzahlung bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit nach einem Rückfall
Mandanten-Information 5/2016 vom 31.05.2016
  • Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Keine Entgeltfortzahlung bei Kur mit Urlaubscharakter
  • Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Entgeltatlas der Arbeitsagentur
  • Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen
Mandanten-Information 5/2017 vom 28.04.2017
  • Anfangsverdacht kann Videoüberwachung rechtfertigen
  • Stellenausschreibung und Entschädigungsanspruch nach dem AGG
  • Betriebsratssitzung unterbricht  Ruhezeit des Arbeitszeitgesetzes
  • Aushangpflichtige Gesetze
Mandanten-Information 5/2018 vom 19.06.2018
  • Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
  • Gesetzentwurf zum Teilzeitrecht
    • Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
    • Brückenteilzeit
    • variable Arbeitszeit
Mandanten-Information 5/2018 vom 19.06.2018
  • Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
  • Gesetzentwurf zum Teilzeitrecht
    • Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
    • Brückenteilzeit
    • variable Arbeitszeit
Mandanten-Information 5/2019 vom 13.06.2019
  • Hinweispflicht des Arbeitgebers über Resturlaubsansprüche
  • Reisezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit
  • Reisezeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes
  • Wegezeit als Arbeitszeit?
  • Fälligkeit des Urlaubsentgelts
  • Neue Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen
  • Gleitzone / Übergangsbereich in der Sozialversicherung
Mandanten-Information 5/2020 vom 28.07.2020
  • Gefährdungsbeurteilung nach den SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard
  • "Corona-ASR" - verpflichtende Regeln zum Arbeitsschutz zu erwarten
  • CORONA-Ausbildungsprämie
  • Aushangpflichtige Gesetze - Neufassung
Mandanten-Information 5/2021 vom 18.04.2021
  • Testangebotspflicht für Arbeitgeber
  • Testpflicht für Arbeitnehmer
Mandanten-Information 5/2022 vom 15.07.2022
  • Neufassung des Nachweisgesetzes erfordert neue Arbeitsverträge
  • Änderungen bei der Arbeit auf Abruf
  • Weitere Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises
Mandanten-Information 5/2023 vom 01.12.2023
  • Privatnutzung betrieblicher E-Mail-Adressen
  • Aktualisierte Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen (AAB)
  • Rentennähe darf bei Sozialauswahl zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden
  • Krankfeiern auf Party kann fristlose Kündigung begründen
Mandanten-Information 6/2011 vom 25.02.2011
  • BAG erleichtert im Falle einer bekannten Schwangerschaft Klagen wegen Frauendiskriminierung
  • Lohnsteuerbescheinigung 2010: Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern
Mandanten-Information 6/2012 vom 20.04.2012
  • kein Auskunftsanspruch für erfolglose Stellenbewerber, aber...
  • E-Mail-Werbung: nachweisliches Einverständnis und Nutzung der E-Mail-Adresse erforderlich
  • Sind Datenschutzrechtsverletzungen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße?
Mandanten-Information 6/2013 vom 03.04.2013
  • Fragen im Bewerbungsverfahren

  • Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • unzulässige Frage führt zur unwirksamen Kündigung

  • Arbeitsrechtstagung am 07.05.2013

  • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Mandanten-Information 6/2014 vom 19.06.2014
  • EuGH: Auch Tote können Urlaub machen
  • EuGH: Provision muss beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden
  • Neue Informationspflichten im Online- und stationären Handel
Mandanten-Information 6/2015 vom 23.06.2015
  • Mindestlohn: Leistungsbonus ist zu berücksichtigen
  • Änderung der Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen
  • Tipps zum Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2016
Mandanten-Information 6/2016 vom 24.06.2016
  • Altersdiskriminierung bei Entlassungsabfindung
  • Änderung von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung"
  • Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers
  • Klageverzicht im vorformulierten Abwicklungsvertrag (Ausgleichsquittung)
Mandanten-Information 6/2016 vom 24.06.2016
  • Altersdiskriminierung bei Entlassungsabfindung
  • Änderung von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung"
  • Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers
  • Klageverzicht im vorformulierten Abwicklungsvertrag (Ausgleichsquittung)
Mandanten-Information 6/2017 vom 22.06.2017
  • Berichtshefte in elektronischer Form  / zwingende Regelung im Ausbildungsvertrag
  • Entgelttransparenzgesetz
  • Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Mandanten-Information 6/2018 vom 11.07.2018
  • Neuer Feiertag in Niedersachsen: 31. Oktober
  • Arbeitszeugnisse: ungeknickt und ungetackert?
  • Mindestlohn 2019 und 2020
  • Datenschutzbeauftragte Niedersachsen: DSGVO-Querschnittsprüfung von 50 Unternehmen
Mandanten-Information 6/2018 vom 11.07.2018
  • Neuer Feiertag in Niedersachsen: 31. Oktober
  • Arbeitszeugnisse: ungeknickt und ungetackert?
  • Mindestlohn 2019 und 2020
  • Datenschutzbeauftragte Niedersachsen: DSGVO-Querschnittsprüfung von 50 Unternehmen
Mandanten-Information 6/2019 vom 04.07.2019
  • Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes - Handlungsbedarf
  • Whisteblowing
  • Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2019
  • Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts bei Überschreitung der Altersgrenze
  • Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Mandanten-Information 6/2020 vom 14.08.2020
  • SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel
  • CORONA-Ausbildungsprämie
Mandanten-Information 6/2021 vom 22.04.2021
  • Homeofficepflicht auch für Arbeitnehmer?
  • Ausweitung des Kinderkrankengelds
  • Testangebotspflicht für Arbeitgeber ausgeweitet
  • BMAS plant Verschärfung des Befristungsrechts
Mandanten-Information 6/2022 vom 18.10.2022
  • Inflationsausgleichsprämie
  • BAG: Einführung elektronischer Zeiterfassung? – kein Grund für Aktionismus
  • Nachgewährung von Urlaub bei Quarantäneanordnung
  • Merkblatt zum Mindestlohn / Mitteilung der Erhöhung?
Mandanten-Information 6/2023 vom 22.12.2023
  • Kündigung und Krankheit
  • Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen
  • Kündigung in der Arbeitsunfähigkeit
  • Daten für die Personalwirtschaft 2024
Mandanten-Information 7/2011 vom 03.03.2011
  • Adressbuchschwindel aktuell: "Gewerbeauskunft-Zentrale"
  • "Kölner Masche": Anzeigenschwindel durch "Kaltansprache"
  • Demografische Entwicklung in Niedersachsen
Mandanten-Information 7/2012 vom 15.06.2012
  • befristete Beschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung
  • neuer Arbeitsvertragstyp auf der Website
Mandanten-Information 7/2013 vom 17.04.2013
  • Neue Abzock-Masche: außergerichtliche Einigung zur Datenlöschung in Branchenverzeichnis
  • höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2013
  • Diskriminierungsverbot Behinderter
    - neue Risiken im Bewerbungsverfahren
    - Anspruch auf bezahlte Wiedereingliederung?
Mandanten-Information 7/2014 vom 15.07.2014
  • Müssen auch Personalleiter bei Kündigungen ihre Bevollmächtigung nachweisen?
  • Verkaufsstellenleiterin in (Eltern-)Teilzeit?
  • "Low Performer" können nicht ohne weiteres personenbedingt gekündigt werden
  • Letzter Aufruf: Arbeitsrechtstagung am 23.07.2014
Mandanten-Information 7/2015 vom 11.09.2015
  • Freiwillige Jahressonderzahlungen
  • Mindestlohn: monatlich ausgezahltes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Mindestlohn: Keine Anrechnung zusätzlichen Urlaubsgelds
  • Mindestlohndokumentation erleichtert
  • App zur Arbeitszeitübermittlung
  • Stundenhonorar 290 Euro für Betriebsratsanwalt zulässig
Mandanten-Information 7/2016 vom 29.06.2016
  • 8,84 Euro Mindestlohn ab 2017 – und jetzt?
  • geringfügige Beschäftigung bei erhöhtem Mindestlohn
  • Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten auf die Probezeit im Ausbildungsverhältnis
  • Betriebsratsanhörung zur Kündigung in der Probezeit
Mandanten-Information 7/2018 vom 05.09.2018
  • Zufallsfund bei der Videoüberwachung
  • neues Merkblatt zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer
  • Vererbung von Urlaubsansprüchen
  • Urlaubsgewährung auch ohne Antrag?
Mandanten-Information 7/2018 vom 05.09.2018
  • Zufallsfund bei der Videoüberwachung
  • neues Merkblatt zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer
  • Vererbung von Urlaubsansprüchen
  • Urlaubsgewährung auch ohne Antrag?
Mandanten-Information 7/2019 vom 05.09.2019
  • ausdrückliche Erklärung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs in der Elternzeit
  • Unfallversicherungsschutz an einem Probearbeitstag
  • sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung zulässig
  • sachgrundlose Befristungen bei verbundenen Unternehmen
Mandanten-Information 7/2020 vom 28.08.2020
  • Änderungen beim Kurzarbeitergeld
  • Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Mandanten-Information 7/2021 vom 25.06.2021
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst
  • Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
  • Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
  • Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro
  • Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
  • Entgeltzahlungspflicht trotz pandemiebedingter Geschäftsschließung
Mandanten-Information 7/2022 vom 14.11.2022

  • Raumtemperaturen aus arbeitsrechtlicher Sicht

  • Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende

Mandanten-Information 8/2011 vom 14.03.2011
  • Tarifrunde Einzelhandel 2011
  • Kundenparkplätze: Falschparker trägt Abschlepp- und Nebenkosten
  • Marken- und Musterschutz schon bei der Order beachten
  • Verjährung ärztlicher Vergütungsansprüche beginnt erst nach Rechnungserteilung
Mandanten-Information 8/2012 vom 26.06.2012
  • aktueller Warnhinweis: OSS-office software solutions
  • Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung
  • eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist risikoreich
Mandanten-Information 8/2013 vom 10.05.2013
  • SEPA-Lastschriftverfahren: Umstellung jetzt vorbereiten
  • Vergütungsvereinbarung "in Anlehnung an den Tarifvertrag"
  • betriebliches Eingliederungsmanagement: neue Mustertexte
Mandanten-Information 8/2014 vom 31.07.2014
  • Zuvorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung verfassungswidrig?
  • Abmahnung vor krankheitsbedingter Kündigung
  • Neuregelungen zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Mandanten-Information 8/2015 vom 08.10.2015
  • Kündigung wegen Langzeiterkrankung
  • Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Diskriminierende Stellenanzeige – „Berufsanfänger“
  • Flüchtlinge als Bewerberpotential
  • kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen
  • Angaben auf Geschäftsbriefen
Mandanten-Information 8/2016 vom 26.07.2016
  • 40 Euro Verzugspauschale auch für Arbeitnehmer

  • Warum gründen Beschäftigte einen Betriebsrat?

