Vertretung in gerichtlichen Verfahren


Nicht der Rechtsstreit, sondern dessen Vermeidung ist das Ziel unserer Arbeit. Eine fundierte Be­ra­tung vor einer arbeitsrechtlichen Maßnahme wie einer Kündigung spart bares Geld.

In erstinstanzlichen Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten, den Sozialgerichen und den Ver­wal­tungsgerichten kann sich jeder selbst vertreten. Es besteht kein Anwaltszwang. Da aber gerade das Arbeitsrecht über eine kaum überschaubare Normenfülle verfügt und zu allem Überfluss auch noch ständigem Wandel durch rege gesetzgeberische Aktivitäten und die kaum zuverlässig pro­gnos­ti­zier­bare Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs unterliegt, sind die Kosten für eine fachanwaltliche Vertretung schon in der ersten Instanz gut investiertes Geld. Häufig lässt sich dadurch ein noch kostspieligeres Berufungs- oder Revisonsverfahren ver­meiden.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit

  • vor den erst- bis letztinstanzlichen Gerichten
    der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, also bis zum Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht oder Bundesverwaltungsgericht und, wenn es sein muss, auch vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • vor den Zivilgerichten bis zu den Oberlandesgerichten.
 
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