Tarifvertragsrecht


Tarifbindung oder nicht, das ist hier die Frage:
Ob's edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern
des wütenden Geschicks erdulden oder,
sich waffnend gegen eine See von Plagen,
durch Widerstand sie enden? Sterben - schlafen -
nichts weiter! Und zu wissen, daß ein Schlaf
das Herzweh und die tausend Stöße endet ....

Nun, ganz so schlimm wie bei den Hamlet'schen Qualen muss es nicht werden. Nur: schlafen dürfen Sie sicher nicht!

Im Tarifvertrag werden regelmäßig die Bedingungen vereinbart, die für die Anbahnung und den Ab­schluss, den Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gelten. Ein Tarifvertrag kann auch der Sanierung eines Unternehmens dienen.

Ein Tarifvertrag gilt für die Arbeitsverhältnisse aber nur dann, wenn

  • der/die Arbeitgeber/in und der/die Arbeitnehmer/in Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Parteien sind,
  • er für allgemeinverbindlich erklärt wurde, das heißt, er gilt für alle Unternehmen einer bestimmten Branche wie ein Gesetz, oder
  • die Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Der Vorteil eines Tarifvertrages liegt darin, dass er die Rahmenbedingungen für alle Arbeits­ver­hältnisse einheitlich regelt, ohne dass der/die Arbeitgeberin diese mit jedem/jeder einzelnen Arbeit­neh­mer/in ausverhandeln muss. Dabei kann auch die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag geregelt werden. Branchentarifverträge können zudem, wenn sie all­ge­mein­ver­bind­lich sind, für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Be­hand­lung ihrer Arbeits­ver­hältnisse schaffen.

So schlecht sind Tarifverträge also nicht!

Die Frage, ob ein Unternehmen eine Tarifbindung eingehen will, bedarf aber einer sorgfältigen Prü­fung. Dabei ist dann noch zu unterscheiden zwischen dem Beitritt zu einem Arbeitgeberverband, der die Arbeitsbedingungen aushandelt, und dem direkten Abschluss eines Firmentarifvertrags mit einer Ge­­werkschaft.

Der Unterschied zwischen einem Verbands- und einem Firmentarifvertrag entspricht dem zwischen dem Kauf eines Anzugs "von der Stange" und einem Maßanzug. Der Anzug "von der Stange" kann auch ganz schick sein und fordert nicht allzuviel Entscheidungsaufwand. Kauft man im Fachgeschäft - bindet sich also an den zuständigen Fachverband - geht man im Normalfall immer mit der Mode. Der An­zug passt aber nur selten 100 %ig. Ein Maßanzug erfordert eigene Entscheidungen bei der Wahl des Stoffes, des Schnitts und der Verarbeitung - also der genauen Inhalte des Tarifvertrags. Dafür sitzt er wie angegossen. Ob ein Maßanzug immer teurer sein muss als ein Anzug "von der Stange", hängt davon ab, wo man den Anzug kauft oder schneidern lässt.

 
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