Mandanten-Information 8/2017 vom 08.09.2017
  • Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz
  • Kennzeichnungspflicht für Videoüberwachung
  • Konkurrenztätigkeit rechtfertigt Detektiv-Einsatz
  • Geldentschädigung bei Detektivüberwachung eines Betriebsrats
Mandanten-Information 8/2018 vom 07.11.2018
  • Vererbung von Urlaubsansprüchen
  • Kein Verfall des Urlaubsanspruchs mangels Urlaubsantrag
  • Urlaubsanspruch bei Scheinselbstständigkeit
  • Kürzung des Jahresurlaubs für Zeiten des Elternurlaubs
Mandanten-Information 8/2018 vom 07.11.2018
  • Vererbung von Urlaubsansprüchen
  • Kein Verfall des Urlaubsanspruchs mangels Urlaubsantrag
  • Urlaubsanspruch bei Scheinselbstständigkeit
  • Kürzung des Jahresurlaubs für Zeiten des Elternurlaubs
Mandanten-Information 8/2019 vom 23.10.2019
  • gesetzlicher Datenschutz: Anpassungen an die DSGVO
  • DSGVO - Höhe der Bußgelder
  • BAG: ohne Arbeitspflicht kein Urlaubsanspruch
  • Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte wirksam
Mandanten-Information 8/2020 vom 19.11.2020
  • Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null
  • Hinweispflicht des Arbeitgebers zu Resturlaubsansprüchen
  • Verjährung von Urlaubsansprüchen?
  • Mitwirkungspflichten zum Urlaub bei arbeitsunfähigen Mitarbeitern?
  • Kündigung während der Kurzarbeit
  • Altersrentenantrag während der Kurzarbeit
Mandanten-Information 8/2021 vom 28.10.2021
  • Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  • Kein Vergütungsanspruch während des Lockdowns
  • Folgen der Zeitumstellung für Arbeitszeit und Vergütung
  • Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.10.2021
Mandanten-Information 8/2022 vom 19.12.2022
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • telefonische AU bei leichten Atemwegserkrankungen
  • BAG-Beschluss zur Zeiterfassung
  • Hinweisgeberschutzgesetz
Mandanten-Information 9/2011 vom 29.03.2011
  • wiederholte Befristung zur Vertretung weiterhin zulässig?
  • Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund bleibt risikoreich
Mandanten-Information 9/2012 vom 13.07.2012
  • Verrechnung eines Überstundenguthabens mit Minusstunden
  • Anpassung der Arbeitsverträge
  • Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung
  • "Whistleblowing" kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen
Mandanten-Information 9/2013 vom 01.08.2013
  • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit – keine Kürzung des Urlaubs
  • Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers am Dienstwagen
  • Pauschalsteuer für Geschenke
  • Excel-Tabelle zur Arbeitsplatzanalyse
Mandanten-Information 9/2014 vom 11.09.2014
  • Gewerbeauskunftszentrale zur Unterlassung verurteilt
  • Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten
    - Informationsbroschüre des BMAS
  • kalenderjahrüberschreitende kurzfristige Beschäftigung
  • Schadensersatz für verfallenen Urlaub auch ohne Urlaubsantrag?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub
Mandanten-Information 9/2015 vom 17.11.2015
  • wiederholte Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 
  • TAGUNG: Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit am 18.02.2016
  • Pflegezeitvertretung kann kurzfristig gekündigt werden
  • Mustertexte zum Bewerbungsverfahren
  • Warnmeldung: Bewerber, die keine Bewerber sind
Mandanten-Information 9/2016 vom 09.09.2016
  • Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen - Arbeitszeitvolumen
  • Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Erprobung
  • Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Vertretung
  • Rechtsmissbrauch durch mehrfach befristete Arbeitsverträge
Mandanten-Information 9/2018 vom 13.11.2018
  • Keine Verzugspauschale bei verspäteter Entgeltzahlung
  • Mindestlohn einschließende Verfallklausel ist unwirksam
  • Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro im Jahr 2020
  • Kurzfristige Beschäftigung: Befristung der Zeitgrenzen soll aufgehoben werden
  • Befristete Teilzeit / Brückenzeit ab 2019
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 9/2018 vom 13.11.2018
  • Keine Verzugspauschale bei verspäteter Entgeltzahlung
  • Mindestlohn einschließende Verfallklausel ist unwirksam
  • Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro im Jahr 2020
  • Kurzfristige Beschäftigung: Befristung der Zeitgrenzen soll aufgehoben werden
  • Befristete Teilzeit / Brückenzeit ab 2019
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Mandanten-Information 9/2019 vom 15.11.12019
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
  • "Online-Doc Holiday"
  • Ablehnung von Teilzeitwünschen künftig in Textform
  • Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung
  • Formulare und Muster zum Kündigungsausspruch
Mandanten-Information 9/2020 vom 16.12.2020
  • Sonderurlaub zur Kinderbetreuung im Shutdown?
  • Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung
  • Keine Entschädigung bei Reisen in Risikogebiete
  • Fristlose Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit
  • Virtuelle Betriebsratsarbeit verlängert
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Mandanten-Information 9/2021 vom 15.11.2021
  • Covid-19-Quarantäne und Urlaub
  • Ärztlich attestierte Unfähigkeit zum Tragen einer Maske
  • Neue Wahlordnung für Betriebsratswahlen
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg - Protokollnotizvom 05.12.2013 zur Auslegung von Regelungen des Manteltarifvertrags zu Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2008vom 10.07.2008 - gültig bis 31.12.2010
Manteltarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg 2011gültig ab 01.01.2007 mit den Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 10.06.2011

Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2003vom 25. Juli 2003, gültig ab 01.04.2003 mit
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung), gültig ab 01.01.2000
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.01.2000
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen, gültig ab 01.01.2000
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2011vom 05.08.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011 mit
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 23.04.2001
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 23.04.2001
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bayern 2013vom 09.12.2013, gültig ab 01.05.2013, kündbar zum 30.04.2015
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008
    in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 23.04.2001,
    in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 23.04.2001
    in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 06.07.2011
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2006vom 04.01.2006, gültig ab 01.01.2006 einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld,
  • zur Sonderzuwendung
  • und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2008vom 04.09.2008, gültig ab 01.01.2007, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld,
  • zur Sonderzuwendung
  • und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2011vom 20.07.2011, gültig ab 01.07.2011, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld,
  • zur Sonderzuwendung
  • und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Berlin 2013vom 06.07.1994 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 07.01.2014,
gültig ab 01.07.2013, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld,
  • zur Sonderzuwendung
  • und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2006vom 12.01.2006, gültig ab 01.01.2006 einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld
  • zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung)
  • und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2008vom 04.09.2008, gültig ab 01.01.2007, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld
  • zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung)
  • und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2011vom 20.07.2011, gültig ab 01.07.2011, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld
  • zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung)
  • und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg 2013vom 07.01.2014, gültig ab 01.07.20113, einschließlich Regelungen
  • zum Urlaubsgeld
  • zur Sonderzuwendung (Sonderzahlung)
  • und zu den Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bremenvom 08.06.2012 mit Protokollnotizen zu § 2 und zu § 8 MTV
Manteltarifvertrag Einzelhandel Bremen 2007/2011vom 15.04.2009
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2007vom 12.09.2008 - gültig ab 01.01.2006. Mit Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2011Manteltarifvertrag vom 12.09.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 22.06.2011 - gültig ab 01.07.2011.
Mit Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Hamburg 2012Manteltarifvertrag vom 12.09.2008 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrags vom 01.07.2011 - gültig ab 01.01.2012.
Mit Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2003gültig ab 01.10.2003
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2007vom 02.09.2008
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld, zu Vermögenswirksamen Leistungen und zur Elternzeit
Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2014vom 10.01.2014, in Kraft seit 01.01.2014, kündbar zum 20.04.2015
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld, zu Vermögenswirksamen Leistungen und zur Elternzeit
Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen

in der Fassung vom 24.02.2014, in Kraft ab 01.05.2013
jederzeit mit 2-Monatsfrist kündbar

Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2000

Manteltarifvertrag für den niedersächsischen Einzelhandel in der letzten allgemeinverbindlichen Fassung vom 20.04.2000. Beinhaltet auch die speziellen, nicht nachwirkenden Regelungen zur Expo 2000.

Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2003-2006

in der Fassung vom 15.08.2003, gültig ab 01.06./01.09.2003 bis 31.12.2006.

Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2007-2011

in der Fassung vom 07.08.2009, gekündigt zum 29.02.2012.
Mit diesem Tarifvertrag wurden in Niedersachsen ab 01.08.2008 die Samstagszuschläge in der Zeit zwischen 15:00 und 18:30 Uhr abgeschafft.

Manteltarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen 2012

in der Fassung vom 08.06.2012, in Kraft ab 01.03.2012 (Regelungen zum Urlaub ab 01.01.2012), einschließlich Protokollnotiz zu § 8 MTV (Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer)
gekündigt zum 30.04.2013

Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW 2008vom 25.07.2008 inkl. Protokollnotiz
Manteltarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalzgültig ab 01.01.2007 mit
Tarifvertrag über Sonderleistungen
vom 29.03.2006, gültig ab 01.02.2006
mit den Änderungen durch die Ergänzungstarifverträge vom 30.06.2011
Manteltarifvertrag Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2003(gültig ab 01.05.2003)
Manteltarifvertrag Einzelhandel Saarland(gültig ab 23.07.2003)
Manteltarifvertrag Einzelhandel Saarland 2013in der Fassung vom 25.07.2008 mit den Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 18. Juni 2011 und der Protokollnotiz vom 10. Dezember 2013.
Erstmals kündbar zum 30.04.2015
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2006gültig ab 01/2006
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2008gültig ab 01.01.2007
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld und Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen 2013vom 11.12.2013 gültig ab 01.05.2013
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld und Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 1999vom 05.02.1999, allgemeinverbindlich vom 01.01. bis 31.12.1999
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2006gültig ab 01/2006
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2008gültig ab 01/2007
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld und zu Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2013vom 11.12.2013, gültig ab 01.05.2013, erstmals kündbar zum 30.04.2015
mit Regelungen zur Sonderzuwendung, zum Urlaubsgeld und zu Vermögenswirksamen Leistungen
Manteltarifvertrag Einzelhandel Schleswig-Holstein 2003vom 25.07.2003 gültig ab 01.08.2003
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2006gültig ab 01/2006 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2008gültig ab 01/2007 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Manteltarifvertrag Einzelhandel Thüringen 2013vom 11.12.2013, gültig ab 01.05.2013 einschließlich Regelungen zum Urlaubsgeld, zur Sonderzuwendung und zu Vermögenswirksamen Leistungen.
Erstmals kündbar zum 30.04.2015
Manteltarifvertrag für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006Manteltarifvertrag für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005, mit Protokollnotizen.
Gekündigt zum 31.12.2009
Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Nds. 1997-2002allgemeinverbindlich bis zum 28.02.2002
Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel NRW 2007vom 28.6.2007 (nicht allgemeinverbindlich)
einschließlich Tarifvereinbarung vom 23.01.2012
herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2007vom 22.11.2007
gültig vom 01.01.2008 - 31.12.2010
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011vom 20.01.2011
gültig vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2016
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016vom 13.04.2016
gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.03.2017
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2017vom 01.08.2017
gültig ab 01.04.2017 - kündbar zum 31.12.2020
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2000Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 28.06.2000
Allgemeinverbindlich ab 28.10.2000
(Die späteren Abschlüsse wurden nicht mehr für allgemeinverbindlich erklärt. Die Fassung vom 28.06.2000 ist aber nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Niedersachsen 2008Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ohne Nordseeinseln und den ehem. Bezirk Oldenburg vom 28.06.2000 in  der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 01.05.2008. Die Passagen der Änderungsvereinbarung sind im Text dunkel unterlegt
Nicht allgemeinverbindlich
(Die Fassung vom 28.06.2000 - siehe vorherige Datei - ist nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2004Mantel-TV mit Anhängen 1 bis 3 vom 23.3.1995, i.d. F. des Änderungs-TV vom 15.7.2004
Allgemeinverbindlich ab 15.7.2004
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten NRW 2016Mantel-TV mit Anhängen und Anlagen vom 20.04.2016, kündbar mit einer Frist von 6 Monaten
mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.05.2016
(Bundesanzeiger 13.10.2016 - B7)
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Rheinland-Pfalz 2011Mantel-TV mit Protokollnotizen vom 15.07.2011, in Kraft an 01.08.2011, erstmals kündbar zum 30.06.2013
Nicht allgemeinverbindlich
Manteltarifvertrag Hotel und Gaststätten Weser-Ems 2008Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen für das Gebiet des ehemaligen Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg (Kreisfreie Städte: Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven sowie die Landkreise: Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge) vom 27.07.2000 in  der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 11.12.2008, gültig ab 01.01.2009 
Nicht allgemeinverbindlich
(Die Fassung vom 27.07.2000 ist nach wie vor allgemeinverbindlich.)
Manteltarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2007vom 23.10.2007, gültig vom 01.12.2007 bis 31.12.2014
Manteltarifvertrag Systemgastronomie Bundesrepublik Deutschland 2015vom 17.12.2014, gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2019
MarkenrechtAnsprüche der Rechtsinhaber gegen Einzelhandelsunternehmen bei Verletzung von Markenrechten
Maßregelungsklausel Einzelhandel Niedersachsen 2005zur Tarifrunde 2005 vom 25.07.2006
Mindestarbeitsbedingungen Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2010-2013vom 09.03./30.04.2010, gültig vom 01.07.2010 bis 31.10.2013 (endet ohne Nachwirkung)
- beinhaltet Mindestentgelt, Mindesturlaub und zusätzliches Urlaubsgeld
- zweiter Tarifpartner auf Arbeitgeberseite ist der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA)
Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

6. Auflage der Broschüre "Der Mindestlohn in der betrieblichen Praxis" mit Antworten auf die wichtigsten Fragen um den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), der Mindestlohn­dokumentations­pflicht­en­ver­ord­nung (MiLoDokV) und der Mindestlohn­auf­zeichnungs­verordnung (MiLoAufzV) einschließlich der Texte des MiLoG, der MiLoDokV und der MiLoAufzV unter Be­rück­­sich­ti­­gung der Erhöhung des An­spruchs auf 12 Euro ab Oktober 2022 und des Anspruchs auf eine Mindestausbildungsvergütung ab 2020 einschließlich der Werte ab 2024 mit Gesetzesauszug § 17 BBiG.
Stand 11/2023

Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 10/2022 - 2024Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 02.06.2022, gültig ab 01.10.2022 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2024
Allgemeinverbindlich
Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2011Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 23.08.2011, gültig ab 01.01.2012 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.10.2013 
war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2013-2014Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 20.06.2013, gültig vom 01.11.2013 bis 31.12.2014 in der Bundesrepublik Deutschland
war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2015
war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2016-2017Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 30.10.2015, gültig ab 01.01.2016 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2017
Allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2018-2020Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 10.11.2017, gültig ab 01.01.2018 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2020
Allgemeinverbindlich
Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2021-September 2022Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn)
vom 04.11.2020, gültig ab 01.01.2021 bis 30.09.2022 in der Bundesrepublik Deutschland
Allgemeinverbindlich
Mitarbeiterinformation AGGTextvorschlag zur Mitarbeiterinformation bzgl. der zu beachtenden Rechte und Pflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ⇒ Gesetzestext AGG
Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen EinzelmaßnahmenEinstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung gem. §§ 99, 100 BetrVG
Monitoring zum DOWErgebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Monitoring zum DOWErgebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Monitoring zum DOWErgebnisse der Evaluation des Designer Outlet Centers in Wolfsburg (DOW) - Präsentation zur Vorstellung der Ergebnisse am 25.10.2010
Muster-Widerrufsformularzu Ihrer Verwendung. Die Nutzung dieses Formulares ist nicht vorgeschrieben.
Musterwiderrufsbelehrung bei FernabsatzverträgenNeufassung ab Juni 2011 nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT Drs 17/5819)
nachträgliche Befristung eines unbefristeten ArbeitsverhältnissesGrundsätzlich kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, Wirksamkeitsvoraussetzung aber ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes, an den die selben Anforderungen wie bei einer ursprünglichen Befristung mit sachlichen Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG zu stellen sind. Lesen Sie dazu das Merkblatt "befristete Arbeitsverträge".
VOR DER ANWENDUNG DIESES VERTRAGES EMPFEHLEN WIR IHNEN, MIT UNS RÜCKSPRACHE ZU NEHMEN.
nähere Informationen zu den Vertragstypen im Merkblatt Abschnitt 1 B.Grundsätzliches zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Merkblatt "befristete Arbeitsverträge".
Nebentätigkeitserlaubnis

Mustertext der Erlaubnis einer Nebentätigkeit / Eingehen eines zweiten Arbeits­verhältnisses mit Belehrung über die rechtlichen Rahmen­be­din­gun­gen und Widerrufsvorbehalt

Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten(NLöffVZG) in der Fassung gültig ab 13.10.2011 in der Fassung vom 15.05.2019
(Niedersächsiches Ladenschlussgesetz)
Nordrhein-Westfalen
Offenlegung der Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit

für Fälle, in denen eine neue Erstbescheinigung erteilt wird und der Arbeit­nehmer in den sechs Monaten zuvor schon 6 Wochen lang arbeitsunfähig war.
Zwei Mustertexte von Schreiben an den Arbeitnehmer mit Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds.

Pandemie Merkblatt der BDA über die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie
aktuelle Fassung 2020 zum Coranavirus
Passierschein / Arbeitgeberbescheinigungzur Vorlage bei Personenkontrollen im Rahmen von Ausgangssperren.
Personalfragebogen im Bewerbungsverfahren

schränkt zur Meidung möglicher Verstöße durch Diskriminierung i.S.d. All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­l­ungsgesetz (AGG) die Fragen ein. Weitere Fragen sollten nicht gestellt werden!
Übergeben Sie spätestens mit diesem Fragebogen die ⇒ Daten­schutz­er­klärung im Be­wer­bungs­verfahren.

Personalfragebogen zur Einstellung (Personaldatenerhebung)

mit detaillierter Abfrage der Daten, die für eine Einstellung erforderlich sind, und grau hinterlegten Feldern zum Erfassen der Eckpunkte des vereinbarten Ar­beits­ver­hältnisses durch den Arbeitgeber. Da durch die getroffene Einstellungs­ent­scheidung eine Diskiriminierung nicht mehr zu befürchten ist, werden mehr Fragen als im Formular "Personalfragebogen im Be­wer­bungs­verfahren" gestellt.
Stand 1/2019

PersonalvollmachtErgänzungsvereinbarung mit Einräumung der Rechte, die für die Qualifikation als leitende/r Angestelle/r erforderlich sind.
Es empfiehlt sich ein paralleler Aushang am "Schwarzen Brett" zur Information der Mitarbeiter (siehe unter ⇒ allgemeine Formulare oder direkt ⇒ hier)
Personalvollmacht - BekanntmachungBekanntmachung der Kündigungsvollmacht am Schwarzen Brett.
Die erforderliche vertragliche Einräumung der Vollmacht finden Sie unter ⇒ Arbeitsverträge →  Zusatzverträge oder direkt ⇒ hier.
Pfändungsfreigrenzen für ArbeitseinkommenBroschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Werten für die Zeit vom 01.07.2013 bis 30.06.2015
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt mit den Werten ab 01.07.2015
Pflegezeit und Familienpflegezeit

Freistellungs- und Teilzeitarbeitsansprüche zur Kurzzeitpflege und zur Pflege­zeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Stand August 2016

Präsentation zum Ad hock Workshop "Mindestlohn" 2013pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 29.11.2013
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2013"pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 07.05.2013 (Wiederholungsveranstaltung der Tagung vom 05.03.2013)
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2014"pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 23. und 29.07.2014
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2015" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 25.02., 10. und 11.03.2015
Präsentation zur Tagung "Aktuelles Arbeitsrecht 2017" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 30.03.2017
Präsentation zur Tagung "BASICS + UPDATE ARBEITSRECHT 2012"pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 24.04.2012
Präsentation zur Tagung "Direktionsrecht-Abmahnung-Kündigung" 2018pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltungen am 11./19.04.2018
Präsentation zur Tagung "Elternzeit / Arbeitsunfähigkeit" 2016pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 18.02.2016
Präsentation zur Tagung "Mindestlohn in der betrieblichen Praxis" pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 24.04.2015
Präsentation zur Tagung "UPDATE ARBEITSRECHT 2011"pdf-Ausdruck der Präsentation der Tagungsveranstaltung am 10.05.2011
Preisauszeichnung im EinzelhandelRichtig ausgezeichnet! Preisauszeichnungen für den Einzelhandel Broschüre des Verbraucherschutzministerium NRW mit zahlreichen Beispielen Stand April 2008

HINWEIS: Nach einem Urteil des BGH vom 10.11.2016 (Az. I ZR 29/15 ⇒ Down­load beim BGH) besteht im Schaufenster keine Pflicht zur Preis­auszeichnung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Mandanten-Sonder-Information Einzelhandel 2/2017 ⇒ Download).

Projektaufgabe - zweckbefristete Zusatzvereinbarungzur zweckbefristeten Übertragung einer zusätzlichen Projektaufgabe mit Vergütung der zusätzlichen Arbeitsstunden und der Möglichkeit der Teilkündigung.
Voraussetzung für die Teilkündigung durch den Arbeitgeber ist, dass die dafür gezahlte Zusatzvergütung nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht.
Achten Sie bitte darauf, dass die Zusatzvergütung in den Vergütungsabrechnungen auch gesondert ausgewiesen wird.
Protokollnotiz Altersvorsorge Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2001Protokollnotiz zum Altersvorsorge-Tarifvertrag gültig ab 01.01.2001
Protokollnotiz für den Groß- und Außenhandel Nds. vom 09.06.2000allgemeinverbindlich bis zum 30.04.2002
Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge Einzelhandel Baden-Württemberg 2002Protokollnotiz vom 08.03.2002 zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge
Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge Einzelhandel Niedersachsen
Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger BeschäftigungArbeitshilfe der Minijob-Zentrale zur Prüfung der - ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden - Berufsmäßigkeit
Stand Oktober 2022
prüfen Sie ggf. anhand der → Quelle bei der Minijob-Zentrale, ob es eine aktuellere Fassung gibt.  
Rahmenbetriebsvereinbarung zur Informations- und KommunikationstechnikMuster einer Rahmenbetriebsvereinbarung, um für bereits bestehende und ggf. küntig abzuschließenden Betriebsvereinbarungen der EU-Datenschutzgrundverordung und der Neufassung des BDSG ab Mai 2018 gerecht zu werden.
Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter im Kammerbezirk NordrheinRahmentarifvertrag gültig ab 01.01.2011, erstmal kündbar zum 31.12.2013
Gültig im Kammerbezirk Nordrhein
(herausgegeben von ADEXA - Die Apothekengemeinschaft, abschlossen mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein TGL)
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung BundesrepublikRahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung mit Protokollnotiz zu § 3 Ziff. 2 RTV
vom 31.10.2019, gültig ab 01.11.2010 in der Bundesrepublik Deutschland,
Allgemeinverbindlich ab 01.01.2020
Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereinigung
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2004-2007Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung 
vom 04.10.2003, gültig ab 01.04.2004 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2007 
war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2012-2014Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung 
vom 28.06.2011, gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 in der Bundesrepublik Deutschland
war während der Laufzeit allgemeinverbindlich
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2015-2016Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung 
vom 28.06.2011 in der Fassung vom 08.07.2014, gültig ab 01.01.2015 in der Bundesrepublik Deutschland,
Allgemeinverbindlich bis zum 31.07.2019
Rheinland-Pfalz
Sachbezug - widerrufliche GewährungErgänzungsvereinbarung zur Gewährung eines Sachbezugs mit Widerrufsvorbehalt.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 21.03.2022Referentenentwurf vom 11.03.2022
Schwangerschaft - Mutterschutz - Elternzeit

Während der Schwangerschaft und der Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit (ehemals Erziehungsurlaub) sind vielfältige Rechte und Pflichten zu beachten. Das Merkblatt beantwortet nicht alle denkbaren Fragen; es soll aber einen stichwortartigen Überblick über die häufigsten Fragen aus der Praxis bieten.
Musterschreiben an schwangere Mitarbeiterinnen halten wir unter ⇒ Formulare-Individualarbeitsrecht bereit; ⇒ direkter Download.
Stand Oktober 2017

Schwangerschaft und Elternzeit - Mustertexte

Mustertexte zur Information der Arbeitnehmer/innen über ihre Rechte und Pflichten im Zu­sammen­hang mit einer Schwangerschaft und der möglichen Bea­n­tragung sowie Abwicklung einer Elternzeit.
Die Texte enthalten insbesondere die notwendige Erklärung des Arbeitgebers zur Kürzung des Erholungsurlaubs für die Dauer der Elternzeit.
Die Texte berücksichtigen die Rechtslage, die für ab 01.07.2015 ge­bo­re­ne Kinder gilt.
Ziehen Sie ergänzend dazu das Merkblatt „Schwangerschaft – Mutterschutz – Elternzeit“ heran, welches Sie unter ⇒ Merkblätter – Arbeitsrecht  finden.
aktualisierte Fassung 11/2022

Schwellenwerte im Arbeitsrecht

Die Anzahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer und die da­durch bestimmte Betriebsgröße sind für zahlreiche Arbeitgeberpflichten von ent­schei­dender Bedeutung. Das Merkblatt gibt einen ersten Überblick da­rüber, welche weitergehenden Arbeitgeberpflichten da­mit verbunden sind, dass bestimmte Betriebsgrößen überschritten werden. Es be­schränkt sich zu­nächst auf die Grenzwerte bis 1.000 Beschäftigte.
Stand April 2015

Schwerbehindertenrecht3. Auflage unserer umfangreiche Broschüre mit 31 Seiten zu allen relevanten Themen um Behinderung und Schwerbehinderung. Eine Druckfassung können Sie kostenlos bei uns anfordern.
Stand Januar 2018
  • Begriffe und Feststellung
  • Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
  • staatliche Zuschüsse für den Arbeitgeber
  • Zusammenwirken mit Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechte schwerbehinderter Menschen
  • Inklusionsverfahren und Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Kündigung schwerbehinderter Menschen
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Zusatzurlaub
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
Schwerbehinderung - GdB-abhängige Nachteilsausgleichetabellarische Übericht der in Abhängigkeit vom GdB bestehenden Nachteilsausgleichsansprüche Schwerbehinderter nach dem SGB, im Steuerrecht und Sonstiges.
Quelle: beta Institut gemeinnützige GmbH / Herkunfts-Download
Skript zur Tagung "Direktionsrecht-Abmahnung-Kündigung" 2018 pdf-Ausdruck der Tagungsunterlage (Skript) der Tagungsveranstaltungen am 11./19.04.2018
Sonderinformation Einzelhandel 1/2011 vom 17.03.2011
  • Tarifforderungen Niedersachsen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 1/2012 vom 12.01.2012
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen/Bremen erneut vertagt
  • Verlängerung von Rabattaktionen wettbewerbswidrig
  • Ladenöffnungsgesetz Thüringen ab 2012 geändert
Sonderinformation Einzelhandel 1/2013 vom 31.01.2013
  • Start der Tarifrunde 2013
  • neue GEMA-Tarife
Sonderinformation Einzelhandel 1/2014 vom 23.01.2014
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013/14
    - weiterhin kein Abschluss für Niedersachen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2015 vom 05.02.2015
  • Gehalts- und Lohntarifrunde 2015
  • Samstagarbeit nach 24 Uhr
  • "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel
Sonderinformation Einzelhandel 1/2016 vom 01.04.2016
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft
  • Neue Informationspflichten für Online-Shops
  • Bund will gegen Steuerbetrug an Ladenkassen vorgehen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2016 vom 01.04.2016
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft
  • Neue Informationspflichten für Online-Shops
  • Bund will gegen Steuerbetrug an Ladenkassen vorgehen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2017 vom 25.01.2017
  • Tarifrunde 2017
  • Tarifgespräche zur Entgeltstruktur
Sonderinformation Einzelhandel 1/2018 vom 26.09.2018
  • Beitragsbescheide der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise rechtswidrig
  • „Neueröffnung nach Umbau" nur nach vorheriger Schließung
  • Wortmarke "Black Friday" noch nicht rechtskräftig gelöscht
  • Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung sind rechtswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 1/2018 vom 26.09.2018
  • Beitragsbescheide der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise rechtswidrig
  • „Neueröffnung nach Umbau" nur nach vorheriger Schließung
  • Wortmarke "Black Friday" noch nicht rechtskräftig gelöscht
  • Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung sind rechtswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 1/2019 vom 06.03.2019
  • Tarifrunde im Einzelhandel 2019 - erste ver.di-Forderungen
Sonderinformation Einzelhandel 1/2020
  • folgt demnächst
Sonderinformation Einzelhandel 1/2021 vom 24.03.2021
  • erweiterte Ruhezeit zu Ostern 2021
  • Tarifrunde Einzelhandel: ver.di fordert 4,5 % plus 45 Euro
Sonderinformation Einzelhandel 1/2023 vom 05.04.2023
  • Forderungen in der Tarifrunde Einzelhandel 2023
  • BAG: Begriff der Tätigkeitsjahre im Sinne des GLTV-Einzelhandel
  • Telefonische Krankschreibung beendet
Sonderinformation Einzelhandel 1/2024 vom 02.01.2024
  • Tarifrunde Einzelhandel 2023: weiterhin keine Bewegung
  • Informationen des HDE
  • Tarifempfehlung des HDE
Sonderinformation Einzelhandel 10/2011 vom 20.06.2011
  • Tarifrunde Einzelhandel 2011
    - Abschluss im Saarland
    - Niedersachsen/Bremen
    - weitere Termine
Sonderinformation Einzelhandel 10/2012 vom 03.09.2012
  • FOC Soltau: Eröffnung am 30.08.2012

  • FOC Ochtrup: Eröffnung am 30.08.2012

  • weitere Entwicklung von Factory Outlet Centern in Deutschland

  • ecostra-Grundlagenstudie

Sonderinformation Einzelhandel 10/2013 vom 12.11.2013
  • Niedersächsische Raumordnungspolitik: Entwicklung der Versorgungsstrukturen

  • Lexikon der Handelssprache

  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Arbeitskampf zum Weihnachtsgeschäft

  • Sonderzuwendung 2013

  • SEPA-Lastschriftmandate - Schriftform?

Sonderinformation Einzelhandel 11/2011 vom 05.07.2011
  • Tarifrunde Einzelhandel 2011 Niedersachsen/Bremen
    - Tarifempfehlung
  • Situation in den anderen Bundesländern
Sonderinformation Einzelhandel 11/2012 vom 01.11.2012
  • Verkaufsoffene Sonntage vor Weihnachten und im Dezember
  • Schautage und VIP-Shopping
  • Änderungen im Ladenschlussrecht Nordrhein-Westfalen
  • Bürgerklage auf Verringerung der Feinstaubbelastung abgewiesen
  • ELV/OLV: Texte auf Kassenbon und Kundeninformation
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Sonderinformation Einzelhandel 11/2013 vom 05.12.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Abschluss in Baden-Württemberg

  • mögliche Übernahme für Niedersachsen und Bremen

  • Gesetzlicher Mindestlohn und Tarifentgelte im Einzelhandel Niedersachsen

  • Preisangabepflicht in Schaufenstern

Sonderinformation Einzelhandel 12/2011 vom 15.08.2011
  • Tarifrunde Einzelhandel Niedersachsen/Bremen 2011
    - Löhne/Gehälter und Ausbildungsvergütungen
    - keine Einigung zum Urlaub, Urlaubsgeld und zur Sonderzuwendung
  • Fernabsatz: neue Musterwiderrufsbelehrung
  • Wertersatz bei Nutzung der Ware
  • FOC Soltau: Betreiber steht fest
Sonderinformation Einzelhandel 12/2012 vom 11.12.2012
  • Adressangaben bei Printwerbung: kostspielige Abmahnungen drohen

  • Angabe von Lieferzeiten im Internet

  • Verbände regeln Sonntagsöffnung in Brandenburg

  • DOC Wolfsburg: Zweiter Bauabschnitt wird errichtet

Sonderinformation Einzelhandel 12/2013 vom 23.12.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013
    - kein Abschluss für Niedersachen und Bremen
    - Abschlüsse in anderen Bundesländern
Sonderinformation Einzelhandel 13/2011 vom 18.08.2011
  • Daten-Skimming an EC-Kartenlesegeräten
  • Adressangaben bei Printwerbung, insbesondere in Prospekten
Sonderinformation Einzelhandel 14/2011 vom 21.10.2011
  • nochmals: Daten-Skimming an EC-Kartenlesegeräten
  • Neue Verordnung zur Textil-Kennzeichnung
Sonderinformation Einzelhandel 15/2011 vom 02.11.2011
  • Tarifverhandlungen für Niedersachsen und Bremen auf den 10.01.2012 vertagt
  • tarifliche Sonderzuwendung 2011
  • Sonntagsöffnung in Niedersachsen - Geltungsbereich nach Anträgen von Werbegemeinschaften
Sonderinformation Einzelhandel 2/2011 vom 26.03.2011
  • EuGH-Entscheidung zu Verbrauchermärkten auf der "Grünen Wiese" und Niederlassungsfreiheit
Sonderinformation Einzelhandel 2/2012 vom 09.02.2012
  • Tarifsituation Niedersachsen: MTV zum 29.02.2012 gekündigt
  • Falschparker auf Supermarktparkplatz dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden
  • Umtausch bei Nichtgefallen nur mit vertraglicher Vereinbarung
  • Lexikon der Handelssprache
Sonderinformation Einzelhandel 2/2013 vom 26.02.2013
  • Landesregierung Niedersachsen – handelsrelevante Inhalte der Koalitionsvereinbarung

  • Erweiterung des DOC Wolfsburg

  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 – erste ver.di-Forderungen

Sonderinformation Einzelhandel 2/2014 vom 28.01.2014
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013/2014
    - Tarifempfehlung für Niedersachen und Bremen
  • Wirkung der Tarifempfehlung für Ausbildungsvergütungen
  • Stand der Tarifverhandlungen in Niedersachsen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 2/2015 vom 01.04.2015
  • Tarifrunde 2015 – Entgeltstrukturen und neue Allgemeinverbindlichkeit?
  • Schwellenwerte im Arbeitsrecht
  • Werbung mit Tiefpreisgarantie bei Wahlrecht des Verkäufers ist wettbewerbswidrig
Sonderinformation Einzelhandel 2/2016 vom 23.06.2016
  • Kopftuchverbot zur Wahrung der Neutralität
  • Einlösen von Rabatt-Coupons der Konkurrenz ist nicht unlauter
  • Weitergabe von Tariferhöhungen nicht dauerhaft verpflichtend
Sonderinformation Einzelhandel 2/2016 vom 23.06.2016
  • Kopftuchverbot zur Wahrung der Neutralität
  • Einlösen von Rabatt-Coupons der Konkurrenz ist nicht unlauter
  • Weitergabe von Tariferhöhungen nicht dauerhaft verpflichtend
Sonderinformation Einzelhandel 2/2017 vom 28.02.2017
  • Tarifrunde 2017 – Forderungen Baden-Württemberg
  • gesetzlicher Mindestlohn und Tarifentgelt Niedersachsen
  • neues ELV-Logo
  • Preisangabe im Schaufenster nicht mehr zwingend
  • Arbeitsrechtstagung
Sonderinformation Einzelhandel 2/2019 vom 18.04.2019
  • Tarifrunde 2019
    - weitere Forderungen und erste Verhandlungen
Sonderinformation Einzelhandel 2/2021 vom 08.07.2021
  • Tarifrunde Einzelhandel noch ohne Ergebnis
  • Orientierungsrahmen des HDE für freiwillige Entgelterhöhungen
  • Empörung bei der Gewerkschaft ver.di
Sonderinformation Einzelhandel 2/2023 vom 24.04.2023
  • Tarifrunde Einzelhandel 2023: erstes Arbeitgeberangebot
  • Abschluss in der Textil- und Mode-Industrie
Sonderinformation Einzelhandel 3/2011 vom 31.03.2011
  • Tarifvertrag Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Niedersachsen
  • Tarifverhandlungen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 3/2012 vom 05.03.2012
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen und Bremen: weiterhin ergebnislos
  • Mindestlohn im Einzelhandel
  • Einzelhandelsumsätze und Ladenmieten: weitere Steigerungen in 2012 erwartet
Sonderinformation Einzelhandel 3/2013 vom 27.03.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013
    - Forderungen für Niedersachsen und Bremen
    - andere Bundesländer

Sonderinformation Einzelhandel 3/2014 vom 25.02.2014
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013/2014
    - Tarifabschluss für Niedersachen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 3/2015 vom 02.07.2015
  • Tarifrunde 2015 – bevorstehender Pilotabschluss?
  • Tarifrunde 2015 – Verhandlungsstand Niedersachsen/Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 3/2016 vom 15.05.2019
  • Tarifrunde im Einzelhandel 2019 - erste Angebote der Arbeitgeber
Sonderinformation Einzelhandel 3/2016 vom 23.09.2016
  • Werbung mit einem „Bisher“-Preis kann durch Zeitablauf unzulässig werden
  • Werbebroschüren und Textilkennzeichnung
  • Einschränkungen für Werbeangebote gehören in die Anzeige
  • Buchpreisbindung - auch für E-Books
Sonderinformation Einzelhandel 3/2017 vom 14.03.2017
  • Tarifrunde 2017
    - Forderungen Niedersachsen/Bremen
    - Forderungen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen
    - erste Verhandlungstermine
Sonderinformation Einzelhandel 3/2021 vom 01.10.2021
  • Tarifrunde Einzelhandel: Einigung in Hessen
  • Marke "Black Friday" gelöscht
Sonderinformation Einzelhandel 3/2023 vom 20.09.2023
  • Tarifrunde Einzelhandel 2023: weiterhin kein Abschluss in Sicht
  • Tarifempfehlung des HDE
  • Tarifbindung weiter rückläufig
Sonderinformation Einzelhandel 4/2011 vom 20.04.2011
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen 2011
  • Gewährleistung im Kaufrecht: Ort der Rückgabe einer mangelhaften Kaufsache
  • Kongress am 2. Mai 2011 „Belebung der Innenstädte: Quartierserneuerung durch private Initiativen“
  • Tagung am 10. Mai 2010: „Update Arbeitsrecht 2011“
Sonderinformation Einzelhandel 4/2012 vom 16.04.2012
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen: Verbandsempfehlung
  • Tarifsituation Bremen
  • Reaktionen anderer Tarifbezirke
  • Neue Strukturen für Tarifentgelte
Sonderinformation Einzelhandel 4/2013 vom 14.05.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013

  • NRW schränkt Ladenöffnungszeiten ein

Sonderinformation Einzelhandel 4/2014 vom 11.04.2014
  • BVerfG: Gewerkschaften dürfen Flashmob-Aktionen als Arbeitskampfmittel einsetzen
  • Einzelhandel in kleinen Städten und Gemeinden
  • 30 % Subvention für LED-Investitionen
  • mangelhafte Ware: Bis zu fünf Jahre Rückgriffsanspruch gegenüber Lieferanten
Sonderinformation Einzelhandel 4/2015 vom 13.07.2015
  • Tarifrunde 2015: Abschlüsse in Baden-Württemberg und Hessen
Sonderinformation Einzelhandel 4/2016 vom 09.07.2019
  • Tarifrunde im Einzelhandel 2019 -Pilotabschluss in NRW und Folgeabschlüsse
Sonderinformation Einzelhandel 4/2017 vom 08.06.2017
  • Tarifrunde 2017: Niedersachen und Bremen / andere Bundesländer
  • Geringe Tarifbindung im Einzelhandel
  • BVerwG: Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund
Sonderinformation Einzelhandel 4/2021 vom 16.10.2021
  • Tarifrunde Einzelhandel: Einigung in Niedersachsen und Bremen
  • Tarifrunde Groß- und Außenhandel: Einigung in Niedersachsen
Sonderinformation Einzelhandel 4/2023 vom 10.11.2023
  • Tarifrunde Einzelhandel 2023: verhärtete Fronten
Sonderinformation Einzelhandel 5/2011 vom 09.05.2011
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen 2011
Sonderinformation Einzelhandel 5/2012 vom 05.06.2012
  • Tarifbindung im Einzelhandel geht deutlich zurück
  • Kein Tarif-Mindestlohn im Handel

  • Bebauungsplan für das FOC Soltau ist rechtskräftig

  • Button-Lösung im Online-Recht tritt am 01.08.2012 in Kraft

Sonderinformation Einzelhandel 5/2013 vo 24.05.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013: Aufruf zu Flashmobs in Hannover

  • Erleichterungen bei der Besteuerung von Personalrabatten

  • ELV-Verfahren und SEPA-Lastschrift: Übergangsfrist bis 31.01.2016

  • Zukünftige Herausforderungen an den stationären Einzelhandel

Sonderinformation Einzelhandel 5/2014 vom 23.05.2014
  • OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e.V.
  • Druckfassung der Tarifverträge Niedersachsen
  • Verkehrssicherungspflichten bei Warenständern
  • Tagung „Aktuelles Arbeitsrecht“ am 23. und 29. Juli 2014
Sonderinformation Einzelhandel 5/2015 vom 06.08.2015
  • Tarifrunde 2015 – Abschluss in Niedersachen und Bremen
  • Tarifrunde 2015 – offene Verhandlungstermine
Sonderinformation Einzelhandel 5/2017 vom 28.07.2017
  • Tarifrunde 2017: Abschluss in Baden-Württemberg
Sonderinformation Einzelhandel 5/2019 vom 23.07.2019
  • Tarifrunde im Einzelhandel 2019
    • Abschluss in Niedersachsen und Bremen
    • weitere Abschlüsse
Sonderinformation Einzelhandel 6/2011 vom 03.06.2011
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen/Bremen 2011
    - ohne Verhandlungstermin vertagt
mit Muster-Informationstext zur Kürzung der Sonderzuwendung bei Streikteilnahme im Tarifgebiet Niedersaschen
Sonderinformation Einzelhandel 6/2012 vom 11.06.2012
  • Tarifverhandlungen Niedersachsen: Tarifabschluss am 08.06.2012
  • Tarifverhandlungen Bremen: Tarifabschluss am 08.06.2012
  • Tarifvertragstexte auf der Website www.einzelhandels-anwälte.de
Sonderinformation Einzelhandel 6/2013 vom 14.6.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013

  • Neuer Betrugsversuch: Erfassung von USt-IdNrn

Sonderinformation Einzelhandel 6/2014 vom 14.11.2014
  • Das Äquinoktial-Jahr oder „Kurioses aus dem Arbeitsrecht“:
    Berechnung des Monatsentgelts von Teilzeitbeschäftigten
  • Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie: Neufassung ab 2015
  • Arbeitsrechtsfragen vor Weihnachten und zur Jahreswende
Sonderinformation Einzelhandel 6/2015 vom 28.08.2015
  • DOC Soltau: Erweiterung?
  • Sonntagsöffnung in Niedersachsen – ver.di-Klage
  • Selbstverpflichtung des Handels zur Vermeidung von Plastiktüten
Sonderinformation Einzelhandel 6/2017 vom 03.08.2017
  • Tarifrunde 2017: Abschluss für Niedersachsen und Bremen
Sonderinformation Einzelhandel 6/2019 vom 07.11.2019
  • Ladenöffnung / Ladenschluss in Niedersachsen
    • Ladenöffnung zum Jahreswechsel 2019/2020
    • Neuregelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen
    • weitere Neuregelungen
Sonderinformation Einzelhandel 7/2011 vom 09.06.2011
  • Neuregelungen zum Fernabsatz
    - Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
    - Neuer Text der Musterwiderrufsbelehrung
Sonderinformation Einzelhandel 7/2012 vom 27.06.2012
  • SEPA-Begleitgesetzentwurf: Elektronisches Lastschriftverfahren bis Februar 2016 weiter verwendbar

  • GHW beschließt neuen Gefahrtarif

Sonderinformation Einzelhandel 7/2013 vom 25.06.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013
  • Tarifrunde Groß- und Außenhandel
Sonderinformation Einzelhandel 7/2015 vom 15.10.2015
  • Sonntagsöffnung in Niedersachen
    ver.di gewinnt Rechtsstreit um verkaufsoffene Sonntage in Hannover
Sonderinformation Einzelhandel 7/2017 vom 10.10.2017
  • Risikoreiche Werbung mit „Black Friday“
  • Verlängerung einer befristeten Rabattaktion als Wettbewerbsverstoß
Sonderinformation Einzelhandel 8/2011 vom 10.09.2011
  • Tarifrunde  Einzelhandel 2011
    - Abschluss Baden-Württemberg
    - Pilotwirkung
    - Sonderfall Niedersachsen
Sonderinformation Einzelhandel 8/2012 vom 10.08.2012aktueller Warnhinweis:
Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft GmbH
Sonderinformation Einzelhandel 8/2013 vom 29.7.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Verbandsempfehlung
Sonderinformation Einzelhandel 8/2015 vom 29.12.2015Sonntagsöffnung in Niedersachen – Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015
  • Gesetzliche Grundlage
  • Antragsbegründung ver.di
  • Position der Landeshauptstadt
  • Begründung des Gerichts
  • Folgen für die Praxis in den Städten und Gemeinden
Sonderinformation Einzelhandel 9/2011 vom 10.06.2011
  • Tarifrunde Einzelhandel 2001
    - Details zum Pilotabschluss Baden-Württemberg
Sonderinformation Einzelhandel 9/2012 vom 24.08.2012
  • Ab in die Mitte! Wettbewerb Niedersachsen für 2013 gestartet

  • FOC Soltau: Eröffnung am 30.08.2012

  • 40 % „ehrliche Händler”

Sonderinformation Einzelhandel 9/2013 vom 11.10.2013
  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Arbeitskampf

  • Tarifrunde Einzelhandel 2013 - Annäherung im Saarland

  • DOC Wolfsburg: Shop-Eröffnungen vor Weihnachten

  • Blick ins Jahr 2030: Das Ende des stationären Ladenhandels?

  • Verwendung des Strichcodes einer billigeren Ware an Selbstbedienungskasse ist Diebstahl

Sonderinformationen für den Einzelhandel gab es im Jahr 2022 mangels Tarifverhandlungen im Einzelhandel und spezifischer, ausschließlich für Einzelhandelsunternehmen relevanter Themen nicht.
Sonderleistungen Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2003Tarifvertrag über Sonderleistungen (gültig ab 01.07.2003)
Sonderzahlung Einzelhandel Bremenüber Sonderzuwendung und Urlaubsgeld vom 08.06.2012, in Kraft seit dem 01.07.2012.
Sonderzahlung Einzelhandel Saarland 2003(gültig ab 23.07.2003)
Sonderzahlung und Vorsorgeleistung Einzelhandel Bremen 2009Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung vom 15.04.2009 und
Tarifvertrag über Vorsorgeleistungen vom 15.04.2009
Sonderzahlungen Einzelhandel Schleswig-Holstein(Urlaubsgeld/Sonderzuwendung) gültig ab 01.01.2000
Sonderzahlungs-Tarifvertrag Einzelhandel NRW 2008(Urlaubsgeld/Sonderzuwendung) vom 25.07.2008
Sonderzuwendungen Einzelhandel Niedersachsen 1999Tabellarischer Überblick über Tarife und Sonderzuwendungen im nieder­säch­sischen Einzelhandel im Jahre 1999 mit den Werten für die im Rahmen der Nach­wirkung des Tarif­vertrages über Urlaubsgeld, Sonder­zu­wen­dung und Ent­gelt­fortzahlung in nieder­sächsichen Einzelhandel vom 03.12.1997 für die Ortsklasse I fort­geltenden tarif­lichen Ansprüche auf Sonderzuwendung
Sozialschutzpaket I Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
(Sozialschutz-Paket) vom 27.03.2020
(⇒ Quelle)
Sozialschutzpaket IIveröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 28.05.2020 (⇒ Quelle)
Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Sperrzeit beim Bezug von Arbeits­losen­geld. Die Datei gibt den Stand der Aktualisierung 01.01.2024 wieder, die gegenwärtig*) die neueste Fassung ist. *) Stand Februar 2024
Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld beim Abschluss von Aufhebungsverträgen - Kurzfassungwie zuvor, aber in auszugsweiser Form mit Markierungen und Kommentierungen der wesentlichen Passagen zur Sperrfrist beim Abschluss von Aufhebungsverträgen.  
aktualisierte Fassung gültig ab 01/2024
Steuererleichterungen - AntragsformularFormular (editierbare pdf-Datei) der Niedersächsischen Finanzverwaltung zur Beantragung von Steuererleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Stand 25.03.2020
Tankstellen und Garagengewerbe Einzelhandel NRW 2008-2009Tarifvertrag vom 25.07.2008
Tantiemevereinbarung nach Zielvorgaben - Variante 1Rahmenvereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Tantieme, die an die Erfüllung einer jährlich neu abzuschließenden Zielvereinbarung geknüpft ist. Die Zielvereinbarung selbst muss jedes Jahr separat neu abgeschlossen werden.
Zielfeststellungsgespräch und Folge-Zielvereinbarung finden zu zwei getrennten Terminen statt.
Der Text beinhaltet Verweise zu unseren Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, ist also ohne deren Geltung für das Arbeitsverhältnis nicht nutzbar.
Tantiemevereinbarung nach Zielvorgaben - Variante 2Rahmenvereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Tantieme, die an die Erfüllung einer jährlich neu abzuschließenden Zielvereinbarung geknüpft ist. Die Zielvereinbarung selbst muss jedes Jahr separat neu abgeschlossen werden.
Im Unterscheid zu der Variante 1 ist die Vereinbarung zunächst nur für ein Jahr vorgesehen, insoweit also ohne Verpflichtung des Arbeitgebers, in Zukunft weiter eine Tantieme zu zahlen; allerdings kann durch Abwahl des Wortes "widerrufliche" im Titel des Vertrages die Vereinbarung auch in einer dauerhaft verbindlichen Variante abgeschlossen werden.
Zielfeststellungsgespräch und Folge-Zielvereinbarung finden in einem Termin statt. 
Der Text beinhaltet Verweise zu unseren Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, ist also ohne deren Geltung für das Arbeitsverhältnis nicht nutzbar.
Tarifabschluss Bremen vom 24.02.2014
  1. Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV
  2. Weiterentwicklung der Tarifverträge zur
    Entgeltstruktur/Entgeltfindung und Demographie
  3. Warenverräumung im Verkauf
  4. Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt
  5. Protokollnotiz zur Verhandlung über die Zusammenführung der Manteltarifverträge Niedersachsen und Bremen
Tarifabschluss Niedersachsen vom 13.10.2021
  1. Vergütungsanpassung GLTV und Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf
  2. Schlussbestimmung / Maßregelungsklausel / Erklärungsfrist
    Anhang:
    Tariftabelle
Tarifabschluss Niedersachsen vom 23.07.2015
  1. Vergütungsanpassung GLTV und Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf
  2. Weiterentwicklung der Tarifverträge
  3. Schlussbestimmung / Erklärungsfrist
    Anhang:
    Tariftabelle 01.05.2015 bis 30.04.2017
Tarifabschluss Niedersachsen vom 24.02.2014
  1. Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV
  2. Weiterentwicklung der Tarifverträge zur
    Entgeltstruktur/Entgeltfindung und Demographie
  3. Warenverräumung im Verkauf
  4. Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt

    Anhang:
    Tariftabelle 01.05.2013 bis 30.04.2015/2016
Tarifabschluss NRW 2017 vom 29.08.2017über Vergütungsanpassungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen sowie der Warenverräumung ab 01.07.2017 und 01.05.2018
Tarifabschluss NRW vom 10.12.2013
  1. Vergütungsanpassung GLTV und Wiederinkraftsetzung MTV
  2. Protokollnotiz zu § 2 Abs. 2 MTV (Abweichung von regelmäßiger Wochenarbeitszeit)
  3. Weiterentwicklung der Tarifverträge zur
    Entgeltstruktur/Entgeltfindung
    Fragen der Arbeitszeitgestaltung
    Demographie
  4. Warenverräumung im Verkauf
  5. Protokollnotiz zur Vereinfachung der Rückrechung des Teils der Entgelterhöhung, der sich rückwirkend auswirkt
  6. Schlussbestimmungen: Maßregelungsklausel / Erklärungsfrist
Anhang: Tariftabelle 01.08.2013 bis 30.04.2015
Tarifabschluss vom 5.12.2013mit den Regelungen für Verräumtätigkeiten
Tarifbindung im Einzelhandel Niedersachsen

Merkblatt über die Wege der Verbandstarifbindung in Niedersachsen und die Zeiträume, bis zu denen die Tarifverträge noch allgemeinverbindlich waren. Zu­gleich eine Information über die Folgen der OT-Erklärung des Arbeitgebers und des Wegfalls der Allgemeinverbindlichkeit.

Tarifbindung im Einzelhandel NiedersachsenMerkblatt über die Wege der Verbandstarifbindung in Niedersachsen und die Zeiträume, bis zu denen die Tarifverträge noch allgemeinverbindlich waren.
Das Merkblatt finden Sie unter unseren Merkblättern zum Tarif- und Tarifvertragsrecht. Sie können es aber auch direkt  ⇒ hier downloaden.
Tarifbroschüre des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer ● Bundesrahmentarifvertrag (allgemeinverbindlich) Tarifvertrag für Angestellte ● Bundesrahmentarifvertrag Weitere Tarifverträge und Vereinbarungen ● Vereinbarung zur Einführung von Saison-Kurzarbeitergeld und Jahresarbeitszeit  ● Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen West ● Zusatzabkommen über die Jahres-Sonderzahlung Ost ● Zusatzabkommen über die Jahres-Sonderzahlung West Auszubildende ● Tarifvertrag über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Ost (allgemeinverbindlich) mit Vereinbarung über Freistellung zwischen Weihnachten und Neujahr ● Tarifvertrag über die Berufsbildung im Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau West (allgemeinverbindlich) mit Vereinbarung über Freistellung zwischen Weihnachten und Neujahr ● Kostenerstattungsrichtlinie des Ausbildungsförderwerkes
Tarifbroschüre Einzelhandel Schleswig-Holstein 2014
  • Manteltarifvertrag vom 10.01.2014, gültig ab 01.04.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2015
  • Vereinbarung über tarifliche Sonderzahlungen vom 10.01.2014, gültig ab 01.01.2014, erstmals kündbar zum 31.12.2014
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 19.11.2008, gültig ab 01.01.2007, erstmals kündbar zum 31.12.2010
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 19.11.2008, gültig ab 01.01.2007, erstmals kündbar zum 20.12.2010
tarifliche Kündigungsfristen Einzelhandel NiedersachsenKündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer mit den konservierten Kündigungsfristen nach § 2 Abs. 4.2 Nr. 2 MTV Einzelhandel Niedersachsen
Tarifsätze Hotel und Gaststätten NRW 2014-2016Gültigkeit des Entgelttarifvertrages ab 01.05.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2016
Gültigkeit des Tarfvertrages für Auszubildende ab 01.08.2014, erstmals kündbar zum 30.04.2016 Nicht allgemeinverbindlich
Tariftabelle 2017/2018Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg 2019-2020Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: ver.di Baden-Württemberg
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg ab 01.04.2022Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: VMG Süd
Tariftabelle Einzelhandel Baden-Württemberg ab 01.08.2021Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: VMG Süd
Tariftabelle Einzelhandel Bayern 2019/2020Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen nach dem Abschluss vom 17.07.2019
Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
Tariftabelle Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011-2013Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bis 21.10.211, ab 01.11.2011 und ab 01.09.2012
Tariftabelle Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen nach dem Tarifabschluss vom 12.08.2011.
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2011-2013Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2019-2020Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: ver.di Landesbezirk NRW
Tariftabelle Einzelhandel NRW 2021-2023Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: ver.di Landesbezirk NRW
Tariftabelle Einzelhandel Saarland 2011-2013Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Tariftabelle Einzelhandel Saarland 2019-2020Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen
Quelle: ver.di Saarland
Tariftabelle mit Stundensätzen Einzelhandel NRW 2011-2013Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen unter Errechnung der Stundensätze nach dem tarifvertraglichen Stundenteiler von 1/163 gem. § 4 Ziff. 4 MTV NRW
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen 2011-2013Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen nach dem Tarifabschluss vom 12.08.2011 auf der Basis der tariflichen Wochenarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen 2014-2015Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Wochenarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds. auf der Basis des Abschlusses vom 24.02.2014.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 02.08.2017Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 13.10.2021Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 18.07.2019Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel Niedersachsen nach dem Abschluss vom 23.07.2015Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen auf der Basis der tariflichen Monatsarbeitszeit von 163 Stunden gem. § 6 Ziff. 9 MTV Nds.
Tariftabelle Monats- und Stundensätze Einzelhandel NRW 2013-2015Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen unter Errechnung der Stundensätze nach dem tarifvertraglichen Stundenteiler von 1/163 gem. § 4 Ziff. 4 MTV NRW
Tariftabelle nach dem Abschluss 2011herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2011herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2013herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Bayern
Tariftabelle nach dem Abschluss 2013herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle nach dem Abschluss 2017 und Änderungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld 2018-2044mit den Tarifwerten der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 07/18, Ausbildungsvergütungen bis 08/17 und ab 09/17 sowie 09/18
sowie Tabelle über die Angleichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an das Westneveau von 2018 bis 2024
herausgegeben von der Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Tariftabelle Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2011-2013tabellarische Übersicht über die Entgelte in den Jahren 2010-2013
Tariftabelle Zeitarbeit Bundesrepublik Deutschland 2014-2016tabellarische Übersicht über die Entgelte in den Jahren 2014-2016
Tarifübersicht GaLaBau mit Löhnen und Gehältern 2014/2015Quelle: Tarifregister NRW
Tarifvereinbarung Einzelhandel Bayern zur Tarifrunde 2009Tarifvereinbarung zur Tarifrunde 2009 vom 19.06.2009 zur Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 2009 und 2010
Tarifvereinbarung Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011vom 28.10.2011.
  • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen 2011-2013
  • Tarifliche Einmalzahlung 01.01. bis 31.12.2011
  • Streichung des § 2 Ziff. 2 Satz 2 des Entgelttarifvertrags
  • Änderung des § 3 - Gehaltsgruppe 1 des Entgelttarifvertrags
  • Neuordnung der Lohngruppen in § 4 Entgelttarifvertrag
  • Fortschreibung der Mittelstandsklausel (§ 7 Entgelttarifvertrag)
  • Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel NRW vom 29.06.2011
  • zu Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen 2011-2013
  • tarifliche Einmalzahlung Mai 2012
  • Änderung § 3 A Abs. 1 GLTV
  • Änderung Manteltarifvertrag
  • Ergänzung § 1 Abs. 2 und 3 zum Tarifvertrag über Sonderzahlungen
Tarifvereinbarung Einzelhandel Rheinland-Pfalz 2011vom 30.06.2011 mit Änderungen zu Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen, Einmalzahlung Mai 2012, § 4 LTV, des Manteltarifvertrags vom 22.07.2008, des Tarifvertrags über Sonderzahlungen vom 29.03.2006 und der Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel Saarland 2011vom 18.06.2011 mit Änderungen zu Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen, Einmalzahlung April 2012, § 3 LTV, des Manteltarifvertrags vom 25.07.2008, des Tarifvertrags über Sonderzahlungen vom 25.07.2008, Änderung § 2 des Tarifvertrags über vermögenswirksame Leistungen und der Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2011
Tarifvereinbarung Einzelhandel Schleswig-Holstein 2011 mit Änderungen zu Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen 2011-2013, tarifliche Einmalzahlung Mai 2012, Neufassung der §§ 2 Ziff. 8 und 9 EntgeltTV und Maßregelungsklausel zu Arbeitskampfmaßnahmen bis 15.08.2011
Tarifvereinbarung Löhne und Gehälter Einzelhandel NRW 2009-2011einschließlich Ausbildungsvergütungen und Vergütungen im Tankstellen- und Garagengewerbe sowie Tarifvertrag über Vorsorgeleistungen 2011 mit Tabelle der Tarifentgelte im Nordrhein-Westfalen  vom 01.05.2009 bis 30.04.2011
Tarifvertrag Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Nds. 2017-2019

zwischen AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außen­handel, Dienstleistung e.V., Landesgruppe Niedersachsen sowie dem Groß­han­dels- und Dienst­leistungsverband Braun­schweig e.V. mit der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bre­men vom 20.06.2017.
Gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.

Tarifvertrag Rationalisierungsschutz für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005.
Gekündigt zum 31.12.2009
Tarifvertrag über Auszubildende Hotel und Gaststätten NRW 2016-2018vom 20.04.2016, gültig vom 01.08.2016 und erstmals kündbar zum 31.07.2018.
mit Einschränkungen allgemeinverbindlich ab 01.08.2016
(Bundesanzeiger 13.10.2016 - B9)
Tarifvertrag über Beschäftigungssicherung und Ausbildungvom 28.06.2000
Tarifvertrag über Vermögenswirkame Leistungen für Angestellte Zeitungsverlage Niedersachsen 2006Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen für Angestellte des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen vom 06.07.2006, gültig ab 01.04.2005.
Gekündigt zum 31.12.2009
Tarifvertrag über Vermögenswirksame Leistungen für den Groß- und Außenhandel Nds. seit 1981noch allgemeinverbindlich seit dem 01.01.1981
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Baden-Württemberg 2011vom 03.07.2009, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Bayern 2009vom 19.06.2009
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Bayern 2011vom 19.06.2009
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Berlin 2011vom 06.07.2009, gültig Januar bis Dezember 2011.
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Brandenburg 2011vom 06.07.2009, gültig Januar bis Dezember 2011.
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Sachsen 2011vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Sachsen-Anhalt 2011vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistung Einzelhandel Thüringen 2011vom 23.11.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
Tarifvertrag Vorsorgeleistungen Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern 2011vom 11.08.2009.
Tarifvertrag Vorsorgeleistungen Einzelhandel Thüringen 2009-2010vom 22.08.2008
Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Angestellte

des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen, geändert am 29.07.2003 und gültig vom 01.08.2000 bis 31.07.2007, weiterhin in Kraft für die Angestellten, die bis zum 31.07.2007 in Alters­teil­zeit getreten sind.

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2007vom 22.11.2007
vom 01.04.2008 - 30.06.2011
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2011vom 20.01.2011
gültig vom 01.07.2011 bis zum 31.03.2016
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 2016vom 13.04.2016
gültig ab 01.04.2016, kündbar zum 31.12.2019
Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung Einzelhandel Rheinland-Pflazvom 20.06.1997, in Kraft ab 01.07.1997
allgemeinverbindlich seit dem 8.10.1997
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkaufvom 09.12.2013 - erstmals kündbar zum 30.04.2020
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf des Einzelhandels in Baden-Württemberg 2013vom 05.12.2013
Tarifvertrag zur Warenverräumung im Verkauf des Einzelhandels in Baden-Württemberg 2017vom 27.07.2017, gültig ab 01.04.2017 / Aktuelle Werte siehe Tariftabellen
Tarifverträge Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2002Tarifbroschüre zum Stand 08.08.2002 mit
  • Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.04.2002
  • Lohntarifvertrag, gültig ab 01.04.2002
  • Tarifvertrag Tankstellen, gültig ab 01.09.2002
  • Manteltarifvertrag, gültig ab 01.11.1996
  • Tarifvertrag Sonderzahlungen, gültig ab 01.01.1997
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge, gültig ab 01.12.2000
  • Protokollnotiz tarifliche Altersvorsorge vom 26.06.2001
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit, gültig ab 01.01.2000
Tarifverträge Einzelhandel Saarland 2006mit Manteltarifvertrag, Tarifvertrag über Sonderzahlungen, Tarifvertrag über Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz, Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.
Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2017-2019

vom 13.06.2017, gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2017-2019

vom 14.06.2017, gültig vom 01.08.2017 bis 30.04.2019.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Hamburg 2019-2012

vom 17.07.2019, gültig vom 01.05.2019 bis 30.04.2021.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Mecklenburg-Vorpommern 2019-2012

vom 11.07.2019, gültig vom 01.05.2019 bis 30.04.2021.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß- und Außenhandel Nds. 2019-2021

zwischen AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außen­handel, Dienstleistung e.V., Landesgruppe Niedersachsen sowie dem Groß­han­dels- und Dienst­leistungsverband Braun­schweig e.V. mit der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bre­men vom 05.07.2019.
Gültig vom 01.07.2019 bis 30.04.2021.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Hamburg 2017-2019

vom 07.06.2017, gültig vom 01.05.2017 bis 30.04.2019.

Tarifverträge Gehälter. Löhne, Ausbildungsvergütungen für den Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Mecklenburg-Vorpommern 2019-2012

vom 04.07.2019, gültig vom 01.07.2019 bis 30.04.2021.

Tarifvertragsbroschüre Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2011mit
  • Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.05.2011
  • Lohntarifvertrag, gültig ab 01.05.2011
  • Tarifvertrag Tankstellen, gültig ab 01.05.2011
  • Manteltarifvertrag, gültig ab 01.01.2007 mit Änderungen vom 29.06.2011
  • Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
  • Protokollnotiz vom 11.06.2009 zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag Sonderzahlungen, gültig ab 01.04.2007 mit Änderungen vom 29.06.2011
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, gültig ab 01.01.2006
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Anlage zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag über Altersvorsorgesonderbetrag, gültig ab 01.01.2006 mit Änderungen vom 29.06.2011
  • Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 11.06.2009
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit, gültig ab 01.01.2000
Tarifvertragsbroschüre Einzelhandel Nordrhein-Westfalen 2015mit
  • Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.05.2015
  • Lohntarifvertrag, gültig ab 01.05.2015
  • Tarifvertrag Warenverräumung in Verkauf, gültig ab 01.05.2015
  • Tarifvertrag Tankstellen, gültig ab 01.05.2015
  • Manteltarifvertrag, gültig ab 01.05.2013
  • Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag Sonderzahlungen, gültig ab 01.04.2007 mit Änderungen vom 29.06.2011
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, gültig ab 01.01.2006
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Anlage zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag über Altersvorsorgesonderbetrag, gültig ab 01.01.2006 mit Änderungen vom 29.06.2011
  • Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 11.06.2009
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit, gültig ab 01.01.2000

Soweit sich aus den späteren Abschlüssen (siehe unten) keine Änderungen ergeben haben, sind die Ver­­trags­texte in der Broschüre nach wie vor verbindlich.

Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2007 Teil I
  • Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2007)
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007)
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (gültig ab 01.01.2006)
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001)
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005)
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.01.2000)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2007 Teil II
  • Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2007 bis 31.03.2009)
  • Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2007 bis 31.03.2009)
  • Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01.2009 bis 31.12.2010)
  • Tarifvertrag zur Einführung erfolgsabhängiger tariflicher Zahlungen
    (gültig ab 01.01.2006 bis 31.12.2008)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2011 Teil III
  • Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013)
  • Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013)
  • Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig vom 01.01. bis 31.12.2010)
  • Tarifvertrag Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01. bis 31.12.2011)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen 2013 Teil I
  • Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2013)
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007)
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001)
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005)
  • Tarifvertrag zur Beschätigungssicherung (gültig ab 01.01.2006)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen Teil I
  • Manteltarifvertrag (gültig ab 01.01.2007 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011)
  • Tarifvertrag über Sonderzahlung (gültig ab 01.01.2007 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011)
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001 mit Änderungen durch den Ergänzungstarifvertrag vom 21.06.2011)
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2005)
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit (gültig ab 01.01.2000)
Tarifvertragszusammenstellung Einzelhandel Hessen Teil II
  • Gehaltstarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013)
  • Lohntarifvertrag (gültig ab 01.04.2011 bis 31.03.2013)
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (gültig ab 01.01.2006)
  • Tarifvereinbarung Vorsorgeleistung (gültig ab 01.01.2011 bis 31.12.2011)
(die aktuellen Werte der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen folgen aus den nachstehenden Tariftabellen der Gewerkschaft ver.di)
Tarifwerk für Zeitarbeitsunternehmen Bundesrepublik Deutschland 2010-2013mit den Einzeltarifverträgen
  • Entgeltrahmentarifvertrag vom 30.04.2010
  • Entgelttarifvertrag vom 30.04.2010
  • Manteltarifvertrag vom 30.04.2010
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 29.05.2003
  • Sondervereinbarungen vom 30.04.2010
Tarifwerk für Zeitarbeitsunternehmen Bundesrepublik Deutschland 2013-2016mit den Einzeltarifverträgen
  • Entgeltrahmentarifvertrag vom 17.12.2013
  • Entgelttarifvertrag vom 17.12.2013
  • Manteltarifvertrag vom 17.12.2013
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 29.05.2003
Teilzeitarbeit nach dem TzBfG

Merkblatt zur Vorgehensweise des Arbeitgebers bei Wünschen von Ar­beit­­­nehmern, die Arbeitszeit gem. § 8 des Teilzeit- und Be­fris­tungs­ge­setzes (TzBfG) dauerhaft oder nach § 9a TzBfG zeitlich befristet (Brückenteilzeit) zu reduzieren. Checkliste und Gesetzestext §§ 7 bis 9a TzBfG im Anhang.
Die ab 01.08.2022 geltenden Änderungen sind noch nicht eingearbeitet.
Stand 11/2019

Teilzeitvereinbarung in der Elternzeitnach entsprechender Beantragung der Teilzeittätigkeit in der Elternzeit nach § 15 Abs. 5 BEEG durch den Arbeitnehmer. Der Vertrag lässt im Übrigen die bisher geltenden Arbeitsbedingungen inhaltlich unverändert. Eine bestimmte Lage der Arbeitszeit kann vereinbart werden; das entsprechende Textfeld kann aber auch leer gelassen werden.
testtest
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TV COVIDTarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.03.2020
TV COVID Fassung 25.10.2020Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.03.2020 in  der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 25.10.2020
Überblick über die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne Bundesrepublik Deutschland 2011mit Angaben zur Branche, dem Geltungszeitraum (längstens bis 31.12.2014), den Mindestlöhnen, dem Anwendungsbereich (ggf. Unterscheidung Ost(West) und zur Fälligkeit
unbefristete Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertragesmit der Möglichkeit, die aktuellen Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen und andere materielle Änderungen (z.B. Deuer der Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubs) zu vereinbaren, aber ohne spezielle Regelungen zur Arbeitszeit oder Mehrarbeitsabgeltung.
unbefristete Fortsetzung IN TEILZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 20 % der vereinbarten Regelarbeitszeit ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können
unbefristete Fortsetzung in Teilzeit mit Stundenabrechnungmit Vereinbarung eines Stundenentgelts, wobei nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, mindestens aber nach der vereinbarten Regelarbeitszeit, gezahlt werden. Mehrarbeit kann im Folgemonat gezahlt werden. Kein Arbeitszeitkonto
unbefristete Fortsetzung IN VOLLZEIT mit pauschaler Mehrarbeitsabgeltungwodurch bis zu maximal 48 Std/Woche (= gesetzliche Höchstarbeitszeit) ohne zusätzliche Vergütung abverlangt werden können.
unbefristete Fortsetzung mit flexibler Mehrarbeitsvereinbarungwonach 25 % der vereinbarten Regelarbeitszeit zusätzlich variabel i.S.d. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgefordert werden können und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu vergüten sind.
unbefristete Fortsetzung mit variabler Arbeitszeitnach § 12 TzBfG (Einteilung der Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall).
unbefristete Fortsetzung mit variabler Arbeitszeit und flexibler MehrarbeitsvereinbarungKombination aus den beiden vorstehenden Vertragstypen (variable Arbeitszeit und flexible Mehrarbeitsgestaltung).
unbefristeter Arbeitsvertrag
unbefristeter Arbeitsvertrag mit Stundenabrechnung
Unternehmensleitbild zur partnerschaftlichen ZusammenarbeitTextvorschlag unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel NiedersachsenTarifvertrag vom 08.06.2012, in Kraft seit dem 01.07.2012
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel Niedersachsen 2003-2006Tarifvertrag vom 15.08.2003
In Kraft ab 01.09.2003 mit Ausnahme der Regelungen der §§ 3-7 (Urlaubsgeld), die am 01.01.2004 in Kraft traten
Urlaubsgeld, Sonderzuwendung und Entgeltfortzahlung Einzelhandel Niedersachsen 2007-2010Tarifvertrag vom 07.08.2009
Urlaubsgeld-Tarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2007Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung 
vom 07.09.2007, gültig ab 01.01.2007 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2009 
Nicht allgemeinverbindlich
Urlaubsrechtumfassende Broschüre zu allen Rechtsfragen um die gesetzlichen Ansprüche nach dem Bun­des­urlaubsgesetz und die Gestaltungsmöglichkeiten bei vertraglichen Urlaubsansprüchen mit Hinweisen zu Möglich­keiten der Ver­trags­ge­staltung einschl. Gesetzestext und ergänzt um ein Stichwortverzeichnis
5. Auflage Februar 2023 / Überarbeitung Februar 2023
Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015zu Az. 11 A 2676/15 Leitsätze: 1. Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV dient auch dem Schutzgewerkschaftlicher Interessen, weil er einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG dient. 2. § 5 Abs. 1 S. 1 NLöffVZG ermächtigt die zuständige Behörde schon seinem Wortlaut nach zur Freigabe von höchstens vier Sonn- und Feiertagsöffnungen für das gesamte Gemeindegebiet. 
UWG-Novelle 2008Merkblatt des Wettbewerbsvereins Niedersachsen zu den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb durch die UWG-Novelle 2008.
Vergütungerhöhung

Mustertext mit Erläuterungen für eine Änderungsmitteilung nach § 3 NachwG über eine Erhöhung der Vergütung (Monatslohn oder Stundenlohn)

Verkaufsoffene Sonntage und Schautage im EinzelhandelMerkblatt zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen verkaufsoffener Sonntage, Schautage (Tag der offenen Tür), Einladungen an Stammkunden (VIP-Verkaufstage) und Modenschauen außerhalb gesetzlicher Ladenöffnungszeiten. Im Anhang Übersicht über die Öffnungsregeln und Auszüge aus den Landesgesetzen zum Ladenschluss in allen 16 Bundesländern.
Verlängerung der Befristung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertragesdie Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ist bis zu 3 x und bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 2 Jahren zulässig.
Weitere Vereinbarungen zur Änderung des Vertrages dürfen neben der Ver­längerung nicht ge­­troffen werden, sonst ist die Ver­länge­rungs­ver­ein­ba­rung unwirkam und es besteht ein unbefristetes Ver­trags­verhältnis!
Verlängerung der ProbezeitDie Verlängerung der Probezeit/des Probearbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn diese/s von von vornherein auf weniger als 6 Monate vereinbart wurde. Bei der Nutzung dieses Formulars ist auszuwählen, ob zuvor ein befristetes Probearbeitsverhältnis oder eine Probezeit vereinbart wurde.
Vermögensbildung Einzelhandel Rheinland-PfalzTarifvertrag über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz (gültig ab 01.05.1993).
allgemeinverbindlich seit dem 13.11.1993.
Vermögensbildung Einzelhandel SaarlandTarifvertrag über Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (gültig ab 23.07.2003)
Vermögenswirksame Leistung Einzelhandel Hessen 2001Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gültig ab 01.07.2001)
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Baden-WürttembergTarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 26.10.1983.
Noch allgemeinverbindlich seit dem 01.04.1984!
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Bremen 2003Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen vom 21.08.2003
Vermögenswirksame Leistungen Einzelhandel Niedersachsen Tarifvereinbarung vom 15.08.2003
Vermögenswirksame Leistungen Höhe Einzelhandel NRWTarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen vom 26.06.2001
Vermögenswirksame Leistungen Höhe Einzelhandel Schleswig-HolsteinTarifvertrag über die Höhe vermögensbildender Leistungen gültig ab 01.01.2000
Vermögenswirksame Leistungen Rahmen Einzelhandel NRW Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen gültig ab 01.01.2000
Vermögenswirksame Leistungen Rahmen Einzelhandel Schleswig-HolsteinRahmentarifvertrag über vermögensbildende Leistungen gültig ab 01.01.2000
Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung

mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen aus­zu­händigenden Merkblatt zur Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO). Die Unternehmen haben als verantwortliche Stelle nach Art. 24 DSGVO sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet, was auch den Schutz gegen unberechtigte oder ungesetzliche Verarbeitung von Daten umfasst. Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit.

Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zum Bundesdatenschutz­gesetz (Datenschutz­erklärung). Im Hinblick auf die am 25.05.2018 in Kraft tretende Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DS-GVO) empfehlen wir Ihnen aber, bereits jetzt den nachfolgenden Text der Ver­pflichtungs­erklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung zu nutzen. 

Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)mit vom Arbeitnehmer zu unterzeichnender Bestätigung und an diesen auszuhändigenden Merkblatt zum Bundesdatenschutzgesetz
Videoüberwachung der ArbeitnehmerGesetzliche Grundlagen der Videoüberwachung im Allge­meinen nach der DSGVO und der Video­überwachung von Arbeitnehmern im Besonderen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Muster eines Infor­ma­tions­blattes nebst Hinweisschild auf die Videoüberwachung.

Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPOMustertext für die Bevollmächtigung eines Vertreters, der anstelle der persönlich geladenen Prozeßpartei (z.B. Geschäftsführer der GmbH) den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrnehmen soll.
Vorsorge-Tarifvertrag Mecklenburg-Vorpommern 2008vom 02.09.2008, Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
Vorsorgeleistung Einzelhandel Hamburg 2011Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 16.06.2009, gültig vom 01.01. bis 31.12.2011
(mit Maßregelungsklausel zur Tarifrunde 2009) 
Vorsorgeleistung Einzelhandel NRW 2008-2009Tarifvertrag vom 25.07.2008
Vorsorgeleistung Einzelhandel NRW 2011Tarifvertrag vom 11.06.2009
Vorsorgeleistungen Einzelhandel Niedersachsen 2009/2010 Tarifvertrag Vorsorgeleistungen 2009 bis 2010 vom 07.08.2009
Vorsorgeleistungen Einzelhandel Niedersachsen 2011Tarifvertrag Vorsorgeleistungen 2011 vom 07.08.2009
Weisung zur Schließung des Einzelhandels in Niedersachsenfachaufsichtliche Weisung der Nds. Gesundheitsministerin u.a. zur Schließung weiter Teile des Einzelhandels vom 16.03.2020 - (⇒ Quelle)
Weiterbeschäftigung im Anschluss an die Berufsausbildung

zu den Handlungsalternativen, einen zeitbefristeten Arbeitsvertrag oder be­sondere Vertragsbedigungen im Anschluss an die Berufsausbildung zu ver­ein­baren.

widerrufliche Zulage - Ergänzungsvereinbarungohne Bennung eines besonderen Grunds, also in der Form einer typischen freiwilligen Zulage mit Regelungen zum Widerruf und zur Anrechnung der Zulage auf sonstige Vergütungserhöhungen.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgennach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit den ab 13.06.2014 anwendbaren gesetzlichen Regeln zum Widerrufsrecht
WiedereingliederungsmaßnahmenMerkblatt zu den sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bedingungen für eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit durch arbeitsunfähige Ar­beit­nehmer
zeitlich abgelaufene Tarifverträge (Vorfassungen)


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zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertragnach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
zeitlich mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertragnach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit einem vorgeschalteten Probearbeitsverhältnis
Erläuterung im Merkblatt Abschnitt B.b
zur Erprobung befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeitbefristete Änderung der Arbeitsbedingungen zum Zwecke der Erprobung der Eignung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben unter Änderung oder Fortschreibung der vertraglichen Arbeitszeit und ggf. entsprechender Änderung der Vergütungshöhe.
Die Befristung sollte im Normalfall drei Monate nicht überschreiten.
Unter den ⇒ Zusatzverträgen halten wir einen ⇒ alternativen Vertragstext bereit, der anstelle der Befristung eine zu kündigende Probezeit vorsieht.
ZUR UMSTELLUNG BESTEHENDER VERTRÄGE AUF DIE GEÄNDERTE BASIS UND ZUR UNBEFRISTETEN FORTSETZUNG BEFRISTETER VERTRÄGEDie Formulare zur unbefristeten Fortsetzung sind dafür geeignet, bestehende unbefristete Verträge auf die neue Vertragsgrundlage umzustellen. Sie sind zudem in Fällen zu empfehlen, in denen ein ursprünglich befristeter Vertrag unbefristet fortgesetzt werden soll und enthalten daher insbesondere keine Vereinbarungen zu einer Probezeit.

Wenn nur eine Verlängerung während der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Vertrages vereinbart werden soll, wählen Sie bitte das Formular aus der Rubrik Zusatzverträge. Weitere Informationen zu den Vertragstypen finden Sie im Abschnitt 1 C des mittels des pdf-Symbols downloadbaren Merkblattes.
Zusätzliche Informationen um die Tarifverträge des Einzelhandels in Niedersachsen


stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:


Zusatzrenten-Tarifvertrag Gebäudereinigung Bundesrepublik 2009Tarifvertrag zur Regelung der Tariflichen Zusatz-Rente (TZR) in der Gebäudereinigung
vom 28.10.2009, gültig ab 01.11.2009 in der Bundesrepublik Deutschland, erstmals kündbar zum 31.12.2012 
Nicht allgemeinverbindlich
Zusatzvereinbarung - befristete Gewährung einer Funktionszulage
Zusatzvereinbarung - unbefristete Gewährung einer Funktionszulage
Zusatzvereinbarung - Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag
Zusatzvereinbarung - widerrufliche Zulage
Zusatzvereinbarung zur Suspendierung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf KurzarbeitergeldMustertexte mit Erläuterungen für die vollständige Suspendierung oder Reduzierung der Arbeitszeit von Personen ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld wie bspw. Minijobbern mit Vorschlag für ein Anschreiben.
ACHTUNG: Bitte immer nach Aktualisierungen schauen. Der Text wird häufig geändert und ersetzt keine individuelle Beratung!
Stand 07.04.2020 V 2.1
Zustellungsprotokoll einer Kündigungvom Zusteller eines Kündigungsschreibens auszufüllendes Protokoll des Zustellvorgangs. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden.
Neufassung Mai 2022
Zustellungsprotokoll eines Schreibensvom Zusteller eines allgemeinen Schreibens auszufüllendes Protokoll des Zustellvorgangs. Der im Protokoll beschriebene Verfahrensweg sollte tatsächlich eingehalten werden. Für die Zustellung einer Kündigung empfehlen wir das vorstehende Formular.
Neufassung Mai 2022
Zustimmungsantrag zur Einstellung / Eingruppierungnach § 99 Abs. 1 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument.
Wenn mit der Einstellung keine Eingruppierung verbunden ist, z.B. weil der Arbeitgeber keinen Tarifvertrag oder sonstige Vergütungsgruppensysteme anwendet, kann der im Zusammengang mit der Eingruppierung stehende Textteil durch Auswahl im Titel des Textes gelöscht werden.
Zustimmungsantrag zur Versetzung / Umgruppierungnach § 99 Abs. 1 BetrVG [⇒ Gesetzestext] als ausfüllbares Word-Dokument.
Wenn mit der Versetzung kein Wechsel der Eingruppierung verbunden ist oder der Arbeitgeber keinen Tarifvertrag oder sonstige Vergütungsgruppensysteme anwendet, kann der im Zusammengang mit der Umgruppierung stehende Textteil durch Auswahl im Titel des Textes gelöscht werden.
zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund zur Befristungund dadurch bestehender Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung bei Erreichen des Zwecks (mit vorgeschalteten Probarbeitsverhältnis)
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteArtikelgesetz vom 19.05.2020
(Direkter Link zur Quelle beim Bundesanzeigerverlag ⇒ hier)
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